Kreditstruktur

Als Kreditstruktur wird die Ausgestaltung eines Darlehens im Hinblick auf Laufzeit, Zinsmodus, Besicherung und Tilgung verstanden. Die Laufzeit eines Kredites wird in der Regel exakt bestimmt und kann sich bei Baufinanzierungen auf mehr als 30 Jahre erstrecken. Nicht immer ist am Ende der Laufzeit die gesamte Darlehensschuld auch tatsächlich getilgt. Sofern eine Restschuld verbleibt, erfolgt eine Anschlussfinanzierung. Diese kann dem Kreditnehmer von der Bank vertraglich zugesichert oder als Option zur Verfügung gestellt werden. Offene Regelungen sind allerdings die häufigste Variante.

Der Zinsmodus eines Darlehens kann eine Zinsbindung vorsehen, die die bei Vertragsabschluss geltenden Marktkonditionen über einen bestimmten Zeitraum (mitunter auch für die gesamte Laufzeit des Darlehens) fixiert. Kreditnehmer versichern sich damit gegen steigende Zinsen am Kapitalmarkt. Zinsbindungen sind insbesondere dann empfehlenswert, wenn der Tilgungsanteil an der zu leistenden Annuität gering ist und Zinserhöhungen sich damit stark auf den zu leistenden Kapitaldienst auswirken. Wird keine Zinsbindung vereinbart, richtet sich der Darlehenszins in der Regel nach einem Referenzzinssatz, die beispielsweise dem EURIBOR. Der Referenz wird dann ein bestimmter Satz zugeschlagen. Eine beispielhafte Ausgestaltung variabler Darlehen sieht dann den EURIBOR zuzüglich drei Prozentpunkte als Darlehenszins vor.

Die Besicherung eines Darlehens erfolgt bei Baufinanzierungen in den meisten Fällen über einen Eintrag der darlehensgebenden Bank ins Grundbuch. Dabei können sowohl erst- als auch nachrangige Einträge erfolgen. Nachrangig eingetragene Kredite werden in der Regel mit einem Aufschlag auf den Zinssatz ausgereicht.

Die Tilgung eines Darlehens kann auf unterschiedlichem Wege erfolgen. In den meisten Fällen werden vom Kreditnehmer über die gesamte Laufzeit hinweg gleichhohe Raten gezahlt, die auch als Annuität bezeichnet werden. Die Raten können allerdings im Tilgungsverlauf angepasst werden, wenn sich etwa das Einkommen des Darlehensnehmers deutlich erhöht. Eine andere Tilgungsvariante sieht eine endfällige Rückzahlung vor. Die Tilgungsleistung wird dann in einen Tilgungsträger, wie eine Kapitallebensversicherung, einbezahlt.

Mindestbeitrag

Der Mindestbeitrag bezeichnet im Bereich der privaten Baufinanzierung denjenigen Beitrag, den der Inhaber eines staatlich geförderten Altersvorsorgevertrages jedes Jahr mindestens in den Vertrag einzahlen muss, um den vollen Anspruch auf die Zulagen (Grundzulage sowie ggf. Kinderzulage) zu erwerben. Der Mindestbeitrag ist dabei definiert als vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vertragsinhabers, wobei sich der maximale Eigenbeitrag auf 2100 Euro abzüglich der erhaltenen Zulagen beläuft und die mindestens in den Vertrag einzuzahlende Summe 60 Euro beträgt (unabhängig von den Zulagen).

Der Erwerb des vollen Anspruchs auf die Zulagen ist für Eigentümer, die zur Finanzierung ihres Objektes die Eigenheimrente einsetzen wollen, insofern von Bedeutung, als dass nur dadurch die maximale staatliche Förderung erreicht werden kann. Da die Einzahlungen in Riester-Verträge als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden können, beläuft sich die Nettobelastung –abhängig vom Einkommen des Vertragsinhabers – auf deutlich weniger als die Einzahlung selbst. Wird der Mindestbeitrag nicht in voller Höhe erbracht, werden die Zulagen nur anteilig gewährt, wobei hier ein linearer Zusammenhang besteht: Zahlt der Vertragsinhaber zwei Prozent seines Einkommens ein, werden Kinder- und Grundzulage je zur Hälfte dem Vertrag gutgeschrieben. Dies gilt allerdings nicht, wenn weniger als der Sockelbetrag eingezahlt wird: Dann entfällt der Zulagenanspruch für das betreffende Jahr vollständig.

Um den Anspruch auf die Zuschüsse zu sichern, muss die Einzahlung des Mindestbeitrages vor Ablauf des Kalenderjahres erfolgen, für das die Zulagen geltend gemacht werden sollen. Die steuerliche Geltendmachung erfolgt dann mit der nächsten Steuererklärung, wobei eine Eintragung als Freibetrag grundsätzlich möglich ist, wodurch sich die Anrechnung schneller auswirkt und der Vertragsinhaber keinen „Kredit“ an das Finanzamt vergibt.

Der Mindestbeitrag wurde im Jahr 2008 angehoben und fiel zuvor geringer aus. Weitere Anhebungen sind nicht ausgeschlossen und könnten in den nächsten Jahren folgen. Größere Eigenleistungen dürften aller Voraussicht nach auch zu einer Erhöhung der Zulagen führen.

Grundzulage

Die Grundzulage ist diejenige staatliche Förderung, die auf Rentenversicherungen gezahlt wird, die den so genannten Riester-Kriterien entsprechen. Sie beläuft sich auf 154 Euro im Jahr und steht jedem Sparer zu, der ausreichend Geld in einen zertifizierten Vertrag einzahlt. Die Mindesteinzahlung beläuft sich dabei auf vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens, maximal jedoch 2100 Euro abzüglich der Zulagen. Steht kein eigenes Einkommen zur Verfügung, können Personen, die dem Grunde nach rentenversicherungspflichtig sind, die Zulage erhalten, wenn der Sockelbeitrag in einen Riester-Vertrag einbezahlt wird. Dieser beläuft sich auf 60 Euro pro Kalenderjahr.

Die Grundzulage ist eines der Elemente, mit denen der Staat Anreize zur privaten Altersvorsorge setzen will. Sie wird ergänzt durch eine Kinderzulage, die Eltern erhalten, sofern ihr Nachwuchs Anspruch auf Kindergeld hat. Die Kinderzulage beläuft sich auf 185 Euro im Jahr bzw. 300 Euro, wenn das Kind, das den Anspruch auf die Zulage begründet, nach dem 31.12.07 geboren worden ist. Neben den Zulagen werden Riester-Verträge steuerlich gefördert, in dem die Geltendmachung der gesamten Eigenleistung im Rahmen des Sonderausgabenabzugs ermöglicht wird.

Die Grundzulage kann bei Verträgen, die gemäß des im Jahr 2008 verabschiedeten Eigenheimrenten-Gesetzes zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums verwendet werden, zur Tilgung einer Hypothek bzw. zur Erhöhung der Eigenkapitalbasis herangezogen werden. Gleiches gilt für die Kinderzulagen.

Verträge, die Anspruch auf die Zulagen begründen, müssen verschiedene Kriterien erfüllen. So darf die Auszahlungsphase des Vertrages nicht vor der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Darüber hinaus dürfen maximal 30 Prozent des bei Renteneintritt zur Verfügung stehenden Vertragsguthabens in Form einer Kapitalabfindung ausgezahlt werden. Die restlichen Mittel müssen in Gestalt einer monatlichen, lebenslangen Rente an den Vertragsinhaber ausbezahlt werden.

Die Grundzulage muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden und wird nur dann dem Vertragskonto gutgeschrieben, wenn im Bezugsjahr die Voraussetzungen nachweislich erfüllt worden sind. Wird die Zulage zur Immobilienfinanzierung genutzt, erfolgt die (fiktive) Gutschrift auf dem Wohnförderkonto.

Überschussbeteiligung

Als Überschussbeteiligung wird die Beteiligung des Versicherungsnehmers bezeichnet, die von der Assekuranz zugesprochen wird und über den gesetzlichen Garantiezins hinausgeht. Die Überschussbeteiligung wird dabei aus Erträgen finanziert, die an den Kapitalmärkten erwirtschaftet werden und unterliegt dementsprechend Unsicherheiten. Die Beteiligung kann entweder als Beitragsrabatt gewährt werden oder aber – die weitaus häufigere Variante – dem Vertragsguthaben zugeschrieben werden. Wurde eine Beteiligung einmal verbucht, kann sie auch bei einer schlechten Entwicklung der Kapitalmärkte nicht mehr zurückgenommen werden.

Im Bereich von Immobilienfinanzierungen ist die Überschussbeteiligung im Hinblick auf ihren Umfang immer dann von Bedeutung, wenn die Tilgung einer aufgenommenen Hypothek endfällig über eine als Tilgungsträger fungierende kapitalbildende Lebensversicherung erfolgt. Bei der Planung der Finanzierung wird dabei eine durchschnittliche und aus Werten der Vergangenheit ermittelte Beteiligung angenommen. Auf Basis dieser Größe wird dann ermittelt, wie hoch die monatlichen Einzahlungen in die Police ausfallen müssen, damit bei Fälligkeit des Darlehens ein ausreichendes Vertragsguthaben zur Verfügung steht, mit dem sämtliche Verbindlichkeiten zurückgezahlt werden können. Dementsprechend kann es zu einer Unterdeckung kommen, wenn die Überschussbeteiligung signifikant geringer ausfällt als angenommen, während bei einer positiven Entwicklung nach der Tilgung des Darlehens noch Kapital zu Verfügung steht, dass dem Vermögen des Versicherungsnehmers zufließt. Ist während des Tilgungszeitraumes eine Unterdeckung absehbar, etwa weil die Entwicklung der Finanzmärkte anhaltend negativ verläuft und die Erträge des Versicherers dauerhaft unter dem in der Planung unterstellten liegen, ist eine Anpassung der Beiträge erforderlich, um die Tilgung des Darlehens bei dessen Fälligkeit sicherzustellen.

Die Überschussbeteiligung wird von vielen Assekuranzen dazu genutzt, die laufenden Beiträge der Risikokomponente eines Vertrages zu reduzieren. Dabei erfolgt eine Verrechnung der Prämien mit en Überschüssen. Da der Anteil der Risikopolice an den Gesamtkosten bzw. den zu entrichtenden Beiträgen bei einer Kapitallebensversicherung allerdings gering ist, wirkt sich dieser Zusammenhang auf die Umstände einer Immobilienfinanzierung kaum aus.

Sparplan

Als Sparplan wird ein Auftrag an die Bank bezeichnet, in dessen Rahmen in regelmäßigen Abständen Geld in ein Finanzinstrument, wie ein Sparkonto oder einen Investmentfonds, einbezahlt wird. Sparpläne sind kein bindender Vertrag und können in der Regel jederzeit vom Sparer gekündigt werden. Die Verfügungsmöglichkeiten- und Usancen richten sich nach dem jeweiligen Vermögensgegenstand, in den sie Sparraten eingezahlt worden sind. Wurde auf ein Sparkonto mit täglicher Fälligkeit einbezahlt, kann die Verfügung jederzeit und in vollem Umfang erfolgen, d.h. sämtliche Guthaben stehen dem Kontoinhaber zur Verfügung. Der Abruf der Mittel ist kostenfrei und erfolgt in der Regel per Überweisung vom Sparkonto auf das Referenzkonto des Sparers, von dem in den meisten Fällen auch die laufenden Sparraten abgebucht werden.

Im Bereich der Baufinanzierung werden Sparpläne eingesetzt, um Eigenkapital aufzubauen. Eine rechtzeitige Planung der Sparmaßnahmen ist dabei naturgemäß Voraussetzung für das erfolgreiche Gelingen des Vorhabens. Sparpläne werden dabei meist als Ergänzung zu Bausparverträgen eingesetzt, da sie eine höhere Rendite versprechen und darüber hinaus nicht mit Abschlusskosten verbunden sind. Ein weiteres Argument für die Unterhaltung von Sparplänen ist deren Flexibilität: Auch unregelmäßige Einzahlungen, vorübergehende Zahlungsstopps und größere Einzahlungen sind problemlos möglich, so dass sich Sparpläne auch dann eignen, wenn das Einkommen des Sparers Schwankungen unterworfen ist (wie es bei vielen Selbstständigen der Fall ist).

Wird in Wertpapieren gespart, muss ein im Vergleich zu Tages- und Festgeldanlagen deutlich erhöhtes Risiko in Kauf genommen werden. Anders als bei kapitalbildenden Lebensversicherungen, de häufig als Tilgungsträger bei endfälligen Darlehen genutzt werden, besteht bei Sparplänen keine Kapitalgarantie zu einem gewünschten Zeitpunkt und eine ungünstige Entwicklung der Finanzmärkte kann dazu führen, dass zum Zeitpunkt des Bau- oder Erwerbsvorhabens weniger Geld zur Verfügung steht als eingezahlt worden ist. Umgekehrt bieten Wertpapier-Sparpläne sehr hohe Renditechancen, die nicht selten im zweistelligen Prozentbereich anzusiedeln sind.

Energiesparhaus

Als Energiesparhaus wird ganz allgemein ein Gebäude bezeichnet, dessen Energieverbrauch im Vergleich zu dem anderer Objekte gering ausfällt. Erreicht wird die Reduktion des Verbrauchs durch verschiedene bauliche Maßnahmen, die bei Neubauten Bestandteil der architektonischen Planung sind und bei bestehenden Objekten im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen nachträglich angewandt werden können. Insbesondere die Dämmung von Fenstern, Türen sowie Dach und Wänden sowie moderne Technologie bei Heizung und Warmwasser führen zu einem geringeren Verbrauch. Der Primärenergiebedarf wird in der Regel im Verhältnis zur Größe des Objektes angegeben.

Im Bereich der Baufinanzierung ist der Begriff Energiesparhaus besetzt mit der entsprechenden Klassifikation von Gebäuden im Rahmen von Darlehensprogrammen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Erfüllen Gebäude bestimmte Voraussetzung, kann die Finanzierung mittels Darlehen der öffentlichen Hand erfolgen, die im Vergleich zu Krediten des freien Marktes günstig ausfallen. Die KfW teilt Energiesparhäuser dabei in zwei Gruppen ein: Das KfW-ESH 40 zeichnet sich durch einen Primärenergiebedarf von nicht mehr als 40 Kilowattstunden je Quadratmeter Nutzfläche aus und das KfW-ESH 60 verbraucht maximal 60 Kilowattstunden je Jahr und Quadratmeter. Über den reinen Energieverbrauch hinaus müssen Gebäude auch Richtwerte im Hinblick auf den Transmissionswärmeverlust erfüllen, damit die Zulassung zur Teilnahme an den Darlehensprogrammen erfolgen kann.

Energiesparhäuser sind nicht nur aufgrund der staatlich subventionierten Finanzierungen vorteilhaft für Eigentümer und Mieter. Der geringe Energiebedarf wirkt sich unmittelbar auf die Betriebskosten des Objektes aus. Energiesparhäuser erfahren seit dem starken Anstieg der Preise für fossile Brennstoffe einen entsprechend starken Zulauf, da bauliche Maßnahmen sich durch die hohen Preise schneller rechnen. Damit ein Haus als energiesparend im Sinne der KfW-Programme eingestuft werden kann, muss vor Baubeginn ein Gutachten belegen, dass die erforderlichen Richtwerte tatsächlich erreicht werden und dass die Kriterien in vollem Umfang erfüllt werden.

Mit einer weiterhin starken Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden ist aller Voraussicht nach auch in Zukunft zu rechnen.

Tilgungssatz, anfänglicher

Der anfängliche Tilgungssatz gibt denjenigen prozentualen Anteil an der gesamten Darlehensschuld an, der vom Kreditnehmer im ersten Jahr als Tilgungsleistung erbracht wird. Nicht zu verwechseln ist der anfängliche Tilgungssatz mit dem vom Darlehensnehmer zu leistenden Kapitaldienst, der sich aus Zins- und Tilgungsleistungen gleichermaßen zusammensetzt und in der Summe als Annuität bezeichnet wird. Der Tilgungssatz ist für den Verlauf der Darlehens-Rückführung von außerordentlich großer Bedeutung und wirkt sich auch auf die laufenden Belastungen, die vom Kreditnehmer zu erbringen sind, massiv aus. Je höher der anfängliche Tilgungssatz ist, desto höher ist die monatliche Kreditrate insgesamt. Im Gegenzug verkürzt sich die Tilgungsdauer und der Tag der vollständigen Entschuldung wird schneller erreicht. Ein hoher Tilgungssatz und die damit verbundene kürzere Laufzeit führen zu einer über den Gesamtzeitraum geringeren Zinslast, da der insgesamt ausstehende Kreditsaldo geringer ist. Schnelle Tilgungen und damit kurze Laufzeiten bieten darüber hinaus in vielen Fällen den Vorteil, dass Banken aufgrund der geringeren Risikos (das mit wachsendem Zeitraum bis zur vollständigen Tilgung wächst) günstigere Zinsen gewähren Letzterer Umstand ist allerdings nicht gewährleistet und auch von der allgemeinen Entwicklung an den Kreditmärkten, insbesondere vom Verlauf der Zinsstrukturkurve, abhängig.

Die Festsetzung des anfänglichen Tilgungssatzes erfolgt in der Regel im Anschluss an eine ausführliche Evaluation der Situation des Darlehensnehmers. Insbesondere wird ermittelt, wie hoch die zu leistende Annuität bei einem bestimmten anfänglichen Tilgungssatz ausfällt und ob die ordnungsgemäße Zahlung durch den Darlehensnehmer aus dessen laufendem Einkommen sichergestellt ist. Aus dem Tilgungssatz leiten sich die Variablen Laufzeit und Gesamtzinskosten bei fixen Zinsen ab.

Ein hoher Tilgungssatz kann insbesondere dann Sinn machen, wenn zum Zeitpunkt der Finanzierung die Zinsen hoch sind und das erforderliche Einkommen zur Verfügung steht. In Kombination mit der Möglichkeit von Sondertilgungen kann so bei einem günstigeren Zinsniveau umgeschuldet und die Gesamtbelastung dadurch verringert werden.

Ratenaussetzung

Eine Ratenaussetzung bezeichnet die vorübergehende Einstellung der Zahlungen des Darlehensnehmers an die darlehensgebende Bank. In Abgrenzung zur Stundung muss es sich bei der Aussetzung des Kapitaldienstes nicht um eine aufgrund finanzieller Engpässe des Kreditnehmers von der Bank geduldete Unterbrechung der Tilgung handeln. Vielmehr kann eine Ratenaussetzung auch auf Grundlage des Darlehensvertrages erfolgen. Neuere Hypothekenmodelle sehen beispielsweise die optionale Aussetzung einer Monatsrate pro Jahr vor. Nimmt der Kunde die Option in Anspruch, verlängert sich der Tilgungszeitraum entsprechend um einen Monat. Auf die Höhe der Folgeraten hat eine Aussetzung keinen Einfluss.

Die Ratenaussetzung muss in der Regel mit einer vertraglich definierten Frist bei der Bank angekündigt werden. Keinesfalls darf eine beliebige Aussetzung der Zahlungen seitens des Darlehensnehmers erfolgen. Die meisten Banken verlangen eine Ankündigung des Zahlungsaufschubs mindestens 35 Tage vor der Fälligkeit der Annuität. Der Kreditnehmer muss sein Vorhaben dabei entweder schriftlich mitteilen oder aber, sofern eine entsprechende Online-Plattform zur Verfügung steht, den Auftrag zur Ratenaussetzung über ein elektronisches Formular erteilen. Sofern der Auftrag schriftlich erteilt wird, empfiehlt es sich, einige Tage vor der Fälligkeit der auszusetzenden Zahlung telefonisch bei der Bank nachzufragen, ob die Weisung tatsächlich verarbeitet wurde, sofern das Kreditinstitut von sich aus nicht eine entsprechende Bestätigung an den Kreditnehmer sendet.

Ratenaussetzungen sind immer dann zu empfehlen, wenn die Alternative zur Deckung des Kapitalbedarfs in der Nutzung teurerer Darlehen wie beispielsweise einem Dispositionskredit oder einem Abrufkredit besteht. Die Tilgung der Hypothek zieht sich durch die vorübergehende Einstellung der Zahlungen deutlich länger hin. Wird jedes Jahr eine Aussetzung über einen Monat in Anspruch genommen, kann der Tag der Entschuldung um Jahre nach hinten rücken.

Die Kosten der Option eines Kapitaldienst-Stopps sollten in jedem Fall bei der Bank erfragt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob eine eventuelle Zinsbindung sich bei in Anspruch genommener Ratenzahlung verlängert oder nicht.

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist eine im Rahmen der Finanzkalkulation einer Immobilienfinanzierung zu ermittelnde Größe, die das verfügbare Einkommen eines Haushaltes angibt, das nach Abzug von Kapitaldienst, Nebenkostenpauschale sowie allen anderen fixen Verpflichtungen (Ratenkredite, zwingend notwendige Mobilfunkverträge) zur Verfügung steht und die laufenden Lebenshaltungskosten deckt. Der wesentliche Sinn der Berechnung des Selbstbehaltes liegt in dem Versuch, eine zu starke Belastung des Kreditnehmers durch die Immobilienfinanzierung zu verhindern. Wie groß der Selbstbehalt ist, hängt von der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen sowie den örtlichen Lebenshaltungskosten ab. Eine vierköpfige Familie sollte nach Abzug aller Verpflichtungen über 1200 Euro im Monat verfügen können.

Der Selbstbehalt ist bei der Finanzplanung unbedingt zu beachten und sollte wie eine fixe Ausgabe behandelt werden. Häufig wird bei der Kalkulation ein zu niedriger Geldbedarf für die Lebenshaltungskosten eingerechnet, wodurch sich im schlimmsten Fall ein chronischer finanzieller Engpass ergibt. Die im obigen Beispiel errechneten 1.200 Euro sind dabei sehr knapp bemessen und bedingen einen zurückhaltenden Lebensstil. Angesichts des Umstandes, dass die Tilgung eines Hypothekenkredites sich über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten hinziehen kann, sollte der eigene präferierte Lebensstil unbedingt mit dem kalkulierten Selbstbehalt abgeglichen werden.

Ändern sich im Zeitverlauf die persönlichen Rahmenbedingungen, kann eine Anpassung des Geldbedarfs erforderlich sein. Muss beispielsweise ein zusätzliches Kind versorgt werden, empfiehlt sich eine Anpassung der Tilgungsleistung, um zusätzliches verfügbares Einkommen frei zu machen. Je größer die Unsicherheit über die künftige Lebenssituation ist, desto wichtiger ist es, flexible Kreditmodelle zu wählen, die eine Reduktion der Tilgungsleistungen durch eine Verlängerung der Laufzeit oder eine Verschiebung auf spätere Zeitpunkte ermöglichen.

In der Regel werden die Preissteigerungen durch die allgemeine Teuerungsrate nicht in den Selbstbehalt mit einbezogen. Dies kann mit andauerndem Zeitverlauf dann problematisch sein, wenn der Geldentwertung kein Ausgleich durch ansteigende Löhne oder anderweitige Zusatzeinkünfte des Darlehensnehmers entgegensteht.

Bonitätseinstufung

Als Bonitätseinstufung wird die Klassifizierung der Kreditwürdigkeit von Antragstellern im Rahmen der Darlehensvergabe verstanden. Banken unterteilen Kunden dabei in verschiedene Kategorien und treffen auf Grundlage der Einstufung die Entscheidung darüber, ob ein Kredit vergeben wird oder nicht. Desweiteren ist die Einstufung der Bonität bei der Bemessung des Darlehenszinssatzes von Bedeutung: Je besser die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers ausfällt, desto geringer fällt in der Tendenz auch der Zinssatz aus.

Im Rahmen der Bonitätseinstufung werden unterschiedliche Daten ausgewertet: Zum einen muss der Antragsteller der Bank Auskünfte über sein Einkommen, dessen Herkunft sowie zu seinen Besitzverhältnissen machen. Dabei gilt, dass Kreditinstitute in der Regel eine unbefristete Tätigkeit in einem Angestelltenverhältnis bevorzugen und darüber hinaus ein Einkommen deutlich über der Pfändungsfreigrenze verlangen. Diesbezüglich muss der Antragsteller auch Angaben über seinen Familienstand und eventuelle Kinder machen, da die Pfändungsfreigrenzen sich nach der persönlichen Situation richten.

Zusätzlich zu den Angaben des Antragstellers werten Banken bei der Bonitätseinstufung Daten von Auskunfteien aus. Diese beinhalten Daten zum früheren Zahlungsverhalten des Verbrauchers. Dabei sind nicht vertragsgemäße Abwicklungen in der Vergangenheit negativ zu beurteilen und führen zu einer schwächeren Einstufung des Kunden. Wurde beispielsweise ein Kredit nicht termingerecht zurückbezahlt oder bestand nach der Auflösung eines Girokontos ein negativer Saldo, begründet dies den Status einer negativen Zahlungshistorie. Sofern derartige Vorfälle nicht länger zurück liegen, wird in den meisten Fällen der Kredit nicht genehmigt. Zusätzlichen Aufschluss über die Kundenbonität verschaffen sich Banken durch Scorings der Auskunfteien, die durch mathematisch-statistische Erhebungen die Wahrscheinlichkeit ermitteln, mit der ein Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt.

Im Bereich der Baufinanzierung ist eine gute Bonität unabdingbare Voraussetzung für günstige Konditionen. Wer bei der Bonitätseinstufung durch seine Bank schlecht abschneidet, ist gut beraten, mit der Finanzierung entweder zu warten oder aber einen zweiten Kreditnehmer mit besserer Bonität zu involvieren.