Grundschuldlöschung

Die Eintragung einer Grundschuld ist im Rahmen einer Baufinanzierung ein unumgänglicher Schritt. Durch dieses Grundpfandrecht sichert sich der Darlehensgeber umfassend ab: Sollte der Darlehensnehmer nicht mehr in der Lage sein, seine vereinbarten Raten zu bedienen, berechtigt die Grundschuld das Kreditinstitut zur Einleitung einer Zwangsvollstreckung oder einer Zwangsversteigerung. Es ist daher verständlich, dass viele Immobilieneigentümer den Zeitpunkt herbeisehnen, an dem das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist. Ab diesem Moment besteht die Möglichkeit, die Grundschuld offiziell löschen zu lassen. Ist die Grundschuldlöschung vollzogen, ist die Immobilie wieder frei von diesen speziellen Belastungen, und eine Verwertung durch die Bank ist nicht mehr ohne Weiteres möglich.

Voraussetzungen für die Entfernung des Grundpfandrechts

Die Löschung einer Grundschuld kann jedoch nicht willkürlich erfolgen. Da es sich um ein formelles Grundpfandrecht handelt, sind die Grundbuchämter an strenge gesetzliche Richtlinien gebunden. Im Wesentlichen müssen zwei Kernvoraussetzungen erfüllt sein, um das Verfahren einzuleiten. Erstens ist die aktive Veranlassung durch den Eigentümer erforderlich, da nur dieser die Entfernung der Einträge beantragen kann. Zweitens muss dem Grundbuchamt eine sogenannte Löschungsbewilligung vorgelegt werden. Ohne dieses offizielle Dokument darf das Amt keine Streichung im Register vornehmen.

Die Löschungsbewilligung und ihre Anforderung

Bei der Löschungsbewilligung handelt es sich um eine formelle Erklärung des Grundschuldgläubigers – in der Regel eine Bank oder Bausparkasse –, in der dieser explizit der Löschung des Rechts zustimmt. Dieses Dokument wird üblicherweise nicht automatisch versandt, sondern muss vom Darlehensnehmer nach der vollständigen Tilgung des Kredits angefordert werden. Sobald die letzte Rate beglichen wurde, stellt der Darlehensgeber auf Nachfrage die erforderliche Bestätigung aus, die zudem notariell beglaubigt sein muss.

Optionen: Löschung oder Umwandlung

Für die eigentliche Abwicklung stehen dem Eigentümer verschiedene Wege offen. Im Regelfall wird die Grundschuld direkt im Grundbuch der Immobilie gestrichen und ist damit rechtlich nicht mehr existent. Alternativ kann der Eigentümer jedoch die Umwandlung in eine sogenannte Eigentümergrundschuld veranlassen. In diesem Fall bleibt der Eintrag im Grundbuch bestehen, allerdings wechselt die Gläubigerposition: Der Eigentümer wird nun selbst zum Gläubiger der Grundschuld. Dies bietet den strategischen Vorteil, dass das bestehende Recht später für weitere Finanzierungen, etwa Modernisierungen, kostengünstig wiederverwendet werden kann, ohne dass eine erneute Neueintragung erforderlich ist.

FAQ

Wann ist der beste Zeitpunkt, um eine Grundschuld löschen zu lassen?

Eine Löschung ist erst nach der vollständigen Rückzahlung des Darlehens möglich, sobald die Bank die Löschungsbewilligung erteilt hat. Viele Eigentümer warten jedoch mit der Löschung, solange kein Verkauf der Immobilie geplant ist, um die Kosten für das Grundbuchamt zunächst einzusparen.

Welche Kosten fallen bei einer Grundschuldlöschung an?

Die Kosten für die Löschung setzen sich aus den Gebühren für die notarielle Beglaubigung der Löschungsbewilligung und den Gebühren des Grundbuchamtes zusammen. In der Regel müssen Eigentümer mit etwa 0,2 Prozent der Grundschuldsumme für diesen Vorgang rechnen.

Was ist der Vorteil einer Eigentümergrundschuld gegenüber einer vollständigen Löschung?

Eine Eigentümergrundschuld bleibt im Grundbuch rangwahrend bestehen und kann jederzeit als Sicherheit für neue Kredite genutzt werden. Dadurch spart der Eigentümer bei künftigen Finanzierungen die hohen Gebühren für eine komplette Neubestellung und Neueintragung eines Pfandrechts.

Entnahmephase

Die Entnahmephase eines Wohn-Riester-Vertrages ist das Pendant zur Ansparphase herkömmlicher Riester-Produkte, wobei das Kapital hier unmittelbar der Immobilienfinanzierung dient. Während dieser Phase werden sowohl die privaten Eigenbeiträge als auch die staatlichen Zulagen direkt zur Tilgung eines Immobiliendarlehens eingesetzt. Durch diese fortlaufende Zuführung von Mitteln reduziert sich die effektive Zinsbelastung und die Laufzeit des Kredites verkürzt sich spürbar. Am Ende dieser Phase, deren Dauer der Kreditnehmer flexibel gestalten kann, steht die Entscheidung über den Ausgleich des Wohnförderkontos an. Werden die entnommenen Beträge nicht zurückgeführt, verbleibt ein fiktiver Kontostand, der die Grundlage für die spätere Besteuerung bildet.

Steuerliche Behandlung und das Wohnförderkonto

Da die Beiträge während der Entnahmephase steuerlich begünstigt werden, unterliegt das im Objekt gebundene Kapital in der Rentenphase der nachgelagerten Besteuerung. Das Finanzamt führt hierzu ein virtuelles Wohnförderkonto, auf dem alle entnommenen Beträge und Zulagen mit jährlich zwei Prozent verzinst werden. Zum Rentenbeginn hat der Vertragsinhaber die Wahl: Entweder erfolgt eine Einmalbesteuerung des gesamten Kontostands mit einem Rabatt von 30 Prozent oder die Summe wird ratierlich bis zum 85. Lebensjahr mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Da durch die Entnahme zur Tilgung keine klassische Zusatzrente ausgezahlt wird, sollten Eigentümer frühzeitig ein ergänzendes Vorsorgekonzept entwickeln, um die verbleibende Versorgungslücke im Alter trotz mietfreien Wohnens effektiv zu schließen.

Staatliche Zulagen und steuerliche Höchstbeträge

Während der Entnahmephase profitieren die Vertragsinhaber von einer Kombination aus direkten Zuschüssen und steuerlichen Erleichterungen. Die jährlichen Einzahlungen können bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro inklusive der Zulagen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die staatliche Förderung setzt sich aus einer Grundzulage von 175 Euro sowie Kinderzulagen zusammen. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beträgt der Zuschuss 185 Euro, während für später geborene Kinder 300 Euro jährlich gewährt werden. Über eine Gesamtlaufzeit von mehreren Jahrzehnten kann der kumulierte Vorteil aus Zinsersparnis, Zulagen und Steuervorteilen eine Summe von über 50.000 Euro erreichen.

FAQ

Was ist das Wohnförderkonto und welche Rolle spielt es?

Das Wohnförderkonto ist ein rein kalkulatorisches Konto der Finanzverwaltung, das die staatlich geförderte Tilgungsleistung eines Wohn-Riester-Vertrages erfasst. Es dient als Bemessungsgrundlage für die Steuerlast, die zu Beginn der Rentenphase auf den im Eigenheim gebundenen Förderanteil fällig wird.

Wie unterscheiden sich die Kinderzulagen bei Wohn-Riester?

Die Höhe der Kinderzulage ist vom Geburtsjahr des Kindes abhängig: Für jedes Kind mit Geburtsdatum vor 2008 zahlt der Staat 185 Euro jährlich. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, erhöht sich dieser Zuschuss auf 300 Euro pro Jahr.

Welche Optionen bestehen bei der Besteuerung zu Rentenbeginn?

Eigentümer können zwischen einer sofortigen Einmalbesteuerung wählen, bei der lediglich 70 Prozent des Wohnförderkontos versteuert werden müssen, oder einer jährlichen Versteuerung bis zum 85. Lebensjahr. Die Wahl der passenden Variante hängt maßgeblich von der individuellen Progression und der Liquidität im Ruhestand ab.

Eigenkapitalanteil

Als Eigenkapitalanteil wird derjenige Teil des Bau- oder Kaufpreises einer Immobilie bezeichnet, den der Eigentümer durch eigene Mittel finanziert und der somit nicht durch externe Kredite gedeckt werden muss. Theoretisch kann sich dieser Anteil auf jeden Wert zwischen 0 % und 100 % belaufen. In der Praxis hat die Höhe des Eigenkapitals jedoch massive Auswirkungen auf die Konditionen der Finanzierung: Sie beeinflusst direkt den Zinssatz, die Dauer des Tilgungszeitraumes sowie das Risiko einer Überschuldung, sollte das Objekt zu einem späteren Zeitpunkt notgedrungen veräußert werden müssen.

Zinsgestaltung und Beleihungsauslauf

Ein wesentlicher Grundsatz der Baufinanzierung lautet: Je größer der Eigenkapitalanteil, desto niedriger ist in der Regel der zu zahlende Zinssatz. Die meisten deutschen Kreditinstitute beginnen ab einem Beleihungsauslauf von rund 60 % damit, Risikoaufschläge auf den Kreditzins zu verlangen. Aus Sicht der Banken steigt ab diesem Niveau das Risiko eines Adressausfalls deutlich an. Sogenannte Vollfinanzierungen, bei denen der Eigenkapitalanteil bei 0 % liegt und unter Umständen sogar die Erwerbsnebenkosten mitfinanziert werden, sind dementsprechend kostspielig. Diese Vorsicht der Banken resultiert aus der Erfahrung, dass bei einer Zwangsversteigerung die Erlöse oft nicht ausreichen, um den vollen Erwerbswert inklusive aller Nebenkosten abzudecken.

Vorteile für die Tilgung und Laufzeit

Ein hoher Eigenkapitalanteil wirkt sich nicht nur positiv auf den Zinssatz aus, sondern beschleunigt auch die vollständige Entschuldung des Vorhabens. Da die absolute Darlehenssumme geringer ausfällt, kann bei gleicher monatlicher Belastung ein höherer anfänglicher Tilgungssatz gewählt werden. Diese Kombination führt zu einer kürzeren Gesamtlaufzeit, was wiederum oft zusätzliche Zinsvergünstigungen mit sich bringt, da die Banken bei kürzeren Zeiträumen von einer besseren Kalkulierbarkeit und einem geringeren Zinsänderungsrisiko ausgehen.

Strategien zur Erhöhung der Eigenmittel

Um einen soliden Eigenkapitalanteil vorweisen zu können, ist eine frühzeitige finanzielle Planung unerlässlich. Bewährte Instrumente hierfür sind klassische Sparmaßnahmen wie Bausparverträge oder langfristige Banksparpläne. Wer zum Zeitpunkt des Immobilienkaufs nicht über ausreichend liquide Mittel verfügt, kann den Eigenkapitalanteil alternativ durch Eigenkapitalersatzleistungen erhöhen. Hierzu zählen beispielsweise die Abtretung von Lebensversicherungen oder die Einbringung von Eigenleistungen am Bau, die den Beleihungsauslauf zugunsten des Kreditnehmers verbessern.

FAQ

Wie hoch sollte der Eigenkapitalanteil für eine Finanzierung mindestens sein?

Experten empfehlen meist einen Eigenkapitalanteil von mindestens 20 % der Kaufsumme. Zudem sollten die Erwerbsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Steuer), die etwa 10 % bis 15 % des Kaufpreises ausmachen, idealerweise immer aus eigenen Mitteln gedeckt werden, um eine solide Finanzierungsbasis zu schaffen.

Warum sinkt der Zinssatz bei mehr Eigenkapital so stark?

Der Zinssatz sinkt, weil das Risiko der Bank abnimmt. Da die Bank bei einer Verwertung der Immobilie als erste bedient wird, ist ihr Kapital bei einem niedrigen Beleihungsauslauf selbst dann gesichert, wenn das Haus unter dem ursprünglichen Marktwert verkauft werden muss. Diese Sicherheit gibt die Bank in Form von Zinsrabatten an den Kunden weiter.

Können Eigenleistungen (Muskelhypothek) den Eigenkapitalanteil wirklich ersetzen?

Ja, viele Banken erkennen fundierte Eigenleistungen bis zu einer gewissen Grenze (oft bis zu 15 % der Bausumme) als fiktives Eigenkapital an. Da diese Arbeit den Wert des Hauses steigert, ohne dass ein Kredit dafür aufgenommen werden muss, verbessert sie die Eigenkapitalquote in der bankinternen Berechnung.

Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Schuldner dauerhaft seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Im Bereich der privaten Baufinanzierung bedeutet dies, dass die laufenden Kreditraten für einen längeren Zeitraum nicht mehr gezahlt werden können, obwohl keine besonderen anderweitigen Belastungen zu tragen sind. Das Einkommen des Schuldners reicht dann zur Deckung der Verbindlichkeiten schlicht nicht aus.

In der Regel wird ein Kredit von der Bank bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners umgehend gekündigt und der valutierende Darlehensbetrag zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt. Kann der Kreditnehmer den Saldo dann nicht begleichen, was bei tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit der Fall ist, leitet die Bank Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein und verwertet die Immobilie. In den meisten Fällen wird das Objekt dann beim zuständigen Amtsgericht versteigert. Ob der Veräußerungserlös dazu ausreicht, die bestehenden Verbindlichkeiten zu decken, hängt unter anderem davon ab, wie hoch die Immobilie beliehen wurde und wie hoch der Eigenkapitalanteil zum Zeitpunkt der Zwangsversteigerung ausfällt.

Sofern nach der Versteigerung noch Verbindlichkeiten bestehen, müssen diese durch den Kreditnehmer ebenfalls zurückgeführt werden. Im schlimmsten Fall kann eine Begleichung der Schulden gar nicht erfolgen, weil das Einkommen des Darlehensnehmers zu gering ausfällt und es muss ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, an dessen Ende die Restschuldbefreiung per Gerichtsbeschluss steht, sofern die Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren erfolgreich bestritten werden konnte.

Die Ursachen von Zahlungsunfähigkeit bei Eigenheimbesitzern kann unterschiedlicher Natur sein. Zum einen können sich die Einkommensverhältnisse im Laufe der Tilgung verschlechtern – etwa weil der Arbeitsplatz verloren geht. Zum anderen können auch unvorhergesehene Kosten das Budget über Gebühr strapazieren. Oft liegen die Fehler, die zur Zahlungsunfähigkeit führen, auch bereits in der Konzeption der Finanzierung. Wird beispielsweise die Bildung von Rücklagen aus dem laufenden Budget nicht eingeplant, kann dies im Fall unvorhergesehener Ereignisse bereits zum Eintritt der Zahlungsunfähigkeit führen. Eine gute Planung ist deshalb wichtig für das Gelingen einer Eigenheimfinanzierung.

Mieteinnahmen

Die Mieteinnahmen eines Vermieters sind diejenigen Bezüge, die der Mieter eines Objektes für dessen Überlassung zahlt. Sie werden in der Regel einmal im Monat entrichtet. Die Miete setzt sich dabei zusammen aus der Kalt- und der Warmmiete. Letztere ist als Abschlagszahlung des Mieters für laufende Kosten wie Heizung und Warmwasser sowie Gebühren für die städtische Müllentsorgung sowie die Gebäudereinigung zu verstehen. Die Kaltmiete ist die eigentliche Miete und stellt die Einnahmequelle des Vermieters dar. Sie richtet sich der Höhe nach an der Lage und Ausstattung des vermieteten Objektes sowie dessen geographischer Lage aus. Dabei ist die Miete in Großstädten tendenziell höher als in ländlichen Gebieten. Die Mieteinnahmen fallen darüber hinaus regional sehr unterschiedlich aus. Im Süden Deutschlands sind die Mieten dabei in der Tendenz höher als im Norden. Die Miete korreliert dabei mit den Immobilienpreisen, so dass höhere Mieteinnahmen mit höheren Finanzierungskosten für den Vermieter verbunden sind, sofern dieser zum Erwerb eines Objektes einen Kredit bei einer Bank aufnimmt.

Die Mieteinnahmen sind bei der Kalkulation über die Anschaffung einer Immobilie zwecks Altersvorsorge und Vermögensaufbau von großer Bedeutung. Sie dienen der teilweisen Deckung der Belastungen durch den vom Kreditnehmer zu entrichtenden Kapitaldienst und stellen nach der vollständigen Rückzahlung des Kredites die laufende Einnahmequelle dar, die im Rahmen der Alterssicherung die finanzielle Versorgung im Ruhestand gewährleistet. Aufgrund der großen Bedeutung der Mieteinnahmen für ein Finanzierungsvorhaben ist es für den Eigentümer eines Objektes wichtig, die Immobilie möglichst ununterbrochen an Dritte zu vermieten. Da dies nicht immer möglich ist, muss bei der Finanzkalkulation ein angemessener Leerstand eingeplant werden. Dieser sollte sich nach den örtlichen Begebenheiten richten und, sofern die Umstände nicht anderes erfordern, auf Erfahrungswerten basieren. Darüber hinaus müssen Ausfälle der Mieteinnahmen durch Zahlungsunfähigkeit des Mieters einkalkuliert werden.

Steuerlich sind Mieteinnahmen, die die Betriebskosten übersteigen, mit dem persönlichen Steuersatz des Eigentümers zu veranschlagen.

Preisverhandlungen

Preisverhandlungen finden in der Regel immer dann statt, wenn eine Immobilie veräußert werden soll und weder Käufer noch Verkäufer in einer derart komfortablen Situation sind, dass der Preise einseitig festgelegt werden kann. Bei Preisverhandlungen gilt es eine Reihe von Punkten zu beachten. Für beide an einer Transaktion beteiligten Parteien bieten die Verhandlungen erhebliches Potenzial. Käufer können durch geschicktes Agieren den Preis drücken, Verkäufer jedoch können ihrerseits ebenfalls durch geeignete Vorgehensweisen einen attraktiven Verkaufspreis erzielen. Ausgangsbasis von Preisverhandlungen ist in der Regel eine Verhandlungsbasis, die vom Verkäufer bereits in einer Annonce genannt wird.

Ausgehend von dieser Verhandlungsbasis können Käufer versuchen, den Preis zu drücken. Dazu müssen in der Regel Gründe angegeben werden. So kann der Käufer etwa Mängel am Objekt anbringen und diese als Rechtfertigung für einen Preisnachlass nutzen. Diese Mängel können etwa in einem bestehenden Renovierungsbedarf einzelner Gebäudeteile oder anderen Umständen liegen, die nach dem Kauf weitere Investitionen erforderlich machen. Insbesondere können Käufer klarmachen, dass sie bestimmte Mängel gravierender einschätzen als der Verkäufer. Rabatte auf die Verhandlungsbasis können darüber hinaus durch bestimmte Vorteile gerechtfertigt werden, die der Käufer dem Verkäufer bietet. Eine besonders schnelle Abwicklung der Zahlung beispielsweise ist für Eigentümer, die aufgrund anderer geplanter Engagements Liquidität benötigen, von Vorteil.

Verkäufer können den Kaufpreis nach oben treiben, indem sie mehrere Nachfrager zum gleichen Zeitpunkt zu einer Besichtigung einladen und so das Interesse schüren. Sofern es gelingt, unter den Interessenten die Sorge zu schüren, dass das Objekt anderweitig verkauft werden könnte, sind Preissteigerungen möglich. Darüber hinaus können Eigentümer die Behebung bestimmter Mängel oder den Umbau einzelner Teile nach den Wünschen der Käufer anbieten und so deren Nutzen durch die Immobilie erhöhen. Insbesondere in Kombination bieten diese Maßnahmen in einem normalen Markt die Möglichkeit, einen guten Preis zu erzielen und von der Verhandlungsbasis nach oben abzuweichen.

Verhandlungsbasis

Als Verhandlungsbasis wird ein Preis bezeichnet, der im Vorfeld einer Immobilientransaktion von einer der beiden beteiligten Parteien genannt wird und sich als Richtgröße versteht, aus der der Preisrahmen, in dem sich ein Objekt befindet, abgeleitet werden kann. Der Verkäufer einer Immobilie kann dabei im Rahmen einer Annonce genauso eine Verhandlungsbasis definieren wie der Käufer, der auf der Suche nach einem geeigneten Objekt seine Vorstellungen im Hinblick auf die Investitionskosten angibt. Die Definition einer Zielgröße dient dabei auch als Filter für Anbieter und Nachfrager: Stimmen die Vorstellungen der beiden Parteien überhaupt nicht überein und liegt beispielsweise zwischen der Verhandlungsbasis, die der Eigentümer eines Objektes angibt und dem Kostenrahmen, der einem potenziellen Käufer zur Verfügung steht, eine sehr große Differenz, ist eine weitere Kontaktaufnahme von vornherein überflüssig.

Kommt es zu Preisverhandlungen zwischen Eigentümer und Interessent, dient die Verhandlungsbassi als Richtschnur für die im Raum stehenden Größenordnungen. Eine Abweichung in Höhe von zehn Prozent von der Verhandlungsbasis gilt dabei als ausgesprochen viel. In der Regel belaufen sich die Abweichungen, unabhängig davon, ob sie nach oben oder nach unten hin stattfinden, auf nicht mehr als fünf Prozent. Größere Differenzen sind nur dann plausibel, wenn sich an dem Objekt, dem die Verhandlungsbasis zugeschrieben wurde, etwas Gravierendes ändert – wenn der Eigentümer etwa bestimmte Reparaturen vornimmt oder Teile des Gebäudes sanieren lässt. In diesen Fällen sind, abhängig vom Kostenumfang der Maßnahmen, größere Abweichungen durchaus möglich.

Eigentümer können durch Feldversuche das Potenzial, das ein Objekt im vorherrschenden Marktumfeld bietet, ausloten. So kann in verschiedenen lokalen Zeitungen der Verkauf inseriert werden. Dabei wird jeweils eine Unterschiedliche Verhandlungsbasis angegeben. An der Anzahl der Kontakte je Inserat lässt sich dann erkennen, wie reagibel sich die potenziellen Käufer im Hinblick auf den Preis zeigen. Die Vorgehensweise macht nur dann Sinn, wenn Zufälle ausgeschlossen werden können und eine entsprechend valide Datenerhebung erfolgt.

Ratenneuaufteilung

Als Ratenneuaufteilung wird die Umstrukturierung des Kapitaldienstes, den ein Kreditnehmer gegenüber seiner darlehensgebenden Bank leistet, bezeichnet. Es kann sich dabei um eine Anhebung des Tilgungssatzes genauso handeln wie um eine Reduktion. Wird der Tilgungssatz angehoben, erhöht sich die monatlich zu zahlende Rate und damit die finanzielle Belastung für den Kreditnehmer. Der Zeitraum bis zur vollständigen Tilgung des aufgenommenen Darlehens verkürzt sich entsprechend, der Kreditnehmer ist früher schuldenfrei. Bei einer Senkung des Tilgungssatzes werden die Raten, die der Kreditnehmer jeden Monat an seine Bank zahlt, reduziert. Im Gegenzug verlängert sich der Tilgungszeitraum und der Kreditnehmer ist erst zu einem späteren Zeitpunkt schuldenfrei als ursprünglich vereinbart.

Die Motivation, die hinter einer Neuaufteilung der Raten einer Immobilienfinanzierung steckt, kann unterschiedlicher Natur sein. Eine Erhöhung des Tilgungssatzes und die damit einhergehende Beschleunigung der Rückzahlung bieten sich an, wenn das Einkommen, das zur Tilgung des Darlehens zur Verfügung steht, ansteigt und so die Freiräume wachsen. Da die Darlehenszinsen meistens höher sind als die Erträge, die mit einer Anlage der Ersparnisse am Kapitalmarkt zu erzielen sind, stellt die zügigere Rückzahlung bestehender Schulden die effizienteste Möglichkeit dar. Wird der Tilgungssatz hingegen gesenkt und damit die Rückzahlung auf einen längeren Zeitraum gestreckt, ist in der Regel ein finanzieller Engpass des Kreditnehmers die Ursache dafür. Können die laufenden Raten nicht mehr ohne allzu große Schwierigkeiten aufgebracht werden, ist es ratsam, so bald wie möglich das Gespräch mit der Bank zu suchen und um einen Ratenneuaufteilung zu bitten. Dieser muss das Kreditinstitut schriftlich zustimmen, damit sie rechtswirksam wird.

Eine Umstrukturierung der Verbindlichkeiten sollte in das persönliche Finanz- und Vermögenskonzept des Kreditnehmers eingebettet werden. Verzögert sich die Rückzahlung, müssen mitunter auch andere Maßnahmen wie etwa solche zur persönlichen Altersvorsorge angepasst werden. Durch eine Verschiebung des Eintritts in den Ruhestand lassen sich die notwendigen Freiräume in einem solchen Fall schaffen.

Finanzierungskosten

Die Finanzierungskosten einer Immobilienfinanzierung setzen sich primär aus den Sollzinsen für das beanspruchte Darlehen sowie aus weiteren Zins- und Bearbeitungskosten zusammen. In bestimmten Fällen können zudem Vertriebs- und Vermittlungsgebühren anfallen. Zu den zusätzlichen Zinskosten gehören vor allem Bereitstellungszinsen und seltener auch Überziehungszinsen. In der Gesamtkalkulation einer Hypothekenfinanzierung summieren sich diese Kosten über die gesamte Laufzeit oft zu einem erheblichen Betrag, der in manchen Fällen sogar die Höhe des ursprünglichen Bau- oder Kaufpreises erreichen kann.

Sollzinsen und die Dynamik des Kapitaldienstes

Sollzinsen werden grundsätzlich auf den jeweils noch valutierenden Kreditbetrag erhoben. Bei einem klassischen Annuitätendarlehen leistet der Kreditnehmer über die gesamte Laufzeit eine gleichbleibende Rate, die sich aus Zins und Tilgung zusammensetzt. Zu Beginn der Rückzahlung entfällt der überwiegende Teil dieses Kapitaldienstes auf die Zinskosten, während der Tilgungsanteil sukzessive ansteigt, je weiter die Restschuld sinkt. Es ist wichtig festzuhalten, dass der Tilgungsanteil selbst nicht zu den Finanzierungskosten zählt, sondern den Vermögensaufbau darstellt. Dieser Unterschied ist besonders bei vermieteten Immobilien relevant, da die Zinskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind, die Tilgungsbeträge hingegen nicht.

Bereitstellungszinsen und Nebenkosten in der Praxis

Bereitstellungszinsen fallen an, wenn ein bereits zugesagtes Darlehen vom Kreditnehmer noch nicht abgerufen wird. Dies geschieht häufig bei Verzögerungen im Baufortschritt oder bei langwierigen Kaufverhandlungen. In der Regel berechnen Banken diese Zinsen ab dem zweiten oder dritten Monat nach der Kreditzusage. Da das Kreditinstitut den nicht ausgezahlten Betrag zwischenzeitlich am Interbankenmarkt anlegen kann, fallen Bereitstellungszinsen meist deutlich niedriger aus als die eigentlichen Sollzinsen. Bearbeitungsgebühren und Vermittlungsprovisionen sind auf dem deutschen Markt mittlerweile eher die Ausnahme. Überziehungszinsen werden nur dann berechnet, wenn die vereinbarte Kreditlinie geringfügig überschritten wird, wobei Banken größere Überziehungen im Bereich der Baufinanzierung im Normalfall nicht gestatten.

FAQ

Wie kann man die Gesamtkosten einer Finanzierung effektiv senken?

Die effektivste Methode zur Kostensenkung ist eine höhere anfängliche Tilgung, da dadurch die Restschuld schneller sinkt und somit über die Gesamtlaufzeit deutlich weniger Sollzinsen anfallen. Auch der Vergleich von Angeboten hinsichtlich der bereitstellungszinsfreien Zeit kann bei Neubauvorhaben mehrere tausend Euro an zusätzlichen Kosten einsparen.

Sind Finanzierungskosten bei einer Umschuldung erneut zu entrichten?

Bei einer Umschuldung fallen in der Regel keine neuen Bearbeitungsgebühren bei der neuen Bank an, jedoch müssen Kosten für die Abtretung oder Neueintragung der Grundschuld im Grundbuch sowie Notargebühren einkalkuliert werden. Diese Kosten gehören im weiteren Sinne ebenfalls zu den Finanzierungskosten der Anschlussfinanzierung.

Was versteht man unter dem effektiven Jahreszins im Kontext der Finanzierungskosten?

Der effektive Jahreszins ist eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzahl, die neben dem Sollzins auch weitere preisbestimmende Faktoren wie Bearbeitungsgebühren und das Disagio enthält. Er dient als wichtigstes Instrument, um die tatsächlichen Finanzierungskosten verschiedener Kreditangebote transparent miteinander vergleichen zu können.

Kapitaldienstfähigkeit

Als Kapitaldienstfähigkeit wird die Fähigkeit eines Darlehensnehmers bezeichnet, bestehende Verbindlichkeiten ordnungsgemäß zu bedienen. Das Ausmaß der Kapitaldienstfähigkeit gibt dabei an, welche Schuldenlast maximal durch das laufende Einkommen bzw. die laufenden Betriebseinnahmen zu decken ist. Dabei sind der Zinssatz, der für den Kredit bezahlt werden muss sowie der Tilgungssatz ebenfalls maßgebliche Größen. Grundsätzlich gilt, dass mit dem frei verfügbaren Einkommen, das einem Kreditnehmer nach Deckung aller anderen erforderlichen Kosten zur Verfügung steht, auch die Kapitaldienstfähigkeit steigt. Ein hohes Einkommen befähigt somit zu hohen Kreditaufnahmen.

Um zu ermitteln, wie groß ein Darlehen maximal ausfallen darf, damit die Verbindlichkeiten ohne Schwierigkeiten aus dem Einkommen gedeckt werden können, müssen alle wesentlichen Einflussgrößen, die für die Höhe des Kapitaldienstes maßgeblich sind, berücksichtigt werden. Aus Zins und Tilgungssatz wird dann die Annuität ermittelt, die monatlich zu zahlen ist. Das Einkommen bestimmt dabei, wie groß diese ausfallen darf. Stehen nach Abzug aller anderen Ausgaben und Bereinigung des Einkommens um eine zusätzliche Sicherheitspauschale beispielsweise 1000 Euro monatlich zur Leistung des Kapitaldienstes zur Verfügung, kann unter Berücksichtigung des Darlehenszinses, der zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme gilt sowie dem anfänglichen Tilgungssatz leicht ermittelt werden, welcher maximale Kreditbetrag gestemmt werden kann.

Die Kapitaldienstfähigkeit kann sich im Zeitverlauf verändern, auch wenn das Einkommen des Kreditnehmers konstant bleibt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Zinssatz des Kredites nicht durch eine Zinsfestschreibung fixiert wird, sondern sich variabel in Abhängigkeit eines Referenzzinssatzes gestaltet. Ein Anstieg der Zinsen führt dann zu einem höheren Kapitaldienst insgesamt, so dass die Deckung schwieriger wird. Da bei Annuitätendarlehen die Zinssensitivität des Kapitaldienstes in frühen Stadien des Tilgungszeitraumes besonders hoch ist, wird gemeinhin empfohlen, eine Zinsbindung zu vereinbaren, wenn das Einkommen nicht auch größere Zusatzbelastungen problemlos ermöglicht. Die Zinsbindung sollte dabei zumindest in den ersten fünf, besser jedoch in den ersten zehn Jahren nach Kreditaufnahme den Zinssatz konstant halten.