Bei der Bankvorsprache tragen Verbraucher, die zwecks einer Immobilienfinanzierung ein Darlehen benötigen, ihr Anliegen einer Bank vor und klären dabei ab, inwieweit sich das Vorhaben realisieren lässt und welche Konditionen dabei zu erwarten sind. Die Bank verlangt dabei zahlreiche Auskünfte der Antragsteller, die sich auf die Einkommens- und Vermögenssituation beziehen, die persönlichen Verhältnisse berücksichtigen und einen Überblick über das Vorhaben im Hinblick auf Finanzvolumen, Risiko etc. verschaffen.
Antragsteller müssen im Rahmen der Bankvorsprache angeben, wie hoch das monatliche Nettoeinkommen ausfällt und in welchem Arbeitsverhältnis es erzielt wird. Angestellte, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und die Probezeit bereits überstanden haben, werden in der Regel von der Bank besser eingestuft als Freiberufler und Angestellte in befristeter oder gerade aufgenommener Stellung. Das vorhandene Vermögen des Kreditnehmers wird von der Bank ebenfalls erfragt. Dabei wird zwischen Vermögenswerten, die zur Finanzierung der Immobilie herangezogen werden können und somit Eigenkapital darstellen und solchen, die als Sicherheit im Fall der nicht vertragsgemäßen Andienung eines ausgereichten Kredites herangezogen werden können, unterschieden. Der Familienstand des Antragstellers ist für die Bank ebenfalls von Bedeutung und wird im Rahmen der Datenevaluierung berücksichtigt.
Das konkrete Vorhaben schließlich wird ebenso detailliert skizziert. Der Umfang der Finanzierung, der vom Kreditnehmer eingebrachte Eigenkapital sowie die Eigenschaften der Immobilie sind dabei von vorrangiger Bedeutung. Eine wenig spezifische Immobilie, die mit einem hohen Eigenkapitalanteil finanziert wird, kann in der Regel leichter die Zustimmung eines Kreditinstitutes erlangen als ein sehr spezifisches (und damit im Zweifelsfall nur schwer veräußerbares) Objekt, dass vornehmlich über Darlehen abgedeckt wird.
Die Bankvorsprache sollte Aufschluss darüber geben, ob ein Vorhaben realisierbar ist und welche Kosten und Belastungen auf den Kreditnehmer dabei zukommen. Sofern unter den bestehenden Umständen eine Zusage der Bank nicht möglich ist, kann weiterhin geklärt werden, wo die Schwachstellen in der Konzeption des Antragstellers liegen.