Löschungsbewilligung

Bei der Löschungsbewilligung handelt es sich um ein Dokument, das zwingend benötigt wird, um die Löschung von eingetragenen Grundpfandrechten (sowohl Grundschulden als auch Hypotheken) aus dem Grundbuch einer Immobilie veranlassen zu können. Die Behörden bzw. die Grundbuchämter sind zur Lösung dieser Rechte nur dann berechtigt, wenn der Eigentümer eine entsprechende Bewilligung vorlegen kann. Lediglich die gerichtliche Veranlassung der Löschung stellt eine Ausnahme dar.

Die Bewilligung zur Löschung von Grundschulden oder Hypotheken kann ausschließlich von den so genannten Grundschuldgläubigern erteilt werden. Hierbei handelt es sich um die Gläubiger, zu deren Schutz die jeweiligen Grundpfandrechte eingetragen wurden. Bei ihnen handelt es sich in den meisten Fällen um Banken, Bausparkassen oder Versicherungsgesellschaften. Aber auch Privatpersonen können unter anderem als Grundschuldgläubiger eingetragen sein.

Die Vorlage einer Löschungsbewilligung zur Löschung von Grundpfandrechten ist zwingend erforderlich, um die einzelnen Gläubiger zu schützen. Sie wird zur Löschung vorausgesetzt, damit der Eigentümer keine Löschung der eingetragenen Grundschulden oder Hypotheken in Eigenregie vornehmen lassen kann. Sofern er die Löschung sämtlicher oder auch einzelner Grundpfandrechte veranlassen möchte, hat er sich zunächst mit den einzelnen Grundschuldgläubigern in Verbindung zu setzen und muss die entsprechenden Löschungsbewilligungen anfordern.

Im Hinblick auf die Anforderung der einzelnen Bewilligungen ist zu erwähnen, dass diese relativ viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Hier verhält es sich so, dass die einzelnen Gläubiger – insbesondere die Geldinstitute – ihre Bewilligungen erst ausstellen, nachdem sie den Sachverhalt genau überprüft haben. Insbesondere bei geerbten Immobilien bzw. bei Erbobjekten gestaltet sich die Löschung der Grundschulden gar nicht immer so einfach, weil die einzelnen Geschäftsfälle unter Umständen schon viele Jahre oder gar Jahrzehnte zurückliegen können. Aus diesem Grund kann allen Eigentümern nur dazu geraten werden, eingetragene Grundschulden möglichst zeitnah (nach Ablösung der Darlehen) löschen oder alternativ in so genannte Eigentümergrundschulden umwandeln zu lassen.

Grundbuchauszug

Als Grundbuchauszug wird ein Dokument bezeichnet, welches den Inhalt eines Grundbuchs wiedergibt. Ihm kommt beim Erwerb sowie bei der Finanzierung von Immobilien eine besonders hohe Bedeutung zu. Immerhin verhält es sich so, dass zahlreiche Parteien aus Sicherheitsgründen Einblick in die Grundbücher der jeweiligen Immobilien nehmen möchten.

In erster Linie ist es für den Käufer der Immobilie sehr wichtig zu wissen, welche Inhalte sich im Grundbuch der Immobilie befinden. Immerhin können diese darüber entscheiden, ob ein Kauf bzw. eine Eigentumsübertragung überhaupt in Frage kommt. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Käufer vom Erwerb absieht, wenn er herausfindet, dass bestimmte Wege- oder gar Wohnrechte für Dritte im Grundbuch der Immobilie eingetragen sind.

Wer ebenfalls Interesse an der Einsicht in ein Grundbuch hat, sind die Banken beziehungsweise die möglichen Darlehensgeber des neuen Eigentümers. Keine Bank, Bausparkasse oder Versicherungsgesellschaft vergibt nämlich ein Immobiliendarlehen, ohne zuvor gesehen zu haben, welche Eintragungen im Grundbuch vorgenommen wurden. Hierbei ist zu erwähnen, dass ein Einblick in das Grundbuch ausschließlich auf dem zuständigen Grundbuchamt vorgenommen werden kann. Weil dies den zahlreichen Kredit- und Geldinstituten zu aufwendig ist, besteht die Möglichkeit, einen Grundbuchauszug anfertigen zu lassen. Wie in der Einleitung bereits erwähnt wurde, handelt es sich hierbei um ein Dokument, welches die Inhalte des Grundbuchs wiedergibt.

Wer eine geeignete Immobilie für sein Vorhaben gefunden hat und sich auf die Suche nach dem passenden Finanzierungspartner begibt, sollte sich deshalb mit Grundbuchauszügen eindecken bzw. mindestens einen Auszug des Grundbuchs anfertigen lassen, den er dann vervielfältigen kann. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Auszug ausschließlich vom Eigentümer der Immobilie erstellt werden kann. Folglich gilt es den Eigentümer um die Anforderung des Auszugs oder eine Vollmacht zu bitten.

Welche Kosten hiermit verbunden sind, hängt ganz davon ab, ob man einen beglaubigten Auszug benötigt oder ob auch ein unbeglaubigter Auszug ausreichend ist. Die Anfertigung eines unbeglaubigten Auszugs kostet derzeit auf jedem Grundbuchamt 10 Euro.

Courtage

Bei der so genannten Courtage handelt es sich um eine Gebühr, die von Immobilienmaklern berechnet wird. Die Zahlung der Courtage, die auch häufig als Maklercourtage bezeichnet wird, ist immer dann zu leisten, wenn es dem Makler gelungen ist, seiner eigentlichen Aufgabe nachzukommen und Käufer und Verkäufer zusammenzuführen. Konkret bedeutet dies, dass sich beide Parteien über den Kauf einigen und einen Kaufvertrag unterzeichnen. Sobald der Kaufvertrag zustande gekommen ist, besteht für den Makler ein Recht darauf, die Zahlung der Courtage zu verlangen.

Von welcher der beiden Parteien die Courtage zu entrichten ist, kommt ganz darauf an, was im jeweiligen Maklervertrag festgehalten wurde. Im Normalfall ist es üblich, dass die Gebühr vom Käufer der Immobilie zu entrichten ist. Für Immobilienkäufer bedeutet dies, sich auf dem Markt genau umzusehen und sich vor dem Erwerb einer Immobilie zu informieren, ob das jeweilige Objekt auch über einen Makler vermarktet wird. Sofern dies der Fall ist, gilt es den Vertrag, den der Verkäufer mit dem Immobilienmakler getroffen hat, genau zu studieren – womöglich muss der Käufer die Provision auch dann entrichten, wenn sich Käufer und Verkäufer ohne die Unterstützung des Maklers gefunden haben. In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass die Courtage in einigen Fällen auch von den Verkäufern zu entrichten ist, was vor allem bei Immobilien zutrifft, die sich nur schwer vermarkten lassen.

Was die Höhe der Maklercourtage betrifft, so ist diese an den Kaufpreis der Immobilie gekoppelt. Für den Käufer der Immobilie bedeutet dies, dass er beim Erwerb einer vergleichsweise teuren Immobilie auch eine entsprechend hohe Courtage an den Immobilienmakler zu entrichten hat. Auf welche Höhe sich die Vermittlungsprovision im Einzelnen beläuft, hängt ebenfalls ganz davon ab, welche vertraglichen Vereinbarungen mit dem Makler getroffen wurden. Allgemein kann gesagt werden, dass sich die Höhe der Courtage etwa auf 3 bis 6 Prozent vom Kaufpreis der Immobilie belaufen kann.

Förderbank

Als Förderbank wird umgangssprachlich ein Geschäftszweig der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau bezeichnet, der sich vornehmlich auf die Unterstützung von Privathaushalten durch verschiedene Darlehensprogramme konzentriert. Die wesentlichen Aktivitäten der Förderbank erstrecken sich auf die Finanzierung von Immobilien, die Vergabe von Bildungskrediten und Darlehen für ökologische Projekte. Im Bereich der privaten Immobilienfinanzierung unterhält die Förderbank verschiedene Programme, die Bauherren bei der Finanzierung selbstgenutzter Immobilien unterstützen. Die Bank befindet sich zu 80 Prozent im Besitz des Bundes und zu 20 Prozent im Besitz der Länder und erfüllt somit einen öffentlichen Auftrag.

Das Wohneigentumsprogramm der Förderbank ermöglicht die Finanzierung von 30 Prozent der Investitionskosten für ein Gebäude durch ein Darlehen. Der Kredit kann dabei nachrangig ins Grundbuch eingetragen werden, ohne dass ein Aufschlag auf den Sollzins erfolgt. Die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 35 Jahre. Auf Wunsch können bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre in Anspruch genommen werden. Auch eine langfristige Zinsfestschreibung ist möglich. Die Zinssätze des Darlehens werden von der Förderbank regelmäßig den Umständen an den Kreditmärkten angepasst und liegen meist im Marktdurchschnitt. Ausgereicht werden die Kredite über das Hausbankprinzip, so dass die Beantragung und Abwicklung der Engagements über einen der Vertriebspartner der Förderbank, zu denen Banken und Sparkassen zählen, erfolgt.

Weitere Programme widmen sich insbesondere der Finanzierung von Immobilien mit energieeffizienter Bauweise. In den Energiesparhaus-Programmen der Förderbank werden Gebäude finanziert, die bestimmte Kriterien in Bezug auf den Primärenergiebedarf und den Transmissionswärmeverlust erfüllen. Die Zinsen sind dabei aufgrund einer Bezuschussung durch Mittel des Bundeshaushaltes niedrig und verstehen sich als politisch gewollter Anreiz.

Die Programme der Förderbank sind aus Sicht des Gesetzgebers dazu gedacht, die Verbreitung von Immobilienbesitz in der Bevölkerung zu steigern und energieeffiziente Bauweisen zu fördern. Wie die anderen Bestandteile der KfW auch, ist die Förderbank aus der in der Nachkriegszeit gegründeten Wiederaufbau-Bank hervorgegangen, die einst von den Besatzungsmächten ins Leben gerufen wurde und dazu diente, den Wiederaufbau des Landes zu beschleunigen.

Passivhaus

Mit dem Begriff Passivhaus wird ein Gebäude beschrieben, das durch einen sehr geringen Energieverbrauch gekennzeichnet ist und den wesentlichen Teil der thermischen Wärmezufuhr aus natürlichen Quellen wie Sonnenenergie oder Abwärme von Personen oder technischen Geräten abdeckt. Der Jahresheizwärmebedarf eines Passivhauses liegt definitionsgemäß unter 15 Kilowattstunden pro Jahr. Ebenso sind Heizlast, Luftdichtigkeit und Primärenergiebedarf im Vergleich zu herkömmlichen Gebäuden deutlich reduziert. Passivhäuser müssen nicht zwingend Neubauten sein, die nach einem bestimmten Standard errichtet wurden. Der Status eines Passivhauses kann ebenso durch entsprechende bauliche Maßnahmen an bestehenden Objekten erreicht werden.

Der wesentliche Vorteil für Eigentümer eines Passivhauses liegt in den im Verglich zu anderen Objekten deutlich verringerten Kosten für Energie. Passivhäuser sind in den zurückliegenden Jahren durch den Preisanstieg an den Märkten für fossile Brennstoffe verstärkt ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt, da sie aus ökologischer und ökonomischer Sicht Vorteile bieten.

Der Bau von Passivhäusern wird in Deutschland durch Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert. Diese Darlehen werden aus Mitteln des Bundeshaushaltes subventioniert und damit im Hinblick auf den Zinssatz vergünstigt. Das politische Bestreben dabei ist, die mitunter höheren Investitionskosten von Passivhäusern durch die staatliche Intervention abzufedern und den Bau der Objekte unter Berücksichtigung der geringeren Energiekosten damit aus Sicht der Kreditnehmer vorteilhaft zu machen.

Passivhäuser zeichnen sich durch eine Konstruktionsweise aus, die eine nur sehr geringe Luftdurchlässigkeit erlaubt. Der Transmissionswärmeverlust wird dadurch deutlich verringert. Um das Raumklima von Passivhäusern angemessen zu gestalten, sind die Objekte mit einer Lüftungsanlage ausgestattet, die Wasserdampf abtransportiert und die Raumluft reguliert. Die Lüftungsanlage reicht als solche dabei aus, um die erforderliche Heizleistung zu generieren.

Das erste Passivhaus in Deutschland wurde 1991 in Darmstadt-Kranichstein errichtet. Im Jahr 2008 wurden in Deutschland, Österreich, der Schweiz und in Südtirol (Italien) rund 6000 Objekte der Bauart bewohnt.

Weitere Informationen und Beiträge zum Thema Passivhäuser:

Error: Feed has an error or is not valid.

Erwerbsnebenkosten

Als Erwerbsnebenkosten werden im weitesten Sinne alle Kosten bezeichnet, die mit dem Erwerb einer Immobilie verbunden sind, aber nicht dem Kaufpreis oder den Instandsetzungs- oder Sanierungsmaßnahmen zuzurechnen sind. Insbesondere zählen demnach die Maklercourtage, die Grunderwerbssteuer und die Notarkosten zu den Erwerbsnebenkosten. Darüber hinaus werden auch Gebühren für Gutachten und andere Kosten, die unmittelbar mit dem Erwerb eines Objektes in Verbindung stehen, zu den erwerbsbezogenen Kosten gezählt.

Die Maklercourtage wird bei der Vermittlung einer Immobilie durch einen Makler fällig und beläuft sich je nach Standort des Objektes auf bis zu drei Prozent zuzüglich Umsatzsteuer bezogen auf den Kaufpreis. Mit der Gebühr werden die Anstrengungen des Maklers honoriert.

Die Notarkosten fallen bei der obligatorischen Konsultation eines Notars für den Kaufvertrag an und betragen 1,5 Prozent der Investitionskosten. Bei der Eintragung des Objektes ins Grundbuch werden mitunter zusätzliche Notargebühren fällig.

Die Grunderwerbssteuer beträgt 3,5 Prozent in allen Bundesländern außer Berlin, das 4,5 Prozent erhebt. Sie fließt den Mitteln der Landeshaushalte zu und kann seit dem Jahr 2006 von den Ländern individuell festgesetzt werden, wobei mit Ausnahme von Berlin noch kein Land von diesem Recht Gebrauch gemacht hat. Bis zum Jahr 1997 betrug die Steuer noch 2,0 Prozent.

Die Erwerbsnebenkosten spielen in der Kalkulation einer Immobilienfinanzierung eine signifikante Rolle, da sie in den meisten Fällen nicht über ein Darlehen finanziert werden können, sondern aus eigenen Mitteln abgedeckt werden müssen, da den Kosten kein aus Sicht einer darlehensgebenden Bank verwertbarer Vermögensgegenstand gegenübersteht und somit ein Kredit für Erwerbsnebenkosten nicht grundpfandrechtlich besichert werden kann. Auch Finanzierungen über Banken der öffentlichen Hand wie die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau sind nicht möglich.

Der Verzicht auf die Leistungen eines Maklers reduziert die Erwerbsnebenkosten, die sich insgesamt (mit Makler) auf mehr als acht Prozent summieren und damit ein Vorhaben signifikant verteuern. Die relative Kostenstruktur führt dazu, dass unabhängig vom Umfang der Leistungen von Makler oder Notar die Kosten linear mit dem Kaufpreis ansteigen.

Einlagensicherung

Die Einlagensicherung versteht sich als Oberbegriff für Vorkehrungen von Gesetzgeber und Finanzsektor für den Fall einer Bankeninsolvenz und hat die Sicherstellung der Anlegeransprüche zum Ziel. Der Gesetzgeber in Deutschland schreibt vor, dass jede Bank einer Einrichtung zur Einlagensicherung beiwohnen muss, die sicherstellt, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit die Gelder der Anleger zu 90 Prozent, maximal allerdings bis zu 20.000 Euro, abgesichert sind.

In der Praxis bestehen unterschiedliche Institutionen. Die Privatbanken gewähren Einlagensicherheit über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken. Dieser haftet im Fall einer Bankpleite mit bis zu 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals des in Schieflage geratenen Kreditinstitutes. Einen Rechtsanspruch auf Leistungen in der Höhe gewährt der Fonds nicht. Darüber hinaus existieren innerhalb von Konzernstrukturen Patronatserklärungen, in deren Rahmen sich Muttergesellschaften für die Erfüllung der Verpflichtungen einer Tochterbank verpflichten.

Das öffentlich-rechtliche Segment des deutschen Bankensektors, die Sparkassen und Landesbanken, verfügen über ein eigenes System zur Einlagensicherung, das nach Angaben der Institute Einlagen in unbegrenzter Höhe sichert. Das Sicherungssystem besteht aus insgesamt 13 Institutionen und setzt sich aus 11 regionalen Sparkassenunterstützungsfonds, der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentrale sowie dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen zusammen.

Die genossenschaftlich organisierten Banken in Deutschland, zu denen insbesondere die Volks- und Raiffeisenbanken zählen, unterhalten ein eigenes Sicherungssystem, das durch einen Garantiefonds und einen Garantieverbund die Insolvenz der angeschlossenen Institute vermeiden will und die Ansprüche der Anleger sicherstellt.

Einrichtungen zur Einlagensicherung existieren auch in anderen Ländern. Meist ist dabei wie in Deutschland eine parallele Existenz gesetzlicher Vorgaben und privatwirtschaftlicher bzw. verbundbasierter Zusagen vorhanden. In Deutschland wurden die Sicherungssysteme im Jahr 1974 im Anschluss an die Pleite der Herstatt-Bank erweitert. Seit 1997 existiert eine verbindliche Richtlinie der Europäischen Union.

Einlagensicherung beginnt allerdings nicht erst mit der Haftungsfrage im Insolvenzfall, sondern soll durch strenge Regularien und Eigenkapitalvorschriften sowie durch eine engmaschige Bankenaufsicht.

Kontakt

Angaben gemäß § 5 TMG:

Ansahl Consulting GmbH

Versicherungsmakler nach § 93 HGB

Hauptverwaltung Berlin

Ansahl Consulting GmbH
Düsseldorfer Str. 17/18, 10707 Berlin
Kontakt: Fon: 030 – 887 18 760, Fax: 030 – 887 18 787

Email: infos@ansahl.com
Web: http://www.ansahl.com

Verantwortlicher im Sinne von § 18 Abs. 2 MStV:
Stefan Ansahl
Düsseldorfer Str. 17/18
10707 Berlin

Geschäftsführer:
Stefan Ansahl, Versicherungskaufmann IHK

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Registernummer: HRB Berlin 95399 B

Finanzamt:
Finanzamt Berlin Körperschaften I, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE814264113

Registrierungsstelle:
IHK Berlin, Fasanenstraße 85, 10623 Berlin, (gem. §34d GewO)

Datenschutzbeauftragter:
Für etwaige Rückfragen in Bezug auf die Behandlung von Daten bei der Ansahl Consulting GmbH können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden:

Herrn Philipp Herold
Rudolf-Diesel-Str.10
23617 Stockelsdorf

Email: datenschutz@ansahl.com
Informationen gemäß EU Vermittlerrichtlinie

Registrierungsnummer: D-8JEU-127B8-39

Vermittlerregister:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Strasse 29, 10178 Berlin
Telefon 0-180-500585-0 (gebührenpflichtig)
http://www.vermittlerregister.info

Abhängigkeiten über Beteiligungen:
Es besteht keine Kapitalbeteiligung von 10% oder mehr an einem Versicherer. Es ist kein Versicherer zu 10% oder mehr an dem Vermittler beteiligt.

Schlichtungsstellen – außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 01804 / 224424 (0,20 EUR / Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 0,42 EUR / Minute aus dem Mobilfunknetz)

Ombudsmann für die private Kranken- & Pflegeversicherung
Kronenstr. 13
10117 Berlin
Telefon: 01802 / 550444 (0,06 EUR / Anruf aus dem deutschen Festnetz, höchstens 0,42 EUR / Minute aus dem Mobilfunknetz)

Weitere Adressen über Schlichtungsstellen und Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung bei: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn

Bei allen Geschäften, die Sie mit der Ansahl Consulting GmbH tätigen, gelten deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die entsprechenden Informationen finden Sie unter AGB.

Design & Umsetzung der Website
Grafik / Layout: Info-tekt.de
Agnes & Volker Buchenau
Medien-Konzepte und Informationsarchitekturen
www.info-tekt.de

Technische Realisierung:
Gerald Steffens
www.e-trend.de

Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Nutzungsbedingungen

Datenschutz
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor. Des Weiteren verweisen wir auf unsere ausführlichen Datenschutzbestimmungen

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt.

Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt.

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.

Haftungsausschluss:

Haftung für Inhalte
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

weitere Infos:
Nutzungsbedingungen
Datenschutzbestimmungen

Rechte einiger Bilder liegen bei Canstockphoto und Fotolia bzw den zugehörigen Fotografen.

  • Immobilien-Finanzierung – © Eisenhans – Fotolia.com
  • Houses – © V. Yakobchuk – Fotolia.com
  • solar_panels.jpg – © pixeltrap – Fotolia.com
  • Architektur Bauplan Hausbau – © Kautz15 – Fotolia.com
  • Hauskauf – © Torbz – Fotolia.com
  • Kalkulation – © Eisenhans – Fotolia.com
  • Financial concept – © Izaokas Sapiro – Fotolia.com
  • 3D, klein, Leute, mit, der, Taschenrechner, 3D, Bild, Freigestellt, weißes, Hintergrund – AnatolyM – Canstockphoto
  • Maurer mauern Wand auf Baustelle – © Kzenon – Fotolia.com

Wann Kaufen oder Mieten die jeweils bessere Variante ist

Da man schließlich irgendwo wohnen muss, stellt man sich fast zwangsläufig die Frage, ob man zur Miete wohnen oder stattdessen ein Eigenheim erwerben soll. Hierbei handelt es sich um eine Frage, die nicht immer leicht zu beantworten ist. Das Mieten und das Kaufen bringen schließlich ihre ganz eigenen Vor- und Nachteile mit sich.

Häufig bekommt man zu hören, dass es prinzipiell besser sei, sich für den Immobilienkauf zu entscheiden. Das Argument ist immer dasselbe: Es sei sinnvoller, Darlehenraten an eine Bank zu leisten, um dann eines Tages im abgezahlten Eigenheim zu leben, anstatt ein Leben lang nur die Miete zu entrichten. Grundsätzlich steckt in dieser Aussage viel Wahres: Sofern die Finanzierung vernünftig gestaltet ist, liegen Darlehensrate und Mietzahlung ungefähr gleich auf. Daher würde man auf lange Sicht in der Tat profitieren.

Andererseits trifft die vorherige Aussage nur dann zu, wenn die genutzten Wohnobjekte vergleichbar sind. Wenn der Erwerb eines Eigenheims ansteht, möchten zahlreiche Personen ihren Wohnkomfort steigern. Dies kann wiederum dazu führen, dass die Kosten deutlich steigen.

Ein wesentlicher Nachteil des Eigenheimerwerbs ist der einhergehende Verlust an Flexibilität. Wer ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, bindet sich zwangsläufig an einen bestimmten Ort. Vor allem beruflich kann dies eine enorme Einschränkung bedeuten. Besonders junge Menschen sollten sich dieser Einschränkung bewusst sein. In jungen Jahren ist es womöglich besser, erst einmal flexibel zu bleiben bzw. zur Miete zu wohnen, damit im Hinblick auf den Beruf mehr Möglichkeiten bestehen. Zwar können Eigenheime auch wieder verkauft werden, allerdings ist der damit verbundene Aufwand nicht zu unterschätzen.

Einführung in die Baufinanzierung