KfW-Energiesparhaus
Das KfW-Energiesparhaus versteht sich als eine bestimmten Anforderungen entsprechende Immobilie, die durch ein günstiges Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau in Teilen finanziert werden kann. Die Kriterien, die ein Bauvorhaben erfüllen muss, damit eines der öffentlich geförderten Darlehen ausgereicht werden kann, beziehen sich auf die Energieeffizienz des Gebäudes. Die KfW unterscheidet dabei zwischen einem Energiesparhaus 40 und einem Energiesparhaus 60.
Das Energiesparhaus 40 zeichnet sich durch einen Primärenergiebedarf aus, der nicht mehr als 40 Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Wohnfläche beträgt. Darüber hinaus muss der Transmissionswärmeverlust des Objektes den in der EnEv angegebenen Höchstwert um mindestens 45 Prozent unterschreiten. Bei Bauvorhaben muss ein entsprechendes Gutachten eines qualifizierten Energieberaters die Erfüllung der Kriterien nachvollziehbar darlegen.
Das Energiesparhaus 60 verzeichnet einen Primärenergiebedarf von bis zu 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und einen Transmissionswärmeverlust, der um mindestens 30 Prozent unter dem in der Energieverordnung liegt.
Für Bauherren, die ihr Eigenheim nach den genannten Kriterien errichten, ergeben sich bei der Finanzierung signifikante Vorteile, da die Konditionen der Kreditprogramme stets günstiger sind als die auf dem freien Markt. Das maximale Finanzierungsvolumen beläuft sich in beiden Programmvarianten auf 50.000 Euro. Der Sollzins ist bei Darlehen für das Energiesparhaus 40 nominal identisch mit dem für Engagements im Energiesparhaus 60, wobei bei letzterem die Auszahlung des Darlehens mit einem Disagio in Höhe von vier Prozent erfolgt.
Die Programme der KfW entspringen dem politischen Willen nach einem effizienteren Umgang mit Energie und fördern deshalb deren Einsparung. Ökologische Ziele wie die Reduktion von Treibhausgasen werden dabei in Kombination mit ökonomischen Vorhaben wie z.B. eine geringere volkswirtschaftliche Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verfolgt.
Die Abwicklung der Darlehensprogramme erfolgt gemäß dem Hausbankprinzip und damit über die Vertriebspartner der KfW, zu denen neben Sparkassen und Genossenschaftsbanken auch private Kreditinstitute zählen. Bei den Vertriebspartnern sind auch sämtliche erforderlichen Unterlagen einzureichen.
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