Restschuld
Als Restschuld wird im Bereich der privaten Baufinanzierung derjenige Kreditbetrag verstanden, der nach Ablauf der ersten Zinsbindung einer Immobilienfinanzierung noch nicht getilgt wurde und dementsprechend noch valutiert. Die Restschuld ist von zentraler Bedeutung bei der Konzeption eines Bau- oder Erwerbsvorhabens, da nicht nur verschiedene Darlehen anhand der Größe miteinander verglichen werden können, sondern auch die langfristig notwendigen Finanzierungsmaßnahmen geplant werden können.
Da die Existenz einer Restschuld eine Anschlussfinanzierung erforderlich macht, müssen Darlehensnehmer bei Aufnahme eines Darlehens berücksichtigen, dass im Zeitverlauf der Tilgung weitere Belastungen zu tragen sind, die über die initiale Zinsbindungsfrist hinausgehen. Dementsprechend müssen persönliche Umstände, wie beispielsweise das Lebensalter eines Darlehensnehmers bei Tilgungsbeginn, berücksichtigt werden, um eine maßgeschneiderte Lösung zu konstruieren, die nicht zu Problemen in späteren Stadien der Tilgung führt. Eine Restschuld aus einer schmalen Rente zu tilgen beispielsweise kann außerordentlich schwierig sein und sollte deshalb nach Möglichkeit bereits bei der Finanzierungsplanung vermieden werden.
Die Restschuld einer Hypothek ergibt sich aus verschiedenen Faktoren. Zum einen spielt die Höhe des insgesamt ausgereichten Darlehens eine Rolle, zum anderen ist der anfängliche Tilgungssatz von Bedeutung, der wiederum in mittelbarem Zusammenhang steht mit dem zugrundegelegten Sollzins eines Darlehens.
Restschuldlevel werden bei Finanzierungen, die aus mehreren Darlehen zusammengesetzt werden, für jedes Engagement einzeln errechnet. Grund ist hier der mögliche unterschiedliche Tilgungsverlauf der einzelnen Kredite. Darlehen, die mit tilgungsfreien Anlaufjahren verbunden sind, wie beispielsweise Kredite aus den Programmen den bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, sind, können so separat betrachtet und in der jeweiligen Kalkulation angemessen behandelt werden.
Um die im Anschluss an die erste Zinsbindung valutierende Restschuld zu ermitteln, können bei der Planung eines Vorhabens die entsprechenden Berechnungen entweder vom Bauherren bzw. dem Käufer selbst in Eigenregie angestellt werden, oder aber kann eine detailgenaue Ausfertigung der darlehensgebenden Bank bzw. des Finanzierungsvermittlers genutzt werden.