Gebäudesanierung

Als Gebäudesanierung werden im weitesten Sinne alle baulichen Maßnahmen an bestehenden Objekten bezeichnet, die zur Instandsetzung entweder eines ganzen Gebäudes oder auch Teilen davon dienen. Häufig sanierte Gebäudeteile sind das Dach, die Fassade sowie die Fenster. Die Sanierung von Gebäuden ist für deren Eigentümer aus verschiedenen Gründen vorteilhaft. Zum einen wird durch regelmäßig durchgeführte Maßnahmen – etwa im Abstand von jeweils 10 Jahren – der Wert des Objektes, der einer stetigen Abnutzung unterliegt, konstant gehalten. Nur regelmäßig sanierte Immobilien sind auch nach Jahrzehnten noch bewohnbar.

In den letzten Jahren steht Sanierung von Gebäuden zunehmend unter der Prämisse der Energieeffizienz. Die stark angestiegenen Preise für fossile Brennstoffe und die damit einhergehende signifikante Verteuerung von Öl und Gas haben insbesondere bei älteren Häusern zu einem dramatischen Anstieg der Energiekosten geführt, sodass eine Sanierung, die zu einer Reduktion des Primärenergieverbrauchs beiträgt, wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen kann. Die Kosten einer Sanierung werden dadurch schneller amortisiert.

Der Staat fördert die Sanierung von Gebäuden durch verschiedene Förderprogramme. Zum einen werden aus Töpfen der Länder sowie Einrichtungen der Europäischen Union Zuschüsse gewährt, zum anderen wird durch steuerliche Vorteile ein Anreiz geschaffen. Auch die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt Eigentümer bei der Durchführung ihrer Sanierungs-Vorhaben mit Krediten, die zum Teil aus Mitteln des Bundeshaushaltes subventioniert werden und dadurch besonders zinsgünstig sind. Der politische Wille nach einer klimafreundlichen Ausrichtung ist dabei deutlich zu erkennen: Je stärker eine bauliche Maßnahme die Reduktion von Energieverbrauch und Treibhausgasen begünstigt, desto besser gestalten sich die Konditionen für Darlehensnehmer, wobei der Erfolg der Maßnahme vorab durch ein Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen zu belegen ist.

Gebäudesanierungen werden in der BRD immer wichtiger, da viele Objekte aus der Nachkriegszeit stammen und den modernen Anforderungen an Energieeffizienz und Wohnkomfort nicht mehr entsprechen.

Kreditvergleich

Als Kreditvergleich wird der Vergleich der Konditionen verschiedener Kredite untereinander verstanden. Es kann sich dabei sowohl um den Vergleich zwischen verschiedenen Kreditinstituten handeln als auch um den Vergleich verschiedener Tarife eines Geldhauses. Das Ziel eines Vergleichs ist in der Regel die Realisierung möglichst guter Konditionen aus Sicht des Darlehensnehmers. Dabei wird zum einen Wert auf möglichst geringe Gesamtkosten des Kredites über die komplette Laufzeit hinweg gelegt als auch versucht, die Ausgestaltung so weit wie möglich an die persönlichen Erfordernisse anzupassen.

Kredite können in unterschiedlichen Modi getilgt werden. Am häufigsten findet sich die so genannte annuitätische Tilgung, bei der zu Beginn des Darlehensvertrages die Auszahlung des vollständigen Kreditbetrages an den Darlehensnehmer erfolgt und das Darlehen dann in der Folge in gleich hohen Raten getilgt wird, wobei in den Raten die Zins- und Tilgungsleistungen enthalten sind. Annuitätendarlehen eignen sich für fast jeden Zweck und werden in der privaten Baufinanzierung häufig eingesetzt. Andere Tilgungsvarianten sehen tilgungsfreie Zeiträume vor, die in der Regel zu Beginn des Darlehensvertrages stattfinden. Viele Kredite aus den Programmen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau sind beispielsweise mit solchen tilgungsfreien Anlaufjahren verbunden. Kreditnehmer müssen in diesen Phasen lediglich die Sollzinsen auf den valutierenden Kreditbetrag entrichten.

Der Vergleich der Kosten verschiedener Kredite erfolgt in der Regel zum einen anhand des jährlichen Effektivzinses, der sich vom Nominalzins dadurch unterscheidet, dass sämtliche Kosten darin enthalten sein müssen (demnach auch ein eventuelles Disagio, Bearbeitungsgebühren oder sonstige Bankspesen) und zum anderen anhand der Gesamtkosten, die durch den Kredit während dessen gesamter Laufzeit anfallen. Die Gesamtkosten sind bei Krediten mit tilgungsfreien Anlaufjahren in der Regel höher als bei gewöhnlichen Darlehen, bei denen die Tilgung sofort nach der Auszahlung beginnt. Dennoch können sich die Kredite als vorteilhaft erweisen, wenn die nicht zur Tilgung benötigten Mittel anderweitig profitabler eingesetzt werden können, indem beispielsweise ein teureres Darlehen vorab zurückbezahlt wird.

Tilgungsplan

Als Tilgungsplan wird der grafisch dargestellte Verlauf der Tilgung eines Darlehens verstanden. Dabei werden die einzelnen Zahlungen des Darlehensnehmers an die darlehensgebende Bank aufgelistet, wobei bei jedem einzelnen Termin dessen genauer Zeitpunkt, die Höhe des Betrages und dessen Zusammensetzung ersichtlich wird. Jede Kreditrate wird dabei in einen Zins- und einen Tilgungsanteil gesplittet, so dass auf einen Blick zu erkennen ist, wie groß der tatsächliche Vermögenszuwachs ist.

Bei Annuitätendarlehen, die mit einer über die gesamte Laufzeit identischen Rate verbunden sind, gestaltet sich ein Tilgungsplan derart, dass mit jeder vom Darlehensnehmer geleisteten Rate der Zinsanteil am gesamten Kapitaldienst sinkt und analog der Tilgungsanteil ansteigt. Zu keinem Zeitpunkt im Tilgungsverlauf ist eine der beiden Größen Null. Bei Darlehen, die mit tilgungsfreien Anlaufjahren versehen sind und bei denen zunächst nur die Zinsen auf den valutierenden Kreditbetrag gezahlt werden müssen, ist die intervallmäßige Zahlung bis zum Eintritt in die Tilgungsphase identisch hoch, sofern nicht ein variabel verzinstes Darlehen vorliegt.

Der Tilgungsplan gibt dem Kreditnehmer Aufschluss über verschiedene Eigenschaften seiner Finanzierung, die bei der Kalkulation vor und während der Anschaffung der Immobilie von Bedeutung sind. Bei nicht zur Selbstnutzung bestimmten Immobilien ist der Zinsanteil dabei von besonderer Bedeutung, da Finanzierungskosten als Betriebsausgaben in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können. Um die Steuerersparnis zu optimieren, kann deshalb eine Anpassung der Fremdkapitalquote im Tilgungsverlauf vorgenommen werden. Im Tilgungsplan ist dann zum entsprechenden Zeitpunkt eine zusätzliche Beleihung des Objektes ersichtlich, die zu einem Anstieg der Zinsleistungen, die durch den Darlehensnehmer zu erbringen sind, führt.

Der Tilgungsplan sollte bei der Konzeptionierung der Finanzplanung einer Immobilienfinanzierung stets beachtet werden. Er gibt Aufschluss über die finanziellen Belastungen, die zu tragen sind und stellt die Basis für Renditeerwartungen dar. In der Regel müssen Verbraucher den Plan nicht selbst aufstellen, sondern können dies in Zusammenarbeit mit der darlehensgebenden Bank tun bzw. ihren Finanzberater bemühen.

Rohbauversicherung

Eine Rohbauversicherung versichert ein noch nicht bezugsfertiges Gebäude gegen Feuer, Blitzschlag, Implosion, Explosion und den Anprall von Luftfahrzeugen. Andere Schadensfälle sind in der Police nicht inkludiert. Rohbauversicherungen werden in der Regel in Kombination mit einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen und werden von dieser bei Fertigstellung des Objektes abgelöst. Auf diese Weise können Bauherren ein Unterbrechen des Versicherungsschutzes für ihr Objekt zuverlässig verhindern und halten darüber hinaus den Verwaltungsaufwand gering.

Rohbauversicherungen sind für ein Bauvorhaben unerlässlich. Banken verweigern in der Regel die Bereitstellung von Krediten, wenn nicht der Abschluss einer im Umfang ausreichenden Police durch den Antragsteller nachgewiesen werden kann. Dies gilt für gewöhnliche Hypothekenfinanzierungen ebenso wie für Kredite von Förderbanken der öffentlichen Hand wie beispielsweise der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Rohbauversicherung gehört damit zu den unerlässlichen Policen im Rahmen eines Bauvorhabens.

Die Kosten einer Police schwanken je nach Wert des Gebäudes und damit des auf der Baustelle befindlichen Baumaterials, das im Umfang des Versicherungsschutzes ebenfalls enthalten ist. Mit Fertigstellung des Baus erlischt die Rohbaupolice und wird von der gewöhnlichen Wohngebäudeversicherung abgelöst. Die Rohbauversicherung tritt auch dann nicht wieder in Kraft, wenn das Objekt vorübergehend nicht bezugsfertig ist, etwa weil ein Schaden größeren Ausmaßes entstanden ist. Die vom Versicherungsnehmer zu entrichtenden Beiträge sind allerdings auch im Hinblick auf den jeweiligen Anbieter unterschiedlich hoch und können insbesondere bei Versicherungen, bei denen zusätzliche andere Policen unterhalten werden, stark vom Durchschnittswert abweichen.

Rohbauversicherungen sind mit einer maximalen Deckungssumme versehen. Bauherren tragen selbst Verantwortung dafür, dass die Summe der Wertgegenstände auf dem Baugelände nicht die Versicherungssumme übersteigt. In der Regel ist die maximale Deckungsssume allerdings ausreichend hoch bemessen, so dass die Bautätigkeit nicht durch die Rücksichtnahme auf Wertsummen beeinträchtigt wird.

Die Policen beginnen mit dem Tag, der auf dem Versicherungsschein ausgewiesen ist und enden mit der Feststellung der Bezugsfertigkeit des Objektes und dem Übergang in eine Wohngebäudeversicherung.

Darlehensvertrag

Der Darlehensvertrag bezeichnet den Vertrag zwischen der an einer Immobilienfinanzierung beteiligten Bank (ggf. auch mehreren Banken) und dem Darlehensnehmer. Im Vertrag sind alle Einzelheiten des Vertrages exakt und juristisch wirksam definiert. Insbesondere sind die Höhe des Auszahlungsbetrages, die Laufzeit und damit das Datum der vollständigen Tilgung bzw. der Ablösung durch einen anderen Kredit, Höhe und Modus des zugrundegelegten Zinses sowie Intervall und Höhe des vom Kreditnehmer zu leistenden Kapitaldienstes festgelegt. Ferner regelt der Darlehensvertrag auch die Verfahrensweise bei einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung der Pflichten durch den Kreditnehmer, definiert Sondertilgungen im Hinblick auf Kosten und Zeitpunkt im Tilgungsverlauf und bestimmt weitere Einzelheiten.

Von ganz wesentlicher Bedeutung ist der Zinsmodus. Im Darlehensvertrag ist explizit bestimmt, ob dem Kredit ein variabler oder ein fixer Zinssatz zugrunde liegt. Ein variabler Zinssatz richtet sich dabei an einer bestimmten Referenz aus, in Deutschland werden viele Kredite im Bereich der Immobilienfinanzierung an den EURIBOR gekoppelt. Der Vertrag regelt dabei im Detail die Ableitung des Hypothekenzinses aus dem Referenzzinsatz und definiert den zeitlichen Abstand der Anpassung im Fall von Änderungen. Bei fixen Zinsen ist im Vertrag einwandfrei definiert, wie lange die Zinsbindung läuft.

Das Vorgehen der Bank bei Zahlungsverzug des Kreditnehmers und das daraus resultierende Kündigungsrecht für das Kreditinstitut ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil jedes Darlehensvertrages. In der Regel darf ein Kreditinstitut dann einen Vertrag kündigen und damit den gesamten valutierenden Kreditbetrag zur sofortigen Rückzahlung fällig stellen, wenn der Kreditnehmer mit drei aufeinander folgenden Raten in Verzug ist und der insgesamt ausstehende Betrag drei Prozent des Kreditsaldos überschreitet. Für den Fall der Kündigung aus wichtigem Grunde sieht die Bank auch Aufschläge auf den Zinssatz für offene Zahlungen und Gebühren für Mahnschreiben und Auslagen vor.

Die Einwilligung des Kreditnehmers zur Datenübermittlung durch die Bank an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung schließlich ist ein weiterer Bestandteil sämtlicher in Deutschland abgeschlossener Darlehensverträge.

Wohneigentumsprogramm

Das Wohneigentumsprogramm versteht sich als eines der Darlehensprogramme der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, das Privathaushalten bei der Finanzierung von zur Selbstnutzung bestimmten Wohnraum unterstützen soll. Die KfW fördert dabei mit Krediten die Finanzierung bis in Höhe von 30 Prozent der angemessenen Investitionskosten, maximal werden 100.000 Euro ausgereicht. Die Laufzeit der Darlehen kann wahlweise 20 oder 35 Jahre betragen und es können Zinsbindungen von 5, 10 und 15 Jahren vereinbart werden. Darüber hinaus stehen Darlehensnehmern wahlweise fünf oder drei tilgungsfreie Anlaufjahre nach der Auszahlung zur Verfügung. Kredite aus dem Wohneigentumsprogramm können nachrangig ins Grundbuch eingetragen werden, ohne dass dafür ein Aufschlag auf den Sollzinssatz erhoben wird. Die Darlehen eignen sich dementsprechend für Finanzierungen in Kombination mit gewöhnlichen Hypotheken von Geschäftsbanken.

Die KfW vergibt Darlehen aus dem Wohneigentumsprogramm nicht direkt an die Privathaushalte, sondern reicht die Kredite über das Hausbankverfahren aus. Anträge auf Finanzierungen werden dementsprechend bei einem der Vertriebspartner der KfW, zu denen neben Sparkassen und Genossenschaftsbanken auch private Kreditinstitute gehören, gestellt. Bei den Vertriebspartnern werden auch sämtliche anderen notwendigen Unterlagen eingereicht.

Kredite aus dem Wohneigentumsprogramm werden grundsätzlich für jedes Vorhaben vergeben, sofern sich das zu finanzierende Objekt auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet und der Antragsteller den anfallenden Kapitaldienst leisten kann. Die Darlehen können mit anderen Förderprogrammen der öffentlichen Hand kombiniert werden. Die KfW sieht ausdrücklich eine Kombination mit den Programmen „Wohnraum Modernisieren“ und dem CO-2-Gebäudesanierungsprogramm vor. Anders als bei diesen Programmen müssen beim Wohneigentumsprogramm allerdings keine bestimmten Kriterien im Hinblick auf CO-2-Emission und Primärenergieverbrauch des Objektes erfüllt werden.

Die Zinssätze im Wohneigentumsprogramm sind marktüblich. Eine Subventionierung der Verzinsung aus Mitteln des Bundeshaushaltes existiert nicht. Der Verzicht auf den Zinsaufschlag bei nachrangigem Grundbucheintrag ist allerdings nicht marktüblich, die KfW verbucht hier zusätzliche Risiken, die nicht vergütet werden und dementsprechend dem Bund als Eigner der Förderbank zuzurechnen sind.

Begriffe, die in diesem Zusammenhang ebenfalls von Interesse seien könnten:

Refinanzierung

Als Refinanzierung werden im weitesten Sinne Maßnahmen von Kreditinstituten verstanden, die der Deckung ausgereichter bzw. auszureichender Darlehen durch andere Transaktionen dienen. Vergibt eine Bank einen Kredit zum Beispiel zum Zwecke der Immobilienfinanzierung an einen privaten Kunden, müssen die Mittel anderweitig beschafft werden. Eine Möglichkeit zur Refinanzierung ist dabei das Einlagengeschäft. Dieses wird dabei insbesondere von Sparkassen schwerpunktmäßig genutzt. Das Prinzip bei einer Refinanzierung über Einlagen ist dabei einfach: Die Bank generiert Mittel für Kredite, die sie an ihre Kunden auszahlt, durch Geldanlagen anderer Kunden, die bei der Bank ihre Sparkonten unterhalten. Typischerweise besteht zwischen dem Sollzins, der auf ausgereichte Darlehen erhoben wird, und dem Habenzins, den Sparer von der Bank gutgeschrieben bekommen, ein betragsmäßiger Unterschied, aus dem die Bank ihre Kosten deckt und den Gewinn generiert.

Private Banken refinanzieren sich nur teilweise über das Einlagengeschäft, da aufgrund des Verhältnisses der Verpflichtungen und der Einlagen diese Methode nicht zur vollständigen Refinanzierung ausreichen würde. Eine von vielen Kreditinstituten genutzte Möglichkeit besteht dabei darin, Forderungen aus Krediten an andere Banken oder Versicherungen zu verkaufen und dafür Bargeld zu erhalten. Diese Praxis ist im Jahr 2008 im Zuge der weltweiten Finanzkrise allerdings in die Kritik geraten.

Kurzfristig refinanzieren sich Banken zu großen Teilen über die Europäische Zentralbank oder den Interbankenmarkt. Über die EZB können sich Geschäftsbanken Geld für sehr kurze Zeiträume leihen, müssen allerdings Sicherheiten in Form von Wertpapieren, in der Regel Staatsanleihen mit bestem Rating, hinterlegen. Der Zinssatz für solche auch als Wertpapierpensionsgeschäfte bezeichneten Transaktionen wird von der EZB festgelegt. Über den Interbankenmarkt sind auch unbesicherte Geldleihen zwischen verschiedenen Banken möglich. Die Kreditinstitute gleichen dabei den im Zeitverlauf stets schwankenden Liquiditätsbedarf aus. Auch bei Geldleihen zwischen Banken werden Zinsen gezahlt, deren Höhe stark von der Geldpolitik der Zentralbank beeinflusst wird.

Wärmedämmung

Als Wärmedämmung werden im weitesten Sinne alle baulichen Maßnahmen bezeichnet, die der Reduktion des thermischen Wärmeverlustes von Gebäuden dienen und so die zur Beheizung von Räumlichkeiten notwendigen Energiekosten verringern. Die technischen Möglichkeiten bei der Wärmedämmung haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erweitert und führen bei korrekter Anwendung zu effektiven Ergebnissen.

Von ganz wesentlicher Bedeutung bei Maßnahmen zur Wärmedämmung sind die Verkleidung von Wänden und des Daches, die Fenster sowie mögliche weitere potenzielle Austrittspunkte für Wärme nach außen. Die Reduktion des Transmissionswärmeverlustes ist das oberste Ziel aller Maßnahmen zur Wärmedämmung.

Die Energieeffizienz eines Gebäudes ist von signifikanter Bedeutung für dessen Wert, da der Primärenergieverbrauch für die anfallenden Betriebskosten von Bedeutung ist. Seit Juli 2008 existiert in Deutschland ein Energieausweis für Gebäude, der Angaben darüber enthält, wie hoch der Energiebedarf eines Objektes ist und der neuen Mietern oder Käufern vom Eigentümer zugänglich gemacht werden muss.

Bauliche Maßnahmen, die der Verbesserung der Energiebilanz von Gebäuden zuträglich sind, wie es bei der Wärmedämmung, sofern sie fachgerecht durchgeführt wird, der Fall ist, werden durch unterschiedliche Programme der öffentlichen Hand gefördert. Neben Zuschüssen durch den Bund, die Länder oder Förderinstitutionen der Europäischen Union werden dazu insbesondere Kredite aus Programmen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau genutzt. Die Zinssätze dieser Kredite werden dabei aus Mitteln des Bundeshaushaltes vergünstigt und sollen so einen Anreiz zur Gebäudesanierung unter dem Blickwinkel der Energieeffizienz schaffen.

Wärmedämmung kann insbesondere bei älteren Objekten zu einer deutlichen Reduktion des Primärenergiebedarfs führen und dadurch die Kosten zur Unterhaltung senken. Die Durchführung entsprechender Maßnahmen lohnt deshalb für Eigentümer selbstgenutzter Immobilien ebenso wie für Besitzer von vermieteten Objekten. Bei letzteren gestaltet sich die Wärmedämmung aus steuerlichen Gründen ganz besonders vorteilhaft, da die Investitionskosten als Betriebskosten in Teilen steuerlich geltend gemacht werden können.

CO-2-Gebäudesanierungsprogramm

Das CO-2-Gebäudesanierungsprogramm ist ein Kreditprogramm der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, mit dem bauliche Maßnahmen, die der Reduktion des Energieverbrauchs einer Immobilie sowie der Reduktion von CO2 dienen, finanziert werden können. Die Verzinsung der Kredite ist dabei durch Mittel des Bundeshaushaltes vergünstigt und liegt deutlich unter dem Durchschnitt des Marktes.

Voraussetzung für die Gewährung von Mitteln aus dem Programm ist das Vorliegen eines Gutachtens durch einen zertifizierten Sachverständigen, das die Eignung der jeweils geplanten baulichen Maßnahme zur Verringerung von Energiebedarf und Treibhausgasemission bescheinigt. Finanziert werden bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit und 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Laufzeit kann zwischen vier und dreißig Jahren betragen und es können ein bis fünf tilgungsfreie Anlaufjahre sowie eine Zinsbindung mit einer Dauer von zehn Jahren vereinbart werden. Je nach Umfang der Energieeinsparung gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss, der aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert wird. Darlehen aus dem Programm müssen binnen 12 Monaten nach Bewilligung durch die KfW abgerufen werden und kostenlose Sondertilgungen sind zu jedem Zeitpunkt des Tilgungsverlaufs möglich.

Der Tilgungszuschuss wird dann gewährt, wenn durch ein Gutachten belegt, dass die bauliche Maßnahme, die mit dem Darlehen finanziert wird, zu einer Einsparung von Energie führt, die das Gebäude im Sinne der EnEV zu einem Neubau macht bzw. dessen Energiebedarf um mindestens 30 Prozent senkt. 18 Monate nach Feststellung des Anspruchs auf den Tilgungszuschuss wird dieser dann gutgeschrieben, wobei Kreditnehmer frei zwischen einer Verkürzung der Laufzeit ihres Darlehens oder einer Reduktion der monatlichen Raten wählen können.

Die Kombination von Mitteln aus dem CO-2-Gebäudesanierungsprogramm mit anderen Förderungen ist grundsätzlich möglich, solange die Summe der in Anspruch genommenen Förderungen nicht 100 Prozent der Investitionskosten übersteigt. Insbesondere eine Kombination mit Darlehen aus dem KfW-Programm „Wohnraum modernisieren“ ist möglich und bietet auch für größere Vorhaben mit höherem Finanzmittelbedarf eine Lösung.

Beleihungswert

Bei der Finanzierung einer Immobilie kommt dem Wert des eigentlichen Objekts eine wesentlich höhere Bedeutung zu, als sich die meisten Kaufinteressenten bewusst sind. Immerhin ermitteln die Banken einen sogenannten Beleihungswert, der gleich in mehrfacher Hinsicht Einfluss auf die Finanzierung nimmt.

Irrtümlicherweise nehmen sehr viele Menschen an, dass der Beleihungswert genau dem Marktpreis der Immobilie bzw. dem Kaufpreis entspricht. Dies trifft jedoch nur in wenigen Fällen zu. Weil die Banken bei der Kalkulation und der spätere Vergabe ihrer Darlehen ein möglichst geringes Risiko eingehen möchten, rechnen sie nur ganz selten mit dem Marktwert. Stattdessen wird der Beleihungswert herangezogen, welcher in der Regel dem Marktwert abzüglich eines Sicherheitsabschlags entspricht.

Es gibt mehrere Gründe, weshalb die Banken nur selten mit dem Markwert oder dem Kaufpreis rechnen. Dies liegt in erster Linie daran, dass sich Immobilien in Notfallsituationen nur selten zu diesem Preis verkaufen lassen. Üblicherweise müssen die Verkäufer in solchen Situationen spürbar mit dem Preis heruntergehen, um schnell einen Käufer finden zu können. Folglich kalkulieren die Banken diesen Abschlag ein.

Wie einleitend bereits erwähnt wurde, kommt dem Wert einer Immobilie eine hohe Bedeutung zu. Für potentielle Darlehensnehmer ist es daher von Vorteil, den Beleihungswert der zu finanzierenden Immobilie zu kennen. Er bildet unter anderem die Grundlage bzw. den Ausgangswert zur Ermittlung des Beleihungsauslaufs. Weil dieser wiederum Einfluss auf die Konditionen bzw. den Zinssatz des Darlehens nimmt, ist es vorteilhaft, den Beleihungswert zu kennen. Außerdem entscheidet er maßgeblich darüber, bis zu welcher Höhe die Geldinstitute dazu bereit sind, ein Darlehen zu vergeben. So ist zum Beispiel vielen Menschen bekannt, dass es etliche Kreditinstitute gibt, die lediglich 80 Prozent der Kosten finanzieren. Hierbei ist anzumerken, dass auch hier der Beleihungsauslauf als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Bei einer Vollfinanzierung kann dies zum Beispiel bedeuten, dass gar nicht der gesamte Kaufpreis finanziert wird, sondern der Darlehensnehmer dennoch Eigenkapital einsetzen muss.