Als Blankodarlehen wird ein Kredit bezeichnet, der nicht durch vom Darlehensnehmer bei der Bank hinterlegte Vermögensgegenstände besichert ist. Das Kreditinstitut reicht das Darlehen aus und verlangt dabei nicht mehr als ein regelmäßiges Einkommen, aus dem sich der Kapitaldienst des Engagements vertragsgemäß finanzieren lässt. Blankodarlehen stehen damit im Kontrast zu grundpfandrechtlich besicherten Darlehen, die durch eine Immobilie, zu deren Finanzierung in den meisten Fällen der betreffende Kredit dient, besichert sind und bei denen die kreditgebende Bank im Grundbuch eingetragen ist.
In Bereich der privaten Baufinanzierung sind Blankoausreichungen relativ selten, da die hiesigen Kreditinstitute aufgrund der mit einer Immobilienfinanzierung verbundenen Ausfallrisiken eine weitestgehende Besicherung ihres Engagements wünschen und dementsprechend nicht bereit dazu sind, Kredite ohne Sicherheiten auszureichen. Blankodarlehen werden allerdings häufig zu Modernisierungs- und Sanierungszwecken vergeben. Hier beläuft sich die Kreditsumme auf einen überschaubaren Betrag und wird deshalb unbesichert ausgegeben. Der Grund für den Verzicht auf Sicherheiten seitens der Banken liegt zum einen an den hohen Kosten für einen Grundbucheintrag, die die Kreditvergabe sowohl für das Kreditinstitut als auch für den Verbraucher wirtschaftlich unrentabel machen als auch an dem Umstand, dass zum Zeitpunkt einer Modernisierung bereits wesentliche Teile des zur Neufinanzierung herangezogenen Darlehens abbezahlt sind und sich damit im Zweifelsfall ausreichende Deckungsmasse aus Sicht der Bank ergibt.
Die Zinsen von Blankodarlehen sind in der Regel deutlich höher als die grundpfandrechtlich besicherter Darlehen. Sie richten sich darüber hinaus deutlich stärker an der persönlichen Bonität des Kreditnehmers sowie an dessen Einkommen aus, da die Rückzahlung durch die wirtschaftliche Aktivität des Darlehensnehmers erfolgt. Wie bei anderen Darlehen auch können Blankokredite mit einer variablen Verzinsung ausgestattet sein, die sich an der Entwicklung eines im Darlehensvertrag definierten Referenzzinses orientiert oder aber es kann eine Fixierung des Zinssatzes zum Zeitpunkt der Auszahlung und damit eine Rückführung in gleichbleibenden Raten erfolgen.