Bürgschaft
Im Kreditwesen spielen Sicherheiten eine besonders große Rolle. Gerade dann, wenn es sich um größere Beträge handelt, welche durch Banken oder Kreditinstitute verliehen werden, kann es dazu kommen, dass die Gewährung eines Darlehens an die Bereitstellung solcher Sicherheiten gebunden ist. In der Regel wird dem kreditgebenden Institut im Rahmen der Baufinanzierung ein Grundstück oder die Immobilie als Sicherheitsmaßnahme überlassen. Allerdings kann auch hier eine Bürgschaft zum Einsatz kommen. Das Bankwesen hält mehrere unterschiedliche Formen bereit, die sich aber trotz allem in einigen Punkten gleichen.
Im Allgemeinen handelt es sich um einen Vertrag, mit dem der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten zum Ausdruck bringt, dass er im Fall der Nichterfüllung der Schuld für diese eintritt. Der Rahmen einer Bürgschaft wird gesetzlich in §§ 765 ff. des BGB geregelt und findet nur selten außerhalb des Bankenwesens Anwendung. Dem Wesen nach handelt es sich bei der Bürgschaft nur um einen einseitigen Vertrag, da keine der beiden Seiten Rechte und Pflichten erhält, sondern nur eines der beiden nutzen kann. Der Gläubiger erhält das Recht, im Fall der Nichterbringung einer Forderung gegen den Bürgen vorzugehen. Dieser ist mit dem Vertrag wiederum die Verpflichtung eingegangen, für diesen Fall die Forderung zu begleichen.
Mit Erfüllung der Hauptschuld durch den Bürgen gehen die Ansprüche auf diesen über. Dieser Vorgang, in der Literatur häufig als Legalzession bezeichnet, berechtigt nun wiederum den Bürgen dazu, gegen den eigentlichen Hauptschuldner vorzugehen. Die Forderung erlischt also trotz der Tilgung beim Gläubiger, in diesem Fall eine Bank, nicht. Sie findet lediglich einen neuen Eigentümer, der sie gegen den Hauptschuldner verwenden kann. Wer also für die eigene Baufinanzierung eine Bürgschaft verwenden möchte, um die Chancen auf einen Kredit zu verbessern, sollte sich dieses Forderungsüberganges immer bewusst sein. Der Bürge muss sich auf der anderen Seite darüber im Klaren sein, das in der Zukunft durchaus mit einer größeren finanziellen Belastung zu rechnen ist. Speziell Familienangehörige unterschätzen die Gefahr für den eigenen Geldbeutel nur zu oft.