Versicherungsdarlehen
Versicherungsdarlehen verstehen sich als endfällige Darlehen, die während der Laufzeit nicht vom Kreditnehmer angedient werden, sondern am Ende des Darlehensverhältnisses in einer Summe getilgt werden. Die Tilgung erfolgt dabei durch die Leistungen eines Tilgungsträgers, in den meisten Fällen einer Kapitallebensversicherung, die durch den Darlehensnehmer laufend bedient wird.
Versicherungsdarlehen werden im Bereich der Baufinanzierung relativ häufig eingesetzt. Der Darlehensnehmer entrichtet dabei während der Laufzeit ausschließlich die anfallenden Zinsen an die Bank; eine Tilgung erfolgt nicht. Es sind im Gegenzug obligatorische und im Hinblick auf Zeitpunkt und -höhe vertraglich fest definierte Zahlungen in einen Kapitallebensversicherungsvertrag einzuzahlen, der bei Fälligkeit des aufgenommenen Darlehens zur vollständigen Tilgung ausreichen muss. Das darlehensgebende Kreditinstitut stellt dadurch die ordnungsgemäße Tilgung sicher. Zugleich dient die Risikokomponente der Police beiden Vertragsparteien zur Absicherung für den Fall des Ablebens des Versicherungsnehmers: Die Bank sichert sich gegen einen todesfallbedingten Zahlungsausfall ab und der Kreditnehmer stellt die wirtschaftliche Existenz seiner Angehörigen auch für den Fall seines Ablebens sicher.
Versicherungsdarlehen sind durch eine im Vergleich zu anderen Finanzierungsvarianten veränderte Struktur der Zahlungsströme gekennzeichnet. Durch die endfällige Tilgung fällt die Summe der vom Darlehensnehmer zu entrichtenden Sollzinsen höher aus, als es bei einem Annuitätendarlehen der Fall ist. Gleichzeitig werden mit den Einlagen in die Versicherungspolice Erträge in Form von Zinsen und Überschussbeteiligungen erzielt, die der Kapitalakkumulation förderlich sind. Wird das Darlehen mit einer Zinsbindung versehen und steigend die Zinsen am Kapitalmarkt an, ist es möglich, dass zum Ende der Laufzeit ein höherer Ertrag durch die Habenzinsen im Versicherungsvertrag erzielt wird, als Sollzinsen durch das aufgenommene Darlehen zu entrichten sind.
Ein Versicherungsdarlehen kann insbesondere in Niedrigzinsphasen abgeschlossen werden, wenn gleichzeitig das Darlehen mit einer langen Zinsbindung versehen wird. In einer derartigen Konstellation ist die Wahrscheinlichkeit von Gesamtzinskosten unter denen einer herkömmlichen Finanzierung relativ hoch.