Verrentungsmodelle
Verrentungsmodelle sind Verträge, bei denen der Eigentümer einer Immobilie diese an eine andere Person verkauft, um sich für den Ruhestand zusätzliche Einkünfte zu sichern. Der Verkauf erfolgt dabei nicht wie sonst üblich durch die Übergabe des Objektes gegen Zahlung des Kaufpreises. Vielmehr zahlt der Käufer an den Eigentümer eine lebenslange Rente und gewährt im zusätzlich ein lebenslanges Wohnrecht in dem Objekt, das auch im Grundbuch eingetragen wird. Der Eigentümer kann so bis an sein Lebensende in den eigenen vier Wänden wohnen und dennoch über ein höheres Einkommen verfügen. Nach seinem Ableben fällt die Immobilie dann in den Besitz des Käufers.
Es gibt zwei wesentliche Verrentungsmodelle, die in Deutschland zum Einsatz kommen. Zum einen können zwei Privatpersonen die Verrentung einer Immobilie vertraglich vereinbaren, zum anderen kann ein Eigentümer auch einen Verrentungsvertrag mit einer Bank abschließen. In beiden Fällen stehen den Vertragsparteien vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten offen. So ist es etwa möglich, eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Diese nützt vor allem den Erben des Eigentümer, die im Falle eines frühen Ablebens Zahlungen vom Käufer bis zum Ende der Rentengarantiezeit erhalten. Eine solche Klausel verhindert, dass das Objekt schon nach wenigen Zahlungen und damit zu einem unrealistisch niedrigen Preis an den Käufer fällt. Ebenso ist es möglich, die Zahlungen auf einen bestimmten Zeitraum zu begrenzen. Damit sichert sich der Käufer gegen ein sehr hohes erreichtes Lebensalter des Eigentümers ab. Bei dieser Variante entfällt allerdings der Versorgungscharakter des Modells zum Teil.
Unabhängig vom Modell und den einzelnen vertraglichen Ausgestaltungen richtet sich die Höhe der monatlichen Rente stets nach denselben Faktoren. Dies sind insbesondere der Wert der Immobilie, die verrentet wird und die bei Abschluss des Vertrags bzw. bei Beginn der Rentenzahlungen statistisch zu erwartende Restlebenserwartungen des Eigentümers, an den die Zahlungen geleistet werden. Bezieht sich ein lebenslanges Wohnrecht auf zwei Personen – etwa neben dem Eigentümer auch auf dessen Ehefrau – gilt entsprechend die höhere Lebenserwartung.