Renditeobjekt

Als Renditeobjekte werden Immobilien bezeichnet, die nicht dem Zweck der Eigennutzung durch den Käufer dienen, sondern als Investition zur Vermögensbildung- und Mehrung betrachtet werden. Es handelt sich bei den Objekten um Gebäude, die vom Investor erworben und dann an Dritte vermietet werden. Die Rendite aus der Investition wird dann durch die Mieteinnahmen erzielt, die, sofern das Vorhaben vernünftig geplant ist, die Kosten für den Betrieb und die Finanzierung unter dem Strich übersteigen und dem Eigentümer damit einen Ertrag bieten.

Um die Rendite zu ermitteln, die mit einem bestimmten Objekt erzielt werden kann, müssen zunächst die zu erwartenden Mieteinnahmen festgesetzt werden. Dabei ist eine angemessene Leerstandsquote anzunehmen, die der Lage und der Beschaffenheit der Immobilie ebenso Rechnung trägt wie dem Marktumfeld, das in der Region, in der das Objekt betrieben wird, herrscht. Auf Basis dieser Schätzung kann dann leicht definiert werden, welche Kosten anfallen dürfen, damit die Rendite aus dem Vorhaben einen bestimmten Wert erreichen kann. Die laufenden Betriebskosten, die nicht auf den Mieter umzulegen sind, müssen dabei ebenso berücksichtigt werden wie die Kosten für die Finanzierung durch eine Hypothek. Bei letzterer ist insbesondere der Zinssatz von Bedeutung.

Immobilien, die nicht der Selbstnutzung dienen, werden in Deutschland steuerlich anders behandelt als Eigenheime, die vom Käufer bzw. Bauherren selbst bewohnt werden. Die Kosten für die Zinsen, die an die Bank entrichtet werden, können als Betriebskosten von der Steuer abgesetzt werden. Darüber hinaus kann der Anschaffungswert des Objektes linear abgeschrieben werden, wodurch sich der steuerliche Vorteil zusätzlich erhöht. Die steuerliche Behandlung macht Renditeobjekte insbesondere für Investoren mit einem hohen Einkommensteuersatz interessant. Der im Einzelfall zu erwartende steuerliche Vorteil sollte dabei mithilfe eines Steuerberaters ermittelt werden. Aufgrund der oft sehr langfristigen Finanzierungen sind dabei ggf. das Einkommen und die damit verbundene steuerliche Situation im Ruhestand zu berücksichtigen.

Neufinanzierung

Als Neufinanzierung wird – in Abgrenzung zu einer Anschlussfinanzierung – eine Hypothek bezeichnet, die dem Bau oder dem erstmaligen Erwerb einer Immobilie dient und die in Kombination mit den Eigenmitteln, die vom Kreditnehmer eingebracht werden, die Investitionskosten zu 100 Prozent abdeckt. Neufinanzierungen sind aufgrund ihres großen Volumens mit sehr langen Tilgungszeiträumen und einer hohen Belastung des Kreditnehmers durch den laufend zu leistenden Kapitaldienst verbunden. Die Ausgestaltung der Finanzierungen unterscheidet sich nach der Dauer des Tilgungszeitraumes, der Restschuld, die nach diesem noch verbleibt, der Zinsbindung, die im Darlehensvertrag vereinbart ist sowie dem Beleihungsauslauf, der angibt, welcher Anteil am Wert der zu finanzierenden Immobile aus Fremdmittel besteht.

Die Laufzeit der meisten Neufinanzierungen beträgt mehr als zehn Jahre. Insbesondere in Zeiten, in denen das Zinsniveau am Markt niedrig ist, werden auch deutlich längere Laufzeiten von Verbrauchern stark nachgefragt. Je nach Darlehen ist am Ende der Laufzeit die gesamte aufgenommene Kreditschuld getilgt oder aber es besteht eine Restschuld, die dann durch eine Anschlussfinanzierung getilgt bzw. abgelöst wird. Zinsbindungen ermöglichen es Kreditnehmern, die Zinsen des Darlehens für einen bestimmten Zeitraum oder auch die gesamte Laufzeit zu fixieren und damit das Risiko von Zinsanstiegen zu eliminieren. Zinsfestschreibungen sind zwar in der Regel mit höheren Kosten verbunden, schützen aber besonders in der Anfangsphase einer Finanzierung, in der der größte Teil des Kapitaldienstes aus Zinszahlungen besteht, vor unkalkulierbaren Belastungen durch einen Anstieg der Zinsen am Kapitalmarkt. Alternativ zu einer vollständigen Zinsbindung kann ein Cap vereinbart werden, das den Zinssatz des Darlehens für einen bestimmten Zeitraum oder auch die gesamte Laufzeit auf einen bestimmten Satz begrenzt und so kritische Belastungen, die durch das Einkommen des Kreditnehmers nicht zu decken sind, vermeidet.

Der Beleihungsauslauf ist bei der Bemessung des Zinssatzes von Bedeutung: Die meisten Banken erheben Aufschläge auf den Darlehenszins, wenn der Beleihungsauslauf einen Wert von 60 Prozent (etwa 54 Prozent des Verkehrswertes des Objektes) übersteigt.

Bausparkonto

Als Bausparkonto wird ein Konto bezeichnet, das von Bausparkassen intern geführt wird und auf dem sämtliche Zahlungsströme, die im Rahmen eines Bausparvertrages anfallen, verbucht werden. Das Bausparkonto erfasst somit den Eingang der monatlichen oder jährlichen Sparraten, die Gutschrift von staatlichen oder anderen Förderungen wie zum Beispiel der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage, die Gutschrift der Guthabenzinsen sowie die Auszahlung der Bausparguthaben und – bei Inanspruchnahme durch den Vertragsinhaber – die Auszahlung des Bauspardarlehens sowie den Eingang der dafür zu entrichtenden Tilgungsraten. Bei der Eröffnung wird darüber hinaus die Abschlussgebühr belastet.

Das Bausparkonto gibt Aufschluss über die Vermögenswerte, die im Vertrag enthalten sind und über die Ansprüche, die dem Vertragsinhaber zustehen. In der Regel kann das Konto nicht online über eine Plattform der Bausparkasse eingesehen werden, lediglich bei größeren Banken steht diese Möglichkeit zur Verfügung. Der Vertragsinhaber erhält meist in monatlichen oder vierteljährlichen Abständen einen schriftlichen Kontoauszug per Post nach Hause gesandt und kann sich so über den aktuellen Kontostand informieren.

Zu Beginn des Bausparvertrages ist das Bausparkonto aufgrund der Belastung der Abschlussgebühr in den roten Zahlen, sodass die ersten vom Vertragsinhaber geleisteten Zahlungen ausschließlich der Deckung der Gebühr dienen. Die Gutschrift der Bausparzinsen auf die Guthaben erfolgt in der Regel am letzten Bankarbeitstag einer Abrechnungsperiode. Im ersten Jahr nach Eröffnung des Kontos fallen die Zinsen wegen der Abschlussgebühr und der daraus resultierenden kurzen Zeitspanne, während der das Konto einen positiven Betrag aufweist, sehr gering aus. Sollzinsen für den Zeitraum, in dem das Konto unterdeckt ist, fallen aber nicht an.

Bausparguthaben können unter bestimmten Umständen an Dritte übertragen werden, sodass in diesem Zusammenhang das Bausparkonto dazu dient, den Wert des Vertrages zu ermitteln. Die Darstellung der Zusammensetzung etwaiger Guthaben ist dabei wichtig, da zwar einbezahlte Guthaben und Zinsen auf diese übertragen werden können, staatliche Prämien oder solche des Arbeitgebers allerdings nicht.

Währungsmanagement

Das Währungsmanagement ist im Bereich der Baufinanzierung im Rahmen von Fremdwährungsdarlehen von Bedeutung, die nicht in Euro, sondern in einer anderen Währung, wie etwa dem Schweizer Franken, dem japanischen Yen oder dem US-Dollar aufgenommen werden. Da für Kreditnehmer stets ein Wechselkursrisiko besteht, das zu einer Erhöhung der Kreditlast führen kann, wenn sich der Euro gegenüber der Darlehenswährung abwertet, wird während der Laufzeit der Finanzierung laufend der Devisenmarkt beobachtet. Kommt es zu größeren und aus Sicht des Darlehensnehmers nachteiligen Bewegungen, wird das Darlehen in eine andere Währung umgeschichtet. Auch eine vorübergehende Positionierung im Euro ist dabei möglich. Letzteres erfolgt insbesondere dann, wenn die Gegebenheiten am Forex-Markt mit vielen Risiken verbunden sind, etwa weil die Marktteilnehmer sehr nervös sind und es zu überdurchschnittlich starken Schwankungen kommt.

Das Währungsmanagement wird in der Regel nicht vom Kreditnehmer selbst durchgeführt, sondern von dem Anbieter der Fremdwährungsfinanzierung, der das Darlehen in Kooperation mit einer Bank bereitstellt. Meist wird dabei nach bestimmten festgelegten Regularien verfahren, die ein Risikomanagement genauso beinhalten wie definierte Ein- und Ausstiegspunkte im Markt. Die Umschichtung von einer Währung in eine andere ist bei einigen Anbietern mit Kosten verbunden, bei anderen hingegen entgeltfrei bzw. im Leistungsumfang der Finanzierungsberatung- und Vermittlung enthalten. Ohne aktives Währungsmanagement sollten Fremdwährungsfinanzierungen in keinem Fall durchgeführt werden, da bei größeren Schwankungen der Wechselkurse erhebliche Verluste entstehen können, die im schlimmsten Fall das bei der Finanzierung eingebrachte Eigenkapital aufzehren.

Mit dem Währungsmanagement können auch über die Umschichtung des Darlehens über verschiedene Währungen hinweg hinausgehende Operationen verbunden sein. So können etwa Stillhaltergeschäfte getätigt oder Zinsfestschreibungen umgesetzt werden. In diesen Fällen dient das Währungsmanagement dazu, über die im Vergleich zu einer Euro-Finanzierung niedrigeren Zinsen hinaus weitere Vorteile für den Kreditnehmer zu erwirtschaften. Die Gesamtkosten können sich dabei im günstigsten Fall signifikant reduzieren, wobei im Gegenzug auch beträchtliche Risiken in Kauf genommen werden müssen.

Bauabnahme

Die Bauabnahme bezeichnet die Überprüfung der Bauleistung durch den Bauherren und die Beurteilung im Hinblick auf die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen. Der Bauherr überprüft bei der Abnahme das gesamte Objekt im Detail. Dach, Fassaden, Fenster und Türen werden ebenso kontrolliert wie Wasser- und Stromleitungen sowie das Mauerwerk. Die Bauabnahme ist aufgrund der rechtlichen Konsequenzen von Bedeutung: Wird ein Bauwerk vom Bauherren angenommen, beginnt zu diesem Zeitpunkt die Gewährleistungsfrist. Darüber hinaus entstehen mit der Abnahme, die vollständige Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch das mit der Erstellung der Immobilie beauftragte Bauunternehmen dokumentiert, Zahlungsverpflichtungen: Der Bauherr muss die Leistungen des Unternehmens bezahlen.

Die Bauabnahme ist weiterhin für die Wohngebäudeversicherung von Bedeutung. Mit der Fertigstellung eines Objektes beginnt in der Regel der Versicherungsschutz, der bis zu diesem Zeitpunkt auf den Umfang einer Rohgebäudeversicherung begrenzt ist und in fast allen Fällen automatisch und ohne zeitlichen Unterschied in den Schutz der Wohngebäudeversicherung übergeht.

Die Abnahme sollte nicht vom Bauherren allein durchgeführt werden. Die Zuhilfenahme der Dienste eines Sachverständigen ist aus verschiedenen Gründen unbedingt zu empfehlen: Zum einen kann der Sachverständige besser einschätzen, ob die vereinbarten Leistungen tatsächlich ordnungsgemäß ausgeführt worden sind und auch weniger offensichtliche Mängel erkennen, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit von später entdeckten Unzulänglichkeiten deutlich reduziert. Zum anderen dient der Sachverständige, der bei der Bauabnahme präsent ist, im Zweifelsfall auch als Zeuge bei eventuell notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Die Abnahme sollte umfangreich dokumentiert werden. Das Festhalten von Beobachtungen durch schriftliche Notizen ist dabei ebenso empfehlenswert wie die Dokumentation durch Fotos. Insbesondere dann, wenn der Bau nicht vollständig abgenommen wird, sondern dem Bauunternehmen Nachbesserungen aufgetragen werden, sollten diese im Detail beschrieben werden, damit die Durchführung tatsächlich so erfolgt wie gewünscht. In jedem Fall sollte schriftlich festgehalten werden, welche Arbeiten zur vollständigen Abnahme noch durchzuführen sind und in welchem Zeitrahmen die Fertigstellung zu erfolgen hat.

Bausparen

Als Bausparen wird das Ansparen von Eigenkapital über einen Bausparvertrag bezeichnet. Bausparverträge werden immer mit Bausparkassen unterhalten. Diese verstehen sich als Solidargemeinschaft, die die Einzahlungen von Sparern in Gestalt günstiger Kredite an Verbraucher vergeben, die ein Eigenheim erwerben möchten und zu einem früheren Zeitpunkt in einen Bausparvertrag einbezahlt haben. Die Konstruktion von Bausparverträgen entspricht denn auch dieser Vorgehensweise.

Bausparen beginnt mit dem Abschluss eines Vertrages, in dem detailliert festgelegt wird, über welchen Zeitraum eine bestimmte monatliche Summe auf das Bausparkonto einbezahlt wird. Weiterhin wird die Verzinsung der Guthaben bestimmt. Diese fällt in der Regel sehr gering aus und liegt deutlich unter der anderer Geldanlagen. Die geringe Rendite rechtfertigt sich dabei durch den Anspruch auf ein Bauspardarlehen, das im Anschluss an die Einzahlungsphase zusammen mit den Vertragsguthaben zur Verfügung gestellt wird. Das Bauspardarlehen kann dabei das bis zu Zweifache des Guthabens betragen. Bauspardarlehen sind aufgrund einer im Vergleich zu klassischen Hypothekenfinanzierungen sehr niedrigen Verzinsung, die häufig unter zwei Prozent im Jahr liegt, gut zur Immobilienfinanzierung geeignet. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in gleich hohen monatlichen Raten über die bei Abschluss des Bausparvertrages vereinbarte Laufzeit. In der Regel ist die Verzinsung bis zur vollständigen Tilgung konstant.

Bausparen nimmt bei den Instrumenten zur Immobilienfinanzierung einen wichtigen Platz ein. Besonders die Kombination mit staatlichen und anderen Förderungen wie der Wohnungsbauprämie sowie der Arbeitnehmersparzulage machen Bausparverträge interessant. Im Jahr 2008 hat der Gesetzgeber darüber hinaus die so genannte Eigenheimrente verabschiedet, die eine Kombination von Bauspar- mit Riester-Verträgen ermöglicht. Erstmals können so staatliche Zuschüsse zu Altersvorsorge-Verträgen zur Immobilienfinanzierung genutzt werden. Die Einzahlungen können dann auch als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Nicht zuletzt aufgrund dieser neuen Möglichkeit wird Bausparen auch in Zukunft ein sehr wichtiges Mittel im Bereich der privaten Baufinanzierung bleiben und möglicherweise sogar Zuwächse bei den unterhaltenen Verträgen und Bausparsummen erzielen.

Festhypothek

Als Festhypothek werden endfällig zu tilgende Darlehen bezeichnet. Die Kredite werden nicht, wie sonst in den meisten Fällen üblich, durch gleich hohe monatliche Raten (so genannte Annuitäten) getilgt, sondern am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt. Während der Laufzeit entrichtet der Kreditnehmer an die darlehensgebende Bank lediglich die Zinsen, die auf den in Anspruch genommenen Kreditbetrag fällig werden. Je nachdem, ob die Hypothek mit einer Zinsbindung ausgereicht wurde oder nicht sind die monatlichen Zinskosten dabei entweder über die gesamte Laufzeit hinweg konstant oder aber sie unterliegen Schwankungen, die ihrerseits von den Entwicklungen am Kapitalmarkt abhängig sind.

Die Tilgung einer Festhypothek wird seitens der Bank durch Anforderungen an den Kreditnehmer sichergestellt. So wird in den meisten Fällen im Darlehensvertrag vereinbart, dass monatlich eine bestimmte Summe in einen Kapitallebensversicherung einbezahlt werden muss. Diese gewährleistet bei Fälligkeit des Darlehens einen ausreichenden Kapitalbestand. Die Police wird von Beginn an der Bank als Sicherheit abgetreten. Der Vertrag ist dabei so gestaltet, dass die Summe der Einzahlungen sowie die Erträge, die mit den Vertragsguthaben mindestens erzielt werden, nach der vereinbarten Laufzeit zur vollständigen Rückzahlung des Kredites ausreichen.

Kapitallebensversicherungen eignen sich als Tilgungsträger besonders gut, da sie durch die Risikokomponente auch für den Fall des Ablebens der Person, die durch ihr Einkommen die Zahlung der Zinsen und der Beiträge zur Police die Immobilienfinanzierung wirtschaftlich sichert, keine Verluste für die Bank oder für die Hinterbliebenen entstehen. Die Todesfallsumme wird dabei so angesetzt, dass neben den Verbindlichkeiten aus dem Hypothekenkredit auch die wirtschaftlichen Belange der Hinterbliebenen berücksichtigt werden.

Sofern die monatlichen Einzahlungen in die Police so angesetzt werden, dass die Verzinsung der Vertragsguthaben mit dem gesetzlichen Garantiezins allein zur vollständigen Rückzahlung ausreicht, bestehen gute Chancen für den Kreditnehmer, bei Ablauf der Finanzierung über zusätzliches Vermögen verfügen zu können, dass sich aus den Überschussbeteiligungen, die die Assekuranz zahlt, erklärt.

Vermittlungsprovision

Als Vermittlungsprovision wird eine Vergütung bezeichnet, die für die Herstellung eines Kontaktes und die Anbahnung einer Transaktion gezahlt wird. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei meist nach dem Gegenwert der Transaktion. Im Bereich der Immobilienfinanzierung finden Provisionsmodelle an verschiedenen Stellen Anwendung. Makler, die ein Objekt verkaufen, erhalten dafür eine Provision von einigen Prozent des Verkaufserlöses. Die Provision wird dabei in der Regel vom Käufer gezahlt und zählt zu den Erwerbsnebenkosten. Der Provision des Maklers ins die gesetzliche Umsatzsteuer zuzuschlagen.
Auch bei der Vermittlung von Hypothekenfinanzierungen werden Provisionen bezahlt. Finanzierungsvermittler erhalten von den Banken, deren Darlehen sie vermitteln, eine Vergütung, die sich der Höhe nach an der ausbezahlten Summe, der Laufzeit des Kredites sowie dem Zinssatz orientiert. Provisionen werden dabei von den Banken auch für die Vermittlung von Darlehen aus Programmen der öffentlichen Hand, wie zum Beispiel Krediten der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, gezahlt.

Auch beim Abschluss eines Bausparvertrages werden Provisionen gezahlt, die dem Kundenbetreuer oder dem Finanzmakler, der den Vertrag an einen Kunden vermittelt hat, zufließen. Bei Bausparverträgen beläuft sich die Abschlussgebühr in der Regel auf ein bis zwei Prozent der Bausparsumme, von denen ein erheblicher Teil den Vertriebskosten und damit auch den Provisionen zugeschrieben werden kann.

Provisionen sind in der Regel fix und können nicht von Bauherren oder Käufern verhandelt werden. Je nach Vertriebsweg, über den ein Finanzprodukt erworben wird, sind allerdings Rabatte möglich, die dann allerdings vom jeweiligen Anbieter vorgegeben werden. Bei Finanzprodukten wie Bausparverträgen und Gebäudeversicherungen sollten Verbraucher sich bewusst sein, dass das Provisionsmodell einer Bank, Versicherung oder Bausparkasse die Beratung durch den Kundenbetreuer beeinflussen kann und das sich im schlimmsten Fall Nachteile ergeben können.

Die Provisionen sind zur Gewährleistung eines funktionierenden Marktes erforderlich und stellen sicher, dass Verbraucher flächendeckend Zugang zu Finanzierungen und anderen Finanzprodukten haben und den Immobilienmarkt schnell überblicken können.

Immobilienbewertung

Bei der Immobilienbewertung wird der Wert eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Wohnhauses ermittelt. Die Wertermittlung dient der Findung eines angemessenen Preises und hat dadurch einen empfehlenden Charakter für Transaktionen. Ein verbindlicher Wert kann allerdings nicht festgelegt werden – sofern der im Rahmen der Bewertung ermittelte Preis nicht von zwei Marktteilnehmern (einem Käufer und einem Verkäufer) akzeptiert wird, kommt kein verbindlicher Vertrag zustande.

Die Immobilienbewertung kann auf Grundlage verschiedener Verfahren durchgeführt werden und ist in Deutschland im Detail gesetzlich geregelt. Bei Grundstücken und Eigentumswohnungen kommt häufig das Vergleichswertverfahren zur Anwendung. Dabei wird der Wert von Objekten herangezogen, die dem zu bewertenden Grundstück bzw. der zu bewertenden Wohnung ähnlich sind. Das Vergleichswertverfahren setzt dementsprechend eine ausreichende Anzahl gleichartiger Objekte voraus. Auch eignet sich das Verfahren nicht bei Objekten mit einem hohen Spezifikationsgrad.

Beim Ertragswertverfahren wird der Wert einer Immobilie getrennt vom Bodenwert anhand des erzielbaren Ertrages bestimmt. Das Verfahren kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn der wesentliche Zweck der Bewertung die Ermittlung der mit einem Investment erzielbaren Erträge ist. Darum werden insbesondere Betreiberimmobilien, wie etwa Hotels, Krankenhäuser und Ferienimmobilien, nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Der Wert des Grundstücks, auf dem die zu bewertende Immobilie steht, wird mit dem voran beschriebenen Vergleichswertverfahren ermittelt.

Beim Sachwertverfahren wird der Wert einer Immobilie anhand der für gewöhnlich anfallenden Herstellungskosten bemessen. Auch hier erfolgt eine getrennte Bewertung von Haus und Grundstück, wobei letzteres mit dem Vergleichswertverfahren bewertet wird. Das Sachwertverfahren wird insbesondere bei Immobilien angewendet, die der Eigennutzung dienen. Der ermittelte Sachwert wird in der Regel um Einflüsse des Marktes bereinigt, um ein aussagekräftigeres Ergebnis zu erhalten. So ist ein Dach bestimmter Bauart in einem schwachen Marktumfeld weniger wert als in einem von starker Nachfrage geprägten Markt.

Immobilienbewertungen sind bei Kauf- bzw. Verkaufsabsicht ebenso von Bedeutung wie bei einem Verrentungs- oder Beleihungsvertrag sowie bei der Festsetzung eines Mindestgebotes im Rahmen einer Zwangsversteigerung.

Hausverkauf

Bei einem Hausverkauf versucht der Eigentümer einer Immobilie, sein Objekt gegen Geld zu veräußern. Der Verkauf eines Hauses kann dabei sowohl an einen privaten wie auch einen gewerblichen oder institutionellen Käufer erfolgen. Der Kaufpreis sowie sonstige Modalitäten, wie etwa vom Verkäufer vor der Transaktion durchzuführende Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten, müssen vereinbart und vertraglich fixiert werden. Verträge, deren Inhalt die Übereignung einer Immobilie beinhaltet, bedürfen grundsätzlich der Form und müssen von einem Notar beglaubigt werden. Die Notargebühren werden dabei in der Regel vom Käufer des Objektes gezahlt.

Um einen Hausverkauf erfolgreich abzuwickeln und binnen einer möglichst kurzen Zeit einen möglichst hohen Preis zu erzielen, bedarf es einiger Anstrengungen seitens des Verkäufers, der sein Objekt bewerben muss, um für eine hohe Nachfrage zu sorgen. Die Konsultation eines Maklers kann dabei eine Lösung darstellen. Dieser bietet das Objekt Kunden an, die in Frage kommen und generiert so Interesse. Der Makler erhält für seine Leistungen eine Provision, die sich nach dem Kaufpreis des Objektes richtet, der zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wird. Insofern profitiert der Makler von einem hohen Preis und verfolgt damit dieselben Interessen wie der Verkäufer.

Zusätzlich zu den Aktivitäten des Maklers kann der Verkauf eines Hauses durch das Inserieren in Tageszeitungen unterstützt werden. Zwar fallen hier Kosten für das Schalten von Anzeigen an. Im Gegenzug wird aber eine größere Interessenten-Gruppe erreicht und damit die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass das Objekt zu einem akzeptablen Preis veräußert werden kann. Verkäufer sollten ihr Objekt zusätzlich zur Besichtigung anbieten und bei den Besichtigungsterminen persönlich anwesend sein. Dies fördert das Vertrauen und hilft bei der Veräußerung.

Finden sich bei einem Besichtigungstermin Interessenten, sollte mit diesen schriftlich fixiert werden, welche baulichen Maßnahmen vor der Transaktion durchgeführt werden sollen. Die Sanierung eines Badezimmers beispielsweise oder der Einbau einer neuen Heizungsanlage kann so vereinbart werden.

Nach Vertragsschluss sollten Verkäufer darauf achten, dass vor der Eintragung ins Grundbuch die Zahlung des Kaufpreises erfolgt. Andernfalls droht ein schmerzlicher Verlust, wenn zwischen Eintragung und Zahlung der Käufer insolvent wird.