Riester-Darlehen
Unter einem Riester-Darlehen versteht man im Bereich der Baufinanzierung die Nutzung der im Jahr 2008 eingeführten Eigenheimrente. Streng genommen handelt es sich hierbei nicht um eine eigenständige Kreditvariante, sondern um die gezielte Einbindung staatlicher Förderungen in die Immobilienfinanzierung. Dabei werden bestehende Vertragsguthaben sowie laufende Einzahlungen aus staatlich geförderten Rentenversicherungen unmittelbar für den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet. In dieser Konstellation verbleibt der Rentenvertrag selbst ohne Kapitalakkumulation, da die Mittel direkt in die Immobilie fließen.
Finanzielle Vorteile durch staatliche Zulagen und Steuereffekte
Der wesentliche Vorteil für Kreditnehmer liegt in der staatlichen Unterstützung, die sich aus direkten Zuschüssen und erheblichen steuerlichen Vergünstigungen zusammensetzt. Die Zulagen fließen dabei direkt in die Tilgung des Darlehens. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Vertragsinhaber jährlich vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens investieren, wobei die Obergrenze bei 2.100 Euro abzüglich der Zulagen liegt und der Mindestbetrag 60 Euro beträgt. Da diese Einzahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, bietet die Eigenheimrente erstmals die Möglichkeit, den Kapitaldienst für eine selbstgenutzte Immobilie steuerlich abzusetzen.
Struktur der Zulagen und Förderquoten
Zusätzlich zur steuerlichen Entlastung gewährt der Staat jedem Vertragsinhaber eine jährliche Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind werden weitere 185 Euro gezahlt, wobei für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, sogar 300 Euro pro Jahr anfallen. Je nach persönlichem Steuersatz und familiärer Situation kann die Förderquote auf diese Weise mehr als 50 Prozent der aufgewendeten Mittel erreichen, was die Finanzierungslast spürbar reduziert.
Das Wohnförderkonto und die nachgelagerte Besteuerung
Sofern die für die Baufinanzierung entnommenen Beträge bis zum Rentenbeginn nicht zurückgeführt werden, entsteht eine Steuerschuld im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung. Zur Erfassung dieser Beträge wird ein fiktives Wohnförderkonto geführt, das jährlich mit zwei Prozent verzinst wird. Das zum Renteneintritt dort dokumentierte fiktive Guthaben muss anschließend entweder als Einmalbetrag oder in monatlichen Raten zum individuellen Steuersatz versteuert werden. Entscheiden sich Vertragsinhaber für die sofortige Begleichung der gesamten Steuerschuld zu Beginn der Rentenphase, gewährt der Fiskus einen Nachlass von 30 Prozent.
FAQ
Wie funktioniert die Tilgung eines Darlehens durch die Riester-Förderung?
Die staatlichen Zulagen wie die Grund- und Kinderzulage werden direkt auf das Darlehenskonto überwiesen und wirken dort wie eine zusätzliche Tilgung. Dadurch verringert sich die Restschuld des Kredits schneller, was wiederum die Gesamtlaufzeit der Finanzierung und die Zinslast verkürzt.
Was passiert mit dem Wohnförderkonto, wenn die Immobilie vorzeitig verkauft wird?
Bei einem Verkauf der Immobilie muss der Betrag auf dem Wohnförderkonto grundsätzlich sofort versteuert werden, es sei denn, der Erlös wird innerhalb bestimmter Fristen in eine neue selbstgenutzte Immobilie investiert. Alternativ kann das Kapital auch in ein anderes zertifiziertes Riester-Produkt eingezahlt werden, um die steuerliche Begünstigung aufrechtzuerhalten.
Ist die Eigenheimrente für jeden Immobilienkäufer sinnvoll?
Die Eigenheimrente ist besonders für Familien mit Kindern und Gutverdiener attraktiv, da sie von hohen Zulagen beziehungsweise starken Steuervorteilen profitieren. Aufgrund der komplexen nachgelagerten Besteuerung im Alter sollte jedoch im Vorfeld genau geprüft werden, ob die Ersparnis während der Tilgungsphase die spätere Steuerlast überwiegt.
