Sondertilgungsrecht
Als Sondertilgungsrecht wird das in einem Darlehensvertrag manifestierte Recht des Kreditnehmers gegenüber der darlehensgebenden Bank bezeichnet, das zur Leistung von Tilgungszahlungen berechtigt, die über den gewöhnlichen und regelmäßigen Kapitaldienst, der vom Kreditnehmer gezahlt wird, hinausgehen. Je nach Ausgestaltung können die Sondertilgungen dabei zu einem oder mehreren bestimmten und exakt definierten Zeiträumen vorgenommen werden oder aber jederzeit geleistet werden. Eine Pflicht zur Leistung besteht allerdings in keinem Fall, das Sondertilgungsrecht versteht sich als Option, deren Ausübung vollständig im Ermessen des Darlehensnehmers liegt.
Die Leistung von Sondertilgung zusätzlich zum gewöhnlichen Kapitaldienst ist für den Kreditnehmer immer dann lohnenswert, wenn zum einen ausreichend Kapital zur Verfügung steht und zum anderen der Darlehenszins höher ist als der Zins, zu dem dieses Kapital angelegt werden kann. Bei gewöhnlichen Hypothekenfinanzierungen kann sich die Sondertilgung deshalb lohnen, wenn der Marktzins im Zeitverlauf fällt, der Darlehenszins aufgrund einer Zinsbindung aber konstant ist. In diesem Fall ist das Sondertilgungsrecht auch in Verbindung mit einer Umschuldung von Bedeutung: Wird bei einer anderen Bank ein neues Darlehen aufgenommen, kann mit diesem eine Hypothek, die ein Sondertilgungsrecht vorsieht, abgelöst werden. Voraussetzung ist dabei allerding, dass im Darlehensvertrag keine Begrenzung der Sonderzahlungen vorgesehen ist.
Das Sondertilgungsrecht stellt aus Sicht der darlehensgebenden Bank ein Risiko dar, da bei Leistung einer Sonderzahlung durch den Kreditnehmer die Refinanzierung möglicherweise zu schlechteren Konditionen durchgeführt werden muss. Deshalb sind Sondertilgungsrechte bei vielen Banken mit einem Kostenaufschlag verbunden. Dieser wird allerdings oft nicht explizit mit der Tilgungsoption in Verbindung gebracht und durch einen insgesamt höheren Darlehenszinssatz realisiert.
Sondertilgungsrechte ohne Begrenzung finden sich besonders häufig bei Darlehensprogrammen der öffentlichen Hand wie etwa solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau. Werden die Darlehenszinsen durch Haushaltsmittel subventioniert, erscheint die Sondertilgung aus Sicht des Staates kostengünstig und wird deshalb ohne Restriktionen angeboten.