Erschließungskosten
Ohne Bauland auch kein Eigenheim. An diesem Fakt wird sicher niemand zweifeln oder versuchen, das Gegenteil zu behaupten. Aus diesem Grund muss vor dem ersten Spatenstich ein Grundstück zur Verfügung stehen. Neben einer guten Lage sollte sich das Baugrundstück natürlich auch durch einen relativ günstigen Preis auszeichnen. Schließlich zählt bei einem Bauvorhaben jeder Euro. Allerdings sollten sich angehende Eigenheimbesitzer nicht von vermeintlichen Schnäppchen blenden lassen, sondern die Eckdaten des Grundstücks sehr genau lesen.
Wer am Ende auf einer unerschlossenen Parzelle steht, muss für die eigentliche Erschließung noch eine stattliche Summe aufbringen. In manchen Fällen übersteigen die Kosten für Maßnahmen zur Erschließung sogar den ursprünglichen Kaufpreis des Grundstücks.
Um sich an dieser Stelle vor bösen Überraschungen zu wappnen, sollte sich deshalb jeder Bauherr, sofern er nicht bereits über ein voll erschlossenes Grundstück verfügt, mit den Erschließungskosten und deren Zusammensetzung auseinandersetzten. Wesentliche Bestandteile einer Erschließungsmaßnahme sind der Anschluss an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz. Hierzu zählen unter anderem die Strom-, Wasser- und Abwasserzuleitungen.
Außerdem müssen noch Telefon- und eventuell weitere Anschlüsse, beispielsweise an das kommunale Kabelnetz, verlegt werden. Diese Kosten, welche der nicht öffentlichen Erschließung zugeordnet werden, können bereits einen erheblichen Aufwand verursachen. Um die Situation für den Eigenheimbesitzer noch weiter zu verschärfen ist es durchaus möglich, dass die hier veranschlagten Erschließungskosten nur bis zu einer bestimmten Grundstückstiefe reichen. Alles darüber hinaus muss der Grundstückseigentümer in eigener Regie regeln. Dass sich ein Bauvorhaben hierdurch wesentlich verteuern kann, liegt auf der Hand.
Weiterhin trägt die öffentliche Erschließung maßgeblich zu den entstehenden Kosten bei. An dieser Stelle sei nur auf die Anbindung an die kommunale Infrastruktur verwiesen. Neben den Straßen gehören auch Fußwege, Grünanlagen und Parkflächen zur Erschließung eines Grundstückes dazu. Was alles zur öffentlichen Erschließung zählt und an welcher Stelle die Grenze verläuft, regelt das Baugesetzbuch. An jeder der hier genannten Maßnahmen müssen sich die Eigentümer eines anliegenden bzw. in dem betreffenden Wohngebiet befindlichen Grundstücks finanziell beteiligen.