Nicht alle Kredite werden sofort nach ihrer Auszahlung in Raten getilgt. Viele Darlehen sehen auch tilgungsfreie Anlaufjahre vor. In dieser Zeit muss der Kreditnehmer lediglich die Zinsen auf den valutierenden Kreditbetrag zahlen, aber keine Tilgungsleistung erbringen. Insbesondere Darlehen aus Programmen der öffentlichen Hand wie etwa solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind häufig mit tilgungsfreien Anlaufjahren ausgestattet. Kreditnehmer entrichten dann entweder einmal im Monat oder einmal im Quartal die Zinsen an die KfW. Je nach Programm und Laufzeit können bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre vorgesehen sein. Dies ist zum Beispiel bei Krediten aus dem Wohneigentumsprogramm der KfW der Fall, die mit einer Laufzeit von 35 Jahren ausgestattet sind.
Der Vorteil von tilgungsfreien Anlaufjahren liegt in dem Umstand, dass die Belastung durch den Kredit und den zu entrichtenden Kapitaldienst zunächst geringer ausfällt. Dadurch stehen mehr Mittel für andere Darlehen und deren Bedienung zur Verfügung. Insbesondere können diese Mittel zur raschen Tilgung teurer Darlehen verwendet werden. Wer spät anfängt zu tilgen, muss selbstredend eine lange Laufzeit seines Engagements in Kauf nehmen. Tilgungsfreie Anlaufjahre zögern den Termin, zu dem der Kreditnehmer vollständig von seinen Schulden befreit ist, hinaus. Bei einer fixen Laufzeit fallen zudem die Raten, die nach Ablauf der Anlaufjahre zu entrichten sind, höher aus, als es bei einem Darlehen mit sofortigem Tilgungsbeginn der Fall gewesen wäre.
Tilgungsfreie Anlaufjahre sind immer dann sinnvoll, wenn die Zinsen anderer Kredite höher sind als die des Darlehens mit verzögertem Tilgungsbeginn oder aber wenn der Zinssatz für sichere Geldanlagen höher ist als der Darlehenszinssatz. Dieser Umstand impliziert, dass insbesondere staatliche Programme für die Installation von tilgungsfreien Anlaufjahren geeignet sind, da hier der Darlehenszins durch Zuschüsse und Garantien subventioniert wird. Zwar finden sich auch auf dem freien Markt Kredite mit tilgungsfreien Anlaufjahren – die Mehrzahl aber entstammt Programmen der öffentlichen Hand.