Verrentung

Als Verrentung wird allgemein die Veräußerung eines Vermögensgegenstandes gegen eine Geldleistung verstanden, die in Gestalt einer lebenslangen Rente an den Besitzer des veräußerten Gutes ausbezahlt wird. Eigentümern von Immobilien steht die Option der Verrentung ebenfalls offen. Das Objekt wird dabei testamentarisch einem Kreditinstitut vermacht und geht nach dem Ableben des Eigentümers in dessen Besitz über. Die Bank gewährt im Gegenzug eine lebenslange Rente.

Die Höhe dieser Rente richtet sich nach verschiedenen Kriterien und muss im Einzelfall bestimmt werden. Das Alter des Eigentümers bei Beginn der Rentenzahlungen ist dabei von zentraler Bedeutung, da bei Verrentungen wie auch bei anderen lebenslangen Geldleistungen anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung bemessen wird, wie hoch die aus Sicht des Rentengebers zu tragenden Belastungen sind. Weiterhin von Bedeutung ist der Wert der Immobilie, wobei der angemessene Verkehrswert, der bei Übergang in den Besitz der Bank zu erwarten ist, um einen Risikoabschlag und ggf. vorhandene Belastungen reduziert wird. Anders als bei der Verrentung von Wertpapieren und anderen liquiden Vermögensgegenständen bietet eine selbstgenutzte Immobilien während der Laufzeit der Rentenzahlung keinerlei Erträge, so dass die Verrentung eines Eigenheimes deutlich geringer ausfällt als die von Sparguthaben in Höhe des Verkehrswertes. Der Marktzinssatz spielt dementsprechend bei der Immobilienverrentung keine Rolle. Der Abschlag, der seitens der Bank vom Verkehrswert bei der Bemessung der Rentenleistung abgezogen wird, kann insbesondere in ländlichen Gebieten, in denen sich Immobilien nur schwer liquidieren lassen, sehr hoch ausfallen.

Die Verrentung von Eigenheimen wird von den meisten großen Banken und Sparkassen angeboten, aufgrund des letztlich wenig positiv anmutenden Images allerdings nicht aktiv beworben und nur auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Geeignet sind die Rentenmodelle für Eigentümer, die über ihr Objekt hinaus keine wesentlichen Vermögensgegenstände besitzen und nicht über eine laufende Einkommensquelle verfügen, mit der sich die Lebenshaltungskosten decken lassen.

Gebäudehaftpflichtversicherung

Die Gebäudehaftpflichtversicherung versteht sich als Police, die den Inhaber einer Immobilie gegen Schäden an Dritten versichert, die durch das Gebäude entstanden sind. Zu den möglichen Schadensfällen zählen hier beispielsweise der Einsturz des Gebäudes oder die Ablösung von Teilen des Objektes und dadurch verursachte Personen- oder Sachschäden. Relevant sind die Policen ausschließlich für Eigentümer von vermieteten Häusern und unbebauten Grundstücken, da Schäden an Dritten durch selbstgenutzte Immobilien durch die gewöhnliche Privathaftpflicht abgedeckt sind.

Die Gebäudehaftpflichtversicherung bezieht ihre Notwendigkeit auf die durch §836 BGB dargestellte gesetzliche Grundlage. Der Paragraph regelt, dass Eigentümer für bestimmte Schäden in vollem Umfang haftbar zu machen sind.

Die Prämien zu einer Police richten sich der Höhe nach an der Lage des Objektes, dessen Alter und dem Wert aus, fallen allerdings nicht allzu unterschiedlich aus. Ein Mehrfamilienhaus mit vier Parteien und einer maximalen Deckungssumme in Höhe von fünf Millionen Euro kann zu einem jährlichen Beitrag von 30 bis 50 Euro versichert werden, so dass die Gesamtbelastung durch die Police gering ausfällt und bei der Kalkulation um die wirtschaftliche Nutzung beinahe zu vernachlässigen ist. Die Prämien können als Betriebsausgaben in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.

Von Bedeutung sind die Versicherungen in der Praxis insbesondere im Bereich der Verkehrssicherungspflicht, die beispielsweise das Räumen von Gehwegen umfasst und auch dann auf den Eigentümer eines Objektes zurückfällt, wenn der Mieter, der in der betreffenden Immobilie wohnhaft ist, per Vertrag zur Durchführung der Räumarbeiten verpflichtet ist. Eigentümer von Grundstücken sind darüber hinaus per Gesetz dazu verpflichtet, das Objekt derart abzusichern, dass keine Person Schaden erleiden kann.

Gebäudehaftpflichtversicherungen werden in den meisten Fällen in Kombination mit anderen Policen rund um den Immobilienbesitz abgeschlossen und entsprechend zusammen mit diesen bei einem Anbieter unterhalten. Die meisten Policen inkludieren auch einen Rechtsschutz gegen unberechtigte Schadenersatzforderungen Dritter.

Umschuldung

Als Umschuldung wird umgangssprachlich eine Veränderung der Finanzierungsstruktur bezeichnet, die im laufenden Tilgungsprozess erfolgt. Dabei werden bestehende Verbindlichkeiten durch neue abgelöst, wobei das Ziel der Maßnahme sowohl die Reduktion der Zinskosten als auch eine Verringerung des monatlich zu leistenden Kapitaldienstes sein kann. Insbesondere bei Darlehen, die in einer Hochzinsphase aufgenommen wurden und nicht mit einer variablen Verzinsung ausgestattet sind, kann eine Umschichtung der Verbindlichkeiten in neue Vertragsverhältnisse viel Geld sparen, wenn das Zinsniveau am Markt sinkt.

Umschuldungen können grundsätzlich unter Beibehaltung der Geschäftsbeziehung mit der Hausbank erfolgen oder mit einem Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut verbunden sein. Bei jeder Maßnahme sind die vertraglichen Bedingungen zu berücksichtigen, die bei der vorzeitigen Tilgung eines Darlehens von Belang sind. Insbesondere Vorfälligkeitsentschädigungen können den Vorteil, der aus einer Umschuldung eines Kredits in ein Engagement mit einem günstigeren Zinssatz resultiert, neutralisieren.

Sofern nicht die Reduktion der Hypothekenzinsen das Ziel einer Umschuldung ist, sondern der Kapitaldienst und damit die laufenden finanzielle Belastung verändert werden soll, bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Zum einen kann im Rahmen des bestehenden Darlehensvertrages der Tilgungssatz angepasst werden. Ein höherer Tilgungssatz führt dabei zu einem höheren Kapitaldienst und zu einer Verkürzung des Tilgungszeitraumes, während eine Reduktion der Tilgung den Kapitaldienst verringert und den Tilgungszeitraum verlängert.

Im weiteren Sinne umfasst der Begriff der Umschuldung auch Veränderungen an der Finanzierungsstruktur, die weder mit einer Verringerung der Kosten des Darlehens insgesamt noch mit einer Anpassung der monatlichen Rate einhergehen. Insbesondere die nachträgliche Vereinbarung eines Zinscaps bei Hypotheken mit einer variablen Verzinsung kommt dabei in Betracht. Durch eine derartige Maßnahme versichern sich Kreditnehmer gegen einen Anstieg des im Darlehensvertrag zugrundegelegten Referenzzinses, der zu einer Verteuerung des Engagements insgesamt führt. Wesentliches Ziel eines nachtäglichen Caps ist es in der Regel, einen bedrohlichen und mit starken Einkommensverlusten verbundenen Anstieg der Zinsen zu verhindern.

Modernisierungsdarlehen

Als Modernisierungsdarlehen wird im weiteren Sinne ein Kredit verstanden, der vom Darlehensnehmer zum Zwecke der Modernisierung einer Immobilie eingesetzt wird. Die Baumaßnahmen, die mit einem derartigen Engagement finanziert werden, können dabei Erneuerungen der Fassaden, des Daches sowie der Fenster umfassen und verfolgen in vielen Fällen das Ziel einer verbesserten Energiebilanz des Gebäudes. Insbesondere bauliche Maßnahmen, die der Reduktion des Transmissionswärmeverlustes dienen, beispielsweise die Wärmedämmung oder Einrichtungen, die auf anderem Wege den Primärenergieverbrauch des Objektes verringern, werden regelmäßig über Modernisierungsdarlehen finanziert.

Die öffentliche Hand vergibt Darlehen zur Modernisierung von Gebäuden auch an Privatpersonen. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau ermöglicht die Deckung von bis zu 100.000 Euro der anfallenden Kosten über Kredite aus dem Programm „Wohnraum modernisieren“, die über Banken und Sparkassen ausgereicht werden und mit günstigen Konditionen ausgestattet sind. Die KfW trägt damit dem politischen Willen nach einem modernen Gebäudebestand und einer verbesserten Energieeffizienz Rechnung.

Modernisierungsdarlehen werden häufig ebenso wie gewöhnliche Immobilienkredite ins Grundbuch eingetragen und sind dadurch grundpfandrechtlich besichert. Insbesondere wenn die Belastung eines Objektes durch Anstrengungen des Besitzers bereits deutlich gesunken ist, können die Konditionen von Darlehen zur Modernisierung darum denen einer Neu- oder Anschlussfinanzierung entsprechen. Einige Anbieter, darunter die Ethikbank, vergeben Kredite zwecks Modernisierung auch ohne Eintrag ins Grundbuch und besichern die Engagements lediglich mit dem Einkommen des Kreditnehmers. Der Vorteil liegt hier in den entfallenden Kosten für Notar und Eintragung, wodurch der Verzicht auf den Grundbucheintrag insbesondere bei Darlehen geringeren Volumens zu signifikanten Kostensenkungen führt.

In den vergangenen Jahren hat das Interesse an Modernisierungen und entsprechenden Darlehen deutlich zugenommen. Grund für die Entwicklung ist dabei insbesondere die Verteuerung von Energie durch den Anstieg der Preise für fossile Brennstoffe. Die Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes kann bei einer günstigen Finanzierung potenziell zu einer Nettoentlastung des Eigentümers führen, wenn die Einsparungen beim Energieverbrauch den zu leistenden Kapitaldienst übersteigen, was allerdings selten der Fall ist.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung versteht sich als Police, die den Versicherungsnehmer gegen den Verlust seines Wohnungsinventars bzw. dessen Beschädigung absichert. Der Versicherungsgeber zahlt dabei immer dann entstandene Schäden, wenn ein Leistungsfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt. Versichert sind in den gängigen Hausratversicherungen dabei Vorfälle wie Diebstahl und Einbruch, Vandalismus, Feuer- und Wasserschäden. Die Versicherungsleistung geht bei der Bemessung des Schadens im Leistungsfall grundsätzlich vom Wiederbeschaffungswert der verloren gegangenen oder beschädigten Gegenstände aus und berücksichtigt nicht den tatsächlichen Marktwert nach Nutzung. Die Hausratversicherung ermöglicht somit im Schadensfall eine Wiederherstellung des durch das Wohnungsinventar gebotenen Nutzenniveaus. Nicht ersetzt werden Bargeld sowie außergewöhnlich teure Gegenstände, die nicht im Versicherungsvertrag berücksichtigt worden sind.

Die maximale Schadenssumme einer Hausratversicherung wird in der Regel nach der Größe der Wohnung des Versicherungsnehmers bemessen, wobei ein Wert von 500 Euro je Quadratmeter Nutzfläche als üblich gilt. Die Kosten der Police richten sich nach der Deckungssumme, der Lage und Beschaffenheit des versicherten Objektes und regionalen Begebenheiten und variieren darüber hinaus zwischen den einzelnen Anbietern.

Im Versicherungsschutz einer Hausratpolice enthalten sind in der Regel auch Gegenstände, die zum Wohnungsinventar gehören, aber außerhalb der Wohnung entwendet werden. So ersetzt die Police im Regelfall Gegenstände, die aus einem Hotelzimmersafe entwendet worden sind.

Bestimmte Umstände führen zum Erlöschen des Versicherungsschutzes. Insbesondere fahrlässige Handlungen des Versicherungsnehmers, die den Eintritt eines Leistungsfalles begünstigen, werden von den Assekuranzen als Grund zur Verweigerung der Leistung betrachtet. Das sachgerechte Verschließen der Wohnung bei Abwesenheit sowie ein sorgfältiger Umgang mit Gegenständen von Wert außerhalb der Wohnung, insbesondere wertvolle elektronische Geräte, gehört zu den Pflichten des Versicherungsnehmers.

Besonders teure Gegenstände, die regelmäßig in der Wohnung aufbewahrt werden, etwa Schmuck, registrierte Wertpapiere u.ä., müssen bei nahezu allen Versicherungen separat angegeben und im Versicherungsvertrag fixiert werden, da in diesen Fällen eine gesonderte Prämie festgelegt werden muss.

Bauförderung

Die Bauförderung ist eine inhaltlich nicht eindeutig abgegrenzte Bezeichnung für staatliche Maßnahmen, die den Erwerb und den Bau von Immobilien unterstützen sollen. In Deutschland existieren verschiedene Maßnahmen der öffentlichen Hand, die die Verbreitung von Immobilienbesitz verstärken sollen, wobei mit der Eigenheimzulage im Jahr 2006 ein wichtiges Instrument abgeschafft wurde.

Die Wohnungsbauprämie als eine der ältesten Zulagen wird auf Einzahlungen in Bausparverträge gewährt und bessert deren Rendite auf. Sie kann von allen Bausparern beantragt werden, deren Jahreseinkommen 25.600 Euro nicht übersteigt und die mindestens 50 Euro im Jahr in einen Bausparvertrag bei einer deutschen Bausparkasse einzahlen. Sie beläuft sich auf 8,8 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage bis zu einem maximalen jährlichen Wert in Höhe von 512 Euro, so dass die Gesamtförderung bis zu 45 Euro im Jahr beträgt. Gemeinsam veranlagte Ehegatten können die Prämie bis zum doppelten Jahreseinkommen und in doppeltem Umfang vereinnahmen.

Ein weiterer Bestandteil der Bauförderung in Deutschland ist die Eigenheimrente. Diese wurde im Jahr 2008 eingeführt und ermöglicht die Nutzung von staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen zum Erwerb selbstgenutzten Immobilieneigentums. Dabei können bestehende Guthaben ebenso entnommen werden wie laufende Einzahlungen und gewährte Zulagen des Staates. Diese setzen sich aus einer Grundzulage in Höhe von 154 Euro und einer Kinderzulage von 185 bzw. 300 Euro zusammen. Voraussetzung für den Erhalt der Zuschüsse ist die Einzahlung des Mindesteigenbetrages in einen förderfähigen Vertrag. Dabei sind vier Prozent des Bruttoeinkommens, mindestens jedoch 60 Euro und höchstens 2100 Euro im Jahr einzuzahlen.

Ein weiterer Teil der staatlichen Bauförderung wird über Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt. Diese ermöglichen günstige Finanzierungen, die durch besondere Konditionen wie nachrangigen Grundbucheintrag, Tilgungszuschüsse und anderen Maßnahmen die Lasten einer Immobilienfinanzierung mindern sollen. Insbesondere ökologisch wertvolle Projekte werden von der KfW gefördert. Die Ausreichung der Darlehen erfolgt dabei nach dem Hausbankprinzip über die Vertriebspartner der Förderbank.

Kinderzulage

Als Kinderzulage kann im Bereich der privaten Baufinanzierung ausschließlich die Förderung von Eltern im Rahmen der Eigenheimrente verstanden werden. Sie beläuft sich dabei auf 185 Euro pro Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind bzw. 300 Euro für jedes Kind, das nach dem 31.12.07 geboren wurde. Die Kinderzulage wird von dem mindestens zum Erwerb des Förderungsanspruchs in einen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag einzuzahlenden Betrag subtrahiert und verringert dementsprechend die Belastungen. So muss ein Vertragsinhaber, der Anspruch auf die Zulage für zwei Kinder im Alter von vier und sechs Jahren verzeichnet, 370 Euro jährlich weniger aus eigenen Mitteln in den Vertrag einzahlen als ein Vertragsinhaber mit identischem Einkommen, der kinderlos ist. Der Sockelbetrag in Höhe von sechzig Euro jährlich bleibt allerdings unberührt und muss in jedem Fall entrichtet werden.

Die Kinderzulage kann grundsätzlich von Vater oder Mutter anspruchsberechtigender Kinder gleichermaßen bezogen werden, wobei im Rahmen laufender Verträge bei Geburt eines Kindes die Zulage standardmäßig zunächst der Mutter zugeschrieben wird.

Für den Anspruch auf die Förderung müssen von Besitzern der Altersvorsorgeverträge dieselben Bedingungen erfüllt werden, die auch ansonsten für Riester-Rentenprodukte gelten: So müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einbezahlt werden, wobei eine jährliche Höchstgrenze in Höhe von 2100 Euro zu berücksichtigen ist.

Die Kinderzulage kann ebenso wie die Grundzulage und andere Vertragsguthaben in voller Höhe zur Tilgung eines Immobilienvertrages herangezogen werden. Die Rückführung der Entnahmen bis zum Beginn der Auszahlungsphase wird dabei grundsätzlich vorausgesetzt. Während der Laufzeit werden die Verträge fiktiv weitergeführt und mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Garantiezins verzinst. Sofern keine vollständige Rückführung der entnommenen Vertragsguthaben erfolgt, besteht potenziell die Möglichkeit einer Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt in der Auszahlungsphase der Renten-Verträge, da die Riester-Rente der nachgelagerten Besteuerung unterliegt und die Rentenleistungen in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz des Empfängers versteuert werden müssen.

Zinsstrukturkurve

Die Zinsstrukturkurve bezeichnet den grafisch dargestellten Zusammenhang zwischen der Laufzeit eines Darlehens und dessen Zinssatz und bezieht sich in der Regel auf den gesamten Zinsmarkt. Die Zinsstruktur eines Währungsraumes wird dabei klassifiziert in die drei Ausprägungen normal, flach und invers. Eine normale Zinsstruktur, die im Zeitverlauf die wahrscheinlichste Ausprägung darstellt, ist durch einen Anstieg der Zinssätze in Abhängigkeit von der Laufzeit eines Darlehens bzw. einer Schuldverschreibung gekennzeichnet. Flache Zinskurven bezeichnen Marktsituationen, in denen die Marktteilnehmer kurz- und langfristige Engagements mit (fast)identischen Sollzinsen versehen, eine inverse Zinsstruktur ist dementsprechend durch Zinsen gekennzeichnet, die bei kurzfristigen Darlehen höher ausfallen als bei solchen mit einer langen Laufzeit.

Die Zinsstruktur ist für den Markt privater Baufinanzierungen von signifikanter Bedeutung. Sie gibt Aufschluss über die Gesamtbelastungen, die mit einer Finanzierung verbunden sind und ist darüber hinaus ein Indikator für die Kosten einer Zinsbindung. Auch kann die Dauer des Tilgungszeitraumes im Zuge der Kostenminimierung und -optimierung durch einen Kreditnehmer vom Verlauf der Zinskurve abhängig sein. Insbesondere in Marktphasen mit inverser Zinsstruktur kann eine Anpassung des Vorhabens an die Situation am Zinsmarkt sinnvoll sein.

Inverse Zinskurven sind seltene Phänomene, die nur in bestimmten Phasen eines Konjunkturzyklus auftreten und dabei meist von begrenzter Dauer sind. Wesentliche Ursache für den aus rational-ökonomischer Sicht schwer erklärlichen Zustand ist die Unsicherheit der Marktteilnehmer und die daraus resultierende Präferenz zugunsten kurzfristiger Kredite bzw. kurzfristigen Anlagen, die Engagements mit überschaubaren Laufzeiten knapp und damit teuer macht.

Die Zinsstruktur bezieht sich auf einen Zeitraum von maximal 30 Jahren und misst dabei in ihrer Urform die Verzinsung von besicherten Geldleihen bester Bonität. Die Entwicklungen zeigen allerdings Auswirkungen auf alle Zweige des Zinsmarktes und haben großen Einfluss auf die Sollzinssätze von Hypothekenfinanzierungen. Eine amtliche Zinsstruktur existiert nicht; Interessente können allerdings über die Tagespresse oder Banken entsprechende Informationen einholen.

Auskunftei

Als Auskunftei versteht sich ein privatwirtschaftliches Unternehmen, dessen Geschäftszweck in der Sammlung, Verarbeitung und Bereitstellung von Daten über Verbraucher oder Unternehmen besteht, die anfragenden Parteien mit berechtigtem Interesse Informationen über die Kreditwürdigkeit einer privaten oder juristischen Person geben.

Im Bereich der Kreditvergabe von Banken an Verbraucher sind insbesondere die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung sowie Arvato Infoscore als Auskunfteien von Bedeutung. Beide sammeln Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und erheben dabei insbesondere Informationen zu bestehenden Krediten, Kreditkarten, Girokonten, Mobilfunkverträgen und Versandhauskonten. Von besonderer Bedeutung sind dabei Vorfälle, die mit einem nicht vertragsgemäßen Verhalten eines Konsumenten zusammenhängen und diesem den Status einer negativen Zahlungshistorie verleihen. Geplatzte Kredite, negative Kontensalden nach Kündigung des Vertragspartners sowie Vollstreckungsbescheide beeinträchtigen dabei die Bonität einer Person besonders.

Die Daten, die von einer Auskunftei erhoben werden, werden von den Unternehmen, die sich über die Kreditwürdigkeit und das bisherige Zahlungsverhalten eines Verbrauchers informieren möchten, entgeltpflichtig bereitgestellt. Der betreffende Verbraucher muss dazu seine Einwilligung geben und erklärt sich in der Regel durch Akzeptanz einer entsprechenden Klausel in einem Vertrag zur Befragung der Auskunftei bereit.

Auskunfteien sind in der deutschen Wirtschaft von großer Bedeutung. Die Unternehmen betrachten sich selbst als Markthelfer und sehen in ihren Aktivitäten die Voraussetzung für das Zustandekommen vieler Verträge sowohl im Finanz- als auch im Telekommunikationsbereich. Aus Sicht von Datenschutzverbänden agieren die Auskunfteien allerdings oft in einem juristisch grenzwertigen Bereich und verletzen die Rechte der Bürger, deren Daten erhoben und weitergegeben werden.

Die Schufa als größte Wirtschaftsauskunftei der Republik unterhält einen Datenbestand, der Informationen zu den Vertragsverhältnissen von mehr als sechzig Millionen Bürgern umfasst. Gespeicherte Daten werden dabei für einen mehr oder minder langen Zeitraum gespeichert, so dass ein nicht vertragsgemäßes Verhalten eines Konsumenten auch nach Jahren noch für anfragende Banken und andere Unternehmen ersichtlich ist.

EURIBOR

Der EURIBOR versteht sich als die abgekürzte Bezeichnung für die „European Interbank Offered Rate“ und ist einer wichtigsten Zinsen des Geldmarktes im Euroraum. Der Zins bezeichnet den maßgeblichen Satz für Geldleihen auf dem europäischen Interbankenmarkt. Er wird als Durchschnitt aus den Briefsätzen von rund 40 europäischen Banken ermittelt und täglich über verschiedenste Kanäle zur Verfügung gestellt. Die Berechnung des EURIBOR erfolgt für Zeiträume zwischen einem Monat und einem Jahr.

Der Zins dient in vielen Darlehensverträgen als Referenz und führt bei einem Anstieg zu einer Verteuerung eines Engagements und im Falle eines Absinkens entsprechend zu einer Reduktion der Zinskosten. In der Regel werden Darlehen, denen der EURIBOR als Referenz zugrunde liegt, mit dem Satz zuzüglich eines Aufschlags, der bei Immobilienfinanzierungen zwischen 50 und 200 Basispunkten betragen kann, ausgereicht.

Der EURIBOR dient weiterhin als Richtgröße für ein angemessenes Niveau von Einlagenverzinsungen bei Fest- und Tagesgeldanlagen und wird daher von vielen Sparern als Benchmark verwendet. Das Niveau des Zinssatzes hängt ganz wesentlich von den geldpolitischen Aktivitäten der Europäischen Zentralbank ab, die durch Operationen im Finanz- und Geldmarkt Einfluss auf die Kosten von Krediten ausüben kann. Darüber hinaus kann der Zinssatz unter besonderen Rahmenbedingungen zusätzlichen Schwankungen unterliegen, die entweder ein gesteigertes Risikobewusstsein oder aber ein hohes Maß an Unsicherheit unter den Marktteilnehmern widerspiegeln.

Bei Baufinanzierungen dient in den meisten Fällen der 12-Monats-Euribor als Referenz. Die Anpassung der zugrundeliegenden Darlehenszinsen erfolgt dabei in der Regel einmal pro Quartal und bezieht sich dabei entweder auf einen bestimmten Stichtag oder aber auf einen linear gewichteten Durchschnitt. Ein Anstieg des EURIBOR führt dann im folgenden Zahlungsintervall eines variablen Darlehens zu einem höheren Kapitaldienst, ein sinkender Referenzzins reduziert analog die vom Kreditnehmer zu entrichtenden Kosten.

Bauherren können das Niveau und die Veränderungen des EURIBOR der Tagespresse entnehmen sowie den Referenzzins bei ihrer Bank erfragen.