Bei der so genannten Courtage handelt es sich um eine Gebühr, die von Immobilienmaklern berechnet wird. Die Zahlung der Courtage, die auch häufig als Maklercourtage bezeichnet wird, ist immer dann zu leisten, wenn es dem Makler gelungen ist, seiner eigentlichen Aufgabe nachzukommen und Käufer und Verkäufer zusammenzuführen. Konkret bedeutet dies, dass sich beide Parteien über den Kauf einigen und einen Kaufvertrag unterzeichnen. Sobald der Kaufvertrag zustande gekommen ist, besteht für den Makler ein Recht darauf, die Zahlung der Courtage zu verlangen.
Von welcher der beiden Parteien die Courtage zu entrichten ist, kommt ganz darauf an, was im jeweiligen Maklervertrag festgehalten wurde. Im Normalfall ist es üblich, dass die Gebühr vom Käufer der Immobilie zu entrichten ist. Für Immobilienkäufer bedeutet dies, sich auf dem Markt genau umzusehen und sich vor dem Erwerb einer Immobilie zu informieren, ob das jeweilige Objekt auch über einen Makler vermarktet wird. Sofern dies der Fall ist, gilt es den Vertrag, den der Verkäufer mit dem Immobilienmakler getroffen hat, genau zu studieren – womöglich muss der Käufer die Provision auch dann entrichten, wenn sich Käufer und Verkäufer ohne die Unterstützung des Maklers gefunden haben. In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass die Courtage in einigen Fällen auch von den Verkäufern zu entrichten ist, was vor allem bei Immobilien zutrifft, die sich nur schwer vermarkten lassen.
Was die Höhe der Maklercourtage betrifft, so ist diese an den Kaufpreis der Immobilie gekoppelt. Für den Käufer der Immobilie bedeutet dies, dass er beim Erwerb einer vergleichsweise teuren Immobilie auch eine entsprechend hohe Courtage an den Immobilienmakler zu entrichten hat. Auf welche Höhe sich die Vermittlungsprovision im Einzelnen beläuft, hängt ebenfalls ganz davon ab, welche vertraglichen Vereinbarungen mit dem Makler getroffen wurden. Allgemein kann gesagt werden, dass sich die Höhe der Courtage etwa auf 3 bis 6 Prozent vom Kaufpreis der Immobilie belaufen kann.