Verrentung
Als Verrentung wird allgemein die Veräußerung eines Vermögensgegenstandes gegen eine Geldleistung verstanden, die in Gestalt einer lebenslangen Rente an den Besitzer des veräußerten Gutes ausbezahlt wird. Eigentümern von Immobilien steht die Option der Verrentung ebenfalls offen. Das Objekt wird dabei testamentarisch einem Kreditinstitut vermacht und geht nach dem Ableben des Eigentümers in dessen Besitz über. Die Bank gewährt im Gegenzug eine lebenslange Rente.
Die Höhe dieser Rente richtet sich nach verschiedenen Kriterien und muss im Einzelfall bestimmt werden. Das Alter des Eigentümers bei Beginn der Rentenzahlungen ist dabei von zentraler Bedeutung, da bei Verrentungen wie auch bei anderen lebenslangen Geldleistungen anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung bemessen wird, wie hoch die aus Sicht des Rentengebers zu tragenden Belastungen sind. Weiterhin von Bedeutung ist der Wert der Immobilie, wobei der angemessene Verkehrswert, der bei Übergang in den Besitz der Bank zu erwarten ist, um einen Risikoabschlag und ggf. vorhandene Belastungen reduziert wird. Anders als bei der Verrentung von Wertpapieren und anderen liquiden Vermögensgegenständen bietet eine selbstgenutzte Immobilien während der Laufzeit der Rentenzahlung keinerlei Erträge, so dass die Verrentung eines Eigenheimes deutlich geringer ausfällt als die von Sparguthaben in Höhe des Verkehrswertes. Der Marktzinssatz spielt dementsprechend bei der Immobilienverrentung keine Rolle. Der Abschlag, der seitens der Bank vom Verkehrswert bei der Bemessung der Rentenleistung abgezogen wird, kann insbesondere in ländlichen Gebieten, in denen sich Immobilien nur schwer liquidieren lassen, sehr hoch ausfallen.
Die Verrentung von Eigenheimen wird von den meisten großen Banken und Sparkassen angeboten, aufgrund des letztlich wenig positiv anmutenden Images allerdings nicht aktiv beworben und nur auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Geeignet sind die Rentenmodelle für Eigentümer, die über ihr Objekt hinaus keine wesentlichen Vermögensgegenstände besitzen und nicht über eine laufende Einkommensquelle verfügen, mit der sich die Lebenshaltungskosten decken lassen.