Mietzins

Der Mietzins bezeichnet die Miete, die vom Mieter an der Vermieter als Gegenleistung zur Nutzung der angemieteten Wohnung entrichtet werden muss. Der Begriff war früher auch in Deutschland üblich, findet heute jedoch vornehmlich in Österreich und der Schweiz Anwendung. Die Zahlung wird in der Regel monatlich entrichtet, wobei die Miete für einen Monat spätestens zu dessen Beginn auf einem Konto des Vermieters eingegangen sein muss. Vor Beginn des Mietverhältnisses ist die erste Monatsmiete zusammen mit der Kaution, die meist den Mietzins von drei Monaten abzüglich der Kosten für Heizung und Warmwasser umfasst, zu entrichten.

Die Höhe des Mietzinses richtet sich nach der Größe, Lage und Ausstattung des gemieteten Objektes genauso wie nach den lokalen Begebenheiten. In Deutschland sind die Mieten im Süden deutlich teurer als im Norden und in der Tendenz auch im Westen teurer als im Osten. Darüber hinaus sind Mieten gemessen an der Nutzfläche in großen Städten meist teurer als in kleinen. Der Mietzins verläuft weitgehend proportional zu den Preisen für Immobilien. Vermieter müssen durch die Einnahmen, die sie aus der Vermietung eines Objektes erzielen, nicht nur dessen Kosten inklusive der Zinsen für die Hypothekenfinanzierung decken, sondern darüber hinaus auch eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Diese liegt bei deutschen Wohnimmobilien in der Regel bei etwa 4,0 Prozent im Jahr. Immobilien gelten wegen des sehr konstanten und von der konjunkturellen Entwicklung unabhängigen Mietzinses als sehr sichere Kapitalanlage, die über ein Direktinvestment genauso erworben werden kann wie durch einen offenen Immobilienfonds mit dem Schwerpunkt auf deutschen Wohnimmobilien.

Der Mietzins kann im Verlauf eines Mietverhältnisses angehoben werden. Dabei hat der Gesetzgeber festgelegt, dass in einem Zeitraum von fünf Jahren die Kaltmiete um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf, sofern der Vermieter einen stärkeren Anstieg nicht plausibel begründen kann (zum Beispiel durch notwendige Renovierungsmaßnahmen).

Kreditnehmer

Der Kreditnehmer ist einer der beiden Vertragsparteien eines Darlehensvertrages. Er erhält von der darlehensgebenden Bank den von ihm gewünschten Kreditbetrag ausbezahlt, sofern er die dazu notwendigen Voraussetzungen in punkto Bonität und Einkommen erfüllt. Nach der Auszahlung des Darlehens beginnt, sofern nicht eine Karenzphase vorgesehen ist, die Rückzahlung des aufgenommenen Kredites. Der Kapitaldienst setzt sich dabei aus den Zinsen, die auf den valutierenden Kreditbetrag erhoben werden und der Tilgung zusammen. Für gewöhnlich zahlt der Kreditnehmer während der gesamten Laufzeit eine identisch hohe Rate an die Bank, die auch als Annuität bezeichnet wird und bei der der Zinsanteil im Zeitverlauf zugunsten des Tilgungsanteils abnimmt.

Der Kreditnehmer muss bereits im Vorfeld der Darlehensaufnahme umfangreiche Vorbereitungen treffen, damit die Immobilienfinanzierung gelingt. Insbesondere gilt es, das nach Abzug aller erforderlichen Ausgaben zur Verfügung stehende Einkommen zu ermitteln, mit dem der Kredit bedient werden kann. Dabei sind angemessene und nicht zu knapp gehaltene Pauschalen für die Lebenshaltungskosten, für den Aufbau einer Altersversorgung sowie für Rücklagen anzusetzen. Auch nach allen Ausgaben und dem Kapitaldienst sollte noch ein angemessener laufender Restbetrag vom Einkommen übrig bleiben, der als Reserve dient und mit dem ggf. zusätzliche Kosten gedeckt werden können, wie beispielsweise die finanziellen Belastungen durch zusätzlichen Nachwuchs.

Der Kreditnehmer sollte weiterhin prüfen, welche Möglichkeiten der staatlichen Förderung für sein Vorhaben bestehen. Dabei können Zuschüsse oder Darlehen aus Mitteln der öffentlichen Hand, wie etwa solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, ebenso in Betracht kommen wie die Eigenheimrente, die die Nutzung von Vertragsguthaben in staatlich geförderten Rentenversicherungen ermöglicht. Welche Zuschüsse realisierbar sind, hängt von verschiedenen Umständen ab. So ist zum Beispiel entscheidend, ob der Kreditnehmer die Immobilie selbst nutzt oder sie an Dritte vermietet. Auch bestimmte bauliche Eigenschaften, insbesondere solche, die die Energieeffizienz des Gebäudes verbessern, sind für den Anspruch auf öffentliche Förderung von Bedeutung.

Zinsstruktur, inverse

Als inverse Zinsstruktur wird eine relativ seltene Situation an den Kapitalmärkten bezeichnet, in der die Zinsen für kurzfristige Darlehen höher sind als die für langfristige Kredite. Die Strukturkurve, die den Zinssatz in Abhängigkeit der Kreditkaufzeit angibt, verläuft dann nicht wie sonst üblich steigend, sondern fällt mehr oder weniger stark. Inverse Zinsstrukturen finden sich besonders häufig zu Beginn einer Rezession, da zu diesem Zeitpunkt die Nachfrage nach langfristigen Anlagen (die zur Refinanzierung von Krediten dienen) groß ist und deshalb der Preis für Anleihen in dem Segment steigt, was analog zu sinkenden Zinsen führt. Eine derartige Situation hält in der Regel nicht allzu lange an. Empirisch betrachtet verläuft die Zinsstruktur selten länger als ein Jahr lang invers.

Für Hypothekenfinanzierungen sind Zeiten, in denen die Zinsstruktur invers verläuft, günstig – Darlehen für Immobilien sind dann besonders billig. Da die Konstellation wie beschrieben am Beginn einer konjunkturellen Schwächephase steht, werden erfahrungsgemäß trotz der günstigen Konditionen weniger Kredite für Neufinanzierungen aufgenommen, da die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes größer ist und Vorhaben aufgeschoben werden. Darüber hinaus fallen inverse Strukturen zeitlich mit einem sehr negativ ausgeprägten Nachrichtenfluss zusammen, was den Effekt zusätzlich verstärkt.

Für Darlehensnehmer, die keinerlei Sorgen um ihr künftiges Einkommen tragen, sind derartige Konstellationen erfahrungsgemäß sehr günstig. Neben den insgesamt niedrigen Zinsen helfen auch bessere Verhandlungsmöglichkeiten sowie generell verminderte Margen der Banken im Baufinanzierungsgeschäft dabei, die Kosten zu drücken. Insofern stellen inverse Zinsstrukturen in vielen Fällen eine günstige Gelegenheit dar.
Die inverse Zinsstruktur versteht sich als Phänomen des Gesamtmarktes. Es kann deshalb vorkommen, dass das Preis-Leistungsverzeichnis einer Bank eine flache oder eine normale Struktur bei den Kosten für Finanzierungen aufweist, obwohl in der Gesamtperspektive inverse Zustände vorherrschen. Der Vergleich der Konditionen mehrerer Banken ist deshalb besonders in der konjunkturellen Umbruchphase dringend empfehlenswert.

Zinszuschlag

Banken erheben für grundpfandrechtlich besicherte Darlehen unterschiedlich hohe Zinsen und richten ihre Angebot an bestimmten Größen aus, anhand derer ein Zuschlag zur Basisverzinsung bemessen wird. Insbesondere ein höherer Beleihungsauslauf ist dabei ursächlich für Zinszuschläge. Der Grund für das Vorgehen der Banken liegt in dem aus Sicht der Kreditinstitute höheren Risiko. Kann ein Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nicht mehr nachkommen, kündigt die Bank das Darlehen. In der Regel steht nicht ausreichend Kapital zur Verfügung, um den Kredit zurückzubezahlen. Die Bank veräußert dann die Immobilie und versucht auf diesem Wege, ihre Außenstände beizutreiben. Gerade im Zuge einer Zwangsversteigerung aber kann oft kein guter Preis erzielt werden und der Veräußerungserlös deckt dann nicht die offenen Verbindlichkeiten. Dieses Risiko steigt umso mehr, je geringer der Eigenkapitalanteil ist, den der Kreditnehmer aus eigener Tasche zur Finanzierung der Immobilie bereitstellt. Das Eigenkapital wirkt als Sicherheitspuffer für die Bank. Deshalb wird bei geringen Eigenkapitalanteilen ein Zuschlag erhoben.

Als kritische Größe gilt für die Erhebung eines Zinszuschlags bei Immobilienfinanzierungen ein Beleihungsauslauf von sechzig Prozent. Wird das Objekt stärker durch die Hypothek belastet, nehmen nahezu alle Banken eine höhere Verzinsung vor. Diese gilt dann für das gesamte ausgereichte Darlehen und nicht für den Teil des Kredites, der über die Grenze von sechzig Prozent des Beleihungsauslaufes hinausgeht. Weitere kritische Finanzierungslevel sind 75 sowie 90 Prozent der Bau- oder Erwerbskosten.

Aufgrund der Zinszuschläge macht es Sinn, so viel Eigenkapital wie möglich zur Finanzierung bereitzustellen. Auch das Ansparen über einen längeren Zeitraum kann in Kauf genommen werden. Kalkulatorisch können dabei den Guthabenzinsen, die mit der Sparleistung erwirtschaftet werden, die geringeren Sollzinsen zugeschlagen werden. Zinszuschläge können vermieden werden, wenn neben dem Eigenkapital des Kreditnehmers auch nachrangige Darlehen aus Förderprogrammen der öffentlichen Hand, wie solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau, genutzt werden.

Wirtschaftsauskunftei

Wirtschaftsauskunfteien sind private Unternehmen, die Daten zum Zahlungsverhalten von Verbrauchern erheben, speichern, verarbeiten und an berechtigte Dritte weitergeben. Die größte Auskunftei in Deutschland ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz: Schufa, mit Sitz in Wiesbaden. Daneben existieren zahlreiche weitere Unternehmen, wobei die bekanntesten sicherlich Arvato-Infoscore und Creditreform sind.

Verbraucher, die ein Bankkonto eröffnen, einen Kredit beantragen oder eine Kreditkarte abschließen, erklären sich schriftlich damit einverstanden, dass die Bank, bei der ein bestimmtes Produkt erworben werden soll, der Schufa Daten über den Antrag, die Eröffnung von Konten, die Auszahlung von Krediten etc. übermittelt. Darüber hinaus wird der Auskunftei auch mitgeteilt, wenn der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt und etwa einen Kredit nicht zurückbezahlt oder auf einem gekündigten Konto ein Negativsaldo besteht.

Die Auskunfteien sammeln die Daten, die zu Vertragsverhältnissen von Verbrauchern bekannt sind. Die Vertragspartner der Schufa sind neben Banken auch Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen. Im Datenbestand der Schufa ist ersichtlich, welche Kredite ein Verbraucher in der Vergangenheit aufgenommen hat, wie viele Girokonten und Kreditkarten er unterhält und ob Telekommunikationsdienstleitungen in Anspruch genommen werden. Banken und andere Unternehmen, die Leistung auf Kredit gewähren, haben so einen Einblick in die Zahlungshistorie eines Verbrauchers und können sich ein Bild über dessen Kreditwürdigkeit machen.

Auskunfteien stellen ihren Vertragspartnern über ihren Datenbestand hinaus weitere Informationen zur Verfügung. So wird im Rahmen sogenannter Scorings die statistische Wahrscheinlichkeit ermittelt, mit der ein Verbraucher seinen vertraglichen Pflichten nachkommt. Grundlage der Scorewerte sind mathematisch-statistische Verfahren. Verbraucher können durch eine entsprechende Anfrage leicht in Erfahrung bringen, welche Daten zu ihrer Person bei der Auskunftei vorliegen. Die Schufa stellt darüber hinaus einen Basisscore zur Verfügung. Branchenspezifische Scorewerte sind ebenfalls erhältlich. Wie sich der Scorewert beeinflussen lässt, ist allerdings nicht bekannt, da die Schufa sich in diesem Punkt auf ihr Geschäftsgeheimnis beruft.

Inverse Zinsreferenz

Darlehen, deren Verzinsung nicht durch eine Zinsbindung fixiert, sondern anhand einer Referenz in Abhängigkeit von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt bemessen wird, können derart ausgestaltet sein, dass ein Anstieg des Referenzzinses zu einem Rückgang des Darlehenszinses führt. Umgekehrt steigen die Kreditzinsen, wenn der Referenzzinssatz sinkt. Eine solche Konstellation wird auch als inverse Zinsreferenz bezeichnet. Der Vorteil für Darlehensnehmer ist dabei eine größere Flexibilität, da den jeweiligen Erwartungen im Hinblick auf die künftige Zinsentwicklung besser Rechnung getragen werden kann.

Banken refinanzieren Immobilienfinanzierungen, denen eine inverse Zinsreferenz zugrundeliegt, in der Regel durch Reverse-Produkte, die eine identische Struktur aufweisen. Die Thematik insgesamt ist auf dem deutschen Markt von untergeordneter Bedeutung und die Anzahl der Kredite, die invers an einen Referenzzinsatz gekoppelt sind, ist sehr gering. Besonders auf dem Privatkundenmarkt findet sich das Modell fast gar nicht. Institutionelle Investoren nutzen inverse Zinsanpassungsklauseln mitunter und sichern auf diesem Wege ihr Portfolio gegen Zins- und Finanzierungskostenrisiken ab.

Die Referenzzinssätze, die bei inversen Zinsklauseln genutzt werden, entsprechen denen, die auch bei gewöhnlichen Darlehens-Konstruktionen zur Anwendung kommen. Dabei werden insbesondere der EURIBOR, meist in der drei-oder zwölfmonatigen Variante, sowie der EONIA genutzt. Beide Zinssätze entstammen dem Interbankenmarkt und werden maßgeblich von der geldpolitischen Ausrichtung der Europäischen Zentralbank gesteuert. Die Verzinsung des Darlehens entspricht dabei nicht eins zu eins dem Referenzzinsatz, sondern wird aus diesem gemäß einem exakt definierten Muster abgeleitet. Wie bei anderen Darlehen auch können zusätzlich Caps installiert werden, die den Verlauf des Darlehenszinses in bestimmten Grenzen halten.

Für private Bauherren und Käufer lohnen sich inverse Zinsmodelle in der Regel nicht. Zwar können grundsätzlich Vorteile erzeugt werden. Aufgrund des geringen Marktvolumens aber ist die Vergleichbarkeit der Angebote verschiedener Banken nicht in dem Maße gegeben, wie es bei klassischen Finanzierungen der Fall ist, wodurch die Konditionen tendenziell schlechter ausfallen.

Finanzierungskostenrisiko

Als Finanzierungskostenrisiko wird das Risiko eines Kreditnehmers bezeichnet, das mit variablen Verzinsungsbedingungen einhergeht. Ist der Zinssatz eines Kredites nicht festgeschrieben, sondern wird er aus einer Referenz abgeleitet, führen steigende Zinsen am Kapitalmarkt dazu, dass die Kosten des Darlehens ansteigen. Bei Annuitätendarlehen wirkt sich ein Anstieg der Zinsen umso stärker auf den zu leistenden Kapitaldienst aus, je größer der Zinsanteil an der Annuität ist. Finanzierungskostenrisiken bestehen grundsätzlich immer, wenn eine Immobilie ganz oder in Teilen durch Fremdkapital finanziert wird.

Bei Vorhaben, die nicht der Selbstnutzung sondern der Vermietung an Dritte dienen, kommt den Finanzierungskosten und den damit verbundenen Risiken eine besondere Bedeutung zu. Je größer der Fremdkapitalanteil bei der Finanzierung ausfällt, desto höher die die Eigenkapitalrendite des Investors, da die eigens eingesetzten Mittel durch die Kredite mit einer Hebelwirkung arbeiten und so die prozentualen Erträge höher ausfallen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn die Erträge des Vorhabens seine Kosten übersteigen. Steigen die Kosten der Finanzierung aufgrund eines Zinsanstieges an, kann schnell ein Verlust eintreten. Das Finanzierungskostenrisiko ist deshalb bei Immobilienprojekten, die der Gewinnerzielung dienen, von besonderer Bedeutung.

Um das Finanzierungskostenrisiko zu reduzieren bzw. zu eliminieren, stehen verschiedene Werkzeuge bereit. Mit einer Zinsfestschreibung wird der Darlehenszins für einen bestimmten Zeitraum oder auch die gesamte Laufzeit des Darlehens gesichert. Dadurch entfällt für den Kreditnehmer während der Zinsbindung das Finanzierungskostenrisiko. Im Gegenzug ist das Darlehen dann teurer – je nach Dauer der Zinsbindung und der Situation am Kapitalmarkt mitunter sogar erheblich.

Alternativ zur Zinsbindung kann ein Zinscap vereinbart werden. Dieses begrenzt den aus einer Referenz abgeleiteten Darlehenszins der Höhe nach auf einen bestimmten Zinssatz. Die Begrenzung kann dabei ebenfalls für einen gewissen Zeitraum oder die gesamte Laufzeit gelten. Das Zinscap ist in der Regel deutlich billiger als die Zinsfestschreibung und kann unter Umständen sogar kostenfrei sein, begrenzt das Finanzierungskostenrisiko jedoch lediglich anstatt es zu eliminieren.

Inflationsrisiko

Als Inflationsrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass Vermögenswerte durch die allgemeine Geldentwertung an Kaufkraft verlieren. Der Besitzer eines Gegenstandes kann nach dem flächendeckenden Anstieg aller Preise in einer Volkswirtschaft mit seinem Vermögen weniger konsumieren. Das Ausmaß des Kaufkraftverlustes hängt dabei maßgeblich davon ab, inwieweit ein Vermögensgegenstand die Preisentwicklung nachvollzieht. Immobilien gelten im Hinblick auf das Inflationsrisiko als ausgesprochen vorteilhaft, da sie Sachwerte darstellen, die auch in Zeiten hoher Teuerungsraten nicht an Wert verlieren. Die Theorie geht davon aus, dass die Preise von Immobilien und damit auch die Mieten, die damit erzielt werden können, in der langfristigen Perspektive resistent gegen inflationäre Entwicklungen in einer Volkswirtschaft sind. In der Praxis konnte sich dies in Deutschland nur teilweise bestätigen: Insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen stiegen die Immobilienpreise langsamer an als der vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden gemessene Preisindex. In größeren Städten allerdings war die Diskrepanz deutlich kleiner, so dass davon ausgegangen werden muss, dass insbesondere eine eingeschränkte Fungibilität dazu führt, dass Eigentümer von Immobilien Kaufkraftverluste durch Inflation erleiden.

Vermieter können sich gegen Inflation grundsätzlich absichern, indem im Mietvertrag eine Klausel eingesetzt wird, die die Anpassung der Kaltmiete an den amtlichen Verbraucherpreisindex vorsieht. Der Vermieter kann dann in Zeiten hoher Inflation die Miete deutlich erhöhen und dadurch sein reales Einkommen erhalten. Dabei bleibt die kalte Progression, die die stärkere Besteuerung durch nominal höhere Einkommen beschreibt, unberücksichtigt. Das Nettorealeinkommen eines Vermieters kann somit sinken, wenn die Inflation hoch ist und Mietsteigerungen mit dem Grenzsteuersatz versteuert werden müssen. Darüber hinaus kann eine Anpassung der Miete an den Verbraucherpreisindex dazu führen, dass die Miete für ein Objekt deutlich höher ausfällt als die vergleichbarer Immobilien, was zu einem höheren Leerstand und schließlich zur Marktuntauglichkeit eines Objektes führt.

Gemeinhin gelten Immobilien jedoch im Hinblick auf das Inflationsrisiko als die sicherste Anlageklasse neben Rohstoffen und sind so besser zur Vermögenssicherung in inflationären Phasen geeignet als Anleihen oder Bankguthaben.

Zulagenanspruch

Der Staat fördert den Erwerb selbstgenutzten Immobilieneigentums durch unterschiedliche Maßnahmen. Insbesondere Zulagen wie die Wohnungsbauprämie oder die Riester-Förderung sollen für die Bundesbürger einen Anreiz darstellen, in die eigenen vier Wände zu ziehen und auf diesem Wege ein Stück Vermögensbildung und Altersvorsorge zu betreiben. Die Zahlung von staatlichen Zuschüssen ist dabei an bestimmte Bedingungen geknüpft, die der Empfänger zwingend erfüllen muss. Um die Wohnungsbauprämie in Anspruch nehmen zu können, muss ein Bausparvertrag abgeschlossen werden. In diesen müssen jedes Jahr mindestens 50 Euro eingezahlt werden. Als Einzahlungen gelten dabei auch Abschlussprämien, die die Bausparkasse erhebt und mit den ersten Einzahlungen auf das Vertragskonto verrechnet. Eine weitere Bedingung für den Anspruch auf die Wohnungsbauprämie ist, dass der Antragsteller diese noch nicht in Anspruch genommen hat und dass die vom Gesetzgeber definierten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Diese belaufen sich bei Alleinstehenden auf 25.600 Euro im Jahr, bei gemeinsam veranlagten Ehegatten sind es 51.200 Euro jährlich. Das Guthaben aus dem Bausparvertrag, der mit der Wohnungsbauprämie gefördert wird, muss darüber hinaus nachweislich zu wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden, da ansonsten der Zulagenanspruch rückwirkend entfällt und die Zuschüsse gestrichen werden. Letztere Regelung gilt jedoch nur für Verträge, die nach dem Jahr 2008 abgeschlossen worden sind.

Bei der Riester-Zulage wird der Anspruch erworben, indem vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag eingezahlt werden. Mindestens sind 60 Euro, maximal 2100 Euro abzüglich der Zuschüsse pro Jahr einzuzahlen. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Empfänger der Zulagen Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung ist oder aber dem Grunde nach Rentenversicherungspflicht besteht. Die Zuschüsse setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr, die Kinderzulage beläuft sich auf 185 Euro im Jahr bei Kindern, die vor dem Jahr 2008 geboren worden sind und auf 300 Euro im Jahr bei Nachwuchs, der nach dem Jahr 2007 zur Welt gekommen sind.

Zulagen

Zulagen werden in Deutschland vom Staat unter gewissen Umständen Käufern oder Bauherren gewährt, wenn diese eine zur Selbstnutzung bestimmte Immobilie erwerben. Die frühere Eigenheimzulage wurde vor einigen Jahren abgeschafft, so dass im Jahr 2009 im Wesentlichen die Riester-Zulage Bau- oder Erwerbsvorhaben unterstützt. Sie wird gewährt, wenn Eigentümer einen speziellen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag unterhalten und diesen zur Immobilienfinanzierung nutzen. Der Staat fördert die auch als Riester-Rente bekannten Verträge mit Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen, wenn der Vertragsinhaber bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherungen und Personen, die dem Grunde nach rentenversicherungspflichtig sind, kommen dann in den Genuss der staatlichen Zulagen, wenn sie vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einzahlen. Die maximal in einem Jahr zu entrichtenden Einzahlungen sind auf 2100 Euro abzüglich der staatlichen Zuschüsse begrenzt. Wird kein Erwerbseinkommen erzielt, etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung, wird der Anspruch auf die Zulagen durch die Einzahlung des Sockelbeitrages in Höhe von 60 Euro jährlich erworben.

Die staatlichen Zuschüsse setzen sich aus einer Grund- sowie einer Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beläuft sich auf 154 Euro im Jahr. Sie wird jedem Vertragsinhaber unabhängig von Einkommen oder Familienstand gewährt. Zusätzlich zahlt der Staat eine Zulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Diese beträgt 185 Euro im Jahr für Kinder, die bis einschließlich 2007 geboren wurden und 300 Euro für Kinder, die nach dem 31.12.07 zur Welt gekommen sind. Die Zuschüsse werden direkt in die Verträge einbezahlt und können so zur Tilgung eines Immobilienkredites genutzt werden.

Zusätzlich zu den Zulagen können Vertragsinhaber von steuerlichen Erleichterungen profitieren, deren Umfang mit dem Erwerbseinkommen ansteigt. Die Einzahlungen in Riester-Verträge können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden, so dass die Steuerersparnis bei Angestellten mit einem hohen Einkommen die Zuschüsse betragsmäßig übersteigt. Die Geltendmachung erfolgt gegenüber dem zuständigen Finanzamt.