Spekulationsgewinn

Veräußert der Eigentümer einer Immobilie sein Objekt und erzielt er bei dem Verkauf einen Erlös, der größer ist als die Kosten, die bei Erwerb bzw. Bau angefallen sind, muss dieser Gewinn versteuert werden. Der Fiskus betrachtet Veräußerungsgewinne als in voller Höhe steuerpflichtig, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung des Objektes nicht mindestens 10 Jahre gelegen haben. Die steuerliche Behandlung gilt für selbstgenutzte Immobilien genauso wie für vermietete Objekte und betrifft auch offene wie geschlossene Immobilienfonds. Gewinne werden dabei mit dem persönlichen Steuersatz des Eigentümers versteuert, so dass sich die Belastung durch die Steuer nach dem Einkommen des Steuerpflichtigen richtet.

Bei der Bemessung des Gewinns werden Erwerbsnebenkosten sowie Kosten, die den Erwerbskosten zuzurechnen sind, berücksichtigt. So können auch Aufwendungen, die in den ersten 12 Monaten nach Erwerb eines Objektes angefallen sind, dem Kaufpreis hinzugerechnet werden. Der Erlös indes ist um Kosten, die unmittelbar mit der Veräußerung zusammenhängen, zu mindern. Diese Kosten können beispielsweise für die Dienste eines Maklers, der bei der Platzierung der Immobilie im Markt behilflich ist, anfallen. Auch Anzeigen in der Zeitung, die auf den Verkauf aufmerksam machen und die Zahl der Interessenten erhöhen sollen, können als Veräußerungskosten geltend gemacht werden und vermindern dadurch die zu zahlende Steuer.

Die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilien-Transaktionen hat sich auch durch die Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 nicht verändert. Auch Immobilienfonds sind von der Regelung zur Spekulationsfrist betroffen und müssen Gewinne aus dem Handel mit Objekten versteuern, wenn zwischen An- und Verkauf nicht mindestens zehn Jahre verstrichen sind. Im Vergleich zu anderen Fonds sind Immobilienfonds dadurch jedoch besser gestellt: Aktien- und Rentenfonds müssen Gewinne immer versteuern, auch wenn zwischen Erwerb und Veräußerung zehn Jahre oder mehr lagen. Aus diesem Grund gelten Immobilien – sei es als Direktinvestment oder als Fonds -als steuerlich attraktiver als andere Anlageformen.

Hypothekenzinssatz

Der Hypothekenzinssatz ist der Zinssatz, der einem grundpfandrechtlich besicherten Darlehen zugrunde liegt. Er wird im Darlehensvertrag zwischen der darlehensgebenden Bank und dem Kreditnehmer vereinbart. Dabei sind verschiedene Varianten im Hinblick auf die Entwicklung des Zinssatzes während der Laufzeit des Darlehens möglich. Zum einen kann eine Zinsbindung für einen bestimmten Zeitraum, der mitunter auch über die gesamte Tilgung hinweg andauern kann, vereinbart werden. Zum anderen ist die Kopplung des Hypotheken-Zinssatzes an einen Referenzzins wie etwa den EURIBOR oder den EONIA möglich.

Bei einer Zinsfestschreibung wird zwischen Bank und Kreditnehmer vereinbart, dass sich der Zinssatz bis zum Ende des Festschreibungs-Zeitraums nicht ändert. Für den Kreditnehmer ergibt sich dadurch ein Höchstmaß an Sicherheit im Hinblick auf den zu leistenden Kapitaldienst. Die Bank muss durch die Zinsbindung verschiedene Operationen am Kapitalmarkt vornehmen, um die Refinanzierung zu den fixierten Konditionen abwickeln zu können. In fast allen Marktsituationen sind Finanzierungen, bei denen der Hypothekenzinssatz festgeschrieben ist, teurer als solche mit einer variablen Verzinsung. Die Kosten der Zinsbindung steigen dabei in der Regel mit ihrer Laufzeit an. Die Fixierung der Konditionen bedeutet im Umkehrschluss, dass der Darlehensnehmer nicht von sinkenden Zinsen am Kapitalmarkt profitiert.

Bei variabel verzinsten Darlehen richtet sich der Zinssatz an der Marktentwicklung aus und wird vom Referenzzins abgeleitet. Der in Deutschland bei Baufinanzierungen am häufigsten genutzte Referenzzinssatz ist der 12-Monats-Euribor. Diesem Geldmarktzins wird dann in der Regel ein fixer Prozentsatz zugeschlagen. Variable Verzinsungen bergen für den Kreditnehmer das Risiko steigender Belastungen durch den Kapitaldienst, wenn die Zinsen steigen. Umgekehrt führt ein sinkendes Zinsniveau zu einer Verringerung der monatlichen Belastung. Bei Annuitätendarlehen sind die Auswirkungen einer Zinsänderung auf den Kapitaldienst besonders in frühen Stadien des Tilgungszeitraumes gravierend. Deshalb wird, wenn auf eine Zinsfestschreibung verzichtet wird, der Hypothekenzinssatz oft durch ein Zinscap limitiert, das eine Obergrenze für den Darlehenszins darstellt und so das Kostenrisiko begrenzt.

Weitere Informationen und Beiträge zum Thema Hypothekenzinsen bzw. Hypothekenzinssatz:

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Immobilienversicherung

Als Immobilienversicherung wird oberbegrifflich eine Reihe von Versicherungen verstanden, die von Eigentümern zum Schutz ihres Objektes und auch der darin befindlichen Gegenstände abgeschlossen werden. Dazu zählen insbesondere die Wohngebäudeversicherung, die Hausratversicherung sowie – bei noch im Bau befindlichen Immobilien – die Rohbauversicherung. Alle Policen sind aufgrund ihres Risiko-Charakters dringend empfehlenswert. Die Rohbau- und die Wohngebäudeversicherung werden darüber hinaus von Banken, die an einer Immobilienfinanzierung beteiligt sind, unabdingbar zur Kreditvergabe vorausgesetzt.

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer einer Immobilie gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Implosion und Explosion, gegen Schäden durch Leitungswasser, Vandalismus sowie gegen Sturm, Hagel und herabstürzende Flugkörper und Teile von diesen. Sie stellt damit einen elementaren Schutz gegen unausweichliche Risiken dar. Die Kosten der Police richten sich nach dem Wert der Immobilie und ihrem Standort sowie nach der Bauweise und dem Alter des Objekts, wobei Neubauten tendenziell günstiger zu versichern sind als ältere Häuser. Bei Immobilien, die nicht vom Eigentümer selbst genutzt sondern vermietet werden, können die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung steuermindernd als Betriebskosten geltend gemacht werden.

Der zeitliche Vorgänger der Wohngebäudeversicherung ist bei Neubauten die Rohbauversicherung. Diese schützt gegen Schäden an einer im Bau befindlichen Immobilie. Der Übergang von der Rohbau- in die Wohngebäudeversicherung erfolgt nahtlos: Wird die Fertigstellung eines Bauprojektes durch einen Gutachter festgestellt, endet der Schutz der Rohbauversicherung und die Wohngebäudeversicherung tritt augenblicklich in Kraft. Dementsprechend werden die beiden Policen immer gemeinsam abgeschlossen.

Die Hausratversicherung schützt nicht das Objekt selbst, sondern die darin befindlichen beweglichen Gegenstände wie etwa die Inneneinrichtung, Einbauküchen oder bestimmte Wertgegenstände. Der Schutz erstreckt sich auf Schäden durch Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Naturgewalten. Hausratversicherungen werden nicht vom Eigentümer eines Objektes abgeschlossen, sondern von der Person, die eine Wohneinheit bewohnt, also ggf. auch vom Mieter. Die maximale Deckungssumme richtet sich dabei standardmäßig nach der Größe der Nutzfläche, wobei 500 Euro Schadenserstattung je Quadratmeter als angemessen betrachtet werden können.

Inflationsausgleich

Inflation ist im Bereich der Baufinanzierung und der Investition in Immobilien als Kapitalanlage von vielfältiger Bedeutung. Eigentümer einer nicht zur Selbstnutzung sondern zur Vermietung bestimmten Immobilie können die Erträge, die ihr Objekt durch die Mietzahlungen generiert, gegen Inflation absichern, indem dem Mietvertrag eine entsprechende Klausel beigefügt wird. Dabei wird in der Regel der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex als Basis definiert. Steigt dieser beispielsweise um drei Prozent bezogen auf das Vorjahr an, kann der Eigentümer vom Mieter eine entsprechende Erhöhung der Kaltmiete verlangen und seine Einkünfte so gegen die Teuerung absichern. Voraussetzung für das Gelingen dieses Unterfangens ist allerdings, dass durch die Mieterhöhung nicht der Leerstand des Objektes erhöht wird.

Der Ausgleich der Inflation ist für Eigentümer sowohl von zur Selbstnutzung als auch zur Vermietung bestimmten Immobilien auch im Hinblick auf die Wertentwicklung des Objektes von Interesse. Verläuft der Wertzuwachs der Immobilie langsamer als die Inflation, führt dies zu einem Verlust der Kaufkraft des in der Immobilie gebundenen Vermögens. Vollzieht sich diese Entwertung über einen langen Zeitraum hinweg, kann dies deutliche Auswirkungen auf den Vermögensstatus eines Eigentümers haben. In Deutschland sind die Immobilienpreise zu Beginn des 21. Jahrhunderts fast immer langsamer gestiegen als das allgemeine Preisniveau. Der Status von Immobilien als Schutz gegen Inflation blieb davon allerdings bislang unberührt.

Die Inflation und deren Ausgleich durch Mieterhöhungen und Wertsteigerungen ist für Eigentümer von großer Bedeutung: Wer sein Objekt vermietet und mit den Erträgen seinen Ruhestand oder Teile davon finanzieren will ist darauf angewiesen, dass die Kaufkraft der Einkommen, die mit der Immobilie erzielt werden, nicht im Zeitverlauf abnimmt. Da Immobilien-Projekte oft über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten geplant und vollzogen werden, kann eine schleichende Entwertung dazu führen, dass die Finanzierung des Ruhestands neu überdacht werden muss. In diesem Sinne empfiehlt sich eine fortwährende Beobachtung der Ertrags- und Inflationsentwicklung.

Zinsuntergrenze

Eine Zinsuntergrenze beschreibt in einem Darlehensvertrag einen Zinssatz, der während der gesamten Vertragslaufzeit nicht unterschritten wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Referenzzinssatz, der dem Kredit zugrundegelegt wird, unter die Zinsuntergrenze fällt. Die Zinsuntergrenze ist damit das Analogon zu einem Zinscap, das den Darlehenszins der Höhe nach auf ein bestimmtes Niveau begrenzt und den Kreditnehmer so gegen hohe Kosten im Fall einer ungünstigen Entwicklung der Zinsen am Kapitalmarkt absichert.

Der Vorteil einer Zinsuntergrenze liegt in den insgesamt geringeren Kosten, die durch die Refinanzierung des Kredites durch die Bank entstehen: Das Kreditinstitut erhält vom Darlehensnehmer die Zusage, dass der Zinssatz des Kredites unabhängig von den realen Entwicklungen nicht unter ein bestimmtes Niveau fällt. Diese Verpflichtung besitzt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einen inneren Wert, den die Bank in Gestalt geringerer Kosten an den Kreditnehmer weiterreichen kann. Wie hoch der innere Wert im Detail ausfällt, hängt von den bei Abschluss des Darlehens geltenden Bedingungen am Kapitalmarkt ab. Darüber hinaus ist entscheidend, wie weit die Zinsuntergrenze vom aktuellen Zinsniveau entfernt ist.

Zinsuntergrenzen werden häufig mit Zinscaps kombiniert, so dass der Darlehensvertrag eine exakt definierte Spanne vorgibt, innerhalb derer sich der Zinssatz bis zum Ende der Laufzeit bewegen kann. Die Prämie für die Zinsuntergrenze kann dabei die Kosten für das Zinscap neutralisieren und so die Kosten senken. Der Darlehensnehmer kann sich dann sicher sein, dass bis zur Fälligkeit kein Zinssatz auf einem für die Finanzierung bedrohlichen Niveau angenommen wird, ohne für diese Sicherheit zusätzlich zahlen zu müssen.

Die Prämie für die Zinsuntergrenze muss nicht deckungsgleich sind mit den Kosten des Zinscaps. Je nach Situation am Kapitalmarkt kann sie höher oder niedriger ausfallen. Insbesondere die Zinsstrukturkurve ist für die bei Vertragsschluss realisierbaren Konditionen von großer Bedeutung. Das Erstellen eines individuellen Angebots ist aufgrund der recht undurchsichtigen Materie in jedem Fall empfehlenswert.

Hypothekenverbriefung

Die Hypothekenverbriefung bezeichnet eine Vorgehensweise von Banken, die Kredite für Immobilienfinanzierungen an Verbraucher ausreichen und diese nicht über ihr Einlagengeschäft, sondern über den Kapitalmarkt refinanzieren. Dabei werden die Forderungen, die gegen die Kreditnehmer bestehen, in großer Zahl gebündelt und zu einem eigenen Vermögensgegenstand zusammengefasst, der in Gestalt eines Wertpapiers am Kapitalmarkt platziert und an andere Marktteilnehmer verkauft wird. Die Bank, die Hypotheken verbrieft, ist dabei als Emittent zu verstehen, der bei Fälligkeit des Papiers eine Zahlung an den Inhaber zu leisten hat.

Hypothekenverbriefungen sind insbesondere im angelsächsischen Wirtschaftsraum sehr verbreitet und werden dort von vielen Banken zur Refinanzierung ihrer Aktivitäten im Geschäft mit Baufinanzierungen genutzt. Der Vorteil von Kreditverbriefungen liegt in der vom Einlagengeschäft unabhängigen Refinanzierung, die es Kreditinstituten ermöglicht, auch große Engagements zu unterhalten.

Im Jahr 2008 geriet die Verbriefungspraxis im Zuge der weltweiten Finanz- und Immobilienkrise stark in die Kritik. Das Verbriefen von Forderungen aus Hypothekenfinanzierungen wurde als eine der Ursachen für die globale Bankenkrise angesehen. Insbesondere die Trennung der Risiken, die mit einer Kreditvergabe verbunden sind, von der Bank, die Kredite ausreicht, galt als einer der Schlüsselfaktoren in der Misere. Banken hatten über viele Jahre hinweg leichtfertig Kredite in großem Stil an Privathaushalte vergeben, die diese sich irgendwann nicht mehr leisten konnten. Als die Darlehen nicht mehr ordnungsgemäß bedient werden konnten, mussten Banken massive Wertberichtigungen auf die verbrieften Hypotheken vornehmen und gerieten in vielen Fällen unter derart starken Druck, dass Regierungen weltweit nur mit großen Rettungsplänen einen Zusammenbruch des Bankensystems verhindern konnten.

Die Hypothekenverbriefung wird so, wie sie bis zum Jahr 2008 praktiziert wurde, in der Zukunft nicht mehr existieren. Das in der Theorie effektive Instrument zur Refinanzierung erwies sich als zu anfällig für Blasenbildungen und Verzerrungen, so dass die globalen Rahmenbedingungen weitreichende Änderungen erfahren werden.

Lastschrifteinzug

Als Lastschrifteinzug wird ein elektronisches Verfahren im Zahlungsverkehr bezeichnet, bei dem fällige Beträge aus einem Vertragsverhältnis automatisch vom Girokonto des Schuldners abgebucht und dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben werden. Im Bereich der Baufinanzierung kommt der Lastschrifteinzug sehr häufig zur Anwendung: Die darlehensgebende Bank bucht dann einmal im Monat die fälligen Kreditraten vom Konto des Kreditnehmers ab. Sofern das Girokonto, von dem abgebucht wird, im selben Haus geführt wird wie das Darlehenskonto, wird der abgebuchte Betrag schlicht hausintern umgebucht.

Das Einziehen der fälligen Raten per Lastschrift setzt das explizite Einverständnis des Kreditnehmers sowie eine ausreichende Kontodeckung voraus. Das Einverständnis muss der Bank in schriftlicher Form erteilt worden sein und kann jederzeit – ebenfalls schriftlich – widerrufen werden. Der Widerruf der Einzugsermächtigung führt zur Aussetzung des Lastschrifteinzugs. Die fälligen Raten müssen dann auf anderem Wege – beispielsweise per Überweisung oder per Scheck – beglichen werden. Der Widerruf führt nicht zu einer Verlängerung der Zahlungsziele. Ist das Konto nicht hinreichend gedeckt – wobei die Deckung sowohl aus Guthaben als auch aus vereinbarten Kreditlinien und genehmigten Überziehungen bestehen kann – wird die Lastschrift von der Bank nicht eingelöst. Dies führt zu einem Zahlungsverzug des Schuldners.

Lastschriften können vom Kontoinhaber selbst widerrufen werden, auch wenn die Abbuchung bereits erfolgt ist. Dazu muss binnen sechs Wochen nach Abbuchung eine entsprechende Weisung an die Bank ergehen. Diese kann schriftlich, telefonisch oder online erteilt werden. Der Widerspruch des Kunden wird seitens der Bank nicht weitergehend geprüft und die Lastschrift wird zurückgebucht. Der Betrag wird dabei dem Konto des Schuldners in der Regel sofort wieder gutgeschrieben. Auch erfolgt die Rückbuchung zum Wertstellungsdatum, d.h. der Kontoinhaber ist so gestellt, als wenn die Lastschrift nie eingereicht worden wäre und erleidet keinen Nachteil in Form entgangener Guthabenzinsen oder gezahlter Sollzinsen. Der Lastschrifteinzug stellt heute die gängige Praxis bei Immobilienkrediten dar und wird von fast allen Banken, die Baufinanzierungen anbieten, praktiziert.

Vermögensstatus

Als Vermögensstatus wird bei vielen Banken eine übersichtsartige Aufstellung über sämtliche Vermögen und Verbindlichkeiten eines Kunden bezeichnet. Im Bereich der Baufinanzierung ist der Vermögensstatus insbesondere dann von Bedeutung, wenn bei einer Bank nicht nur eine Immobilienfinanzierung durchgeführt worden ist, sondern dort auch andere Aktivitäten stattfinden, etwa der Handel mit Wertpapieren, die Führung von Sparkonten oder das regelmäßige Einzahlen in Fondssparpläne oder Renten- bzw. Lebensversicherungen. Der Vermögensstatus gliedert die einzelnen Posten nach Höhe und Fälligkeit auf und gibt so immer Aufschluss darüber, wie groß das Vermögen insgesamt ausfällt und ob für anstehende Verbindlichkeiten ausreichende liquide Mittel zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist für den Kunden und seinen Berater ersichtlich, wie sich das Vermögen im Zeitverlauf entwickelt: Es kann sowohl wachsen als auch schrumpfen. Ein schrumpfendes Vermögen steht bei einer soliden Finanzplanung in der Regel im Zusammenhang mit ungünstigen Entwicklungen an den Wertpapiermärkten.

Die Hypothekenfinanzierung nimmt im Vermögensstatus einen wichtigen Platz ein: Im Zeitverlauf sinken die Verbindlichkeiten, die zum Erwerb des Objektes eingegangen worden sind, ab. Die Abnahme beschleunigt sich dabei mit zunehmender Dauer des Rückzahlungszeitraumes, wenn der Kredit annuitätisch getilgt worden ist. Dies liegt an dem mit jeder vom Kreditnehmer geleisteten Rate steigenden Tilgungsanteil am Kapitaldienst.

Der Vermögensstatus bietet Bauherren einige Vorteile. Zum einen besteht stets Gewissheit darüber, welche Vermögenswerte existieren und wie ihr Wert ist. Zum anderen gibt die Übersicht über das Vermögen Aufschluss im Hinblick auf die Allokation der Vermögenswerte. Viele Eigenheimbesitzer verfügen über zu wenige Vermögenswerte außerhalb ihrer Immobilie und müssen deshalb Engpässe befürchten, wenn sie in den Ruhestand eintreten. Der Vermögensstatus lässt Schwächen in der persönlichen Finanzplanung auch dann schnell offensichtlich werden, wenn akute Probleme noch viele Jahre entfernt liegen. Sind alle Vermögenswerte und Verpflichtungen zentral ersichtlich, kann zudem der Berater sehr viel besser auf die persönlichen Belange seines Kunden eingehen und eine optimale Lösung für etwaige Schwierigkeiten finden.

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen, der jedem steuerpflichtigen Bundesbürger zur Verfügung steht. Er beläuft sich bei Alleinstehenden auf 801 Euro im Jahr und beträgt bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 1602 Euro jährlich unabhängig vom Einkommen. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe können steuerfrei vereinnahmt werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Erträge aus der Guthabenverzinsung eines Bausparvertrages, aus Bewertungsgewinnen bei Wertpapieren oder Immobilien oder sonstigen Quellen stammen. Sofern es sich um Einkünfte handelt, die unmittelbar über ein Vertrags- oder Depotkonto bei einer Bank abgerechnet werden (z.B. ein Wertpapierdepot oder ein Tages- bzw. Festgeldkonto), führt die Bank die anfallenden Steuern direkt an den Fiskus ab. Um den Sparerpauschbetrag in Anspruch nehmen zu können, müssen Bankkunden ihrem Institut deshalb einen so genannten Freistellungsauftrag erteilen. Dieser kann den gesamten Freibetrag oder nur Teile davon umfassen, darf ihn aber in keinem Fall überschreiten. Mit dem Pauschbetrag gelten seit dem Jahr 2009 alle Werbungskosten als vollständig abgegolten und können nicht mehr in Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten geltend gemacht werden.

Einkünfte, die über den Freibetrag hinausgehen, werden seit dem Jahr 2009 mit der Abgeltungsteuer belegt. Diese beläuft sich auf 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Eine Veranlagung im Rahmen der Einkommensteuer findet standardmäßig nicht statt, es sei denn, der Steuerpflichtige beantragt dies. Die Veranlagung bei der Einkommensteuer lohnt sich immer dann, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Dann nämlich wird vom Finanzamt der günstigere Steuersatz festgelegt und die zu viel gezahlte Steuer wird zurückerstattet. Auch wenn der Bank die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht mitgeteilt wird, kann sich die Veranlagung lohnen.

Der Pauschbetrag ist für Besitzer von Bausparverträgen dahingehend wichtig, dass Guthabenzinsen aus den Verträgen seit dem Jahr 2009 auch dann der Steuerpflicht unterliegen, wenn der Zinssatz nicht mehr als ein Prozent im Jahr beträgt. Gemeinsam veranlagte Ehegatten können so Vertragsguthaben von bis 160.000 Euro steuerfrei unterhalten.

Energieeffizienz

Als Energieeffizienz wird oberbegrifflich die Summe aller Eigenschaften einer Immobilie verstanden, die in Zusammenhang mit deren Energieverbrauch stehen. Energieeffizienz bedeutet dabei, dass der Primärenergieverbrauch des Objektes niedrig ausfällt. Die Thematik hat in den vergangenen Jahren deutlich an Stellenwert gewonnen, da zum einen durch den Anstieg der Energiepreise die Kosten für verbrauchte Energie enorm angestiegen sind und ein geringer Verbrauch deshalb aus wirtschaftlicher Perspektive wünschenswert ist und zum anderen die gesamtgesellschaftliche Debatte rund um den Klimaschutz zu einer gesteigerten Sensibilität für Energieeffizienz geführt hat.

Die Energieeffizienz wird durch bauliche Maßnahmen erreicht, die entweder bereits bei der Konstruktion eines Objektes vom Architekten umgesetzt oder aber bei bestehenden Objekten nachträglich durchgeführt werden. Energieeffiziente Gebäude verfügen so über eine gute Dämmung von Dach, Außenwänden und Kellerdecke und weisen so einen nur geringen Transmissionswärmeverlust auf. Moderne Fenster und Türen sowie effiziente Heizungsanlagen runden eine energieeffiziente Bauweise ab. Die Maßnahmen lohnen sich in wirtschaftlicher Hinsicht besonders bei sehr alten Immobilien, die einen hohen Primärenergiebedarf und damit hohe Kosten verzeichnen.

Energieeffizientes Bauen wird vom Staat gefördert. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau vergibt im Rahmen ihrer Darlehensprogramme sehr günstige Kredite, wenn diese zur Finanzierung geeignete baulicher Maßnahmen verwendet werden und ein Sachverständiger dies durch ein entsprechendes Gutachten belegt. Die Kredite werden dabei aus Mitteln des Bundeshaushaltes vergünstigt und sollen so einen Anreiz für Eigentümer darstellen, ihr Objekt auf den neuesten Stand der Technik zu bringen.

Die Energieeffizienz von Gebäuden muss Käufern und Mietern seit dem Jahr 2008 durch den so genannten Energiepass ausgewiesen werden, der angibt, welcher Energieverbrauch von einem bestimmten Objekt zu erwarten ist. Objekte auf dem neusten Stand erfreuen sich deshalb größeren Zuspruchs durch Käufer und Mieter, wodurch bauliche Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern, einen zusätzlichen Mehrwert bieten. Aus diesem Grund wird erwartet, dass in der Zukunft viele Besitzer ihr Objekt energetisch sanieren.