Beim Begriff Baufinanzierung denken die meisten Verbraucher sofort an ein Darlehen für private Bankkunden und den Traum vom Eigenheim. Aber auch gewerbliche Immobilien müssen vor dem Bau in der Regel über ein Darlehen finanziert werden. Allerdings gelten in diesem Fall einige besondere Regeln, gerade was die steuerliche Behandlung der unterschiedlichen Kosten betrifft, die mit dem Neubau bzw. Erwerb einer solchen Immobilie einhergehen. Zu diesen Regelungen, die vor allem gewerblich genutzte Gebäude betreffen, zählen unter anderem Abschreibungen, die durch den Eigentümer oder das Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden können.
Das Prinzip der Abschreibungen wird in der Betriebsführung an vielen Stellen angewendet und spiegelt die Wertminderung einzelner Vermögensgegenstände wider. Die Verringerung des Wertes tritt durch die fortgesetzte Nutzung im laufenden Unternehmensprozess ein und wirkt sich am Jahresende auch auf das Betriebsergebnis aus. Somit machen also die unterschiedlichen Abschreibungen einen Teil der Betriebsausgaben aus, was am Ende auch für die steuerliche und bilanzielle Erfassung des Gewinns von Bedeutung ist. In welcher Form ein Wirtschaftsgut einer Wertminderung unterliegt und wie die Abschreibungen im Einzelnen behandelt werden, schreiben die Regelungen zur Absetzung für Abnutzung (kurz AfA) vor. Im Fall von Immobilien tritt eine Wertminderung etwa für Lager- oder Produktionshallen auf. Daneben lassen sich natürlich auch Verwaltungsgebäude abschreiben. Gleiches gilt für vermietete Immobilien.
Wesentlichen Einfluss auf Abschreibungen übt das Einkommenssteuergesetz aus, welches sich mit der steuerrechtlichen Stellung der einzelnen Teilaspekte befasst und festlegt, welche einzelnen Wertminderungen an dieser Stelle maßgeblich sind. Bei Gebäuden sind nämlich nicht nur die reinen Herstellungs- oder Erwerbskosten von Bedeutung, sondern auch alle Ausgaben, die vor allem der Substanzerhaltung dienen. Neben Instandsetzungsaufwendungen kommen an dieser Stelle auch Ausgaben für eine Modernisierung in Frage. Um die Wertminderung zu erfassen, gibt es mehrere Abschreibungsmodelle, deren Wahl sich vor allem nach der Ursache für den Verschleiß richtet.