Als Abschlussgebühr wird in der Finanzbranche ein Spesenposten bezeichnet, der bei verbindlichem Abschluss eines Vertrages dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Insbesondere bei Lebensversicherungen und Bausparverträgen fällt immer eine Abschlussgebühr an. Die Vergütung dient dem Unternehmen, das den Vertrag eingeht, zur Deckung der Kosten für Verwaltung und Vertrieb und wird als wesentlicher Anreiz für Vertriebspartner und kooperierende Makler eingesetzt.
Die Höhe der Abschlussgebühr ist je nach Produkt und Anbieter sehr unterschiedlich. Sie kann als fixe Gebühr erhoben oder aus dem Volumen des abgeschlossenen Vertrages abgeleitet werden. Bei Bausparverträgen beläuft sich die Gebühr in den meisten Fällen auf ein Prozent der Bausparsumme (also der Summe aus Bausparguthaben am Ende der Laufzeit und dem Darlehensanspruch). Die Gebühren können vom Kunden wahlweise vorfällig entrichtet oder über die gesamte Vertragslaufzeit verrechnet werden. Wird die vorfällige Variante gewählt, dienen die ersten Einzahlungen in den Vertrag der Deckung der Gebühr. Bei der Verrechnung wird die Gebühr über die gesamte Laufzeit hinweg in Raten erhoben, die meist verzinst sind. Eine separate Rechnungsstellung erfolgt nicht – Abschlussgebühren werden bei nahezu allen Vertragsformen über das Vertragskonto abgerechnet.
Die Höhe und Ausgestaltung der Gebühren ist bei den meisten Bausparkassen und Lebensversicheren in den allgemeinen Vertragsbedingungen detailliert geregelt und kann deshalb meist nicht individuell verhandelt werden. Eine Reduktion ist allerdings möglich, wenn der Vertragspartner dies zulässt.
Je nach Vertriebsweg, über den ein Vertrag zustande kommt, kann die Erhebung der Gebühr unterschiedlich ausfallen. Oft werden deutliche Rabatte seitens der Unternehmen gewährt, wenn der Abschluss eines Produktes online über das Internet erfolgt, da auf diesem Wege für die Versicherung bzw. die Bausparkasse nur sehr geringe Gebühren anfallen. Grundsätzlich gilt, dass mit der Beratungs- und Betreuungsintensität auch die Gebühr ansteigt und dass mit steigendem Spezifikationsgrad des Distributionskanals die Höhe der Abschlussgebühr sinkt. Grund für die Preisgestaltung ist in der Regel der Versuch, den Markt für ein bestimmtes Produkt zu unterteilen.