Vorfälligkeitsentschädigung

Die meisten Häuslebauer bemühen sich in der Regel, ihr Darlehen zur Baufinanzierung so schnell wie möglich zurückzuzahlen. Ist plötzlich mehr Geld, etwa durch eine Erbschaft, vorhanden, neigen Bauherren dazu, ihr Darlehen vorzeitig zu kündigen und die Restschuld in einem Betrag zu tilgen. Die Bank ist jedoch nicht verpflichtet, die Kündigung zu akzeptieren – lediglich in sehr dringenden Fällen wie etwa einer Zwangsversteigerung des Objektes oder im Todesfall muss ein Darlehen auch vorzeitig kündbar sein. Was viele bei einer vorzeitigen Kündigung aber immer wieder vergessen, ist die Vorfälligkeitsentschädigung.

Unter der Bezeichnung Vorfälligkeitsentschädigung versteht man ein Entgelt, das meist dann fällig wird, wenn ein Darlehen während der Zinsfestschreibungszeit vorzeitig vom Kunden gekündigt wird. Die Kreditinstitute begründen diese Entgelterhebung damit, dass sie das für das Darlehen erforderliche Kapital ebenfalls ausleihen und dafür Zinsen anfallen. Lediglich wenn die Zinsbindung länger als zehn Jahre festgeschrieben ist und das Darlehen bereits seit zehn Jahren getilgt wird, kann es mit einer Frist von sechs Monaten vorzeitig gekündigt werden, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.

Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist für viele Bauherren ein Buch mit sieben Siegeln. Wer den Berechnungen seiner Bank nicht ganz traut, kann beispielsweise ein Sachverständigengutachten bei einem Finanz-Sachverständigen in Auftrag geben oder er informiert sich mittels eines Vorfälligkeitsentschädigungs-Rechners. Diese im Internet kostenfrei verfügbaren Rechner beruhen in ihren Berechnungen auf einem Urteil des BGH, das lediglich zwei Methoden zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zulässt, die von den Banken nachvollziehbar dokumentiert werden müssen. Aufpassen sollte man, wenn man bereits ein Disagio oder eine Sondertilgung geleistet hat: Diese Zahlungen sollten die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung in jedem Fall senken.

Einige Banken zeigen sich sehr kulant und verzichten auf die Vorfälligkeitsentschädigung. Andere bieten eine Versicherung gegen die Erhebung dieses Entgelts an: Durch Zahlung eines einmaligen Betrags am Anfang der Tilgung oder durch Zinsaufschläge entfällt die Entschädigung, falls das Darlehen vorzeitig gekündigt wird. In den meisten Fällen verteuert sich auf diese Weise allerdings nur das Darlehen, so dass man den Abschluss einer solchen Versicherung sorgfältig abwägen sollte.

Übrigens: In keinem anderen EU-Land sind Vorfälligkeitsentschädigungen so hoch wie in Deutschland.

Pfandbriefe

Pfandbriefe sind in erster Linie Schuldverschreibungen, die gern als sehr sichere Anlagemöglichkeit genutzt werden. Als besonders sicher gelten die nur über zertifizierte Banken erhältlichen Anleihen, da sie über eine Deckungsmasse verfügen, die beispielsweise aus grundpfandrechtlich besicherten Darlehen wie etwa Baufinanzierungsdarlehen besteht. Vorgenommen wird die Zertifizierung nach dem Pfandbriefgesetz (PfandBG) von der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Sie erlaubt es Banken mittels Lizenzen, Anleihen zur Refinanzierung ihrer Kredite zu veräußern.
Pfandbriefe verfügen in der Regel über eine relativ lange Laufzeit von etwa fünf bis zu dreißig Jahren. Sie werden an der Börse gehandelt. Zum Ende der Laufzeit eines Pfandbriefes wird er zum vollen Nennwert eingelöst. Während der Laufzeit ist es jedoch auch jederzeit möglich, den Pfandbrief zu kaufen oder zu verkaufen – allerdings zum tagesaktuellen Kurs.

Bau- und Immobilienfinanzierer beschaffen sich mittels der Pfandbriefe frisches Kapital, indem sie sie an der Börse anbieten. Die Grundschulden dienen als Sicherheit, weshalb auch nur mit erstrangigen Hypotheken gehandelt wird. Muss die Bank Insolvenz anmelden, gehen die Pfandbriefe nicht in die Insolvenzmasse ein, sondern sie gehen an ihren Inhaber über.

Im Klartext bedeutet dieses Vorgehen für Bauherren: Es ist durchaus möglich, dass ihr Baudarlehen zur Besicherung einer Anleihe dient. Geht ihr Baufinanzierer insolvent, ist er plötzlich nicht mehr derjenige, der erstrangig im Grundbuch eingetragen ist, sondern dann nimmt der aktuelle Inhaber des Pfandbriefes diese Stelle ein – ein privater Anleger, beispielsweise, ein Investmentfonds, in jedem Fall eine Person oder Institution, die der Bauherr bisher nie gesprochen oder getroffen hat. Natürlich ist den meisten Bauherren diese Situation nicht geheuer und vor allem seit der Banken- und Hypothekenkrise 2008 in den USA und Spanien mehren sich die Bedenken vieler Häuslebauer. Einige Banken haben deshalb bereits reagiert und sichern ihren Kunden vertraglich zu, dass ihre Darlehen nicht zu einer solchen Besicherung herangezogen werden.

Fertighaus

Bei der Kalkulation der zu erwartenden Kosten bei einem Hausbau gilt es viele Dinge zu beachten, angefangen bei den Grundstücks- und Materialkosten über Versicherungskosten und Handwerker bis hin zu Steuern und Maklergebühren. Eine Alternative stellen da Fertighäuser dar: Ihre Kosten sind vor dem Bau relativ genau zu beziffern, da man sich sein Traumhaus im Baukastenprinzip zusammensetzt. Die Teile sind bereits vorgefertigt und müssen vor Ort nur noch zusammengesetzt werden.

Für die Baukosten bedeutet das eine enorme Reduzierung, da dadurch etwa Maklergebühren für eine Haussuche entfallen und sich beispielsweise auch Versicherungskosten für die sonst verhältnismäßig lange Dauer des Hausbaus enorm reduzieren lassen. Einen positiven Effekt kann ein Fertighaus demzufolge auch auf die Baufinanzierung haben: Durch die gut und relativ sicher kalkulierbare Bauzeit und die dadurch gut kalkulierbaren Baukosten ist eine sehr exakte Anpassung der Baufinanzierung an den tatsächlichen finanziellen Bedarf möglich – das Risiko, eine zu geringe Summe angesetzt zu haben, minimiert sich deutlich.

Als Fertighaus bezeichnet man Häuser, die industriell vorgefertigt und auf der Baustelle lediglich zusammengesetzt werden. Bauherren haben die Wahl zwischen einer Massiv- oder einer etwas günstigeren Holzbauweise. Daneben gibt es seit einiger Zeit auch Fertighäuser, die zusammen mit einem Architekten selbst entworfen werden können. Mittlerweile findet man unter den Fertighäusern sowohl Einfamilienhäuser als auch Mehrfamilienhäuser, Niedrigenergiehäuser, Allergikerhäuser, Mehrfamilienhäuser – kurz: Häuser für jede Lebenssituation und jeden Anspruch.

Bei der Auswahl eines Hauses stehen Bauherren verschiedene Varianten zur Verfügung: Schlüsselfertige Häuser werden einzugsbereit und vollständig ausgebaut an Bauherren übergeben; bei Ausbauhäusern übernimmt der Bauherr selbst den Innenausbau seines Eigenheims und Bausatzhäuser werden lediglich in Teilen angeliefert, die Hausmontage und den Innenausbau übernimmt jedoch der Bauherr. Naturgemäß ist das schlüsselfertige Haus die teuerste Variante, das Bausatzhaus die preisgünstigste.

Zu beachten ist, dass Fertighauslieferanten keine Baufinanzierer sind, sondern lediglich ein bestelltes Haus an Ort und Stelle liefern. Demzufolge nehmen sie keine Bonitätsprüfung vor, was für die Lieferanten ein großes finanzielles Risiko bedeutet. Deshalb verlangen die meisten Fertighauslieferanten eine Zahlungsübernahmegarantie des den Hauskauf finanzierenden Kreditinstituts.

Zuteilung

In der Regel werden Bausparverträge abgeschlossen, um über einen gewissen Zeitraum Eigenkapital anzusparen und im Folgenden ein sehr günstiges und flexibles Darlehen für den Bau oder Kauf eines Eigenheims zu erhalten. Im Laufe der Zeit akkumuliert sich aber nicht nur das eingezahlte Kapital, sondern auch Guthabenzinsen und die staatlich gewährte Wohnungsbauprämie fließen in die sogenannte Zuteilungsmasse mit ein. Bei Abschluss des Bausparvertrages wird zudem ein Sparplan erarbeitet, der die Sparraten festlegt. Eine festgelegte Spardauer gibt es meist nicht; in der Regel existiert lediglich eine Mindestlaufzeit. Hat man mindestens 50% der zuvor festgelegten Bausparsumme angespart, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Die Zuteilungsreife hängt also sowohl von der angesparten Summe als auch von der Sparzeit ab. Beide Größen fließen in die Bewertungszahl ein, die die Banken und Sparkassen der Zuteilung zugrunde legen.
Die Zuteilung erfolgt jedoch nicht automatisch mit dem Erreichen der erforderlichen Sparsumme. Stattdessen muss zu einem Bewertungsstichtag vom Kreditinstitut die Zuteilungsreife festgestellt werden. Einige Kreditinstitute setzen dafür über das Jahr verteilte feste Stichtage an, andere prüfen die Zuteilungsreife auf Antrag des Bausparers. In der Regel wird der Bausparvertrag auf Antrag ein bis vier Monate nach Erreichen der Zuteilungsreife ausgezahlt. Abhängig ist der Zuteilungszeitpunkt, also der Zeitpunkt der Auszahlung, übrigens von der Liquidität der Bausparkasse. Eine große Liquidität ist beispielsweise dann gegeben, wenn viele Sparer jüngst einen Bausparvertrag abgeschlossen haben und Einzahlungen in die Bausparkasse leisten – dann können auch besonders viele Bausparverträge zugeteilt werden.
Eine Fehlannahme ist übrigens, dass ein Bausparer automatisch einen Anspruch auf das folgende Darlehen hat. Das Darlehen wird erst nach einer Überprüfung der Darlehensunterlagen – inklusive einer Schufa-Prüfung – ausgezahlt. Ebenso eine Fehlannahme ist, dass das Darlehen sofort nach Erreichen der Zuteilungsreife abgerufen werden muss. Erfolgt die Abrufung nicht, läuft der Bausparvertrag häufig für eine gewisse Zeit als Sparvertrag weiter. Wer auf die Zuteilung verzichtet, kann den Bausparvertrag ebenfalls als Sparvertrag weiterlaufen oder sich das akkumulierte Kapital auszahlen lassen.

Ökologisch Bauen

Ökologisch Bauen ist nicht nur ein guter Vorsatz so mancher Bauherren, sondern auch der Name eines Kreditprogrammes der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW. Als Bank des Bundes und der Länder ist die KfW eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die u.a. sehr günstige Kredite für besonders förderungswürdige Projekte an Privatpersonen vergibt. Zu diesen Projekten zählt beispielsweise auch der private Wohnungsbau – vor allem dann, wenn der Bauherr auf ökologisch verträgliche Weise und energieeffizient baut. Aus diesem Grund vergibt die KfW Baukredite im Rahmen des Programms „Ökologisch Bauen“ (Programmnummer 144 und 145) für Neubauten, die als Passivhaus, KfW-Energiesparhaus 40 oder als KfW-Energiesparhaus 60 klassifiziert wurden.

Als Passivhaus gilt jedes Gebäude, das nicht mehr als 40 kWh/m² Energie und nicht mehr als 15 kWh/m² Heizwärme pro Jahr verbraucht. Ob es sich bei einem zu erwerbenden Haus um ein Passivhaus handelt, ist durch einen Sachverständigen nachzuweisen. Ähnliches gilt für die KfW-Energiesparhäuser: Auch ihr Energie- und Wärmebedarf darf eine bestimmte Höchstgrenze nicht überschreiten, was durch einen Sachverständigen zu beurteilen ist. Zudem gilt es Grenzen in Bezug auf den Transmissionswärmeverlust einzuhalten, um für eine Immobilie das Prädikat „KfW-Energiesparhaus“ zu erhalten. Daneben fördert die KfW im Rahmen des Programms aber auch den Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Somit ist es auch Personen, deren Immobilie weniger günstige Verbrauchswerte aufweisen möglich, ökologisch sinnvolle Umbauten zu sehr günstigen Konditionen zu finanzieren.

Einen Antrag auf Förderung können Privatpersonen ebenso stellen wie andere Träger von Investitionsmaßnahmen wie etwa Wohnungsgenossenschaften oder Gemeinden. Der maximale Kreditbetrag beläuft sich beim Bau oder Kauf von Energiespar- oder Passivhäusern auf maximal 50.000 Euro und bei der Förderung neuer Heizungsanlagen auf 100 Prozent der Investitionskosten, maximal jedoch 50.000 Euro. Der Kredit wird auf Wunsch kostenfrei nachrangig ins Grundbuch eingetragen, was es Bauherren erheblich erleichtert, einen günstigen Kredit über den Restbetrag der Finanzierungssumme aufzunehmen. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist zulässig. Übrigens: Neben Wohnraum zur Selbstnutzung können auch Wohn-, Alten- und Pflegeheimen gefördert werden – nicht förderungsfähig sind jedoch Ferien- und Wochenendhäuser.

Baugenehmigung

Wer auf den Kauf eines Hauses oder Fertighauses verzichtet und sich den Traum vom eigenen Haus selbst aufbauen möchte, muss sich früher oder später auch mit der Baugenehmigung beschäftigen. Dabei handelt es sich um die Erlaubnis der Bauaufsichtsbehörde, dass ein Gebäude wie beantragt erbaut werden darf. Die Bezeichnung Genehmigung irritiert dabei etwas, denn die Baugenehmigung stellt lediglich fest, dass ein bauliches Vorhaben den Vorschriften der Bauaufsichtsbehörde entspricht – allerdings handelt es sich keineswegs um die einzige Genehmigung, die ein Bauherr vor Baubeginn einholen muss.
Hinzu kommen beispielsweise wasserrechtliche oder emissionsschutzrechtliche Genehmigungen, die ebenfalls zu beantragen sind. Darüber hinaus sind in jedem Fall die Richtlinien zu beispielsweise Sicherheit, Wärmeschutz oder Abstandsflächen zu beachten, die u.a. die Landesbauordnung vorschreibt. Zudem muss der Bauherr während der Bauphase beispielsweise auch mit bauordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnissen der Baubehörde rechnen, d.h.: Die Baubehörde darf die Bauarbeiten bei Verstößen gegen die gültigen Vorschriften stoppen und ggf. den Abriss des bisher Erbauten verfügen.
In Anbetracht dieser weit reichenden Folgen sollten die erforderlichen Genehmigungen frühzeitig und nach besten Wissen und Gewissen beantragt werden. Wer bei der Beantragung der Baugenehmigung nicht die nötige Sorgfalt an den Tag legt, muss im Nachhinein schlimmstenfalls mit einem teuren Baustopp oder Änderungen am Bauplan rechnen, was die Finanzierung des Bauvorhabens in vielen Fällen stark gefährden kann.
Aber nicht jedes Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig. Die jeweilige Landesbauordnung gibt Aufschluss darüber, welche Vorhaben als genehmigungsfrei gelten, die Vorschriften unterscheiden sich zum Teil in den Bundesländern. Zu den genehmigungsfreien Bauten zählen unter Einhaltung bestimmter Vorschriften vielfach Toilettenhäuschen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Carports und Garagen, Wasserbecken, Einfriedungen und Sonnenkollektoren. Hier ist lediglich eine Anzeige des Bauvorhabens, jedoch kein Genehmigungsverfahren notwendig.
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss eine Bauvorlage bei der unteren Baubehörde eingereicht werden. Vorlageberechtigt sind in der Regel Bauingenieure, Architekten oder auch Fertighausanbieter. Einmal erteilt ist eine Baugenehmigung drei Jahre gültig. Wird also innerhalb von drei Jahren nicht mit dem Bau begonnen, verfällt die Genehmigung und muss erneut beantragt werden.

Nachrangdarlehen

Als Nachrangdarlehen wird ein Kredit bezeichnet, der in zweitem oder drittem Rang im Grundbuch eingetragen wird. Die Ansprüche der darlehensgebenden Bank treten damit im Falle einer Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie hinter die anderer Gläubiger, deren Forderungen höheren Rangs sind, zurück. Nachrangdarlehen sind damit für alle an der Finanzierung eines Objektes beteiligten Parteien von Bedeutung: Aus Sicht der Banken, deren grundpfandrechtlich besichertes Darlehen im Grundbuch vor einem Nachrangdarlehen eingetragen ist, sind die Mittel als Eigenkapital zu betrachten und ermöglichen aus diesem Grund bei der Bemessung des zugrunde gelegten Sollzinssatzes einen geringer angenommenen Beleihungsauslauf.
Nachrangdarlehen werden auf dem deutschen Markt für private Baufinanzierungen von privaten Kreditinstituten in der Regel nicht vergeben. Vielmehr sind es Kreditinstitute der öffentlichen Hand, die im Rahmen verschiedener Programme nachrangige Immobilienfinanzierungen ausreichen. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau beispielsweise bietet in ihrem Wohneigentumsprogramm die Möglichkeit, dreißig Prozent der Investitionskosten über eine nachrangige Hypothek zu finanzieren, ohne dass ein Risikozuschlag auf den Darlehenszins erhoben wird.
Nachrangdarlehen der öffentlichen Hand geben Bauherren und Käufern von Immobilien damit die Möglichkeit, mit wenigen Eigenmitteln eine kostengünstige Finanzierung ihres Vorhabens zu realisieren und so die Lasten zu reduzieren.
Im Falle einer Insolvenz des Darlehensnehmers und der Zwangsversteigerung der finanzierten Immobilie bleiben allerdings die Verbindlichkeiten, die durch den erzielten Veräußerungserlös des Objektes nicht gedeckt werden können, erhalten und müssen vom Schuldner aus dessen laufenden Einkommen zurückgeführt werden. Eine Restschuldbefreiung im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz ist allerdings möglich.
Das Konzept eines nachrangigen Darlehens existiert nicht nur im Rahmen der Immobilienfinanzierung, sondern findet auch bei anderen wirtschaftlichen Aktivitäten Anwendung. Grundsätzlich kann in jedem Darlehensvertrag eine nachrangige Stellung gegenüber anderen Verbindlichkeiten vereinbart werden. In der privaten Wirtschaft erheben Gläubiger in diesem Zusammenhang regelmäßig Aufschläge auf den Kreditzins und erhöhen damit ihre Rendite, müssen allerdings im Gegenzug auch ein gesteigertes Risiko in Kauf nehmen.

Zentralbank

Die Zentralbank versteht sich als übergeordnete Institution im Bankensektor, die keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt, sondern durch verschiedene Operationen die Stabilität des Finanzsystems einer Volkswirtschaft gewährleisten will. In Europa wird diese Aufgabe von der Europäischen Zentralbank (EZB) übernommen, deren oberstes Ziel die Gewährleistung der Preisniveaustabilität im Euroraum ist. Die EZB trifft ihre Entscheidungen unabhängig von den gewählten Regierungen.
Zentrales Steuerungselement jeder Zentralbank ist die in einem Finanzsystem existente Liquidität. Die Notenbank kann durch Offenmarktoperationen sowie durch Änderungen des Leitzinses, zu dem sich private Banken bei der EZB Geld leihen bzw. es anlegen können, die Liquidität begrenzen oder ausweiten. Sehen die Verantwortlichen einer Zentralbank die Teuerungsrate als zu hoch an, wird Liquidität aus der Volkswirtschaft abgeschöpft, indem entweder verzinsliche Wertpapiere an Banken gegen Geld verkauft werden und so die im Umlauf befindliche Geldmenge reduziert wird oder aber indem die Mindestbietungssatz für Liquiditätsauktionen, die die EZB regelmäßig gegenüber Banken des privaten Sektors durchführt, erhöht wird. Umgekehrt kann durch den Ankauf von Effekten oder die Senkung des Leitzinses die Geldmenge ausgeweitet werden.
Die Entscheidungen der Zentralbank haben großen Einfluss auf das Zinsniveau einer Volkswirtschaft und damit auf die Konditionen einer Baufinanzierung. Das Zinsniveau passt sich in der Regel den Erwartungen der Marktteilnehmer auf dem Geldmarkt hinsichtlich der künftigen Zinsschritte der Notenbank an. Zahlreiche Beobachter versuchen, die Entscheidungen des Offenmarktausschusses zu antizipieren und dadurch wichtige Änderungen des Zinsniveaus vorherzusagen.
In der Regel senkt die EZB das Liquiditätsniveau in Zeiten konjunktureller Eintrübung ab und hebt es in einem Wirtschaftsaufschwung an. Bauherren sind damit gut beraten, in Zeiten wirtschaftlicher Schwäche ein Darlehen aufzunehmen oder aber die Konditionen für ein künftiges Engagement beispielsweise über einen Forward-Kontrakt zu sichern.
Die EZB löste in den 1990er Jahren das System nationaler Zentralbanken ab und übernimmt seither auch die Aufgaben der deutschen Bundesbank. Im Jahr 2008 ist mit Jean-Claude-Trichet nach Wim Duisenberg der zweite Präsident der EZB seit ihrer Einführung im Amt.

Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung versteht sich als das letzte Mittel gerichtlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Sie wird gegen den Besitzer einer Immobilie durchgeführt und beschreibt die durch das örtlich zuständige Amtsgericht durchgeführte öffentliche Versteigerung eines Objektes mit dem Ziel, durch den Veräußerungserlös die bestehenden und nicht auf anderem Wege zu bedienenden Ansprüche der Gläubiger zu decken. Dabei werden bevorzugt diejenigen als Gläubiger auftretenden Parteien durch den Erlös befriedigt, die im Grundbuch als Berechtigte an der Immobilie eingetragen sind, wobei die Rangfolge dabei von übergeordneter Bedeutung ist.

Eine Zwangsversteigerung erfolgt regelmäßig dann, wenn der Inhaber eines Objektes den zur Finanzierung aufgenommenen Kredit nicht ordnungsgemäß zurückzahlen kann, wobei die Valutierung von drei aufeinanderfolgenden Kreditraten als maßgeblich zur Einleitung der Vollstreckungsmaßnahmen angesehen wird, die mit einer qualifizierten Mahnung seitens des darlehensgebenden Kreditinstitutes beginnen und bei der öffentlichen Versteigerung enden.

An einer Zwangsversteigerung kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person teilnehmen. Ort und Termin der Versteigerung werden amtlich bekannt gegeben. Der zuständige vorsitzende Richter erteilt demjenigen Bieter, der das höchste Gebot der anwesenden Teilnehmer abgibt, den Zuschlag, wobei in der ersten Versteigerung zumindest siebzig Prozent des Verkehrswertes einer Immobilie geboten werden müssen, damit eine Transaktion erfolgen kann.

Im Anschluss an eine erfolgreiche Zwangsversteigerung ist das betreffende Objekt durch den früheren Eigentümer unverzüglich zu räumen und dem neuen Besitzer uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Die Versteigerung stellt für Eigenheimbesitzer nicht selten eine wirtschaftlich bedrohliche Situation dar und führt insbesondere dann zu Überschuldung, wenn durch den im Rahmen der Auktion erzielten Erlös die valutierende Darlehensschuld nicht getilgt werden kann und Außenstände verbleiben.

Für Käufer, die über eine Versteigerung im Amtsgericht ihr Eigenheim erwerben, ergeben sich gegenüber dem Bezug über den freien Markt verschiedene Vorteile. Neben dem potenziell günstigen Kaufpreis ist dabei insbesondere der Wegfall der Maklercourtage von Vorteil. Käufer müssen in der Regel unmittelbar nach der Auktion zehn Prozent des Kaufpreises beim Gericht hinterlegen und den Rest der Kosten binnen acht Wochen bezahlen.

Fondshypothek

Die Fondshypothek bezeichnet einen Hypothekenkredit, dessen Rückzahlung endfällig erfolgt, wobei als Tilgungsträger eine fondsgebundene Kapitallebensversicherung fungiert, die bei Fälligkeit des Darlehens zur vollständigen Rückführung des valutierenden Kreditbetrages herangezogen wird. Während der Laufzeit der Hypothekenfinanzierung entrichtet der Darlehensnehmer an die darlehensgebende Bank lediglich die anfallenden Zinsen und bedient gleichzeitig den Tilgungsträger, wobei die Sparleistungen im Hinblick auf die Höhe sowie die Zahlungsintervalle vertraglich fixiert sind.

Die laufenden Belastungen einer Fondshypothek sind mit denen eines klassischen Annuitätendarlehens vergleichbar. Der Vorteil gegenüber der herkömmlichen Variante liegt in der Chance des Darlehensnehmers, durch hohe Renditen, die im Tilgungsträger erzielt werden, einen Vermögensüberschuss zum Ende der Laufzeit des Darlehens zu erzielen und so neben den Mitteln zur vollständigen Tilgung des Kredites weiteres Vermögen zu besitzen. Die Ablaufleistung einer fondsgebundenen Lebensversicherung steht dabei in starker Abhängigkeit von den Entwicklungen an den Kapitalmärkten. Da zumindest theoretisch auch ein Verlust im Tilgungsträger und damit eine zur Tilgung nicht ausreichende Ablaufleistung möglich sind, akzeptieren Banken im Rahmen von Immobilienfinanzierungen nur solche Policen, die zum Ende der Laufzeit eine vollständige Kapitalgarantie bieten. Aufgrund der dazu seitens der Assekuranz notwendigen Maßnahmen verringert sich der Erwartungswert der Rendite der Investmentfonds.

Die Kapitallebensversicherung wird bei einer Fondshypothek als Sicherheit bei der darlehensgebenden Bank hinterlegt; eine über die Immobilienfinanzierung hinausgehende Beleihung oder Verpfändung ist nicht möglich.

Im günstigsten Fall erwirtschaften die Fonds in der Lebensversicherung einen hohen durchschnittlichen Ertrag, so dass entweder die vorzeitige Tilgung der Hypothek erfolgen kann oder aber bei Ablauf der Police dem Inhaber ein zusätzlicher Geldbetrag zur Verfügung steht. Versicherungsnehmer profitieren bei Fondshypotheken vom Cost Average Effekt, der sich aus den intervallmäßigen Einzahlungen in die Police ergibt. Der Cost Average Effekt beschreibt den Umstand, dass bei regelmäßigen Einzahlungen identischer Höhe in Zeiten hoher Notierungen an den Kapitalmärkten nur wenige Anteile erworben und bei niedrigen Kursen höhere Stückzahlen gekauft werden.