Bei einem Bausparvertrag handelt es sich um eine Methode, die es zukünftigen Bauherren und Eigenheimbesitzern ermöglicht, einen Teil der Finanzierungssumme bzw. die gesamte Summe anzusparen. Hierzu wird mit einer Bausparkasse eine Vereinbarung getroffen, die Angaben über die Höhe der Bausparsumme sowie den Anteil enthält, bis zu dem der Bausparvertrag angespart werden muss. Die Differenz aus der angesparten Summe und dem Nennbetrag erhält der Vertragsinhaber als zinsgünstiges Darlehen ausgezahlt. Im Rahmen eines Bausparvertrages tauchen immer wieder einige Fachbegriffe auf, die an dieser Stelle etwas genauer erläutert werden sollen. Hierzu gehört unter anderem das Bausparguthaben.
Unter dieser Bezeichnung werden alle Einzahlungen durch den Bausparer sowie vermögenswirksame Leistungen und Zinsen zusammengefasst, die dem Vermögen des Inhabers zufließen und in der Sparphase das Kapital Stück für Stück erhöhen. Erreicht der Bausparvertrag den ersten möglichen Zuteilungstermin, endet die Mindestsparzeit. Wann dieser Zeitpunkt erreicht wird, hängt stark von den Vertragsbedingungen ab. Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist die Mindestsparzeit nicht allein durch das Erreichen der Ansparsumme erreicht, sondern kann durch unterschiedliche Parameter, etwa die Bewertungszahl, noch weiter ausgeweitet werden. Auf Letztere hat unter anderem das gesamte Verhältnis aus Sparern und in Anspruch genommenen Darlehen einen nicht unerheblichen Einfluss. Nach der Zuteilung kann der Bausparer über das angesparte Guthaben verfügen. Zudem hat er einen Anspruch auf das Bauspardarlehen erworben, das jedoch nicht immer zugeteilt wird. Findet sich beispielsweise ein negativer Schufa-Eintrag, wird das Darlehen in der Regel nicht gewährt.
Im Rahmen der Bausparverträge besteht sogar die Möglichkeit, diesen Anspruch weiterzuvererben. Aufgrund der attraktiven Verzinsung kann ein Bausparvertrag aber nicht nur für den Ausbau der eigenen vier Wände genutzt werden, sondern findet auch als Kapitalanlage Verwendung. Allerdings sorgen sinkende Zinsen hier für eine schwindende Attraktivität. Speziell in Zeiten einer hohen Inflation können die Guthabenzinsen nicht mit der Geldentwertung Schritt halten. Zudem muss ein Bausparertrag auch realistisch eingeschätzt werden können. Eine zu hohe Ansparsumme ist beispielsweise für die zukünftige Verwendung des Bausparvertrages recht unpraktikabel. Schließlich wird bei einer Bausparsumme von 75.000 Euro der Inhaber des Vertrages das Kapital erst im Alter verwenden können, geht man von einer monatlichen Einzahlung von 25 oder 30 Euro aus.
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