Mietzins
Der Mietzins bezeichnet die Miete, die vom Mieter an der Vermieter als Gegenleistung zur Nutzung der angemieteten Wohnung entrichtet werden muss. Der Begriff war früher auch in Deutschland üblich, findet heute jedoch vornehmlich in Österreich und der Schweiz Anwendung. Die Zahlung wird in der Regel monatlich entrichtet, wobei die Miete für einen Monat spätestens zu dessen Beginn auf einem Konto des Vermieters eingegangen sein muss. Vor Beginn des Mietverhältnisses ist die erste Monatsmiete zusammen mit der Kaution, die meist den Mietzins von drei Monaten abzüglich der Kosten für Heizung und Warmwasser umfasst, zu entrichten.
Die Höhe des Mietzinses richtet sich nach der Größe, Lage und Ausstattung des gemieteten Objektes genauso wie nach den lokalen Begebenheiten. In Deutschland sind die Mieten im Süden deutlich teurer als im Norden und in der Tendenz auch im Westen teurer als im Osten. Darüber hinaus sind Mieten gemessen an der Nutzfläche in großen Städten meist teurer als in kleinen. Der Mietzins verläuft weitgehend proportional zu den Preisen für Immobilien. Vermieter müssen durch die Einnahmen, die sie aus der Vermietung eines Objektes erzielen, nicht nur dessen Kosten inklusive der Zinsen für die Hypothekenfinanzierung decken, sondern darüber hinaus auch eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. Diese liegt bei deutschen Wohnimmobilien in der Regel bei etwa 4,0 Prozent im Jahr. Immobilien gelten wegen des sehr konstanten und von der konjunkturellen Entwicklung unabhängigen Mietzinses als sehr sichere Kapitalanlage, die über ein Direktinvestment genauso erworben werden kann wie durch einen offenen Immobilienfonds mit dem Schwerpunkt auf deutschen Wohnimmobilien.
Der Mietzins kann im Verlauf eines Mietverhältnisses angehoben werden. Dabei hat der Gesetzgeber festgelegt, dass in einem Zeitraum von fünf Jahren die Kaltmiete um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf, sofern der Vermieter einen stärkeren Anstieg nicht plausibel begründen kann (zum Beispiel durch notwendige Renovierungsmaßnahmen).