Genossenschaftsanteile

Genossenschaftsanteile müssen von Mitgliedern einer Genossenschaft gezeichnet werden und bedingen eine Einlage von Bargeld. Der Besitz von Anteilen an einer Genossenschaft ist unabdingbare Voraussetzung für die Mitgliedschaft und wird von allen Interessenten verlangt. Genossenschaften verfügen durch die Ausgabe von Anteilen über einen höheren Kapitalstock und sind dadurch leistungsfähiger. Die Anteile werden in der Regel verzinst, wobei die Verzinsung aus den Einnahmen der Genossenschaft gezahlt wird und sich meist auf ein marktübliches Niveau beläuft. Neben Wohnungsbaugenossenschaften erheben auch andere Einrichtungen entsprechende Ansprüche gegen ihre Mitglieder: Die Volks- und Raiffeisenbanken beispielsweise verlangen von allen ihren Kunden die Zeichnung von Anteilen im Wert von mindestens rund 50 Euro.

Genossenschaftsanteile sind für ihren Besitzer mit bestimmten Rechten verbunden. Mitglieder einer Genossenschaft können Wohnungen der Gesellschaft anmieten, was anderen Personen nicht möglich ist. Je nach Genossenschaft müssen dazu entweder pauschale Anteile erworben werden oder aber die Höhe der zur Anmietung einer Wohnung notwendigen Anteile wird nach der Größe der Wohnung bemessen. Durch die Zeichnung der Anteile entfällt nicht die Pflicht des Mieters zur Hinterlegung einer ausreichend hohen Kaution. Diese ist von den Einlagen strikt abzugrenzen: Währen die Kaution von der Wohnungsgenossenschaft nur verwaltet wird und ein Zugriff ausschließlich im Fall von Ansprüchen gegen den Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses möglich ist, stehen die durch die Zeichnung der Anteile erworbenen Einlagen der Genossenschaft für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit in vollem Umfang zur Verfügung.

Genossenschaftsanteile werden bei Austritt des Mitglieds aus dem Verbund zurückgegeben und die geleisteten Einlagen werden erstattet. Ggf. wird eine Verrechnung mit Ansprüchen der Genossenschaft gegenüber dem scheidenden Mitglied vorgenommen, wenn etwa Außenstände aus einem früheren Mietverhältnis durch die vom Mieter bei der Genossenschaft hinterlegte Kaution nicht in voller Höhe gedeckt sind. Die Rückerstattung der Einlage erfolgt bei den meisten Genossenschaften nicht bei Austritt des Mitglieds, sondern am Ende des Geschäftsjahres.

Betriebskosten

Als Betriebskosten werden bei Immobilien diejenigen Kosten verstanden, die dem Eigentümer durch den Besitz und den bestimmungsmäßigen Gebrauch laufend entstehen. Zu den Betriebskosten zählen so Instandhaltungskosten (z. B. die regelmäßige Wartung einer Aufzugsanlage), notwendige Versicherungen (Wohngebäudeversicherung, Gebäudehaftpflichtversicherung etc.) sowie die Sollzinsen, die für einen zur Finanzierung der Immobilie in Anspruch genommenen Kredit zu entrichten sind. Die Tilgungsleistung einer Hypothekenfinanzierung zählt nicht zu den Betriebskosten, gleiches gilt für Kosten zur Instandsetzung. Kosten für Energie wiederum sind den Betriebskosten zuzurechnen.

Die Betriebskosten müssen bei selbstgenutzten Immobilien zusätzlich zur Tilgungsleistung vom Besitzer aufgebracht werden und spielen damit bereits bei der Konzeption einer Finanzierung eine wichtige Rolle. Bei vermieteten Objekten kann der Eigentümer die Kosten auf den Mieter umlegen und so decken. Zusätzlich besteht bei nicht zur Selbstnutzung bestimmten Objekten die Möglichkeit, Betriebskosten steuerlich geltend zu machen. Insbesondere die Absetzbarkeit von Sollzinsen ist dabei von Bedeutung, da durch die hohen Belastungen in einer Lebensphase mit hohem Erwerbseinkommen ein besonders stark ausgeprägter steuerlicher Effekt erzielt werden kann.

Die Betriebskosten sind – unabhängig von der jeweiligen Nutzung – von großer Bedeutung für die Bewohner eines Objektes, da sie sich unmittelbar auf die finanziellen Belastungen auswirken. Insbesondere die Energiekosten sind dabei in den letzten Jahren verstärkt ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt, da die Kosten für Strom und Gas sowie für Heizöl massiv angestiegen sind. Eine Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes kann dadurch besonders viel zur Reduktion der Kosten beitragen. Bei Immobilien mit geringem Wert wirken sich entsprechende Verbesserungen anteilig besonders stark auf die Gesamtkosten aus.

Betriebskosten wirken sich auf den Geldwert eines Objektes aus. So liegt der Preis einer Immobilie, die mit sehr hohen Kosten verbunden ist – etwa weil der Transmissionswärmeverlust groß ist und der Energiebedarf damit hoch ausfällt – bei ansonsten vergleichbaren Ausstattungsmerkmalen meist deutlich unter dem eines Objektes, das den modernsten Anforderungen an Energieeffizienz entspricht.

Altersgrenze

Als Altersgrenze wird im Bereich der privaten Baufinanzierung entweder ein von Banken definiertes Lebensalter verstanden, dessen Überschreiten zu einer Ablehnung von Darlehensanträgen führt, oder aber eine solche Grenze, bis zu der ein aufgenommenes Darlehen vollständig zurückbezahlt werden muss. Eine gesetzliche Definition der Altersgrenze existiert nicht, vielmehr handelt es sich bei entsprechenden Festlegungen um bankinterne Richtlinien.

Wird ein Lebensalter definiert, oberhalb dessen keine neuen Darlehen mehr ausbezahlt werden, begründet sich dieser Schritt in der Regel durch die Sorge der Bank, aufgrund des Ablebens des Kreditnehmers vor Rückzahlung sämtlicher Verbindlichkeiten den ausgereichten Kredit nicht vollständig zurückzuerhalten. Auch wenn ein Darlehen grundpfandrechtlich besichert – d.h. durch eine mit dem Kredit finanzierte Immobilie gedeckt – ist, besteht ein Restrisiko für die darlehensgebende Bank, da der Erlös aus einer eventuellen Veräußerung des Objektes nicht zwingend die offenen Darlehen abdecken muss. Kann der Kreditnehmer entsprechende anderweitige Sicherheiten vorweisen, beispielsweise Lebensversicherungen, Gold oder andere Vermögenswerte, ist die Bank mitunter zu einer Bewilligung eines Darlehensantrags auch dann bereit, wenn der Antragsteller die definierte Altersgrenze bereits überschritten hat.

Altersgrenzen, die sich auf die vollständige Rückzahlung eines aufgenommenen Kredites beziehen, sind bereits bei der Konzeption einer Finanzierung von Bedeutung, da durch die Begrenzung des Tilgungszeitraumes der laufende Kapitaldienst beeinflusst wird. Je älter der Darlehensnehmer bei ´Beginn der Finanzierung ist, desto gravierender kann sich eine Altersgrenze auswirken. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, Banken mit einer weniger strengen Altersbegrenzung zu bevorzugen, wenn sich dadurch signifikant bessere Bedingungen für die Finanzierung ergeben. Andere Maßnahmen der persönlichen Altersvorsorge sind in diesem Zusammenhang unbedingt zu berücksichtigen, da bei einer Tilgungslast bis ins Rentenalter hinein, wie sie durch die Altersgrenzen der meisten in Deutschland tätigen Banken möglich sind, das Budget des Kreditnehmer entsprechend geschmälert wird, sodass die Mittel für Rentenversicherungen und kapitalbildende Lebensversicherungen begrenzt sind.

Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer dann Leistungen aus, wenn dieser einen Unfall erleidet. Für Bauherren und Eigentümer, die durch ihr Erwerbseinkommen die Deckung des im Rahmen der Immobilienfinanzierung notwendigen Kapitaldienstes erbringen, können auf eine private Unfallversicherung nicht verzichten. Die Police stellt die wirtschaftliche Existenz auch im Falle eines Unfalls, der zu dauerhafter Erwerbsunfähigkeit führt, sicher. Der gesetzliche Versicherungsschutz, den Arbeitnehmer besitzen, greift an dieser Stelle nicht ausreichend, da er sich ausschließlich auf Unfälle am Arbeitsplatz bzw. auf dem Weg zur Arbeit bezieht und so für Ereignisse in der Freizeit nicht gilt.

Private Unfallversicherungen können im Hinblick auf das Leistungsspektrum unterschiedlich ausgestaltet sein. Sinnvoll für Eigentümer ist eine Police, die bei einem Unfall, der zu dauerhafter Erwerbsunfähigkeit führt, nicht nur eine einmalige Kapitalabfindung, sondern darüber hinaus auch eine lebenslange Rente zahlt, mit der das wirtschaftliche Auskommen gesichert wird. Die Rente wird dabei idealerweise an die Inflation angepasst. Im Leistungsumfang vieler Policen finden sich weiterhin Krankenhaustagegelder, die im Falle von durch einen Unfall notwendig gewordenen stationären Aufenthalten Mittel an den Versicherungsnehmer auszahlen. Darüber hinaus sind meist auch der Rücktransport in die Heimat bei Unfällen im Ausland sowie die Deckung eventuell notwendiger Bergungskosten im Leistungsumfang inkludiert.

Der Verzicht auf eine Unfallversicherung ist für Eigentümer von Immobilien, die durch eine Hypothek finanziert sind, fahrlässig, da im schlimmsten Fall die wirtschaftliche Existenz zerstört wird und nach einem schweren Unfall die Rückzahlung des aufgenommenen Kredites nicht mehr möglich ist. Die Unfallpolice ergänzt damit den Schutz, den eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung bieten. Die Kosten einer privaten Unfallversicherung sind in der Regel vergleichsweise gering, da es sich um eine Risikoversicherung handelt. Die Ausgaben sind darüber hinaus im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich absetzbar, sofern die entsprechenden Freibeträge nicht bereits anderweitig ausgeschöpft werden. Auf dem deutschen Markt existieren zahlreiche Anbieter, sodass ein Vergleich der Konditionen sinnvoll erscheint.

Leerstand

Als Leerstand wird ein Zustand bezeichnet, in dem eine Immobilie, die zur Vermietung an Dritte bestimmt ist, nicht vermietet werden kann, weil die entsprechende Nachfrage nach dem jeweiligen Objekt als Wohnraum nicht ausreicht. Leerstand ist für Vermieter in wirtschaftlicher Hinsicht außerordentlich nachteilig, weil die laufenden Einnahmen durch Mieten entfallen, die Belastungen einer auf Kredit finanzierten Wohnung durch den zur Tilgung des aufgenommenen Darlehens zu entrichtenden Kapitaldienst aber weiterhin zu tragen sind. Zusätzlich muss der Vermieter einer Immobilie deren Betriebskosten vollständig aus eigener Tasche zahlen und kann sie nicht auf den Mieter umlegen. Die Kalkulation, die einem Immobilienkauf zugrunde liegt, wird durch einen dauerhaften Leerstand des Objektes hinfällig.

Der Leerstand, der bei Aufnahme des Darlehens in die Kalkulation mit einbezogen und damit erwartet wird, sollte sich an den örtlichen Begebenheiten orientieren. Je nach Gemeinde, in der eine Immobilie vermietet wird, ergeben sich ganz unterschiedliche Leerstände. In Ostdeutschland ist der anteilige Leerstand dabei höher als in Westdeutschland und in wirtschaftlich dynamischeren Regionen ist er geringer als in strukturell weniger starken Regionen. Darüber hinaus sind objektspezifische Eigenschaften für die zu erwartende Leerstandquote von Bedeutung. Kleine Wohneinheiten in Innenstadtlage sind meist besser zu vermieten als größere Objekte auf dem Land. Auch können Eigenschaften eines Objektes, die seinen Spezifikationsgrad deutlich erhöhen, sich schlecht auf die Nachfrage seitens potenzieller Mieter auswirken.

Um Leerstand zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten, müssen Vermieter einige Regeln des Marktes beachten. So sollte die Miete stets angemessen und keinesfalls zu hoch angesetzt sein, da ansonsten das Interesse an dauerhaften Mietverhältnissen abnimmt. Auch sollte im Fall des Leerstands ausreichend Werbung für die freistehende Wohnung bzw. das nicht bewohnte Haus gemacht werden. Die Konsultation eines Maklers sowie Annoncen in einschlägigen Zeitungen können dabei helfen, neue Mieter zu finden und so die Mietausfälle zu minimieren

Kreditstundung

Als Kreditstundung wird die Aussetzung der Tilgungsleistung im Rahmen eines Darlehensvertrages verstanden. In den meisten Fällen erfolgt die Stundung auf Antrag des Darlehensnehmers und mit Einverständnis der darlehensgebenden Bank. Kreditstundungen werden häufig bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten seitens des Kreditnehmers durchgeführt. Wenn dieser – beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit, plötzlicher großer Ausgaben, die unerwartet kamen und durch liquide Mittel nicht hinreichend abgedeckt werden können oder aus anderen Gründen – seinen im Darlehensvertrag begründeten Pflichten nicht mehr in vollem Umfang nachkommen kann, beantragt er bei der Bank die Stundung der Tilgungsleistung. Während der Stundung werden dann vom Darlehensnehmer ausschließlich die auf den valutierenden Kreditbetrag anfallenden Zinsen an die Bank entrichtet, sodass sich die Gesamtbelastung durch den Kapitaldienst reduziert.

Wie stark sich die monatlich zu entrichtende Rate verringert, hängt bei Annuitätendarlehen vom Zeitpunkt der Stundung im Tilgungsverlauf ab: Je später die Stundung erfolgt, desto größer ist der Tilgungsanteil am Kapitaldienst und desto stärker fällt dementsprechend auch die Entlastung aus. Einen Rechtsanspruch auf Stundung der Tilgungsleistung haben Kreditnehmer in der Regel nicht. Die Bank kann bei anhaltenden Zahlungsstörungen das Darlehen kündigen und zur sofortigen Rückzahlung fällig stellen. Die Kündigung ist dann rechtswirksam, wenn von der Bank ausreichend gemahnt wurde und in dem Mahnschreiben die Möglichkeit zur Kündigung des Kredits explizit erwähnt wurde. Desweiteren muss der Kreditnehmer mit mindestens drei Raten im Rückstand sein.

Eine Stundung verhindert eine Kreditkündigung, sofern sie von der Bank akzeptiert wird. Insbesondere bei nur vorübergehenden Zahlungsstörungen profitieren beide Vertragsparteien von einer derartigen Vereinbarung: Der Kreditnehmer kommt nicht in die Verlegenheit eines gekündigten Darlehens und die Bank muss nicht die Risiken einer möglichen Zwangsvollstreckung und damit einhergehender Bewertungsverluste tragen. Kreditstundungen müssen bei der Bank schriftlich beantragt werden. Die Gründe für die vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten sollten dargelegt werden und das voraussichtliche Ende der Engpässe sollte terminlich fixiert werden.

Hypothekenrechner

Ein Hypothekenrechner ist ein Rechentool, mit dem sich bestimmte Eigenschaften einer Hypothekenfinanzierung errechnen und darstellen lassen. In der Regel stehen mehrere Eingabevariablen zur Verfügung, mit denen sich unterschiedlichste Größen bestimmen lassen. Die am häufigsten verwendeten Parameter sind der Darlehenszins, die Laufzeit, die maximal monatlich zu zahlende Rate sowie der anfängliche Tilgungssatz. Bei Eingabe der vom Darlehensnehme gewünschten monatlichen Rate kann beispielsweise unter Beachtung des geltenden Zinssatzes die notwendige Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung bestimmt werden. Stehen Laufzeit und Zinssatz fest, lässt sich die notwendige monatliche Rate bestimmen.

Der Einsatz eines Hypothekenrechners, der meist in Form einer (oft kostenfreien) Software zur Verfügung steht, ist bei der Konzeption einer Baufinanzierung unverzichtbar. Der leicht zu erstellende Tilgungsplan zeigt, wie hoch die Gesamtkosten des Darlehens durch die Sollzinsen ausfallen und welche monatliche Belastung durch den Kapitaldienst zu tragen ist. Durch die Variation der Eingabeparameter lassen sich wichtige Rückschlüsse über die Finanzierung gewinnen. So kann durch eine Veränderung des im Rechner verwendeten Darlehenszinses schnell bestimmt werden, wie sich die monatliche Rate, der Tilgungszeitraum oder die Restschuld verändert, wenn sich am Zinsniveau etwas ändert. Insbesondere bei Finanzierungen, die nicht mit einer Zinsfestschreibung verbunden sind, ist diese Vorgehensweise sinnvoll. Je nach Leistungsfähigkeit des Rechners lässt sich auch die Zinssensitivität einer Finanzierung bestimmen: Sie gibt an, wie stark sich der Kapitaldienst verändert, wenn sich der Darlehenszins um eine Einheit (dies kann ein Prozentpunkt oder auch ein Basispunkt sein) verändert. Die Sensitivität gibt Aufschluss darüber, bis zu welchem Zinssatz eine Finanzierung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln für den Kreditnehmer tragbar ist und wo übermäßige Belastungen drohen. Ein Zinscap in den kritischen Zinsregionen kann durch den Einsatz eines Hypothekenrechners somit exakt bestimmt werden.

Hypothekenrechner stehen auf zahlreichen Internetseiten kostenlos zur Verfügung, wobei es sich bei diesen Varianten meist um Basisversionen handelt. Umfangreichere Tools finden bei Banken und Finanzierungsvermittlern Anwendung.

Haftungsfreistellung

Als Haftungsfreistellung wird im Bereich der privaten Baufinanzierung die Übernahme eines Kreditrisikos durch eine Bank der öffentlichen Hand wie beispielsweise der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau verstanden. Die KfW vergibt Kredite aus ihren Förderprogrammen im Rahmen des so genannten Hausbankverfahrens. Darlehensnehmer beantragen die Darlehen dabei bei einem gewöhnlichen Kreditinstitut und nicht direkt bei der KfW. Die Förderbank ermöglicht den Banken dabei die Refinanzierung der ausgereichten Kredite und stellt dabei die Geldhäuser in einem bestimmten Umfang von der Haftung im Fall des Ausfalls frei. Kann der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, muss nicht die Bank, bei der das Darlehen beantragt wurde, für den Schaden haften, sondern die Förderbank. Die Haftungsfreistellung ermöglicht vielen Kreditnehmern die Aufnahme von Darlehen, die ohne die Unterstützung der öffentlichen Hand nicht möglich wäre. Letztendlich handelt es sich bei einer Haftungsfreistellung folglich um eine staatliche Bürgschaft für einen privaten Kreditnehmer, da die Förderbanken im Besitz des Bundes bzw. der Länder sind und die Eigentümer für die Verbindlichkeiten der Institute haften.

Die Haftungsfreistellung bezieht sich bei den meisten Darlehen nicht auf die gesamte ausgereichte Kreditsumme, sondern auf einen Teil davon. Dadurch sollen schädliche Anreize vermieden werden. Der Darlehensnehmer ist durch die Freistellung des Kreditinstitutes dabei keineswegs aus der Haftung entlassen. Kommt es zu einer dauerhaften und signifikanten Zahlungsstörung, wird das ausreichende Kreditinstitut Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleiten und in letzter Instanz die finanzierte Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung veräußern, um die ausstehenden Kreditschulden zu decken. Der Darlehensnehmer haftet in vollem Umfang für Verbindlichkeiten, die durch eine Veräußerung nicht abgedeckt sind. Nur wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist, greift die Haftungsfreistellung durch die KfW (bzw. eine andere an der Finanzierung beteiligte Förderbank). Der Eintritt des Haftungsfalls kann dabei beispielsweise durch eine richterliche Befreiung des Schuldners von seinen Verbindlichkeiten erfolgen, die sich an ein privates Insolvenzverfahren und eine erfolgreich absolvierte Wohlverhaltensperiode anschließt.

Finanzierungskonzept

Als Finanzierungskonzept werden im weitesten Sinne alle planenden und vorbereitenden Maßnahmen bezeichnet, die der Gestaltung einer Baufinanzierung dienen. Die Suche nach geeigneten Krediten gehört dabei genauso zur Konzeptionierung wie eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben des Darlehensnehmers und eine Kalkulation über die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Ganz wesentliche Parameter, die im Konzeptionierungsprozess Beachtung finden, sind die Dauer des Tilgungszeitraumes, die anfängliche Tilgung, die Zinsbindung sowie eventuelle Sondertilgungen und deren Zeitpunkt im Tilgungsprozess. Weiterhin wird im Vorfeld der Finanzierung der Einsatz von Darlehen aus Programmen der öffentlichen Hand, beispielsweise solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geprüft. Auch mögliche Zuschüsse aus staatlichen Programmen, etwa solche in Verbindung mit baulichen Maßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes oder der Reduktion von Treibhausgasen dienen, werden in Betracht gezogen.

Desweiteren wird im Rahmen einer Konzeptionierung ermittelt, welche Nebenkosten über den Kapitaldienst hinaus regelmäßig vom Darlehensnehmer zu tragen sind. Insbesondere notwendige Versicherungen wie die die Wohngebäudeversicherung, eine Gebäudehaftpflicht oder auch Sachpolicen wie die Hausratversicherungen werden dabei in die Budgetrechnung miteinbezogen. Die umfangreiche Erhebung aller Kosten dient dazu, die finanziellen Verhältnisse des Kreditnehmers zu ermitteln und seinen dauerhaft zur Verfügung stehenden Spielraum festzustellen.

Am Ende des Konzeptionierungsprozesses sollte ein klares Bild über die im Zuge der Finanzierung zu tragenden Belastungen durch Zins und Tilgung zur Verfügung stehen, aus dem sich die Dauer der Rückzahlung des aufgenommenen Darlehens und damit der Tag der vollständigen Entschuldung ebenso ableiten lässt wie das verfügbare Einkommen, das nach Deckung des Kapitaldienstes zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Bei Finanzierungsvorhaben, die nicht der Eigennutzung dienen, wird darüber hinaus auch der steuerliche Vorteil, der durch die Geltendmachung von Zinsen als Betriebsausgaben realisiert wird, exakt bestimmt. Seit Einführung der Eigenheimrente werden auch diesbezügliche Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigt, wobei neben der steuerlichen Ersparnis auch die Gesamthöhe der staatlichen Zulagen ermittelt wird.

Vermittler

Als Vermittler wird im Bereich der privaten Baufinanzierung ein Unternehmen verstanden, das im Auftrag eines darlehenssuchenden Auftraggebers nach einer zu dessen Bedarf passenden Finanzierungslösung sucht. Charakteristisch für Vermittler ist dabei der Umstand, dass die Angebote zahlreicher Banken miteinander verglichen werden. Für Kunden ergibt sich so neben der Abgabe der administrativen Tätigkeiten, die mit der Suche nach einer tragfähigen Baufinanzierung verbunden sind, der Vorteil eines umfassenden Marktvergleichs, der in Eigenregie aufgrund des dadurch entstehenden Aufwands kaum durchführbar wäre. Ein professioneller Vermittler kann die Konditionen von bis zu 100 verschiedenen Kreditinstituten, die bei der Suche nach einer Lösung potenziell in Frage kommen, effizient vergleichen und für seinen Kunden die beste Lösung identifizieren.

In Abgrenzung zu einer Maklertätigkeit erhebt der Vermittler dabei vom Darlehensnehmer keine Gebühr. Vielmehr bezieht er sein Einkommen aus den Vermittlungsprovisionen von den Banken, deren Darlehen er verkauft. Potenziell besteht somit ein Interessenskonflikt. In der Summe ist allerdings empirisch nachweisbar, dass die Konditionen einer durch einen Vermittler initiierten Finanzierung nicht schlechter sind als die der Hausbank, die für die Mehrheit der Kreditnehmer die nächstbeste Alternative darstellt. In vielen Fällen ergeben sich für Darlehensnehmer Kostenvorteile, die aufgrund der Natur einer Baufinanzierung leicht im fünfstelligen Euro-Bereich liegen können. Die Konsultation eines Vermittlungsunternehmens ist daher aus objektiver Perspektive betrachtet ratsam.

Vermittler beziehen in der Regel die Möglichkeit einer Teilnahme an Darlehensprogrammen der öffentlichen Hand, wie beispielsweise solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, in ihre Aktivitäten mit ein und ermöglichen eine Kombination aus Hypotheken von Förderbanken und solchen privater Kreditinstitute. Kunden können ihre Anfrage in der Regel über das Internet starten und müssen so den Vermittler nicht persönlich aufsuchen. In der Erhebung der situationsspezifischen Daten müssen Bauherren dabei unter anderem Angaben über den Anteil des zur Verfügung stehenden Eigenkapitals machen, um ein korrektes Bild der verfügbaren Konditionen zu erhalten.