Garantiezins

Der Garantiezins ist der Zinssatz, den Lebensversicherer ihren Kunden bei Abschluss einer Police garantieren und der damit die Mindestverzinsung der im Vertrag befindlichen Guthaben darstellt. Der Zinssatz kann sich im Zeitverlauf ändern, wobei Anhebungen oder Senkungen stets nur neue Verträge betreffen: Bereits abgeschlossene Policen sind von einer Änderung nicht betroffen. Der Garantiezins belief sich von 1903 bis 1922 auf 3,5 Prozent, von 1923 bis 1941 auf 4,00 Prozent, von 1942 bis 1986 auf 3,00 Prozent, von 1987 bis 1994 auf 3,5 Prozent, von 1994 bis 2000 auf 4,0 Prozent, von 2000 bis 2003 auf 3,25 Prozent, von 2004 bis 2006 auf 2,75 Prozent und beträgt seit dem Jahr 2007 2,25 Prozent.

Die Garantieverzinsung betrifft ausschließlich Policen, die auf einem Banksparplan beruhen und gilt nicht für Lebensversicherungen, bei denen die Beiträge in einen Investmentfonds eingezahlt werden. Die Rendite, die mit einer Police tatsächlich erreicht wird, liegt in der Regel deutlich oberhalb des Garantiezinses und wird durch die Überschussbeteiligungen, die die Assekuranzen am Kapitalmarkt erwirtschaften und ihren Kunden gutschreiben, ergänzt.

Im Rahmen von Baufinanzierungen ist der Garantiezins insbesondere bei Darlehen von Bedeutung, die nicht direkt, sondern über einen Tilgungsträger (der meist in einer kapitalbildenden Lebensversicherung besteht) getilgt werden. Da Überschussbeteiligungen von der Assekuranz nicht garantiert werden können, muss sich bei den meisten Finanzierungen die bei Fälligkeit zur Verfügung stehende Versicherungssumme, die sich aus Einzahlungen und der Garantieverzinsung zusammensetzt, auf den zu deckenden Kreditbetrag belaufen. Folglich sind bei Verträgen mit einem geringen Garantiezins vom Inhaber höhere Zahlungen in den Tilgungsträger zu entrichten als in Zeiten einer hohen garantierten Verzinsung.

Änderungen am Garantiezins werden in der Regel frühzeitig von der Versicherungsbranche angekündigt, sodass im Fall einer Absenkung genügend Zeit zur Verfügung steht, in der ein Vertrag zu den geltenden Konditionen abgeschlossen werden kann.

Solarfinanzierung

Solarfinanzierung versteht sich als breit gefasster Oberbegriff für Finanzierungen von Solaranlagen, wobei damit der private Bereich ebenso abgedeckt ist wie gewerbliche Vorhaben. Die Finanzierung von Photovoltaikanlagen wird von staatlicher Seite gefördert. Zum einen werden über Förderbanken der öffentlichen Hand, wie zum Beispiel über die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau, günstige Darlehen ausgereicht, die häufig aus Mitteln des Bundes- oder Landeshaushaltes bezuschusst werden. Zum anderen gewährt der Staat für jede durch eine Solaranlage produzierte Kilowattstunde Strom, die ins Netz eingespeist wird, eine Abnahmegarantie zu fixen Preisen, so dass die Refinanzierung einer Photovoltaikanlage in erheblichen Teilen durch deren Produktionsleistung erfolgt.

Die Darlehen, die zur Solarfinanzierung genutzt werden, sind hinsichtlich ihrer Ausgestaltung in der Regel auf die besonderen Erfordernisse des Vorhabens ausgerichtet. So wird die Laufzeit der zu erwartenden Nutzungs- bzw. Lebensdauer einer Anlage angepasst: Kann kein weiterer Strom produziert werden, sollte die Tilgung in voller Höhe abgeschlossen sein. Solarfinanzierungen können grundsätzlich mit jeder Bank abgewickelt werden. Einige Kreditinstitute haben sich allerdings auf das Segment spezialisiert bzw. bieten explizit derartige Finanzierungen an. Neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau ist auch die Umweltbank verstärkt im Bereich von Solarprojekten tätig.

Solaranlagen haben in den zurückliegenden Jahren merklich an Bedeutung gewonnen. Die gesellschaftliche Debatte um die Notwendigkeit der Nutzung regenerativer Energien und ihren Einsatz bei der Bewältigung der Energiekrise dürfte für das angestiegene Interesse ebenso verantwortlich sein wie die verstärkte staatliche Förderung durch Programme der öffentlichen Hand. Auch der stark angestiegene Strompreis trägt zum regen Interesse bei.

In den meisten Fällen bieten Banken, die Solarfinanzierungen durchführen, auch weitergehende Angebote an und versuchen so, eine Komplettlösung für den Kunden zu erbringen. Insbesondere Beratungsleistungen und die Vermittlung notwendiger Versicherungspolicen – die aufgrund ihres hohen Spezifikationsgrades nicht überall erhältlich sind – gehören zum Angebot der Kreditinstitute.

Inwieweit sich Solaranlagen für private Eigenheimbesitzer lohnen, hängt im übrigen von den Konditionen der Finanzierung sowie von der technischen Beschaffenheit des Objektes ab.

Tilgungssurrogat

Das Tilgungssurrogat ist ein Synonym für einen Tilgungsträger und kann in einer kapitalbildenden Lebensversicherung, einem Banksparplan oder einem Bausparvertrag bestehen. Surrogate werden im Rahmen einer Baufinanzierung immer dann eingesetzt, wenn das Darlehen selbst endfällig getilgt wird und während der Laufzeit vom Darlehensnehmer ausschließlich die Zinsen an die darlehensgebende Bank entrichtet werden. Die Einzahlungen in den Tilgungsträger ersetzen dabei die Tilgung des Darlehens.

Je nach Anlagegegenstand des Tilgungsträgers kann durch die Konstruktion ein mehr oder minder großer Vorteil für den Kreditnehmer entstehen. Die Einzahlungen in Lebensversicherungen etc. erwirtschaften Renditen durch Zinsen und ggf. andere Erträge. Diese können im günstigsten Fall zu einer Reduktion der Finanzierungslast führen. Insbesondere wenn die Einzahlungen in auf Investmentfonds basierenden Anlagen getätigt werden, besteht die Chance auf hohe Erträge. Aufgrund des Risikos, das mit Anlagen am Kapitalmarkt verbunden ist, können fondsbasierte Investments allerdings nur dann als Tilgungsträger dienen, wenn zum Ende der Laufzeit eine Kapitalgarantie besteht, welche die Rückzahlung sämtlicher Einlagen gewährleistet. In dieser Variante fallen die monatlich vom Darlehensnehmer zu erbringenden Zahlungen hoch aus, weil – anders als bei einem nicht mit Kursrisiken verbundenen Banksparplan – keine garantierte Verzinsung besteht und somit die Darlehenssumme vollständig in den Tilgungsträger einbezahlt werden muss.

Die Nutzung von kapitalbildenden Lebensversicherungen bietet sich für Baufinanzierungen besonders an, da hier Angehörige des Kreditnehmers im Falle von dessen Ableben entschädigt und so existenzielle Nöte vermieden werden können. Wird ein Bausparvertrag oder ein gewöhnlicher Banksparplan als Tilgungsträger genutzt, bietet sich deshalb der Abschluss einer separaten Risikolebensversicherung an.

Da bei einem endfällig zu tilgenden Darlehen die valutierende Kreditschuld über die gesamte Laufzeit identisch ist, hängen die vom Kreditnehmer zu leistenden Zinszahlungen ausschließlich vom Darlehenszins ab. Eine langfristige Zinsbindung ist bei Tilgungsträger-Finanzierungen deshalb besonders wichtig, da Zusatzbelastungen durch steigende Zinsen sehr groß ausfallen und die Kalkulation in Gefahr bringen können.

Kreditablösung

Unter einer Kreditablösung wird die vollständige Tilgung eines laufenden Darlehens vor Ablauf der Fälligkeit verstanden. Die vorzeitige Rückzahlung wird dabei meistens in Verbindung mit der Neuaufnahme eines anderen Kredits finanziert. Je nach Ausgestaltung des ersten Darlehensvertrages können dabei für den Kreditnehmer Kosten in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, die zusammen mit dem valutierenden Darlehensbetrag zu entrichten sind und deren Zahlung Bedingung für die Beendigung des abzulösenden Kredites ist. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich dabei nach der verbleibenden Dauer des laufenden Darlehensvertrags und nach dem geltenden Zinssatz des Kredites. Viele Finanzierungen sehen allerdings auch eine kostenfreie vorzeitige Rückzahlung vor und schreibend diese Möglichkeit explizit im Darlehensvertrag fest.

Die Ablösung eines Kredites durch einen anderen lohnt sich immer dann, wenn das neue Darlehen im Hinblick auf die Kosten günstiger ausfällt, wobei eine eventuell anfallende Vorfälligkeitsentschädigung bei der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen ist. Die Ersparnis durch den geringeren Zinssatz im Ablösungsdarlehen muss dabei die Kosten, die durch die vorzeitige Rückzahlung entstehen, übersteigen.

Umschuldungen in Form einer Kreditablösung finden insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen an den internationalen Kapitalmärkten statt, die häufig in konjunkturellen Schwächephasen auftreten und durch eine Lockerung der Geldpolitik durch die Zentralbank verursacht werden. Immobilienbesitzer versuchen dann, durch die Umschuldung ihrer Eigenheimfinanzierungen die Zinslasten zu senken und dadurch entweder den Zeitraum bis zur vollständigen Rückzahlung zu verkürzen oder aber den laufenden Kapitaldienst zu verringern und damit das Budget zu entlasten. Je nach Höhe des Zinsunterschieds und dem Zeitpunkt im Tilgungsverlauf, an dem die Umschuldung vorgenommen wird, kann die Ersparnis dabei groß ausfallen und zu einer deutlich besseren Position führen.

Wie bei Neu- und Anschlussfinanzierungen empfiehlt sich auch bei einer aus Gründen der Zinsersparnis vorgenommenen Umschuldung ein ausführlicher Vergleich der Konditionen verschiedener Banken, da die Kosten signifikant variieren können. Auch etwaige Umschuldungen öffentlicher Darlehen sollten in Betracht gezogen werden.

Konjunkturkrise

Als Konjunkturkrise wird eine starke Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Aktivität verstanden, die sich in einer über mindestens zwei Quartale andauernden rückläufigen Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts äußert. Konjunkturkrisen sind dabei in der Regel verbunden mit einem Rückgang der Erwerbstätigkeit, die sich in einem signifikanten Anstieg der Arbeitslosenquote, sinkenden Zinsen am Kapitalmarkt und einer rückläufigen Entwicklung der Geldentwertung (Disinflation) oder – in schwereren Fällen – in einem rückläufigen gesamtwirtschaftlichen Preisniveau (Deflation) äußert.

Für Bau- und Erwerbsvorhaben ist die konjunkturelle Situation aus verschiedenen Gründen von Bedeutung. Während einer Konjunkturkrise sinken die Zinsen am Kapitalmarkt oft deutlich ab, da die Zentralbank durch eine Lockerung der Geldpolitik wirtschaftliche Stimuli zu setzen versucht. In der Vergangenheit hat sich während einer Rezession das Zinsniveau gemessen am Höchststand im Aufschwung häufig mehr als halbiert. Die Kosten einer Baufinanzierung, die während einer Konjunkturkrise aufgenommen wird, fallen dementsprechend deutlich geringer aus als die einer Immobilienfinanzierung, die in einer Phase des Aufschwungs initiiert wird. Das Preisniveau am Immobilienmarkt ist während einer Rezession häufig rückläufig, wobei dieser Effekt in Deutschland weniger stark ausgeprägt ist als in den USA oder Großbritannien. Die Kombination aus einem günstigen Preisniveau und geringen Finanzierungszinsen macht Bauvorhaben aus rein wirtschaftlicher Sicht sehr attraktiv.

Den Vorteilen einer Konjunkturkrise für Bauherren und Käufer steht die erhöhte Gefahr eines Verlustes des Arbeitsplatzes entgegen, aus dem das zur Tilgung eines Darlehens notwendige Einkommen generiert werden kann. Aus diesem Grund sinkt die Aktivität auf dem Immobilienmarkt in konjunkturellen Schwächephasen, obwohl die mikroökonomischen Rahmenbedingen sich günstig gestalten. Auch die Bautätigkeit vermindert sich erfahrungsgemäß während einer Rezession.

Konjunkturelle Schwächephasen dauern in den meisten Fällen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren und schließen sich an eine Aufschwungsphase an. Die Dauer einer Rezession kann dabei in der Regel auch durch fiskalische Interventionen wie Steuersenkungen oder Investitionsprogramme nicht wesentlich beeinflusst werden.

Eigentumswohnung

Eine Eigentumswohnung stellt eine abgeschlossene Wohneinheit auf einem (als Baufläche für ein Objekt gekennzeichneten) Grundstück dar, auf dem sich noch andere abgeschlossene Wohneinheiten befinden. Sie kann in einem Mehrfamilienhaus integriert oder eine Doppelhaushälfte darstellen. Die Wohneinheiten können dabei sowohl einem einzigen als auch mehreren verschiedenen Eigentümern gehören. Eigentumswohnungen können vom Besitzer selbst genutzt oder an andere Personen vermietet werden.

Wohnungen verstehen sich als zu freistehenden Immobilien grundsätzlich gleichwertige Objekte, wobei der einzige Unterschied der oben beschriebene Umstand ist, nach dem sich auf einem Grundstück mehrere Wohnungen befinden können, was bei Einfamilienhäusern nicht der Fall ist. Sie sind in der Regel kleiner im Hinblick auf die zur Verfügung stehende Wohnfläche, müssen deswegen allerdings keinesfalls billiger in der Anschaffung und Unterhaltung sein. Da gerade in Städten viele Wohnungen existieren und freistehende Häuser weniger verbreitet sind, kann der Preis pro Quadratmeter Wohnfläche sehr hoch ausfallen. Am teuersten sind Wohnungen in Deutschland in Ballungszentren wie München, Stuttgart und Frankfurt am Main.

Wohnungen werden häufig als Mittel zur Kapitalanlage genutzt und vom Eigentümer nicht selbst bewohnt, sondern an Dritte vermietet. Ein ganz wesentlicher Vorteil liegt hier in der steuerlichen Absetzbarkeit der bei einer Wohnungsfinanzierung anfallenden Sollzinsen: Diese können als Betriebskosten geltend gemacht werden. Darüber hinaus erlaubt der Fiskus die Abschreibung von einem Prozent des Anschaffungswertes (inkl. Anschaffungsnebenkosten). Wohnungen werden deshalb von relativ jungen Anlegern auf Kredit finanziert und während des Erwerbslebens abbezahlt, sodass im Ruhestand eine sichere Einkommensquelle zur Verfügung steht und der steuerliche Vorteil maximiert wird. Wohnungen eignen sich als Objekt zur Kapitalanlage besser als freistehende Häuser, weil sie leichter zu vermieten sind und über den Totalzeitraum die Erträge somit höher ausfallen als es bei Häusern der Fall ist.

Wie andere Immobilien auch können Wohnungen von mehreren Eigentümern gleichzeitig besessen werden. Dann wird in der Regel eine Eigentümergesellschaft gebildet.

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Tilgungszuschuss

Als Tilgungszuschuss wird ein Zuschuss der öffentlichen Hand im Rahmen einer Baufinanzierung verstanden. Es kann sich dabei um Zuwendungen unterschiedlicher Gebietskörperschaften oder anderer staatlicher bzw. halbstaatlicher Institutionen handeln. So existieren verschiedene Förderprogramme des Bundes und der Länder sowie solche der Europäischen Union. Tilgungszuschüsse werden auch im Rahmen von Darlehensprogrammen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt, so wie es zum Beispiel im CO-2-Gebäudesanierungsprogramm der Fall ist, das aus Mitteln des laufenden Bundeshaushaltes subventioniert wird.

Tilgungszuschüsse werden vom Staat bzw. anderen Trägern in der Regel als Anreiz zur Kreditaufnahme vergeben. Das politische Ziel hinter der Gewährung der Zuschüsse kann beispielsweise einen ökologischen Hintergrund haben. Das benannte Programm der KfW dient der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und der Reduktion von Treibhausgasen und entspringt damit dem Versuch, ökologische Bauweisen flächendeckend einzusetzen. Auch konjunkturpolitische Hintergründe können Anlass zur Gewährung von Tilgungszuschüssen sein: Die zeitweise Verbilligung von Finanzmitteln kann gesamtwirtschaftlich stimulierend wirken und wurde in der Geschichte der Bundesrepublik bereits wiederholt in Zeiten konjunktureller Abschwächung eingesetzt.

Tilgungszuschüsse vermindern die Lasten des Kapitaldienstes, die der Darlehensnehmer im Rahmen seines Engagements tragen muss. Dabei kann der Zuschuss entweder die Dauer des Tilgungszeitraumes verkürzen und so den Kreditnehmer früher schuldenfrei stellen oder aber es kann eine dauerhafte Senkung der monatlichen Raten angestrebt werden. Viele Programme der öffentlichen Hand überlassen dem Darlehensnehmer dabei die Wahl.

Tilgungszuschüsse, die im Rahmen von Darlehensprogrammen gewährt werden, die einen ökologischen Zweck verfolgen, erfordern in der Regel die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. So kann der Gesetzgeber etwa fordern, dass der Primärenergiebedarf einer Immobilie einen bestimmten Höchstwert nicht überschreitet oder der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert wird. Meist müssen die Voraussetzungen bzw. deren Einhaltung im Vorfeld einer baulichen Maßnahme durch einen zertifizierten Sachverständigen bestätigt und im Tilgungsverlauf überprüft werden. Je nach Programm können auch die Kosten für den Gutachter mit dem Darlehen finanziert und über den Tilgungszuschuss begünstigt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt dem Versicherungsnehmer dann eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Rentenleistung, wenn dieser aufgrund von Krankheit dauerhaft nicht erwerbstätig sein kann. Dabei ist strikt von Erwerbsunfähigkeit abzugrenzen, die aus einem Unfall resultiert – hier zahlt die BU nicht. Die Police sichert ausschließlich gegen krankheitsbedingte und dauerhafte (mehr als sechs Monate währende) Erwerbsunfähigkeit ab. Zur Feststellung des Versicherungsfalles ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

Je nach Versicherungsvertrag wird die vereinbarte Rente immer dann gezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit bezüglich der angestammten und erlernten Tätigkeit eintritt oder aber nur dann, wenn eine generelle Erwerbsunfähigkeit zu verzeichnen ist. Im letzteren Fall hat die Assekuranz die Möglichkeit der abstrakten Verweisbarkeit. Will der Versicherungsnehmer diese unterbinden, muss eine entsprechende Verzichtserklärung mit dem Vertrag einhergehen, die zu einer deutlichen Anhebung der zu entrichtenden Prämien führt.

Die BU ist eine der wichtigsten Vorsorgeversicherungen in Deutschland, nachdem zu Beginn des Jahrhunderts einige gesetzliche Änderungen zu einer deutlichen Einschränkung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Falle der krankheitsbedingten Berufsunfähigkeit geführt haben. Die heutige Erwerbsminderungsrente reicht zur Deckung des Lebensstandards nicht mehr aus und bedarf einer zusätzlichen Erweiterung um private Policen. In den letzten Jahren haben viele Anbieter auf den wachsenden Bedarf reagiert, sodass eine flächendeckende Präsenz der Policen gewährleistet ist.

Im Rahmen einer Baufinanzierung kommt der BU große Bedeutung zu: Insbesondere wenn das Einkommen einer Person zur Deckung der Zins-und Tilgungslasten dient, empfiehlt sich der Abschluss einer ausreichenden Police, um im Falle einer schwereren Krankheit existenzielle Risiken, die aus einem dauerhaften Verdienstausfall resultieren können, zu vermeiden. In der Regel ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung allerdings keine Voraussetzung zur Auszahlung eines Hypothekendarlehens. Dennoch empfiehlt sich der Erwerb eines ausreichenden Versicherungsschutzes, wenn der Kapitaldienst nur durch Arbeitseinkommen aufgebracht werden kann, wie es bei den meisten Finanzierungen der Fall ist. Die Beiträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden.

Sockelbeitrag

Der Sockelbeitrag ist der Beitrag, der in staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge mindestens einbezahlt werden muss, um den Anspruch auf die Zulagen zu erwerben und beträgt 60 Euro im Jahr. In Abgrenzung zum Mindestbeitrag, der sich auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vertragsinhabers beläuft, bezieht sich der Sockelbeitrag insbesondere auf Sparer, die kein eigenes Einkommen erwirtschaften, dem Grunde nach aber rentenversicherungspflichtig sind. Insbesondere Bezieher von ALG I und ALG II sowie nicht Erwerbstätige, die kleine Kinder erziehen, fallen unter diese Regelung. Der Sockelbeitrag führt zum vollständigen Anspruch auf die Grundzulage der Riester-Förderung in Höhe von 154 Euro jährlich und berechtigt auch zur Inanspruchnahme der vollen Kinderzulage, die sich auf 185 Euro im Jahr für jedes kindergeldberechtigte Kind beläuft bzw. auf 300 Euro im Jahr für jedes Kind, das nach Ablauf des Jahres 2007 geboren worden ist.

Mit dem Sockelbeitrag können bei sehr geringem Aufwand erhebliche Zulagen gewonnen werden, die im Rahmen der Eigenheimrente, die die Nutzung von Vertragsguthaben zum Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums vorsieht, zur Tilgung von Immobilienkrediten dienen können und so Eigentümer entlasten. Insbesondere Konstellationen, bei denen ein Elternteil in Vollzeit arbeitet und ein anderer wegen der Erziehung der Kinder nicht erwerbstätig ist, werden durch die Sockelbeitrags-Regelung begünstigt. Im Laufe von mehreren Jahren können allein durch die Zuschüsse des Staates vierstellige Summen erworben werden.

Verändert sich das Einkommen eines Vertragsnehmers und übersteigt der Mindestbeitrag den Sockelbetrag, ist ab dem Kalenderjahr, in dem der Mindest- den Sockelbetrag übersteigt, der Mindestbeitrag in den Vertrag einzuzahlen, um den vollen Anspruch auf Grund- und Kinderzulage zu erwerben. Verträge, die ausschließlich durch den Sockelbeitrag und die Zulagen bedient werden, können wie andere Rentenverträge auch wahlweise auf einem Banksparplan oder einem Investmentfonds beruhen, wobei letztere Variante mit einer Kapitalgarantie zum Laufzeitende ausgestattet sein muss, die zumindest die Rückzahlung der geleisteten Einlagen sicherstellt.

Wohnraum modernisieren

Das Programm „Wohnraum modernisieren“ ist eines der Darlehensprogramme der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), mit dem Eigentümer von Immobilien notwendige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an ihrem Objekt durchführen können. Insbesondere werden auch bauliche Maßnahmen finanziert, die der Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes dienen, wobei der Schwerpunkt hier auf einer Reduktion des Transmissionswärmeverlustes und einem insgesamt geringeren Verbrauch von Primärenergie liegt.

Das Programm steht in den Varianten Standard und „Öko Plus“ zur Verfügung. In der Standard-Variante können bauliche Maßnahmen bis zu einem Volumen von 100.000 Euro je Wohneinheit finanziert werden. Die Laufzeit der Darlehen beträgt zwischen 4 und 30 Jahren und es kann eine Zinsbindung von wahlweise 5 oder 10 Jahren vereinbart werden. Je nach Laufzeit können Kreditnehmer zwischen 1 und 5 tilgungsfreien Anlaufjahren in Anspruch nehmen. Die Auszahlung erfolgt zu 96 Prozent und die Zinsen werden von der KfW regelmäßig der Marktentwicklung angepasst.

In der Variante „Öko-Plus“ können bauliche Maßnahmen bis zu einem maximalen Volumen von 50.000 Euro finanziert werden. Die Laufzeit der Engagements beträgt wie auch in der Standard-Variante zwischen 4 und 30 Jahren, wobei eine Zinsbindung über wahlweise 5 oder 10 Jahre vereinbart werden kann. In Abhängigkeit der Laufzeit des Kredites stehen 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre zur Verfügung.
Darlehen aus dem Programm „Wohnraum modernisieren“ werden über das Hausbankverfahren ausgereicht und müssen dementsprechend bei Geschäftsbanken, die mit der KfW zusammenarbeiten, beantragt werden. Es sind dabei bankübliche Sicherheiten zu stellen, d.h. neben einem ausreichenden Einkommen, das zur Tilgung dient, wird in der Regel auch eine Eintragung ins Grundbuch vorgenommen.
Das Darlehensprogramm trägt dem politischen Willen nach einer hochwertigen Gebäudesubstanz, flächendeckendem Immobilienbesitz in der Bevölkerung und einem schonenden Umgang mit Ressourcen Rechnung. Die Darlehen werden teilweise aus Mitteln des Bundeshaushaltes bezuschusst und gestalten sich so unter Umständen günstiger als Kredite auf dem freien Markt.

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