Als Auszahlungsvoraussetzungen werden Bedingungen bezeichnet, die aus Sicht eines an einer Immobilienfinanzierung beteiligten Kreditinstitutes erfüllt sein müssen, damit es tatsächlich zur Ausreichung eines Kredites kommen kann. Diese Bedingungen verstehen sich zum einen als allgemeine Richtlinien, die schon während der Antragsbearbeitung kontrolliert werden und ggf. zum vorzeitigen Abbruch des Vorgangs führen, und zum anderen als detaillierte formale Bedingungen, die nach erfolgter Bewilligung eines genehmigten Kredits durch den Darlehensnehmer erfüllt werden müssen.
Allgemeine Voraussetzungen, die schon während der Antragsbearbeitung von Bedeutung sind, beziehen sich dabei auf die Validität der persönlichen und vom Antragsteller angegebenen Daten, die grundsätzliche Stichhaltigkeit des Vorhabens, ein ausreichendes Einkommen (gemessen an der Selbstauskunft) sowie eine auch ansonsten für das jeweilige Darlehen ausreichende Bonität. Wurde ein Antrag bewilligt, muss der Kreditnehmer besondere formale Bedingungen erfüllen, wozu insbesondere das Einreichen aller notwendigen Formulare gehört. Insbesondere Lohn- oder Gehaltsnachweis, ein Gutachten über den Wert eines zu finanzierenden Objektes und entsprechende Urkunden öffentlicher Ämter bzw. Baupläne etc. gehören bei allen Banken zu unverzichtbaren Voraussetzungen zur Ausreichung eines Hypothekendarlehens.
Banken knüpfen die allgemeine und nicht auf einen bestimmten Kunden bezogene Auszahlungsbereitschaft darüber hinaus oft an äußere Bedingungen, die wiederum in internen Richtlinien zur Kreditvergabe Niederschlag finden. So kann beispielsweise aufgrund einer verschlechterten Position eines Geldhauses und damit einhergehender Schwierigkeiten bei der Refinanzierung ausgereichter Darlehen die Kreditvergabe an eine besonders gute Bonität gekoppelt werden. Auch können bestimmte Kundengruppen wie beispielsweise Geschäftskunden, Kapitalgesellschaften oder Verbände von der Darlehensauszahlung ausgeschlossen werden. Die internen Richtlinien können sich dabei binnen relativ kurzer Zeit ändern, wobei verbindlich erteilte Darlehenszusagen nicht von etwaigen Schritten betroffen sind.
Die Auszahlungsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Geschäftspolitik eines Kreditinstitutes in einigen Punkten wesentlich. Bei Immobilienfinanzierungen ist dabei insbesondere der Anteil der zur Verfügung stehenden Eigenmittel von maßgeblicher Bedeutung: Während einige Banken Vollfinanzierungen zu tragen bereit sind, verlangen andere bis zu vierzig Prozent Eigenmittel.