Grundschuldlöschung
Die Eintragung einer Grundschuld ist im Rahmen einer Baufinanzierung ein unumgänglicher Schritt. Durch dieses Grundpfandrecht sichert sich der Darlehensgeber umfassend ab: Sollte der Darlehensnehmer nicht mehr in der Lage sein, seine vereinbarten Raten zu bedienen, berechtigt die Grundschuld das Kreditinstitut zur Einleitung einer Zwangsvollstreckung oder einer Zwangsversteigerung. Es ist daher verständlich, dass viele Immobilieneigentümer den Zeitpunkt herbeisehnen, an dem das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Ab diesem Moment besteht die Möglichkeit, die Grundschuld offiziell löschen zu lassen. Ist die Grundschuldlöschung vollzogen, ist die Immobilie wieder frei von diesen speziellen Belastungen, und eine Verwertung durch die Bank ist nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Voraussetzungen für die Entfernung des Grundpfandrechts
Die Löschung einer Grundschuld kann jedoch nicht willkürlich erfolgen. Da es sich um ein formelles Grundpfandrecht handelt, sind die Grundbuchämter an strenge gesetzliche Richtlinien gebunden. Im Wesentlichen müssen zwei Kernvoraussetzungen erfüllt sein, um das Verfahren einzuleiten. Erstens ist die aktive Veranlassung durch den Eigentümer erforderlich, da nur dieser die Entfernung der Einträge beantragen kann. Zweitens muss dem Grundbuchamt eine sogenannte Löschungsbewilligung vorgelegt werden. Ohne dieses offizielle Dokument darf das Amt keine Streichung im Register vornehmen.
Die Löschungsbewilligung und ihre Anforderung
Bei der Löschungsbewilligung handelt es sich um eine formelle Erklärung des Grundschuldgläubigers – in der Regel eine Bank oder Bausparkasse –, in der dieser explizit der Löschung des Rechts zustimmt. Dieses Dokument wird üblicherweise nicht automatisch versandt, sondern muss vom Darlehensnehmer nach der vollständigen Tilgung des Kredits angefordert werden. Sobald die letzte Rate beglichen wurde, stellt der Darlehensgeber auf Nachfrage die erforderliche Bestätigung aus, die zudem notariell beglaubigt sein muss.
Optionen: Löschung oder Umwandlung
Für die eigentliche Abwicklung stehen dem Eigentümer verschiedene Wege offen. Im Regelfall wird die Grundschuld direkt im Grundbuch der Immobilie gestrichen und ist damit rechtlich nicht mehr existent. Alternativ kann der Eigentümer jedoch die Umwandlung in eine sogenannte Eigentümergrundschuld veranlassen. In diesem Fall bleibt der Eintrag im Grundbuch bestehen, allerdings wechselt die Gläubigerposition: Der Eigentümer wird nun selbst zum Gläubiger der Grundschuld. Dies bietet den strategischen Vorteil, dass das bestehende Recht später für weitere Finanzierungen, etwa Modernisierungen, kostengünstig wiederverwendet werden kann, ohne dass eine erneute Neueintragung erforderlich ist.
FAQ
Wann ist der beste Zeitpunkt, um eine Grundschuld löschen zu lassen?
Eine Löschung ist erst nach der vollständigen Rückzahlung des Darlehens möglich, sobald die Bank die Löschungsbewilligung erteilt hat. Viele Eigentümer warten jedoch mit der Löschung, solange kein Verkauf der Immobilie geplant ist, um die Kosten für das Grundbuchamt zunächst einzusparen.
Welche Kosten fallen bei einer Grundschuldlöschung an?
Die Kosten für die Löschung setzen sich aus den Gebühren für die notarielle Beglaubigung der Löschungsbewilligung und den Gebühren des Grundbuchamtes zusammen. In der Regel müssen Eigentümer mit etwa 0,2 Prozent der Grundschuldsumme für diesen Vorgang rechnen.
Was ist der Vorteil einer Eigentümergrundschuld gegenüber einer vollständigen Löschung?
Eine Eigentümergrundschuld bleibt im Grundbuch rangwahrend bestehen und kann jederzeit als Sicherheit für neue Kredite genutzt werden. Dadurch spart der Eigentümer bei künftigen Finanzierungen die hohen Gebühren für eine komplette Neubestellung und Neueintragung eines Pfandrechts.
