Kreditverkaufsausschlussklausel

Die Kreditverkaufsausschlussklausel ist ein in jüngster Vergangenheit bei vielen Darlehensverträgen im Bereich der privaten Immobilienfinanzierung zur Anwendung gekommener Zusatz, mit dem sich Banken gegenüber ihren Kunden verpflichten, die Forderung aus dem Darlehensvertrag nicht an dritte Parteien zu veräußern. Im Zuge der weltweiten Immobilien- und Finanzkrise im Jahr 2008 hatten viele Kreditinstitute Schaden erlitten, da sie in der Vergangenheit verbriefte Kredite erworben und zu ihrem Portfolio hinzugefügt hatten. Die über lange Zeit gängige Praxis wird als eine der Ursachen für die Krise des weltweiten Finanzsystems betrachtet. Verbraucher sorgen sich seitdem zunehmend um einen Verkauf ihres Darlehens durch die Hausbank und die dadurch möglicherweise entstehenden Folgen. Insbesondere die Sorge um eine vorzeitige Fälligstellung des Kredites durch den neuen Besitzer hat dazu beigetragen, dass viele Banken von sich auf eine Veräußerung von Darlehen verzichten.

In Deutschland sind in etwa 5000 Kredite an dritte Parteien veräußert worden. Zu diesen gehören Banken und Versicherungen ebenso wie Finanzinvestoren. Generell gilt, dass durch den Verlauf eines Kredites dem Kreditnehmer keinerlei Nachteile entstehen, da der Inhalt des Darlehensvertrages nicht geändert werden kann. Eine Erhöhung des Zinssatzes ist folglich ebenso ausgeschlossen wie eine vorzeitige Kündigung oder andere Maßnahmen durch den neuen Eigentümer der Darlehensforderung. Insofern kann die Verbreitung der Kreditverkaufsausschlussklausel auch als verkaufsfördernde Maßnahme betrachtet werden, die zu keinen tatsächlichen Änderungen in der Finanzierungslandschaft führt.

Verbraucher können Banken, die den Verkauf einer Hypothek nicht von sich aus ausschließen, aktiv auf eine entsprechende Vereinbarung ansprechen. Je nach Geschäftspolitik der Bank besteht dabei durchaus Aussicht auf Erfolg.

Notleidende Darlehen, also solche, die vom Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß bedient werden, werden seit je her von Banken an dritte Parteien veräußert. Dies dient den Kreditinstituten bei der operativen Geschäftsführung. In der Regel betrifft die Kreditverkaufsausschlussklausel deshalb auch keine Darlehen, die nicht pünktlich bezahlt werden.

Rücklagen

Als Rücklagen werden ganz allgemein Ersparnisse bezeichnet, die zu einem bestimmten Zweck oder aus einer bestimmten Absicht heraus entweder gebildet worden sind oder aber gebildet werden. Im Bereich der privaten Baufinanzierungen werden Rücklagen von Eigentümern nach Beginn der Tilgung gebildet, um im Zeitverlauf notwendige Reparaturen durchführen zu können, ohne einen zusätzlichen Kredit aufnehmen zu müssen. Auch die langfristige Bildung von Rücklagen mit dem Ziel, Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen zu finanzieren, ist regelmäßig Gegenstand bei der Konzeptionierung einer Baufinanzierung. Rücklagen werden aus dem laufenden Einkommen gebildet und sind deshalb bei der Budgetrechnung als Kosten anzusetzen.

Der Verzicht auf die Bildung von Rücklagen kann für Eigentümer nachteilhaft sein. Insbesondere dann, wenn größere Ausgaben anfallen, wie etwa die Dämmung des Hausdaches oder der Einbau neuer Fenster, und zum betreffenden Zeitpunkt das zur Immobilienfinanzierung aufgenommene Darlehen nur geringfügig abbezahlt ist (dies ist bei annuitätischen Tilgungsverläufen aufgrund des in den ersten Jahren sehr hohen Zinsanteils häufig der Fall) können zusätzliche Fremdmittel häufig nur zu sehr schlechten Konditionen erschlossen werden, wodurch sich die Tilgung aller Verbindlichkeiten deutlich verzögert und die Gesamtkosten der Finanzierung steigen.

Rücklagen sollten unabhängig von der Ansparung für bauliche Maßnahmen auch für anderweitige Ausgaben, die nicht vorhersehbar sind, gebildet werden und stehen im besten Fall bereits am Tag der Auszahlung des Kredits in ausreichender Menge zur Verfügung. Muss beispielsweise eine neue Waschmaschine angeschafft werden oder bedarf das Auto einer zwingenden Reparatur, müssen diese Ausgaben abzudecken sein, ohne dass die pünktliche Zahlung der Kreditrate in Gefahr gerät. Andernfalls drohen Mahngebühren und Verzugszinsen oder –im schlimmsten Fall und bei andauerndem Verzug – die Kündigung der Hypothek.

Als Faustregel gilt, dass für Rücklagen, die der Finanzierung von Instandsetzungen oder Reparaturen dienen, ein halbes Prozent des Gebäudewertes im Jahr zurückgelegt werden sollen. Rücklagen, die der Deckung unvorhergesehener Ausgaben dienen, sollten in etwa das Haushaltsbudget eines Monats umfassen.

Versteigerung

Als Versteigerung wird die Veräußerung einer Immobilie im Rahmen einer Auktion bezeichnet. Dabei wird vom Auktionator ein bestimmter Termin vorgegeben, zu dem Interessenten erscheinen können. Während dieses Termins werden dann Gebote von potenziellen Käufern abgegeben. Das höchste Gebot erhält am Ende der Versteigerung den Zuschlag, der entsprechende Bieter erwirbt die Immobilie. Die Erteilung des Zuschlags ist in juristischer Hinsicht gleichbedeutend mit dem Abschluss eines verbindlichen Kaufvertrages. Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufpreises und der bisherige Besitzer zur Herausgabe der Immobilie. In der Regel müssen zehn Prozent des Kaufpreises bereits beim Erwerb der Immobilie direkt beim Auktionator hinterlegt werden, die verbleibenden Zahlungen erfolgen dann zeitnah per Banküberweisung.

Die bekannteste Versteigerung im Bereich von Immobilien ist die Versteigerung als letzte Konsequenz einer Zwangsvollstreckung durch eine Bank gegen einen Kreditnehmer. Kann dieser aufgrund finanzieller Schwierigkeiten seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht mehr nachkommen und wird er vom Kreditinstitut ausreichend gemahnt, kündigt die Bank den gesamten Kredit und stellt ihn zur sofortigen Rückzahlung fällig. Kann der Darlehensnehmer seine Schulden dann nicht begleichen, verwertet die Bank das Haus, das mit dem Kredit finanziert worden ist. Die Verwertung ist gegenüber anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die das Vermögen des Schuldners betreffen, relativ einfach, da Hypothekenkredite grundpfandrechtlich besichert und somit im Grundbuch eingetragen sind. Andere Gläubiger des Schuldners haben somit keinen Zugriff auf die Immobilie.

Zwangsversteigerungen dienen Banken dazu, den notleidenden Kredit einzutreiben. Das Mindestgebot bei derartigen Zwangsversteigerungen beläuft sich beim ersten Auktionstermin meist auf 70 Prozent des Verkehrswertes. Wird kein ausreichend hohes Gebot abgegeben, kann in späteren Terminen ein niedrigeres Mindestgebot festgesetzt werden. Zwangsversteigerungen werden vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt. Sofern der im Rahmen der Versteigerung erzielte Veräußerungserlös nicht ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu decken, besteht für den Schuldner weiterhin die Pflicht zur Rückzahlung. Ggf. muss dann ein privates Insolvenzverfahren eingeleitet werden.

Verrechnung

Als Verrechnung wird im Rahmen der privaten Baufinanzierung die Buchung einer geleisteten Zahlung bei der Bank bezeichnet, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Wertstellung des Zahlungseingangs hängt. Am Tag der Verrechnung wird die Zahlung des Kreditnehmers an seine Bank dem Darlehenskonto gutgeschrieben, so dass zum einen die gesamte ausstehende Kreditschuld sinkt und zum anderen die Zinslast geringer ausfällt. Bei den meisten Banken erfolgt die Verrechnung eingehender Zahlungen sofort, sofern das Datum des Zahlungseingangs vertragskonform ist. Wurde im Darlehensvertrag vereinbart, dass die Zahlung der monatlichen Kreditrate jeweils zum Monatsersten erfolgen muss, erfolgt auch die Verrechnung entsprechend, sofern die Zahlung tatsächlich ausgeführt worden ist. Trifft das Geld bei der Bank später ein, kann diese die Verrechnung entsprechend verspätet verschieben, wodurch sich die Darlehensschuld durch die betreffende Annuität weniger stark verringert als es bei einer pünktlichen Zahlung der Fall ist. Sofern die Zahlung des Kreditnehmers vor dem vereinbarten Zeitpunkt bei der Bank eintrifft, kann diese die vorzeitige Gutschrift verweigern und den Zahlungseingang erst am vereinbarten Wertstellungsdatum verbuchen. Ein Zinsvorteil durch verfrühte Zahlungen entsteht somit nicht.

Wurde die Verrechnung vorgenommen, wird auf dem Darlehenskonto der Zahlungseingang endgültig verbucht und gutgeschrieben. Sofern der Einzug der fälligen Raten im Lastschriftverfahren erfolgt, wird automatisch der nächste Abbuchungsauftrag vom System der Bank in die Wege geleitet und zum vorgemerkten Zeitpunkt ausgeführt. Das Datum der Verrechnung und insbesondere ein möglicher zeitlicher Abstand zwischen dem Zahlungstermin und der Gutschrift können die Gesamtkosten eines Darlehens erhöhen. Erfolgt die Gutschrift auf dem Darlehenskonto beispielsweise immer erst eine Woche nach dem Zahlungseingang, ergibt sich daraus eine Verschiebung der Zinslasten zugunsten der Bank und zulasten des Kreditnehmers. Es lohnt sich dementsprechend, einen Blick ins Kleingedruckte der Vertragsbedingungen zu werfen und die Modalitäten der Zahlungs-Verrechnung zu überprüfen und ggf. Änderungen zu verlangen bzw. den Vergleich mit einem anderen Anbieter vorzunehmen.

Kapitalbindung

Als Kapitalbindung wird im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen die auf einen Zeitraum gemessene Bindung von Finanzmitteln verstanden, die durch den Erwerb einer zur Vermietung bestimmten Immobilie vom Käufer zu tragen ist. Das in einer Investition gebundene Kapital reduziert sich dabei mit jeder Mietzahlung, die der Besitzer des Objektes erhält sowie durch die Zahlung des Erlöses bei einer eventuellen Veräußerung. Alternativ formuliert wird unter der Kapitalbindung die mittlere Bindung der Anschaffungs-Investition verstanden.

Bei der Kalkulation eines Bau- oder Erwerbsvorhabens, das der Vermietung an Dritte dienen soll, spielt die Kapitalbindung eine wesentliche Rolle. Sie gibt Aufschluss darüber, wann die getätigte Investition dem Investor wieder in Gestalt von Finanzmitteln zur Verfügung steht und somit anderweitig genutzt werden kann. Auch wenn daraus allein noch kein Rückschluss auf die Rendite gezogen werden kann, die mit einem Vorhaben erzielt wird, gilt dennoch, dass langfristige Kapitalbindungen mit einem höheren Ertrag einhergehen sollten, da zum einen das Risiko des Investors größer ausfällt und zum anderen die Opportunitätskosten, die in den Zinsen bestehen, die durch die Investition des Kaufpreises nicht durch die alternative Anlage bei einer Bank erzielt werden, größer sind. Je nach Kalkulation können diese Opportunitätskosten deutlich höher ausfallen, wenn anstelle einer Bankeinlage die Investition in Aktien, die eine durchschnittliche jährliche Rendite deutlich über dem Marktzins-Niveau erzielen, angenommen wird. Grundsätzlich gilt, dass die Bindung von Kapital dann wirtschaftlich sinnvoll ist, wenn die dadurch erzielten Erträge die der nächstbesten Alternative übersteigen.

Die Kapitalbindung gibt Aufschluss darüber, wie lange die Mittel, die zum Erwerb eines Objektes gebunden worden sind, nicht zur Verfügung stehen. Insbesondere im Rahmen einer ganzheitlichen Finanz- und Vermögensplanung kann die Größe von Bedeutung sein: Muss der investierte Betrag beispielsweise nach Ablauf von 10 Jahren wieder in Form von Finanzmitteln zur Verfügung stehen (etwa weil dann eine Rente gegen Einmalzahlung beginnen soll), sollte dies entsprechend berücksichtigt und eine rechtzeitige Veräußerung geplant werden.

Erstfinanzierung

Die Erstfinanzierung bezeichnet das Darlehen, mit dem der Bau bzw. der Erwerb einer Immobilie finanziert wird und steht in Abgrenzung zu Krediten, die deutlich nach dem Erwerb aufgenommen werden, wie etwa Anschlussfinanzierungen oder Modernisierungsdarlehen. Erstfinanzierungen umfassen sowohl Darlehen von privaten Banken als auch solche aus Programmen der öffentlichen Hand, wie solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Auch können Erstfinanzierungen in jeglicher Ausgestaltung genutzt werden. Unterschiede finden sich vornehmlich im Hinblick auf die Laufzeit, die Behandlung von Sondertilgungen, die Zinsfestschreibung bzw. den Referenzzins und die Besicherung des Darlehens.

Erstfinanzierungen sind in der Regel mit langen Laufzeiten ausgestattet, da aufgrund der großen Summe, die aufgenommen wird, nur auf diese Weise eine Rückzahlung möglich ist. Auch werden die ersten Kredite fast immer mit einer Zinsfestschreibung über mindestens 10 Jahre versehen. Da bei einer annuitätischen Tilgung in über die gesamte Laufzeit hinweg identischen Raten der Zinsanteil am gesamten zu leistenden Kapitaldienst zunächst sehr hoch ist und im Zeitverlauf sinkt, führt gerade in einem frühen Stadium des Tilgungszeitraums ein Anstieg der Zinsen zu einer deutlichen Erhöhung des Kapitaldienstes. Um dieses Risiko auszuschließen, wird bei Erstfinanzierungen daher eine lange Zinsbindung vereinbart. Wird keine Zinsfestschreibung vereinbart, unterscheiden sich Erstfinanzierungen durch den zugrundeliegenden Referenzzins: IN Deutschland wird meist der EURIBOR (zuzüglich eines Zuschlags) erhoben.

Die Behandlung von Sondertilgungen ist ein weiteres wesentliches Merkmal von Erstfinanzierungen. Da in einem Frühstadium der Finanzierung oft der berufliche Werdegang des Kreditnehmers und sein Einkommen kaum absehbar sind, ist eine flexible Handhabung dann empfehlenswert, wenn dafür nur geringe Kosten anfallen und der Zinssatz des Darlehens insgesamt hoch ist. Vor allem für Darlehen, die einen Beleihungsauslauf in Höhe von 60 Prozent überschreiten, sollte unbedingt die Möglichkeit kostenloser Sondertilgungen im Darlehensvertrag fixiert werden. Dies gilt auch dann, wenn eine größere Erbschaft oder eine Schenkung im Raum steht.

Finanzierungsstruktur

Als Finanzierungsstruktur wird die Zusammensetzung einer Immobilienfinanzierung bezeichnet. Dabei werden der Eigen- und Fremdkapitalanteil, die Laufzeiten der genutzten Darlehen, der Anteil der fest-und variable verzinslichen Anteile, Darlehen aus Programmen der öffentlichen Hand, mögliche Sondertilgungen und deren Bedingungen, Zuschüsse sowie Eigenkapitalersatzleistungen herausgestellt. Die Finanzierungsstruktur gibt Aufschluss über den vom Kreditnehmer zu entrichtenden Kapitaldienst, die Flexibilität einer Finanzierung sowie den Zeitraum, nach dem die Schuldenlast getilgt ist.

Der Eigen- und Fremdkapitalanteil, der vom Kreditnehmer aufgebracht bzw. von der Bank finanziert wird, wird in der Regel ins Verhältnis zu den gesamten Investitionskosten und zum so genannten Beleihungsauslauf gesetzt. Sofern ein Beleihungsauslauf in Höhe von 60 Prozent nicht überschritten wird, werden Darlehen bis zu dieser Schwelle meist zu günstigen Zinssätzen ausgereicht. Oberhalb von 60 Prozent erheben nahezu alle Banken Zuschläge, da das Ausfallrisiko im Falle einer notwendigen Veräußerung groß ist.

Die Laufzeiten der einzelnen Darlehen, aus denen sich eine Finanzierung zusammensetzt, gibt Aufschluss über die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten und ist somit bei der Finanzplanung von Bedeutung. Eventuelle im Tilgungsverlauf erfolgende Anpassungen des Tilgungssatzes, tilgungsfreie Anlaufjahre und vollständige Rückzahlungen sind dabei im Detail zu berücksichtigen, da bei nicht beachteten Überschneidungen im schlimmsten Fall ein Liquiditätsproblem auftritt.

Die aufgenommenen Darlehen werden bei der Aufstellung der Finanzierungsstruktur auf variable und festverzinsliche Anteile hin betrachtet. Insbesondere gilt es zu ermitteln, wie sich eine eventuelle Änderung des Marktzinssatzes auf den Kapitaldienst auswirkt. Je größer der Anteil der variabel verzinsten Kredite an der Finanzierung insgesamt ist, desto stärker ist eine Änderung des Marktzinses zu spüren.

Der Anteil und die Art von Darlehen aus Programmen der öffentlichen Hand, wie zum Beispiel solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, ist bei der Darstellung der Finanzierungsstruktur zusätzlich von Bedeutung. Insbesondere müssen mögliche nachrangige Grundbucheintragungen berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung von Zuschüssen schließlich (meist solche von Bund, Ländern oder EU) rundet das Profil einer Immobilienfinanzierung ab.

Bankvorsprache

Bei der Bankvorsprache tragen Verbraucher, die zwecks einer Immobilienfinanzierung ein Darlehen benötigen, ihr Anliegen einer Bank vor und klären dabei ab, inwieweit sich das Vorhaben realisieren lässt und welche Konditionen dabei zu erwarten sind. Die Bank verlangt dabei zahlreiche Auskünfte der Antragsteller, die sich auf die Einkommens- und Vermögenssituation beziehen, die persönlichen Verhältnisse berücksichtigen und einen Überblick über das Vorhaben im Hinblick auf Finanzvolumen, Risiko etc. verschaffen.

Antragsteller müssen im Rahmen der Bankvorsprache angeben, wie hoch das monatliche Nettoeinkommen ausfällt und in welchem Arbeitsverhältnis es erzielt wird. Angestellte, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und die Probezeit bereits überstanden haben, werden in der Regel von der Bank besser eingestuft als Freiberufler und Angestellte in befristeter oder gerade aufgenommener Stellung. Das vorhandene Vermögen des Kreditnehmers wird von der Bank ebenfalls erfragt. Dabei wird zwischen Vermögenswerten, die zur Finanzierung der Immobilie herangezogen werden können und somit Eigenkapital darstellen und solchen, die als Sicherheit im Fall der nicht vertragsgemäßen Andienung eines ausgereichten Kredites herangezogen werden können, unterschieden. Der Familienstand des Antragstellers ist für die Bank ebenfalls von Bedeutung und wird im Rahmen der Datenevaluierung berücksichtigt.

Das konkrete Vorhaben schließlich wird ebenso detailliert skizziert. Der Umfang der Finanzierung, der vom Kreditnehmer eingebrachte Eigenkapital sowie die Eigenschaften der Immobilie sind dabei von vorrangiger Bedeutung. Eine wenig spezifische Immobilie, die mit einem hohen Eigenkapitalanteil finanziert wird, kann in der Regel leichter die Zustimmung eines Kreditinstitutes erlangen als ein sehr spezifisches (und damit im Zweifelsfall nur schwer veräußerbares) Objekt, dass vornehmlich über Darlehen abgedeckt wird.

Die Bankvorsprache sollte Aufschluss darüber geben, ob ein Vorhaben realisierbar ist und welche Kosten und Belastungen auf den Kreditnehmer dabei zukommen. Sofern unter den bestehenden Umständen eine Zusage der Bank nicht möglich ist, kann weiterhin geklärt werden, wo die Schwachstellen in der Konzeption des Antragstellers liegen.

Break-Even

Als Break-Even wird im Bereich der privaten Baufinanzierung der Zeitpunkt bezeichnet, ab dem sich der Erwerb einer eigenen Immobile im Vergleich zu einem dauerhaften Mietverhältnis wirtschaftlich lohnt. Um den Break-Even-Punkt zu ermitteln, müssen zahlreiche, verschiedene Variablen im richtigen Verhältnis zueinander in die Kalkulation miteinbezogen werden. Dazu zählen insbesondere der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Erwerbsnebenkosten, die Zinsen, die für das zur Finanzierung aufgenommene Darlehen zu entrichten sind, der kalkulatorische Zinssatz, zu dem das bei der Finanzierung eingebrachte Eigenkapital angelegt werden kann, die Miete, die für die Nutzung einer Mietwohnung zu entrichten ist, der Anstieg der Miete im Zeitverlauf sowie die Kosten, die beim Besitz einer Immobilie anfallen und bei Mietverhältnissen nicht auf den Mieter umgelegt werden können.

Der Break-Even-Punkt steht mit den vorgenannten Größen im Zusammenhang. Je höher der Sollzins des Hypothekendarlehens ausfällt, desto länger dauert es ceteris paribus, bis sich der Erwerb gegenüber einem Mietverhältnis rechnet. Ebenso von Bedeutung ist der kalkulatorische Zinssatz, zu dem das Eigenkapital, das vom Eigentümer aufgebracht wird angelegt werden kann: Je höher dieser ist, desto weiter verschiebt sich der Break-Even nach hinten. In diesem Zusammenhang muss auch die Differenz zwischen der vom Kreditnehmer zu leistenden Kreditrate und der Kaltmiete in Betracht gezogen werden: Die in einem Mietverhältnis zunächst geringere Belastung ermöglicht das Ansparen eines Kapitalstocks. Hier wird häufig die Anlage in Aktien mit einem sehr hohen Wertzuwachs (in der Regel zwischen sieben und neun Prozent) angenommen, weshalb viele Kalkulationen mit einem sehr späten Break-Even rechnen.

Die Miete, die bei Verzicht auf eine eigene Immobilie zu entrichten ist, stellt einen weiteren wesentlichen Faktor bei der Ermittlung des Break-Even-Points dar. Sie steht in der Regel in Korrelation zum Kaufpreis eines Objektes. Je höher die Miete, desto früher ist ceteris paribus der Break-Even-Punt erreicht. Die angenommene Steigerung der Miete im Zeitverlauf ist ebenfalls von großer Bedeutung: Je höher der Anstieg ausfällt, desto früher rechnet sich ein Eigenheim.

Kredittilgung

Die Kredittilgung bezeichnet die Rückzahlung eines aufgenommenen Darlehens vom Kreditnehmer an die darlehensgebende Bank. Die Tilgung erfolgt nach Maßgabe des zugrundeliegenden Darlehensvertrages und kann dementsprechend sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Wesentliche Charakteristika der Tilgung sind die Laufzeit, der anfängliche Tilgungssatz, die Behandlung von Sondertilgung sowie die Art der Rückzahlung, die als Annuität oder endfällig erfolgen kann.

Die Laufzeit eines Kredites wirkt sich auf dessen Tilgung maßgeblich aus. Je länger die Laufzeit und damit der Zeitraum bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens ausfallen, desto geringer fällt die laufende Rate aus, die vom Kreditnehmer zu entrichten ist. Mit langen Laufzeiten kann die Belastung einer Finanzierung somit verringert werden. Im Gegenzug sind allerdings höhere Zinskosten in Kauf zu nehmen, so dass die Laufzeit nicht allzu lang ausfallen sollte.

Der anfängliche Tilgungssatz steht mit der Laufzeit eines Kredites in enger Verbindung. Je höher der Satz ausfällt, desto schneller ist ein Darlehen getilgt. Umgekehrt führt ein hoher Tilgungssatz auch zu einer starken Belastung durch den Kapitaldienst. Die Gesamtkosten eines Darlehens fallen wie erwähnt bei einer kürzeren Laufzeit geringer aus. Hohe anfängliche Tilgungssätze sind häufig bei Volltilgungsdarlehen zu finden, die eine vollständige Rückzahlung zum Ende der Zinsbindung vorsehen.

Die Behandlung von Sondertilgungen ist ein weiteres wesentliches Merkmal der Kredittilgung. Im Darlehensvertrag kann explizit die Möglichkeit einer über den laufenden Kapitaldienst hinausgehenden Zahlung des Darlehensnehmers vereinbart werden. Diese Zahlungen könnend dabei entweder zu einem oder mehreren bestimmten Terminen im Tilgungsverlauf möglich gemacht werden oder aber optional zu jedem Zeitpunkt getätigt werden. Je nach Vertrag kann die Bank bei Sondertilgungen Gebühren in Gestalt einer Vorfälligkeitsentschädigung erheben oder aber darauf verzichten.

Die Rückzahlung eines Kredites erfolgt in den meisten Fällen entweder annuitätisch oder aber über einen Tilgungsträger. Annuitätendarlehen werden in einer über die gesamte Laufzeit gleich bleibenden Rate zurückgezahlt, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Alternativ können nur die Zinsen entrichtet werden, während die Tilgung über einen Sparplan (Tilgungsträger) erfolgt.