Kreditzusage
Als Kreditzusage wird die rechtlich verbindliche Zustimmung einer Bank zu einem Darlehensvertrag verstanden. Der Kreditnehmer hat nach der Kreditzusage Anspruch darauf, den im Vertrag festgelegten Betrag ausbezahlt zu bekommen, sofern er die ebenfalls vertraglich geregelten Voraussetzungen dafür erfüllt. Die Kreditzusage setzt verschiedene Umstände voraus und folgt einer eingehenden Prüfung durch die Bank, die sich auf das zu finanzierende Objekt ebenso erstreckt wie auf die Bonität des Antragstellers.
Die Kreditzusage erfolgt immer unter der Maßgabe, dass mit dem Darlehen, das der Kreditnehmer erhält, tatsächlich eine Immobilie erworben wird. Fast immer steht exakt fest, um welches Objekt es sich dabei handelt und welcher Kaufpreis zu entrichten ist bzw. wie hoch die Baukosten ausfallen. Die Darlehenszusage ist darüber hinaus an die Bedingung geknüpft, dass die Bank im Grundbuch eingetragen wird und somit im Falle der nicht vertragsgerechten Andienung der Hypothek Zugriff auf die Immobilie zwecks Verwertung hat.
Um einen Kredit zu erhalten, müssen Antragsteller eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Zum einen bedingt die Zusage der Bank zum Erwerb einer Immobilie eine unbeschadete Bonität sowie ein geregeltes Einkommen. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird von den meisten Kreditinstituten ebenso vorausgesetzt wie eine positive Zahlungshistorie. Die Datenbestände einschlägiger Auskunfteien wie etwa der Schufa oder Infoscore werden im Vorfeld einer Kreditzusage immer geprüft. Negativeintragungen führen in der Regel zur Ablehnung eines Finanzierungswunsches.
Das Objekt, das erworben werden soll, muss ebenfalls bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere muss der Bau- oder Kaufpreis im angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Marktwert des Gebäudes stehen. Entsprechende Gutachten dienen dabei während der Prüfungsprozesses der Wertermittlung. Weiterhin muss der Kreditnehmer einen angemessenen Teil der Kosten aus eigener Tasche bezahlen, sofern nicht eine Vollfinanzierung angestrebt wird. Der Eigenkapitalanteil, zu dem neben Bausparguthaben und anderen Mitteln auch Guthaben in Riester-Verträgen zählen, liegt bei den meisten Finanzierungen in Deutschland zwischen 10 und 30 Prozent.