Dass Banken und Kreditinstitute einer Baufinanzierung nur dann zustimmen, wenn sie einen Gewinn für den Darlehensgeber verspricht, ist sicher für den größten Teil der Bauherren keine echte Neuigkeit mehr. Und dass diese Einnahmen über die Kreditzinsen zu den Banken fließen, ist in der Regel auch bekannt. Schließlich enthalten alle Kreditangebote auch einen Hinweis auf den zu entrichtenden Zins. Allerdings offenbart sich beim genaueren Hinsehen hier eine Besonderheit. Kreditinstitute und Banken sprechen im Rahmen der Darlehensvergabe in der Regel von „effektiver Jahreszins“. Was aber verbirgt sich hinter dieser Bezeichnung?
Nicht jeder Bauherr wird sich mit den Begriffen der Finanzierung im Detail beschäftigt haben. Trotz der Komplexität des Themas sollten jedoch zumindest die grundlegenden Begriffe auch inhaltlich bekannt sein. Im Gegensatz zum nominalen Zins eines Darlehens, der sich auf den Nennwert des Darlehens bezieht und quasi den Gewinn des Kreditgebers darstellt, umfasst die Definition des effektiven Jahreszinses einen wesentlich weiteren Rahmen. Hier werden zusätzlich anfallende Nebenkosten wie etwa Bearbeitungs- oder Vermittlungsgebühren berücksichtigt. Aus diesem Grund weichen Nominalzins und Effektivzins eines Baukredites in der Regel voneinander ab. Zwar erscheint diese Differenz auf den ersten Blick geringfügig, allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass sich eine Baufinanzierung häufig im Rahmen mehrerer 10.000 Euro bewegt. Hier führen selbst Unterschiede im Bereich von 0,2 oder 0,3% zu spürbaren Veränderungen.
Die Bundesregierung hat Banken und Kreditinstitute dazu verpflichtet, jedes Kreditangebot, egal ob Bau- oder Konsumkredit, mit einer entsprechenden „Preisangabe“ auszustatten. Diese Funktion fällt dem effektiven Jahreszins zu, der somit eine Vergleichsgröße zwischen mehreren Angeboten darstellt und dem Kreditnehmer die Möglichkeit bietet, die erwartete Belastung zu kalkulieren. In der Regel erfolgt die Angabe des eff. Jahreszinses in Prozent, bezogen auf den Nennwert der Baufinanzierung. Allerdings enthält er nicht alle Kosten, die mit einem Darlehen verbunden sind. Gebühren, die für einen Notar oder die Eintragung ins Grundbuch erhoben werden, finden auch im effektiven Jahreszins keine Berücksichtigung und führen zu einer zusätzlichen Belastung des Kreditnehmers.
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