Kapitaldienst

Unter Kapitaldienst wird die gesamte laufende Finanzierungslast eines Darlehensnehmers verstanden, die sich aus der Tilgung des aufgenommenen Kredites, den Zinsen auf den valutierenden Kreditbetrag sowie sonstigen Kosten oder Spesen zusammensetzt. In der Regel wird der Kapitaldienst bezogen auf ein bestimmtes Zeitintervall angegeben, so zum Beispiel als die monatlich zu leistenden Zahlungen.

Der Kapitaldienst ist bei der Kalkulation und Konzeption einer Immobilienfinanzierung von zentraler Bedeutung. Er muss durch die laufenden Einnahmen des Darlehensnehmers abgedeckt werden können, ohne dass anderweitige Ausgaben allzu stark eingeschränkt werden müssen. Kann der Kreditnehmer den Kapitaldienst nicht leisten, ohne zusätzliche Fremdmittel einzusetzen, wird gemeinhin von Überschuldung gesprochen.

Die Zusammensetzung des Kapitaldienstes bei einem annuitätisch getilgten Darlehen ist gekennzeichnet von einer im Zeitverlauf abnehmenden Zinsleistung bei einer gleichzeitig in kongruenter Höhe ansteigenden Tilgungsleistung. Je geringer der valutierende Darlehensbetrag ist, desto geringer fallen auch die laufenden Belastungen im Hinblick auf die Zinsen aus. Der Kapitaldienst als Ganzes bleibt bei einem Annuitätendarlehen jedoch bis zur Zahlung der letzten Rate konstant.

Wird eine Immobilienfinanzierung aus mehreren verschiedenen Darlehen zusammengesetzt und soll der Kapitaldienst über die gesamte Darlehenslaufzeit hinweg konstant bleiben, muss die Ausgestaltung der Tilgung dementsprechend modifiziert werden. Insbesondere wenn Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch genommen werden, die mit tilgungsfreien Jahren zu Beginn des Rückzahlungszeitraums ausgestattet sind, muss die Tilgung anderer Finanzierungsbestandteile entsprechend beschleunigt werden.

Der Kapitaldienst variabel verzinster Darlehen kann im Zeitverlauf Schwankungen unterliegen, wenn der im Darlehensvertrag zugrunde gelegte Referenzzinssatz sich ändert und eine entsprechende Anpassung des Sollzinses erfolgt. Je nach Stadium der Tilgung wirkt sich bei einem Annuitätendarlehen eine Änderung des Zinssatzes mehr oder weniger stark auf die zu leistende Gesamtbelastung aus, wobei gilt, dass mit der valutierenden Kreditschuld auch die Zinssensitivität des Kapitaldienstes sinkt.

Kreditnehmer können sich Details zum Verlauf des Kapitaldienstes bei allen gängigen Darlehensvarianten von ihrer Bank vorrechnen lassen.

Amortisation

Unter Amortisation wird in der Finanztheorie die Deckung einer Investition und der aus dieser entstehenden Folgekosten durch Erträge bezeichnet, die mit der Investition in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Im Bereich der Baufinanzierung ist der Begriff insbesondere im Zusammenhang mit Modernisierungsvorhaben von Bedeutung, da der Zeitraum, der vom Beginn der Maßnahme bis zur Amortisation vergeht, für den Eigentümer eines Objektes von Bedeutung ist.

Besonders häufig werden Überlegungen zur Amortisation bei der Anschaffung einer Photovoltaikanlage angestellt. Die Erwerbskosten und die Erwerbsnebenkosten stellen dabei die Anschaffungsauszahlung dar, die inklusive der von der Bank für das ausgereichte Darlehen erhobenen Sollzinsen durch laufende Erträge durch die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz gedeckt werden (sollten). In der Amortisationsrechnung wird dabei der Überschuss, der dem Eigentümer nach den Betriebskosten und den Sollzinsen zur Tilgung verbleibt, als Amortisationsbeitrag einer Periode im Saldo des Vorhabens berücksichtigt. Wird die Finanzierung der Solaranlage nicht durch einen Kredit realisiert, sondern vollständig aus Eigenmitteln des Darlehensnehmer finanziert, finden in der Amortisationsrechnung kalkulatorische Zinsen Anwendung, die sich als Opportunitätskosten verstehen.

Der Zeitraum, der vom Beginn eines Vorhabens bis zu dessen Amortisation vergeht, ist darüber hinaus bei der Kalkulation im Hinblick auf die Vorteilhaftigkeit eines Bau- oder Erwerbsprozesses von Bedeutung. Mit dem Erwerb eines Eigenheims fallen zum einen erhebliche Finanzierungskosten an, zum anderen entfallen Mietzahlungen. In der Kalkulation wird unter Berücksichtigung von Zinsen, Betriebskosten und Mietsteigerungen errechnet, wie lange ein Objekt im Besitz befindlich sein muss, bis sich die Anschaffung im Vergleich zu einem Mietverhältnis lohnt. Bei der Entscheidung für oder gegen ein Bau- oder Erwerbsvorhaben spielt das Ergebnis der Kalkulation eine zentrale Rolle und führt insbesondere bei älteren Personen regelmäßig zu einer Entscheidung gegen den Immobilienbesitz.

Die Amortisation können sich Interessenten von ihrer Bank oder ihrem Finanzierungsvermittler in der Regel ermitteln lassen, so dass die Durchführung eigener Berechnungen nicht notwendig ist.

Wiederbeschaffungswert

Als Wiederbeschaffungswert wird im Zusammenhang mit Immobilienbesitz eine Leistungsregelung bei der Hausratversicherung bezeichnet, die dem Versicherungsnehmer im Schadensfall Ersatz in Höhe der zur Neuanschaffung verlorener oder beschädigter Gegenstände notwendigen Höhe leistet und sich nicht etwa an dem rechnerischen Restwert, der durch eine Veräußerung der gebrauchten Gegenstände erzielt worden wäre, orientiert. Der Wiederbeschaffungswert findet im Grundsatz darüber hinaus Anwendung bei der Wohngebäudeversicherung, die bei einer Zerstörung der versicherten Immobilie, beispielsweise durch Brand, den zur Wiederherstellung eines gleichwertigen Objektes bezogen auf den Neuzustand notwendigen Wertersatz leistet.

Der Wiederbeschaffungswert wird durch die maximale Versicherungssumme, die im Rahmen einer Police vereinbart ist, begrenzt. Insofern sichert eine Police nicht gegen steigende Preise der versicherten Gegenstände oder Vermögenswerte ab. Die Höhe der Deckungssumme richtet sich bei der Wohngebäudeversicherung dabei in der Regel nach dem Verkehrswert des versicherten Objektes. Bei der Hausratversicherung wird in den meisten Fällen eine pauschale Deckung je Quadratmeter Wohnfläche vereinbart, wobei eine Leistung in Höhe von 500 Euro pro Wohnflächeneinheit als angemessen gilt. Besonders wertvolle Gegenstände, die regelmäßig in der Wohnung aufbewahrt werden, müssen bei fast allen Assekuranzen gesondert versichert werden.

Im Schadensfall ist die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes bei der Wohngebäudeversicherung durch entsprechende Gutachten erforderlich, die Aufschluss darüber geben, wie hoch die zur Wiederherstellung des Gebäudewertes notwendigen Investitionen sind. Bei der Hausratversicherung werden in den meisten Fällen die entstandenen Schäden anhand von Rechnungen und Kaufbelegen ermittelt. Stehen entsprechende Dokumente nicht zur Verfügung, wird entweder auf Basis vergleichbarer Gegenstände eine Pauschale ermittelt oder aber der Wiederbeschaffungswert wird anhand vertraglich geregelter Richtgrößen bemessen.

In den Leistungen der Versicherungen sind regelmäßig Aufwendungen, die dem Versicherten bei der Beschaffung der zerstörten Gegenstände bzw. des beschädigten Gebäudes zur Last fallen, nicht inbegriffen. Gemeint sind damit Kosten wie beispielsweise der Zeitaufwand für Einkäufe, das Einholen verschiedener Angebote bei mehreren Baufirmen etc.

Investitionsvolumen

Als Investitionsvolumen wird derjenige Geldbetrag bezeichnet, der insgesamt zum Erwerb oder zur Erstellung einer Immobilie vom zukünftigen Eigentümer aufzuwenden ist, um in den Besitz eines bezugsfertigen Objektes zu gelangen. Dabei sind die Bau- oder Erwerbskosten ebenso Bestandteil der Investition wie Kosten, die unmittelbar mit der Transaktion zusammenhängen, beispielsweise die Erwerbsnebenkosten, die sich aus Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklerkosten zusammensetzen.

Das Investitionsvolumen ist in vielfältiger Hinsicht von Bedeutung und versteht sich als zentrales Entscheidungskriterium für Bauherren bzw. Käufer ebenso wie für darlehensgebende Banken. Käufer bemessen anhand der Investitionen die finanziellen Belastungen, die mit dem Erwerb verbunden sind und entscheiden anhand dieser Rahmenbedingungen, ob die Transaktion mit den individuellen finanziellen Möglichkeiten realisierbar ist und ob das Objekt unter Berücksichtigung des Preises die Anforderungen erfüllt, die gestellt werden. Banken bemessen anhand des gesamten Investitionsvolumens den Anteil der Hypothekenfinanzierung am Gesamtvorhaben und legen den Berechnungen einen entsprechenden Zinssatz zugrunde. Dabei gilt tendenziell, das mit steigendem Fremdkapitalanteil am Investitionsvolumen der Sollzins aus Gründen des Risikos steigt, wobei ein Beleihungsauslauf in Höhe von sechzig Prozent erfahrungsgemäß bei den meisten deutschen Kreditinstituten als kritische Marke gilt, oberhalb der mehr oder minder signifikante Zuschläge auf den Sollzins des Darlehens erhoben werden.

Am Investitionsvolumen und damit dem Wert einer Immobilie richten sich darüber hinaus die Deckungssummen vieler Versicherungspolicen, insbesondere die der Wohngebäudeversicherung, aus. Risikolebensversicherungen orientieren sich indirekt am Gesamtvolumen, fokussieren dabei jedoch vor allem den Fremdkapitalanteil.

Das Volumen eines Immobilien-Vorhabens ist weiterhin von signifikanter Bedeutung bei der Beantragung und der Bewilligung öffentlicher Darlehen und Fördermittel wie beispielsweise einem Kredit aus dem Wohneigentumsprogramm der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) , das maximal 30 Prozent des gesamten Vorhabens finanziert.

Gewerbliche Immobilienprojekte werden in der Bilanz des erwerbenden Unternehmens mit Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten auf der Aktivseite der Bilanz vermerkt und sind grundsätzlich dem Anlagevermögen zuzurechnen (Ausnahme: Einige Immobilien-Handelsgesellschaften bilanzieren im Umlaufvermögen).

Zinszyklus

Als Zinszyklus wird in der volkswirtschaftlichen Theorie die in wiederkehrenden Mustern verlaufende Veränderung des Zinsniveaus einer Volkswirtschaft verstanden. Gemäß der Theorie steht die Entwicklung des Zinssatzes dabei in engem Zusammenhang mit der Entwicklung vom Löhnen und Preisen sowie dem wirtschaftlichen Wachstum. In Zeiten prosperierender Konjunktur wird durch hohe Löhne und starke Investitionen viel Geld nachgefragt, so dass –bei fixem Angebot – der Preis für Geld und damit der Zinssatz steigt. Bei erlahmender gesamtwirtschaftlicher Entwicklung lässt die Nachfrage nach Finanzmitteln der Theorie gemäß nach und führt zu einem sinkenden Zinssatz. Der zeitliche Ablauf des Zinszyklus ist dabei dem anderer Konjunkturindikatoren wie Löhnen, Preisen und Produktion, sehr ähnlich.

Für Baufinanzierungen ist der Zinszyklus insoweit von Bedeutung, als dass sich durch die Beobachtung der Zinsen und ihre Einordnung in ein zyklisches Muster ein günstiger Zeitpunkt für die Aufnahme eines Hypothekendarlehens realisieren lässt. Da in der Praxis der Zinssatz des Euroraums im Wesentlichen durch die geldpolitischen Entscheidungen der Europäischen Zentralbank festgelegt wird, ist die Observation der für die Notenbank ausschlaggebenden Einflussfaktoren die erfolgversprechendste Möglichkeit bei dem Versuch, künftige Entwicklungen am Zinsmarkt zu antizipieren. Insbesondere die Inflationsentwicklung ist dabei von übergeordneter Bedeutung; Teuerungsraten von mehr als zwei Prozent stehen Zinssenkungen tendenziell entgegen, während Inflationsraten von weniger als einem Prozent oft zu steigenden Leitzinsen führen.

Der Zinszyklus sollte bei Baufinanzierungen grundsätzlich Beachtung finden, auch wenn die Entscheidung für oder gegen die Aufnahme einer Hypothek nicht ausschließlich auf der Grundlage des Marktzinses getroffen werden sollten. Insbesondere bei im historischen Vergleich hohen Zinsen sollte auf eine Sonderkündigungsmöglichkeit geachtet werden. Analog dazu gilt es, vergleichsweise niedrige Zinsen für einen möglichst langen Zeitraum festzuschreiben. Sofern die Zinsbindung eines Darlehens auf Sicht von einigen Jahren endet und die Konditionen am Markt günstig sind, können Eigentümer sich niedrige Zinssätze durch den Abschluss eines Forward-Darlehens für einen längeren Zeitraum sichern.

Tagesgeldkonto

Ein Tagesgeldkonto versteht sich als ein Bankkonto, auf dem sämtliche Einlagen täglich fällig sind und vom Inhaber ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist jederzeit in voller Höhe verfügt werden können. Tagesgeldkonten zeichnen sich durch eine im Vergleich zu Girokonten oder Sparbüchern sehr hohe Einlagenverzinsung aus und sind aus diesem Grund für Eigentümer von Immobilien von Bedeutung, wenn diese Rücklagen zwecks einer Sondertilgung bilden und diese ohne Verzicht auf Flexibilität zu hohen Zinsen unterhalten möchten.

Die Mittel auf einem Tagesgeldkonto können ausschließlich per Überweisung auf ein Referenzkonto verfügt werden. Ein Zugriff via Bargeldbezug oder anderen Belastungsverfahren ist nicht möglich. Als Referenzkonto dient dabei in den meisten Fällen das Girokonto des Kontoinhabers, von dem aus auch Einzahlungen auf das Tagesgeldkonto erfolgen.

Für Eigentümer sind Tagesgeldkonten auch in Verbindung mit der Tilgung von Darlehen von Bedeutung, die nicht in monatlichen, sondern in jährlichen Intervallen getilgt werden. Die auf einen Kalendermonat berechneten Belastungen können dann fortlaufend auf das Tagesgeldkonto transferiert werden, wodurch sich ein positiver Zinseffekt ergibt.

Tagesgeldkonten können weiterhin als Mittel zur Bildung von Eigenkapital verwendet werden, wenn klassische Bausparverträge nicht erwünscht sind. Der Vorteil der Produkte liegt dabei in den günstigen Zinsen sowie in dem Umstand, dass weder bei der Eröffnung noch bei der laufenden Unterhaltung eines Tagesgeldkontos Gebühren anfallen, wodurch sich im Vergleich zu Bausparverträgen, bei denen in der Regel eine Abschlussgebühr in Höhe von durchschnittlich einem Prozent der Bausparsumme zu entrichten ist.

Viele Eigentümer nutzen Tagesgeldkonten darüber hinaus als Parkplatz für eine finanzielle Reserve, mit der im Falle unerwarteter finanzieller Engpässe durch plötzlich notwendige Ausgaben, beispielsweise für Reparaturen am Gebäude oder durch den Ausfall des Verdienstes, die vertraglichen Verpflichtungen aus der Immobilienfinanzierung für einen gewissen Zeitraum gedeckt werden können.

Die Eröffnung eines Tagesgeldkontos erfordert aufgrund der entfallenen Barverfügungs-Möglichkeiten in der Regel einen vergleichsweise geringen Verwaltungsaufwand, der sich auf einige Formulare und einen postalischen Identitätsnachweis beschränkt.

Deckungssumme

Als Deckungssumme wird derjenige Geldbetrag verstanden, der im Falle des Ablebens des Bauherren von dessen Lebensversicherung an die begünstigte Person ausbezahlt wird. Begünstigt sind in der Regel sowohl die Bank, die das Bauvorhaben mit einer Hypothek finanziert hat, als auch die Hinterbliebenen des Verstorbenen.

Die Deckungssumme einer Lebensversicherung wird vom Versicherungsnehmer mit der Assekuranz individuell vereinbart und kann grundsätzlich in beliebiger Höhe abgeschlossen werden. In der Regel erfolgt die Bemessung einer Kalkulation, die zielgerichtet versucht, den Kapitalbedarf im Leistungsfall zu ermitteln. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass zum einen die valutierende Darlehensschuld in voller Höhe getilgt und zum anderen den Hinterbliebenen eine wirtschaftliche Existenz gesichert werden kann. Die meisten Deckungssummen, die bei in der Bundesrepublik abgeschlossenen Lebensversicherungen vereinbart werden, belaufen sich auf Beträge zwischen 100.000 und 500.000 Euro. Die Todesfallleistung einer Lebensversicherung ist maßgeblich für die Höhe der vom Versicherungsnehmer zu entrichtenden Prämie.

In vielen Fällen entspricht die Deckungssumme der Ablaufleistung der mit der Risikopolice zusammen abgeschlossenen Kapitallebensversicherung, so dass sich für die Angehörigen des Versicherungsnehmers ein bestimmter Vermögensstatus auch dann sichern lässt, wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Police verstirbt und sein Einkommen wegfällt. Da im Zeitverlauf der valutierende Kreditbetrag sinkt, sind viele Policen mit einer dynamischen Beitragsgestaltung versehen. Dabei kann entweder der Beitrag zur Risikoversicherung im Zeitverlauf sinken (weil die Deckungssumme mit jeder geleisteten Kreditrate sinkt) oder aber die Einzahlung in den kapitalbildenden Teil der Police erhöht sich. In letzterem Fall beläuft sich die Leistung des Versicherungsnehmers dann während der gesamten Laufzeit der Police auf einen identischen Betrag.

Die Deckungssumme sollte keinesfalls zu niedrig angesetzt werden, auch wenn gerade in den ersten Jahren des Tilgungszeitraumes die Mittel vieler Bauherren begrenzt sind. Eine zu geringe Todesfallleistung kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die zurückbleibenden Angehörigen nicht nur die finanzierte Immobilie verlieren, sondern auch darüber hinaus in existenzielle Nöte geraten.

Währungskredit

Als Währungskredit wird eine Hypothek bezeichnet, die in einer anderen Währung aufgenommen ist und auf diese lautet. Fremdwährungsfinanzierungen werden typischerweise im japanischen Yen, im Schweizer Franken oder im amerikanischen Dollar unterhalten. Grund für die Vorgehensweise ist der in anderen Währungsräumen oft günstigere Darlehenszins, der eine signifikante Reduktion der Gesamtkosten einer Baufinanzierung ermöglicht.

Ein Währungskredit lautet auf eine fremde Währung, wird vom Darlehensnehmer aber in Euro getilgt. Durch die folglich bei jeder Rate notwendige Konvertierung entsteht ein Währungseffekt, der dazu führen kann, dass mit einer erfolgten Tilgungsleistung ein größerer oder kleinerer Kreditbetrag getilgt wird. Von maßgeblicher Bedeutung ist dabei die Entwicklung des betreffenden Wechselkurses. Wertet sich der Euro gegenüber der Kreditwährung auf, sinkt die Darlehensschuld. Erfolgt dagegen eine Abwertung, steigen die Belastungen.

Aufgrund des latenten Währungsrisikos sind Fremdwährungsfinanzierungen nur bedingt empfehlenswert und nicht für alle Bauherren geeignet. Die mögliche Zinsersparnis geht mit einem beträchtlichen Verlustrisiko einher: Im schlimmsten Fall (gemessen an den empirisch betrachteten Veränderungen der Devisenkurse) kann sich die Darlehensschuld verdoppeln, wodurch sich ein existenzielles Risiko ergibt. Währungskredite sind nur mit einer ausgezeichneten Bonität, hohem und sicheren Einkommen sowie mit einem im Vergleich zu herkömmlichen Finanzierungen deutlich höheren Anteil an Eigenmitteln erhältlich. In der Regel verlangen Banken, dass zumindest dreißig Prozent der Investitionskosten durch Eigenkapital abgedeckt sind. Der Währungskredit wird wie andere Darlehen auch im Grundbuch erstrangig eingetragen.

Oft ist mit einer Finanzierung in einem anderen Währungsraum ein aktives Forex-Management verbunden, dass der Risikokontrolle- und Steuerung dient. Dabei werden bestimmte Kurslevel definiert, bei denen eine automatische und sofortige Konvertierung des Darlehens in Euro erfolgt, um weitere und möglicherweise nicht mehr zu deckende Verluste zu verhindern. In einem solchen Fall tragen Eigentümer dann den gesamten Spekulationsverlust in Form einer höheren Darlehensschuld.

Auf dem deutschen Markt für Baufinanzierungen existieren rund zehn Anbieter, die laufend Fremdwährungskredite anbieten, so dass sich ein von Wettbewerb geprägter Markt etablieren konnte.

Kreditlinie

Als Kreditlinie wird die verbindliche höchste Summe bezeichnet, die eine Bank einem Darlehensnehmer im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zubilligt. Das Kreditinstitut und der Antragsteller vereinbaren dabei einen bestimmten Rahmen, innerhalb dessen sich die Investitionskosten für eine Immobilie bewegen dürfen.
Das Einräumen einer Kreditlinie macht insbesondere dann Sinn, wenn ein bestimmtes Objekt von Interesse ist, der Preis, der für den Erwerb zu entrichten ist, allerdings noch nicht feststeht. Sehr häufig werden Vereinbarungen über eine Kreditlinie zwischen Bank und Antragsteller getroffen, wenn das zu erwerbende Objekt über eine Zwangsversteigerung erworben wird bzw. erworben werden soll. Unter Berücksichtigung des Verkehrswertes und der persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers sagt die Bank dann eine bestimmte Darlehenssumme verbindlich zu, derer sich der Kreditnehmer während der Auktion sicher sein kann.
Die Höhe des individuellen Kreditrahmens hängt von den Voraussetzungen im Einzelfall ab. In der Regel wird keine Kreditlinie eingeräumt, die den Verkehrswert des betreffenden Objektes übersteigt. Vielmehr belaufen sich die Zusagen der Banken meist auf sechzig bis achtzig Prozent des amtlichen Verkehrswertes; die darüber hinausgehenden Finanzierungsanteile müssen vom Käufer anderweitig, etwa in Form von Eigenkapital, aufgebracht werden. Die Mittel sind bei der Bank zu hinterlegen. Wird ein Kreditrahmen vereinbart, der über sechzig Prozent des Beleihungsauslaufs hinausgeht, werden im Darlehensvertrag die Zinskonditionen für den Fall der tatsächlichen Nutzung des Kredits detailgenau fixiert: Je höher der Beleihungsauslauf, desto höher ist in der Regel auch der Sollzins.
Neben dem Wert der im Raum stehenden Immobilie sind auch die persönlichen finanziellen Voraussetzungen des Antragstellers für die Bemessung der Kreditlinie von Bedeutung. Insbesondere das Einkommen, der Familienstand sowie das Lebensalter haben signifikanten Einfluss auf den Spielraum, der durch die darlehensgebende Bank eingeräumt wird. Auch Vermögenswerte, die als Sicherheit abgetreten werden können, beispielsweise Lebensversicherungen oder Wertpapiere, sind für die Höhe des Rahmens ausschlaggebend. Eine negative Zahlungshistorie oder andere durch Auskunfteien vermerkte Begebenheiten können die Einräumung einer Kreditlinie unmöglich machen.

Vorlaufzeit

Die Vorlaufzeit versteht sich im Bereich der privaten Baufinanzierungen als die Zeitspanne zwischen dem Abschluss eines Forward-Kredites und dessen Auszahlung. Je nach Anbieter variiert die maximal mögliche Vorlaufzeit; die längsten Zeitspannen, die auf dem deutschen Markt angeboten werden, belaufen sich auf sechzig Monate. Innerhalb der Vorlaufzeit erfolgen in der Regel keinerlei Aktivitäten. Weder sind Zahlungen von der Bank an den Inhaber des Forwards zu leisten noch muss letzterer an die darlehensgebende Bank zahlen. Am Ende der Vorlaufzeit wird dann vertragsgemäß die Auszahlung des Darlehens fällig, die gemäß der Natur der Zukunftsvereinbarung zu den Konditionen erfolgt, die bei Abschluss des Vertrags vereinbart worden sind.

Am Ende der Vorlaufzeit können, insbesondere wenn die Zeitspanne zwischen dem Tage der Fixierung des Forwards und der tatsächlichen Auszahlung des vereinbarten Rahmens lang ist, zusätzliche Bonitätsprüfungen durch die Bank erfolgen, Dabei wird insbesondere die Einkommenssituation des Kreditnehmers erneut auf den Prüfstand gestellt. Auch wird überprüft, ob -sofern das Darlehen als Anschlussfinanzierung dient – in der Zwischenzeit anderweitige Einträge im Grundbuch erfolgt sind. Dabei existieren potenziell zwei Varianten: Zum einen kann in den Vertragsbedingungen fixiert sein, dass die Auszahlung nur dann erfolgt, wenn bestimmte Umstände (bspw. keine anderen Grundbucheinträge) vorliegen. Zum anderen kann die Auszahlung des Darlehens auch bei veränderten Rahmenbedingungen im Verglich zum Abschlusstag des Forwards erfolgen, wobei dann allerdings je nach Situation andere Zinssätze gelten. So kann beispielsweise vereinbart werden, dass ein Darlehen in jedem Fall ausgezahlt wird und bei einem Beleihungsauslauf von 80 Prozent mit einem Zinssatz in Höhe von 6 Prozent ausgereicht wird, während bei einer Beleihung von lediglich 60 Prozent der Sollzins 5 Prozent beträgt.

Eine lange Vorlaufzeit ermöglicht Darlehensnehmer ein Höchstmaß an Planungssicherheit, ist in der Regel aber auch mit höheren Zuschlägen verbunden. Wie hoch die Prämie für die Fixierung der Konditionen ausfällt, hängt dabei von der jeweiligen Situation an den Kapitalmärkten und dabei insbesondere von der Zinsstruktur ab.