KfW-Energiesparhaus

Das KfW-Energiesparhaus versteht sich als eine bestimmten Anforderungen entsprechende Immobilie, die durch ein günstiges Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau in Teilen finanziert werden kann. Die Kriterien, die ein Bauvorhaben erfüllen muss, damit eines der öffentlich geförderten Darlehen ausgereicht werden kann, beziehen sich auf die Energieeffizienz des Gebäudes. Die KfW unterscheidet dabei zwischen einem Energiesparhaus 40 und einem Energiesparhaus 60.

Das Energiesparhaus 40 zeichnet sich durch einen Primärenergiebedarf aus, der nicht mehr als 40 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche beträgt. Darüber hinaus muss der Transmissionswärmeverlust des Objektes den in der EnEv angegebenen Höchstwert um mindestens 45 Prozent unterschreiten. Bei Bauvorhaben muss ein entsprechendes Gutachten eines qualifizierten Energieberaters die Erfüllung der Kriterien nachvollziehbar darlegen.

Das Energiesparhaus 60 verzeichnet einen Primärenergiebedarf von bis zu 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und einen Transmissionswärmeverlust, der um mindestens 30 Prozent unter dem in der Energieverordnung liegt.

Für Bauherren, die ihr Eigenheim nach den genannten Kriterien errichten, ergeben sich bei der Finanzierung signifikante Vorteile, da die Konditionen der Kreditprogramme stets günstiger sind als die auf dem freien Markt. Das maximale Finanzierungsvolumen beläuft sich in beiden Programmvarianten auf 50.000 Euro. Der Sollzins ist bei Darlehen für das Energiesparhaus 40 nominal identisch mit dem für Engagements im Energiesparhaus 60, wobei bei letzterem die Auszahlung des Darlehens mit einem Disagio in Höhe von vier Prozent erfolgt.

Die Programme der KfW entspringen dem politischen Willen nach einem effizienteren Umgang mit Energie und fördern deshalb deren Einsparung. Ökologische Ziele wie die Reduktion von Treibhausgasen werden dabei in Kombination mit ökonomischen Vorhaben wie z.B. eine geringere volkswirtschaftliche Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verfolgt.

Die Abwicklung der Darlehensprogramme erfolgt gemäß dem Hausbankprinzip und damit über die Vertriebspartner der KfW, zu denen neben Sparkassen und Genossenschaftsbanken auch private Kreditinstitute zählen. Bei den Vertriebspartnern sind auch sämtliche erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Weitere Informationen und Beiträge zum Thema Energiesparhaus:

Error: Feed has an error or is not valid.

Kapitallebensversicherung

Als Kapitallebensversicherung versteht sich eine Versicherungspolice, die aus einer Risikolebensversicherung und einem Sparvertrag besteht. Die Risikoversicherung zahlt dabei die im Versicherungsvertrag vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers aus, wenn dieser vor Fälligkeit der Police verstirbt. Der Sparvertrag dient der Akkumulation von Vermögen, das am Ende der Laufzeit ausbezahlt wird.

Kapitallebensversicherungen gehören zu den am weitesten verbreiteten Finanzprodukten in der Bundesrepublik und dienen im Rahmen der Baufinanzierung häufig als Tilgungsträger für endfällige Darlehen. Die Kombination aus Sparvertrag und Risikopolice dient dem Versicherungsnehmer dabei als Komplettlösung: Die Hinterbliebenen werden für den Fall des eigenen Ablebens ausreichend abgesichert und die Rückführung des zur Immobilienfinanzierung aufgenommenen Darlehens ist durch die regelmäßigen Einzahlungen in die Kapitalkomponente gesichert.

Kapitallebensversicherungen können wahlweise auf einem Banksparplan oder einem Investmentfonds basieren. Die erstere Variante garantiert eine sichere Verzinsung der Einlagen und bietet darüber hinaus in Gestalt der Überschussbeteiligung zusätzliche Erträge. Fondsgebundene Policen ermöglichen die Partizipation an den Entwicklungen der weltweiten Aktienmärkte, unterliegen allerdings einem größeren Risiko. In der Regel sind fondsgebundene Varianten mit einer Kapitalgarantie zum Ende der Laufzeit verbunden, die die Rückzahlung mindestens der eingezahlten Beträge gewährleistet.

Lebensversicherungen gelten als eine der sichersten Kapitalanlagen. Insbesondere Policen, die auf einem Banksparplan beruhen, sind dabei mit einem nur sehr geringen Risiko verbunden, da gesetzliche Vorschriften die Assekuranzen zwingen, die ihnen anvertrauten Mittel größtenteils in sichere, verzinsliche Wertpapiere bester Bonität zu investieren. Die Aktienquote deutscher Lebensversicherer beläuft sich seit einigen Jahren auf lediglich noch acht Prozent.

Kapitalbildende Lebensversicherungen, die im Rahmen einer Baufinanzierung als Tilgungsträger eingesetzt werden, ermöglichen potenziell eine Reduktion der Gesamtkosten einer Hypothek. Wird über einen langen Zeitraum eine hohe Überschussbeteiligung realisiert, verringert sich die Differenz zwischen den auf das Darlehen zu entrichtenden Sollzinsen und den im Lebensversicherungsvertrag anfallenden Habenzinsen. Insbesondere im späteren Verlauf der Tilgung kann eine über einen Tilgungsträger abgewickelte Rückführung eines Immobilienkredites so gegen steigende Zinsen am Kapitalmarkt schützen.

Switching

Der aus dem englischen Sprachgebrauch stammende Begriff „Switching“ (deutsch: wechseln, ändern) bezeichnet im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen die Konvertierung eines in einer fremden Währungen aufgenommenen Darlehens in eine andere Währung. So kann beispielsweise aus dem japanischen Yen in den Schweizer Franken „geswitcht“ werden. Das Switching ist ein zentrales Element der Risikosteuerung bei Fremdwährungsfinanzierungen. Bei Kursbewegungen an den Devisenmärkten werden durch einen rechtzeitigen Wechsel in eine andere Währung eine zu starke Aufwertung der Darlehensschuld und damit ein wirtschaftlicher Nachteil vermieden.

Die im Rahmen des Switchings durchzuführenden Operationen am Währungsmarkt werden in der Regel nicht vom Kreditnehmer selbst, sondern von seinem Finanzierungspartner übernommen, der durch automatisierte Handelsmechanismen Kursverluste über ein definiertes Niveau hinaus verhindert und so das Gesamtrisiko der Finanzierung reduziert. Eine Durchführung der Maßnahmen in Eigenregie durch den Kreditnehmer ist praktisch unmöglich, da sich Devisenkurse nahezu 24 Stunden am Tag verändern können und dadurch eine ständige Präsenz erforderlich wäre.

Je nach Regelung im Darlehensvertrag fallen bei Operationen am Währungsmarkt Gebühren an, die die Immobilienfinanzierung verteuern können. Insbesondere bei häufigem Wechsel der Darlehenswährung können dabei die Zinsvorteile, die durch die Fremdwährungs- gegenüber einer Euro-Finanzierung realisiert werden, teilweise zunichte gemacht werden. Im schlimmsten Fall muss aufgrund der Marktentwicklungen bereits kurz nach Aufnahme des Darlehens eine Konvertierung in den Euro erfolgen, so dass den Kosten keinerlei anderweitige Vorteile gegenüberstehen und darüber hinaus ein geringer Wechselkursverlust in Kauf genommen werden muss.

Eine Fremdwährungsfinanzierung ohne ausreichendes Risikomanagement und damit geeigneten vertraglichen Regelungen zu Marktereignissen, die eine Switching-Operation auslösen, ist nicht verantwortungsvoll realisierbar und wird deshalb auch auf dem deutschen Markt nicht angeboten. Viele Banken lagern das Risikomanagement mittlerweile aus und überlassen es spezialisierten Dienstleistern, wodurch sich die Kosten tendenziell verringern.

Bei Immobilienfinanzierungen, die nicht selbstgenutzten Objekten dienen, können die Kosten für notwendige Operationen am Devisenmarkt in der Regel steuerlich geltend gemacht werden.

Immobilienmakler

Als Immobilienmakler wird ein gewerblich tätiger Vermittler bezeichnet, der zwischen Anbietern und Nachfragern von Wohnraum vermittelt und zum Abschluss rechtsverbindlicher Verträge zwischen den Parteien beiträgt. Immobilienmakler agieren dabei auf dem Markt für wohnwirtschaftlich genutzte Objekte ebenso wie im Bereich von gewerblichen Immobilien und vermitteln Mietverhältnisse ebenso wie Übereignungen. Makler erhalten für ihre Tätigkeit eine Provision, die auch als Courtage bezeichnet wird und sich bei Immobilienkäufen auf drei bis sechs Prozent des Transaktionsvolumens beläuft bzw. bei vermittelten Mietverhältnissen zwischen zwei und drei Monatskaltmieten beträgt. Die Courtage ist in den Regel vom Käufer bzw. Mieter zu entrichten und unterliegt der Umsatzsteuer.

Immobilienmakler benötigen zur Ausübung ihres Gewerbes neben einer gewöhnlichen Gewerbezulassung weitere Zulassungen der Behörden und müssen diese gesondert beantragen. Die Erlaubnis bezieht sich auf § 34c der Gewerbeordnung.

Makler bieten für beide an einer Transaktion beteiligten Parteien Vorteile. Die Zusammenführung von potenziellen Käufern bzw. Mietern und angebotenen Objekten ermöglicht einen schnelleren Umschlag und damit verkürzte Leerstände, wodurch Käufer schneller zu einem geeigneten Objekt finden und Verkäufer frühzeitig einen Verkaufserlös bzw. Mieteinnahmen verzeichnen. Die Maklertätigkeit ist somit als markthelfende Tätigkeit zu klassifizieren und im Hinblick auf die gesamtwirtschaftliche Bedeutung entsprechend einzuordnen.

Insbesondere bei Kauf- bzw. Veräußerungsvorhaben bietet sich für beide Parteien die Inanspruchnahme der Dienste eines Maklers an. Bei Übereignungen sehen sich alle Beteiligten in der Regel einer für sie neuen Situation gegenüber und verfügen über dementsprechend wenig Erfahrung auf dem Gebiet von Immobilientransaktionen. Ein Makler kann durch seinen Sachverstand und seinen Erfahrungsschatz zu einer Optimierung der Ergebnisse beitragen und so für beide Parteien einen erfolgreichen Abschluss ermöglichen.

Die Kosten für die Dienste eines Maklers werden in der Regel den Erwerbsnebenkosten zugeordnet und können dementsprechend nicht durch einen Kredit finanziert werden. Eine Ausnahme bilden Vollfinanzierungen, die über die Investitionskosten auch Anschaffungsnebenkosten abdecken.

Ertragswert

Als Ertragswert wird derjenige Wert einer zur Vermietung genutzten Immobilie bezeichnet, der sich aus dem abdiskontierten Zahlungsüberschuss aus der Differenz von Mieteinnahmen und Betriebskosten eines Objektes ergibt. Der Ertragswert bildet dabei die Grundlage für den Beleihungswert. Er ist damit zentraler Bestandteil bei der Kalkulation über die Vorteilhaftigkeit eines Immobilienprojektes.

Um die Profitabilität einer Immobilie zu ermitteln, müssen zahlreiche Einflussfaktoren, die zum Teil unter Unsicherheit angenommen werden, in eine Kalkulation Einzug finden. Die zu erwartenden Mieteinnahmen stellen dabei die wesentliche Ertragsgröße dar, die um mögliche Ausfälle, die realistisch angenommen werden sollten, gekürzt werden muss. Auf der Gegenseite stehen dann sämtliche Bewirtschaftungskosten, die nicht durch den im Objekt wohnenden Mieter abgedeckt werden. Versicherungen zum Schutz des Gebäudes wie die Wohngebäudeversicherung oder die Gebäudehaftpflichtversicherung sind dabei ebenso anzusetzen wie die notwendige Abschreibung des Gebäudewertes im Zeitverlauf und Kosten für Reparaturen sowie Rücklagen für Sanierung und Modernisierung. Die Zinskosten, die bei einer Finanzierung durch ein Darlehen zu entrichten sind, stellen eine weitere Kostengröße dar. Wird die Finanzierung ganz oder in Teilen aus eigenen Mitteln abgedeckt, muss für die in das Gebäude investierten Mittel ein kalkulatorischer Zins angenommen werden, der sich am Niveau täglich fälliger Einlagen orientiert.

In der Kalkulation sind weiterhin steuerliche Effekte zu berücksichtigen, die zwar den Ertragswert im engeren Sinne nicht betreffen, für die persönliche Kalkulation allerdings dennoch von signifikanter Bedeutung sind. Die Steuerersparnis durch Abschreibungen ist bei Immobilienvorhaben, die nicht der eigenen Nutzung dienen, von wesentlicher Bedeutung.

Die Ermittlung des Ertragswertes ist im Hinblick auf das anzuwendende Verfahren gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kommen verschiedene Größen obligatorisch zur Anwendung. Unter anderem sind dies der Reinertragswert, der Bodenwert, die Liegenschaftszinsrate, ein Vervielfältiger sowie sonstige wertbeeinflussende Umstände.

Wer die Finanzierung einer Immobilie in Kooperation mit einer Bank realisiert, bekommt von dem Geldhaus in der Regel eine umfassende Aufstellung der Berechnung ausgehändigt, die für die weitere Finanzierungsbearbeitung als Grundlage dient.

Carry Trades

Als Carry Trades werden Währungsspekulationen bezeichnet, die aus der Kreditaufnahme in einem Währungsraum mit niedrigem Zinsniveau und der gleichzeitigen Wiederanlage der Mittel in einem anderen Währungsraum zu höheren Zinssätzen bestehen. Derartige Vorgehensweisen werden insbesondere von Banken und anderen großen Teilnehmern der internationalen Finanzmärkte genutzt, um Profite zu erzielen. Carry Trades sind von einem spezifischen Risikoprofil gekennzeichnet: Eine Aufwertung derjenigen Währung, in der die Kreditaufnahme erfolgt gegenüber der Währung, in der die Mittel angelegt worden sind, kann zu Verlusten führen. Umgekehrt kann eine entsprechende Aufwertung der Anlagewährung zu Kursgewinnen führen, die den Profit aus der Zinsdifferenz vergrößern.

Carry Trades werden in den meisten Fällen zwischen dem japanischen Yen und einer anderen Währung wie beispielsweise dem Euro oder dem Australischen Dollar abgewickelt, da in Japan die Zinsen seit sehr langer Zeit außerordentlich niedrig sind. In der privaten Baufinanzierung sind Carry Trades insofern von Bedeutung, als dass ihre Funktionsweise bei Fremdwährungsfinanzierungen genutzt wird, um günstigere Zinsen zu realisieren und so die Kosten eines Bau- oder Erwerbsvorhabens zu reduzieren. Die entsprechenden Risiken sind dabei auch von privaten Eigentümern zu tragen und können im schlimmsten Fall zu existenziellen Belastungen führen, wenn die Darlehenswährung sich gegenüber dem Euro signifikant aufwertet und kein rechtzeitiger Ausstieg erfolgt.

Carry Trades sind von volkswirtschaftlicher Bedeutung, da sie eine große Rolle für die Geschehnisse an den Devisenmärkten spielen und das Austauschverhältnis zweier Währungen verändern können, wodurch sich Einflüsse auf den Außenhandel einer Volkswirtschaft ergeben. Kritiker führen ins Feld, dass der exzessive Gebrauch von Carry Trades zu Verwerfungen im globalen Finanzsystem führen kann, die im schlimmsten Fall zu einer Schieflage eines oder mehrerer Währungsräume führen könnten. Ein Verbot der Vorgehensweise ist allerdings unwahrscheinlich, da in keinem bedeutsamen Staat entsprechende Bestrebungen zu verzeichnen sind und seitens der Banken großes Interesse an Carry Trades besteht.

Blankodarlehen

Als Blankodarlehen wird ein Kredit bezeichnet, der nicht durch vom Darlehensnehmer bei der Bank hinterlegte Vermögensgegenstände besichert ist. Das Kreditinstitut reicht das Darlehen aus und verlangt dabei nicht mehr als ein regelmäßiges Einkommen, aus dem sich der Kapitaldienst des Engagements vertragsgemäß finanzieren lässt. Blankodarlehen stehen damit im Kontrast zu grundpfandrechtlich besicherten Darlehen, die durch eine Immobilie, zu deren Finanzierung in den meisten Fällen der betreffende Kredit dient, besichert sind und bei denen die kreditgebende Bank im Grundbuch eingetragen ist.

In Bereich der privaten Baufinanzierung sind Blankoausreichungen relativ selten, da die hiesigen Kreditinstitute aufgrund der mit einer Immobilienfinanzierung verbundenen Ausfallrisiken eine weitestgehende Besicherung ihres Engagements wünschen und dementsprechend nicht bereit dazu sind, Kredite ohne Sicherheiten auszureichen. Blankodarlehen werden allerdings häufig zu Modernisierungs- und Sanierungszwecken vergeben. Hier beläuft sich die Kreditsumme auf einen überschaubaren Betrag und wird deshalb unbesichert ausgegeben. Der Grund für den Verzicht auf Sicherheiten seitens der Banken liegt zum einen an den hohen Kosten für einen Grundbucheintrag, die die Kreditvergabe sowohl für das Kreditinstitut als auch für den Verbraucher wirtschaftlich unrentabel machen als auch an dem Umstand, dass zum Zeitpunkt einer Modernisierung bereits wesentliche Teile des zur Neufinanzierung herangezogenen Darlehens abbezahlt sind und sich damit im Zweifelsfall ausreichende Deckungsmasse aus Sicht der Bank ergibt.

Die Zinsen von Blankodarlehen sind in der Regel deutlich höher als die grundpfandrechtlich besicherter Darlehen. Sie richten sich darüber hinaus deutlich stärker an der persönlichen Bonität des Kreditnehmers sowie an dessen Einkommen aus, da die Rückzahlung durch die wirtschaftliche Aktivität des Darlehensnehmers erfolgt. Wie bei anderen Darlehen auch können Blankokredite mit einer variablen Verzinsung ausgestattet sein, die sich an der Entwicklung eines im Darlehensvertrag definierten Referenzzinses orientiert oder aber es kann eine Fixierung des Zinssatzes zum Zeitpunkt der Auszahlung und damit eine Rückführung in gleichbleibenden Raten erfolgen.

Leitzins

Als Leitzins wird ein direkt oder indirekt von der Zentralbank gesteuerter Zinssatz bezeichnet, der für die Versorgung einer Volkswirtschaft bzw. deren Finanzsystems mit Krediten von maßgeblicher Bedeutung ist. In Europa wird der Leitzins von der Europäischen Zentralbank gesteuert, wobei der Notenbank dabei grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Zum einen kann im Rahmen von Refinanzierungsgeschäften, die sich als Kredit der Notenbank an Geschäftsbanken gegen Hinterlegung verzinslicher Wertpapiere verstehen, ein Mindestbietungssatz von der Zentralbank festgesetzt werden. Geschäftsbanken, die nicht bereit sind, diesen Zinssatz zu zahlen, erhalten keinen Kredit im Rahmen der Refinanzierungstransaktion. Zum anderen können Darlehen von der Notenbank an Geschäftsbanken auch in direkter Form erfolgen, wobei der Zins von der EZB dann festgesetzt wird. In der Eurozone ist der Mindestbietungssatz für Refinanzierungsgeschäfte auf der Basis verzinslicher Wertpapiere der maßgebliche Leitzins.

Die Höhe eines Leitzinses ist für die Geschehnisse an den internationalen Kapitalmärkten von großer Bedeutung. Zwar beziehen sich Leitzinsen auf Darlehen mit sehr kurzen Laufzeiten von oftmals nur einer Nacht, sie verzeichnen jedoch signifikante Auswirkungen auch auf die Zinssätze langfristiger Finanzierungen wie beispielsweise Hypothekenkredite für Immobilien. Eine Veränderung des Leitzinses schlägt sich meist wenige Tage bis Wochen in den Konditionen für Eigenheimfinanzierungen nieder. Auch werden durch Veränderungen des Zinsniveaus, die durch Aktivitäten der Zentralbank ausgelöst werden, wichtige Referenzzinsätze tangiert, die bei der Bemessung von Darlehenskonditionen auch bei Baufinanzierungen von Bedeutung sind. Insbesondere der EURIBOR-Zins reagiert erfahrungsgemäß schnell auf Leitzinsänderungen.

Die Entscheidungen der Notenbank über Veränderungen am Leitzins sind abhängig von verschiedenen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere die Entwicklung der Geldmenge und der Inflation sowie die konjunkturelle Dynamik sind von signifikanter Bedeutung für die Ausrichtung der Geldpolitik. Um die Märkte nicht zu verunsichern, kündigt die Zentralbank Zinsänderungen häufig frühzeitig an. Der jeweils aktuelle Leitzins wird von der EZB sowie von verschiedenen anderen Institutionen laufend publiziert. Ebenso werden Termine angekündigt, an denen mögliche Zinsänderungen stattfinden können.

Auszahlungsvoraussetzungen

Als Auszahlungsvoraussetzungen werden Bedingungen bezeichnet, die aus Sicht eines an einer Immobilienfinanzierung beteiligten Kreditinstitutes erfüllt sein müssen, damit es tatsächlich zur Ausreichung eines Kredites kommen kann. Diese Bedingungen verstehen sich zum einen als allgemeine Richtlinien, die schon während der Antragsbearbeitung kontrolliert werden und ggf. zum vorzeitigen Abbruch des Vorgangs führen, und zum anderen als detaillierte formale Bedingungen, die nach erfolgter Bewilligung eines genehmigten Kredits durch den Darlehensnehmer erfüllt werden müssen.

Allgemeine Voraussetzungen, die schon während der Antragsbearbeitung von Bedeutung sind, beziehen sich dabei auf die Validität der persönlichen und vom Antragsteller angegebenen Daten, die grundsätzliche Stichhaltigkeit des Vorhabens, ein ausreichendes Einkommen (gemessen an der Selbstauskunft) sowie eine auch ansonsten für das jeweilige Darlehen ausreichende Bonität. Wurde ein Antrag bewilligt, muss der Kreditnehmer besondere formale Bedingungen erfüllen, wozu insbesondere das Einreichen aller notwendigen Formulare gehört. Insbesondere Lohn- oder Gehaltsnachweis, ein Gutachten über den Wert eines zu finanzierenden Objektes und entsprechende Urkunden öffentlicher Ämter bzw. Baupläne etc. gehören bei allen Banken zu unverzichtbaren Voraussetzungen zur Ausreichung eines Hypothekendarlehens.

Banken knüpfen die allgemeine und nicht auf einen bestimmten Kunden bezogene Auszahlungsbereitschaft darüber hinaus oft an äußere Bedingungen, die wiederum in internen Richtlinien zur Kreditvergabe Niederschlag finden. So kann beispielsweise aufgrund einer verschlechterten Position eines Geldhauses und damit einhergehender Schwierigkeiten bei der Refinanzierung ausgereichter Darlehen die Kreditvergabe an eine besonders gute Bonität gekoppelt werden. Auch können bestimmte Kundengruppen wie beispielsweise Geschäftskunden, Kapitalgesellschaften oder Verbände von der Darlehensauszahlung ausgeschlossen werden. Die internen Richtlinien können sich dabei binnen relativ kurzer Zeit ändern, wobei verbindlich erteilte Darlehenszusagen nicht von etwaigen Schritten betroffen sind.

Die Auszahlungsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Geschäftspolitik eines Kreditinstitutes in einigen Punkten wesentlich. Bei Immobilienfinanzierungen ist dabei insbesondere der Anteil der zur Verfügung stehenden Eigenmittel von maßgeblicher Bedeutung: Während einige Banken Vollfinanzierungen zu tragen bereit sind, verlangen andere bis zu vierzig Prozent Eigenmittel.

Kreditklemme

Als Kreditklemme wird eine Situation bezeichnet, in der aufgrund einer global gestiegenen Risikotoleranz unter Banken und anderen Finanzintermediären die Versorgung der Volkswirtschaft mit Liquidität nicht ausreichend gewährleistet ist. Die Engpässe können dabei sowohl Darlehen mit kurzfristiger Laufzeit als auch solche mit längeren Fristen betreffen. Die Auswirkungen einer Kreditklemme auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sind nicht vorhersehbar und abhängig von Ausmaß und Dauer der Situation. Eine länger anhaltende Unterversorgung von Konsumenten und Unternehmen mit Liquidität führt allerdings unweigerlich zu einer nachlassenden gesamtwirtschaftlichen Nachfrage mit einem in der Folge einbrechenden Wirtschaftswachstum bis hin zu rezessiven Zuständen.

Für Bauherren, die auf der Suche nach einer Neu- oder Anschlussfinanzierung sind, kann eine Kreditklemme signifikante Auswirkungen auf ihr Vorhaben bedeuten. Zum einen neigen Banken in Zeiten von Unterliquidität dazu, Darlehen nur sehr zögerlich auszureichen, zum anderen verlangen sie für das in Zeiten einer Klemme knappe Geld mitunter deutlich höhere Zinsen. Die Kosten eines Bau- oder Erwerbsvorhabens können sich deutlich erhöhen, wenn die Finanzierungen in kritischen Zeiten aufgenommen werden.

Ursache für eine Kreditklemme ist in den meisten Fällen großes Misstrauen der Banken einer Volkswirtschaft untereinander. Die Kreditinstitute sind nicht bereit, sich gegenseitig notwendige Liquidität zur Verfügung zu stellen, da sie einen Eigenbestand an Barmitteln bevorzugen. Durch das restriktive Verhalten der Geldhäuser am Interbankenmarkt werden Refinanzierungen, die für alle Darlehen erforderlich sind, zum einen schwieriger, zum anderen teurer. Kreditklemmen äußern sich meist in Gestalt sehr hoher kurzfristiger Zinsen auf dem Geldmarkt. Um Schäden für das Finanzsystem und die reale Wirtschaft einzugrenzen, operieren die Notenbanken einer Volkswirtschaft, die sich in einer Kreditkrise befindet, meist sehr offensiv und stellen den Geschäftsbanken großzügige Darlehen zur Verfügung.

Deutliches Kennzeichen einer Klemme ist ein signifikanter Aufschlag auf die Renditen von privaten Unternehmen und Geschäftsbanken gegenüber sicherer Staatsanleihen. Die letzte Krise dieser Art trat im Jahr 2008 im Rahmen der globalen Finanz- und Hypothekenkrise auf.