Arbeitgeber-Darlehen
Was sich im ersten Moment eher wie ein schlechter Scherz anhört, ist durchaus eine ernst gemeinte Alternative für viele Arbeitnehmer, um günstig an Kapital für das Eigenheim zu gelangen. Denn es müssen nicht immer Banken, Bausparkassen oder Verwandte sein, die beim Projekt Eigenheim mit Kapital unter die Arme greifen. Bei einem Arbeitgeber-Darlehen kommt die Hilfe quasi vom eigenen Chef. Warum sollten Unternehmen aber Angestellten zum Hausbesitz verhelfen? Die Antwort auf diese Frage ist relativ einfach, denn mit einem solchen Baukredit gelingt es den Firmen, ihre Arbeitnehmer noch enger an das Unternehmen zu binden.
Die Angestellten erhalten ein solches Darlehen meist zu günstigeren Zinsen als bei einer Bank oder anderen Kreditinstituten. Was von diesem Standpunkt aus gesehen sicher als lohnende Alternative zu einem herkömmlichen Kredit erscheint, hat natürlich auch einige Ecken und Kanten. Ganz oben auf der Liste von Nachteilen steht die Abhängigkeit vom eigenen Chef. Sobald man nämlich das Unternehmen verlässt, wird das Arbeitgeber-Darlehen in der Regel zurückgefordert werden. Aus diesem Grund dürfen entsprechende Regelungen im Kreditvertrag für die Zeit danach nicht fehlen.
Ein weiteres Problem betrifft die steuerliche Betrachtung des Darlehens. Sobald das Unternehmen von den marktüblichen Zinsen abweicht, räumt es dem Arbeitnehmer nämlich einen geldwerten Vorteil ein. Und entsprechend den Regelungen des Einkommenssteuergesetzes (§ 8 Einkommenssteuergesetz) werden auch diese hier erfasst. Sobald die geldwerten Leistungen den Betrag von 44 Euro pro Monat übersteigen, sind diese voll zu versteuern. Im Fall des Arbeitgeber-Darlehens wird die Differenz zwischen den marktüblichen Zinsen und den Zinsen des Kredites herangezogen, um die Höhe der Leistungen zu berechnen. Überschreitet das Darlehen dagegen nicht die Summe von 2.600 Euro, so bleibt es in jedem Fall steuerfrei. Gleiches gilt auch in dem Fall, dass die Restsumme im Rahmen der Tilgung unter diesen Wert sinkt.