Eigenbedarf

Vermieter, die ihr Objekt an Dritte vermieten, können den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten jederzeit kündigen, wenn Eigenbedarf besteht und die Immobilie entweder durch den Vermieter selbst oder aber Verwandte von ihm genutzt werden soll. Dabei muss für die angestrebte Nutzung kein besonderer Grund angegeben werden: Der Vermieter kann jederzeit kündigen, ohne dass Mietern eine Möglichkeit zum Widerspruch bleibt. Der Eigenbedarf muss jedoch tatsächlich bestehen. Täuscht der Vermieter diesen nur vor, weil er den Auszug des Mieters anstrebt und erfährt der Mieter davon, stehen wegen des unbegründeten Auflösens des Mietvertrages dem Mieter Schadenersatzzahlungen zu. Dies wurde im Jahr 2009 durch neuere Urteile höchstrichterlich bestätigt.

Für Eigentümer, die ein Objekt an Dritte vermieten, stellt die Eigenbedarfs-Regel ein Stück weit Sicherheit dar. Soll ein Familienmitglied in das Objekt einziehen, ist dies jederzeit möglich, ohne dass im Vorfeld die Wohnung frei gehalten und damit auf wichtige Mietzahlungen verzichtet werden muss. Die Regelung zum Eigenbedarf macht sich insbesondere bei Einliegerwohnungen bezahlt: Sollen die Kinder im Erwachsenenalter in diese einziehen oder die Eltern aufgrund von Gebrechlichkeit oder Unselbstständigkeit dort Platz finden, ist dies binnen kürzester Zeit zu realisieren. Das dauernde Anrecht auf die Nutzung macht auch die zwischenzeitliche Vermietung einer selbstgenutzten Immobilie möglich. Der Eigentümer kann diese für einen Zeitraum von ein oder zwei Jahren an Dritte vermieten, etwa weil ein längerer Aufenthalt im Ausland geplant ist oder der Arbeitsplatz gewechselt wird. Ist die Abwesenheit dann beendet, kann binnen drei Monaten wieder in das Objekt eingezogen werden, ohne dass langwierige Auseinandersetzungen mit dem Mieter oder sogar Vergleichszahlungen an diesen erforderlich sind. Dem Mieter ist der Eigenbedarf in schriftlicher Form mitzuteilen. Geht die Mitteilung bis zum zweiten Werktag eines Monats zu, gilt dieser Monat bereits als zugehörig zu der dreimonatigen Kündigungsfrist.

KfW-Kredite

Kredite der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau sind ein ganz wesentliches Element der Förderung von Immobilienbesitz durch den Staat. Sie unterstützen Eigentümer durch Darlehen zu günstigen Konditionen, die zum Teil durch Mittel des Bundeshaushaltes subventioniert werden. Eigentümer, die ihr Objekt selbst nutzen, werden dabei ebenso gefördert wie Besitzer, die ihre Immobilie an Dritte vermieten. Die KfW legt besonderes Augenmerk auf die Förderung von Bauvorhaben bzw. baulichen Maßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz und der Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen dienen. Es stehen mehrere unterschiedliche Darlehensprogramme zur Verfügung, die in vielen Fällen miteinander kombiniert werden können. KfW-Kredite werden grundsätzlich über Banken und Sparkassen ausgereicht. Darlehensnehmer treten mit der KfW selbst somit nur indirekt in Kontakt. Bei den durchleitenden Banken und Sparkassen sind auch sämtliche erforderliche Nachweise für die Eignung des Vorhabens für ein bestimmtes Programm einzureichen.

Das bekannteste Programm der KfW ist das Wohneigentumsprogramm. Es stellt Mittel von bis zu 100.000 Euro für selbstgenutzte Eigenheime zur Verfügung, maximal jedoch 30 Prozent der Investitionskosten. Darlehen aus dem Wohneigentumsprogramm sind mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren, Zinsbindungen von maximal 20 Jahren und bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren ausgestattet. Die Zinsen entsprechen denen eines günstigen Kredites auf dem freien Markt und werden in regelmäßigen Abständen und abhängig von der allgemeinen Zinsentwicklung am Kapitalmarkt durch die Förderbank angepasst. Die Darlehen bieten jedoch den entscheidenden Vorteil, dass sie nachrangig ins Grundbuch eingetragen werden können und dadurch aus Sicht anderer Banken wie Eigenkapital funktionieren.

Die Produktpalette der KfW bietet für grundsätzlich jedes Vorhaben eine Möglichkeit. Es werden nicht nur Eigenheime, sondern auch zur Vermietung bestimmte Objekte durch Darlehen gefördert. Auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen ist möglich und wird durch Kredite finanziert. Auch wenn kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines Darlehens besteht ist damit zu rechnen, dass jedes Vorhaben, das die Anforderungen des jeweiligen Programms erfüllt, gefördert wird.

Weitere Informationen und Beiträge zum Thema Kfw:

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Rückwärts-Hypothek

Eine Rückwärts-Hypothek ist ein Verrentungsmodell, bei dem der Besitzer einer abbezahlten Immobilie von einer Bank eine einmalige Zahlung oder eine lebenslange Rente erhält und im Gegenzug nach seinem Ableben das Objekt in den Besitz des Kreditinstitutes überführt wird. Der Besitzer erhält von der Bank ein lebenslanges Wohnrecht und kann somit unbegrenzt in seinem Eigenheim wohnen bleiben. Verrentungsmodelle eignen sich insbesondere für Eigentümer, die keine Erben haben. Ursprünglich kommt die Vorgehensweise aus den USA. In den letzten Jahren hat die Verrentung von Immobilien jedoch auch in Deutschland an Bedeutung gewonnen, da immer mehr Rentner aufgrund einer zu geringen Rente Kapitalbedarf im Ruhestand verzeichnen. Die Rückwärts-Hypothek ermöglicht es, ohne einen Umzug in eine kleinere Wohnung zusätzliche Mittel zu erhalten und somit die Lebensqualität im Alter deutlich zu verbessern.

Wie andere Kredite auch sind Rückwärtshypotheken zu verzinsen. Die Zinsen werden dem ausbezahlten Betrag zugeschrieben und müssen somit nicht direkt vom Kreditnehmer entrichtet werden. Unabhängig davon, ob die Immobilie gegen eine einmalige Zahlung oder eine lebenslange Rente der Bank überschrieben wird, fallen die Zinsen umso höher aus, je jünger der Kreditnehmer bei Abschluss des Geschäftes ist. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Bank mit einem längeren Zeitraum rechnet, der bis zum Ableben des Kreditnehmers und damit der Möglichkeit zur Verwertung der Immobilie vergeht. Die Lebenserwartung wird für Kreditnehmer dabei mittels so genannter Sterbetafeln bemessen, die auch bei Lebensversicherungen zur Anwendung kommen.

Aufgrund der wachsenden Zahl von Rentnern, die nach dem Eintritt in den Ruhestand zusätzliche finanzielle Mittel benötigen, ist damit zu rechnen, dass die Rückwärts-Hypothek in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen wird. In Deutschland ist der Markt nach wie vor relativ unterentwickelt, weshalb es bei konkreten Vorhaben ratsam ist, die Konditionen unterschiedlicher Anbieter im Detail miteinander zu vergleichen, um einen günstigen Zinssatz zu finden.

Riester-Förderung

Die Riester-Förderung bezieht sich auf staatliche geförderte Altersvorsorge-Verträge, die bestimmte Kriterien erfüllen und setzt sich aus einer staatlichen Zulage in die Verträge sowie aus steuerlichen Vergünstigungen zusammen. Die Förderung kann auch zum Erwerb selbstgenutzten Immobilieneigentums genutzt werden. Um die Zuschüsse zu erhalten, müssen Verbraucher einen Vorsorgevertrag mit einer Bank oder einer Versicherung abschließen, der mehrere Kriterien erfüllt. Zum einen darf während der Einzahlungsphase des Vertrages kein Zugriff auf die Vertragsguthaben möglich sein. Zum anderen darf die Auszahlungsphase nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen und bei Renteneintritt dürfen maximal 30 Prozent der bestehenden Vertragsguthaben in Gestalt einer einmaligen Kapitalabfindung ausbezahlt werden. In den Vertrag müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens einbezahlt werden, maximal jedoch 2100 Euro je Jahr. Der mindestens einzuzahlende Betrag beläuft sich auf 60 Euro im Jahr.

Die Förderung setzt sich aus Zuschüssen, die der Staat direkt in den Vertrag einzahlt, und aus Steuervergünstigungen zusammen. Der Zuschuss beläuft sich pro Jahr auf 154 Euro. Zusätzlich erhalten Vertragsinhaber je kindergeldberechtigtem Kind einen Zuschuss von 185 Euro im Jahr bzw. 300 Euro, wenn der Nachwuchs nach dem 31.12.07 zur Welt gekommen ist. Die Einzahlungen können als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Dies bedingt, dass die Riester-Förderung insbesondere bei Vertragsinhabern mit einem hohen persönlichen Steuersatz Vorteile bringt. Eine Familie mit Kindern kann im Laufe von 20 Jahren durchaus 50.000 Euro realisieren.

Die Riester-Förderung kann zum Erwerb einer Immobilie genutzt werden. Dabei ist es erforderlich, dass diese vom Eigentümer selbst genutzt wird. Die Förderungen und die Einzahlungen – und damit die realisierten Steuervorteile – können direkt zur Tilgung einer Hypothek verwendet werden. Der Riester-Vertrag wird dabei auf einem so genannten Wohnförderkonto fiktiv weitergeführt und die entnommenen Guthaben werden mit zwei Prozent im Jahr verzinst. Werden die Guthaben bis zum Eintritt in den Ruhestand nicht wieder einbezahlt, kann es wegen der nachgelagerten Besteuerung zu einer Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt kommen.

Förderbank-Darlehen

Der Staat fördert den Einzug in die eigenen vier Wände durch verschiedene Maßnahmen. Neben direkten Zuschüssen wie etwa der Wohnungsbauprämie oder der Eigenheimrente bzw. der vor einigen Jahren ausgelaufenen Eigenheimzulage vergibt die öffentliche Hand zu diesem Zweck auch Kredite. Diese werden von staatlichen Förderbanken ausgereicht und verwaltet. Zu diesen Banken zählen beispielsweise einige Landesbanken, die Europäische Investitionsbank und insbesondere die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese ist zu 80 Prozent im Besitz des Bundes und gehört zu 20 Prozent den Ländern. Die KfW vergibt im Rahmen mehrerer Programme günstige Hypothekenfinanzierungen, die zum Teil durch Mittel des Bundeshaushaltes subventioniert und deshalb zu deutlich günstigeren Konditionen vergeben werden, als es auf dem freien Markt der Fall ist.

Das Wohneigentumsprogramm der KfW ist das bekannteste der Programme. Genutzt werden kann es von allen Bauherren und Käufern, die ihr Objekt selbst bewohnen möchten. Maximal können 30 Prozent der Investitionskosten über einen Kredit aus dem Wohneigentumsprogramm finanziert werden, wobei sich der maximale absolute Darlehensbetrag auf 100.000 Euro beläuft. Die Zinssätze der Kredite entsprechen den günstigeren Konditionen des freien Marktes. Die Darlehen können jedoch nachrangig ins Grundbuch eingetragen werden, sodass die Mittel aus Sicht privater Banken, die ebenfalls an der Finanzierung beteiligt sind, wie Eigenkapital behandelt werden können. Die Laufzeiten der Kredite betragen entweder 20 oder 35 Jahren und langfristige Zinsbindungen stehen ebenso zur Verfügung wie tilgungsfreie Anlaufjahre, in denen nur die Zinsen auf den valutierenden Kreditbetrag gezahlt werden müssen.

Andere Programme der KfW fördern gezielt Bauvorhaben oder bauliche Maßnahmen an bestehenden Objekten, die eine Steigerung der Energieeffizienz bewirken, etwa Maßnahmen zur Wärmedämmung oder der Einbau moderner Heizungsanlagen. In diesen Programmen finden sich oft Zinssätze, die deutlich unter denen des Geldmarktes liegen, weil eine starke Bezuschussung durch den Staat erfolgt. Alle Darlehen der KfW werden über Banken und Sparkassen vergeben, bei denen auch die Antragstellung zu erfolgen hat.

Annuitätische Tilgung

Kreditnehmer zahlen in dem meisten Fällen ihren Kredit in gleich hohen monatlichen Raten zurück. Diese Raten setzen sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen und werden auch als Annuitäten bezeichnet. Deshalb wird bei einer Tilgung in gleich hohen Raten von einer annuitätischen Tilgung gesprochen. Diese muss allerdings nicht zwingend in monatlichen Intervallen erfolgen. Auch eine Zahlung pro Quartal ist möglich. Dies ist beispielsweise bei vielen Krediten aus Programmen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau der Fall.

Annuitätendarlehen haben einige spezifische Eigenschaften. Da sich der Kapitaldienst aus Zins und Tilgung zusammensetzt, der valutierende Kreditbetrag aber mit jeder geleisteten Rate sinkt, verringert sich im Zeitverlauf auch der Zinsanteil. Analog steigt der Tilgungsanteil. Dieser Umstand hat zur Folge, dass eine Veränderung des Zinssatzes in einem frühen Stadium des Tilgungszeitraumes starke Auswirkungen auf den Kapitaldienst hat: Besteht die Kreditrate fast nur aus Zinsen und werden diese erhöht, muss auch die Zahlung des Kreditnehmers angepasst werden. In einem späteren Stadium der Rückzahlung fällt der Effekt einer Zinserhöhung dann deutlich milder aus, weil der Zinsanteil an der Annuität nicht mehr allzu groß ist. Von Bedeutung ist dieser Zusammenhang nur bei variabel verzinsten Darlehen, deren Verzinsung an einen Referenzzinssatz gekoppelt ist und sich im Zeitverlauf ändern kann, wenn das Zinsniveau am Kapitalmarkt sich ändert. Bei Krediten, die mit einer Zinsfestschreibung ausgestattet sind, müssen sich Kreditnehmer bis zu deren Ende keinerlei Gedanken um die Auswirkungen einer Zinserhöhung machen.

Die annuitätische Tilgung gilt als die einfachste Variante, da die stets identische monatliche Rate besser in das Budget des Kreditnehmers einzuplanen ist. Auf Vorteile einer Tilgung über einen Tilgungsträger muss dann allerdings verzichtet werden. Da bei einer Tilgung in annuitätischer Form keine Lebensversicherung unterhalten wird, müssen Kreditnehmer eine Risikolebensversicherung abschließen, um die Ansprüche der Bank und der Hinterbliebenen abzusichern. Der Abschluss der Police ist in der Regel Bedingung für die Auszahlung des Kredites.

In diesem Zusammenhang ebenfalls interessante Begriffe:

Wertbeständigkeit

Als Wertbeständigkeit wird die Eigenschaft eines Vermögensgegenstands bezeichnet, das vom Investor eingesetzte Kapital dauerhaft zu erhalten. Wertbeständige Vermögensgegenstände zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie deutlich weniger Schwankungen unterliegen als es zum Beispiel bei Aktien der Fall ist. Eine exakte Definition des Begriffs hinsichtlich prozentualer Wertänderungen existiert allerdings nicht. Einige Fachleute definieren Wertbeständigkeit durch ein monotones Wachstum des Vermögenswertes, das immer positiv ist, andere verlangen darüber hinaus auch einen Ausgleich der Teuerungsrate. Immobilien wird gemeinhin zugestanden, im Wert beständig zu sein. Dies gilt insbesondere für Wohnimmobilien. Die Wertbeständigkeit wird allerdings zunehmend in Zweifel gezogen, da in vielen Ländern wie etwa den USA, Spanien oder Irland die Immobilienmärkte eine Blasenbildung durchlebten, an deren Ende ein deutlicher Rückgang der Immobilienpreise stand. In Deutschland aber war bis dato keine solche spekulative Blase zu beobachten, so dass insbesondere Wohnimmobilien nach wie vor als wertstabil gelten.

Wertbeständigkeit kann auch verstanden werden als Schutz gegen Inflation. Immobilien sind mit einem Nutzwert ausgestattet und verlieren der Theorie nach ihren realen Wert auch dann nicht, wenn das Preisniveau einer Volkswirtschaft deutlich anzieht. Dies liegt in dem Umstand begründet, dass Eigentümer, die ihr Objekt selbst bewohnen, den Nutzwert der Immobilie unabhängig von der Entwicklung der Inflation in Anspruch nehmen können. Wird das Objekt an Dritte vermietet, ist es möglich, die Inflation auf die Miete umzulegen und so das reale Einkommen konstant zu halten. Letzteres setzt allerdings voraus, dass die Mieter nicht real deutlich ärmer werden und die Nachfrage nach Wohnraum nicht sinkt bzw. auch die realen Preise zurückgehen. Viele Mietverträge sehen eine Kopplung der Miete an den Verbraucherpreisindex vor.

Der wesentliche Vorteil einer Immobilie anderen Vermögensgegenständen gegenüber ist der Charakter als Sachwert. Auch extreme Situationen wie Währungsreformen oder Staatsbankrotte wurden von Eigentümern vergleichsweise schadlos überstanden. Die Verluste von Immobilienbesitzern jedenfalls waren geringer als die von Eigentümern nominaler Werte.

Mietausfälle

Mietausfälle liegen dann vor, wenn der Eigentümer einer zur Vermietung an Dritte bestimmte Immobilie nicht vermieten kann oder aber der Mieter die Miete, die im Mietvertrag vereinbart worden ist, ganz oder in Teilen nicht zahlen kann oder will. Ein Mietausfall kann von kurzer aber auch von längerer Dauer sein. Die Gründe für einen dauerhaften Leerstand sind unterschiedlicher Natur. Objekte mit einem sehr hohen Spezifikationsgrad lassen sich oft nur schwer vermieten, weil die Zahl der Interessenten gering ist. Auch ein zu hoher Preis ist möglich – überschätzt der Eigentümer den Wert seines Objektes oder übersieht er günstigere Konkurrenz, kann dies ebenfalls zu einem andauernden Leerstand und damit einhergehenden Mietausfällen führen. Schließlich kann auch die wirtschaftliche und demographische Struktur an Mietausfällen schuld sein. Abwanderungsdruck, wie er etwa in vielen Gemeinden der neuen Länder zu beobachten ist, hohe Arbeitslosigkeit und ein geringes Pro-Kopf-Einkommen sowie eine hohe Zahl überschuldeter Haushalte können zu einer zu niedrigen Nachfrage auf dem Immobilienmarkt und zu einer gesteigerten Präsenz von Zahlungsausfällen führen.

Die Miete als Einnahmequelle des Eigentümers stellt die Kalkulation einer Immobilienfinanzierung auf dem Kopf, wenn sie auf Dauer wegfällt. Stehen nicht ausreichend andere Einkommen zur Verfügung, mit denen die zur Finanzierung des Objektes aufgenommene Hypothek finanziert werden kann, kann das Vorhaben im schlimmsten Fall zu einer existenziellen Bedrohung werden. Sofern der Kredit nicht bedient wird, muss die Immobilie auf dem einen oder dem anderen Wege veräußert werden. Kann dann kein adäquater Erlös erzielt werden, bleiben dem Eigentümer Verbindlichkeiten, die im schlimmsten Fall nur über eine Privatinsolvenz abgelöst werden können.

Um Mietausfälle zu verhindern, sollten Eigentümer verschiedene Kriterien bereits bei der Entscheidung für ein bestimmtes Objekt beachten. So sollte die Immobilie in einer guten Lage sein, einen geringen Spezifikationsgrad aufweisen und in einem Gebiet liegen, das wirtschaftlich und demographisch intakt ist.

Effizienzhaus

Als Effizienzhaus wird eine Immobilie kategorisiert, die die Bedingungen für die Aufnahme in das Darlehensprogramm „Energieeffizient bauen“ der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllt. Die Kredite werden aus Mitteln des Bundeshaushaltes bezuschusst und sind deshalb besonders günstig. Der politische Wille, der hinter dem Programm steht, hat mit dem Versuch zu tun, den Verbrauch fossiler Brennstoffe und die Emission von Treibhausgasen zu verringern. Das Programm wurde im April 2009 erstmals aufgelegt. Wie bei allen Darlehen der KfW werden die Anträge nicht bei der Förderbank direkt sondern bei als durchleitende Instanzen fungierenden Banken und Sparkassen, die mit der KfW zusammenarbeiten, beantragt. Es können mit den Krediten bis zu 100 Prozent der Bauwerkskosten (nicht der Kosten für den Kauf eines Grundstücks) finanziert werden. Maximal werden je Wohneinheit 50.000 Euro ausgereicht.

Die Voraussetzungen, die ein Gebäude erfüllen muss, damit es den Status als Effizienzhaus erhält, sind je nach Variante des Programms unterschiedlich. Das Effizienzhaus 55 der KfW muss einen Primärenergiebedarf verzeichnen, der nicht höher ausfällt als 55 Prozent der in der EnEV angegebenen Höchstwerte. Je Jahr und Quadratmeter Nutzfläche darf das Objekt darüber hinaus nicht mehr als 40 Kilowattstunden verbrauchen. Das Effizienzhaus 70 darf maximal 60 Kilowattstunden je Jahr und Quadratmeter Nutzfläche verbrauchen und nicht mehr als 70 Prozent der in der EnEV angegebenen Höchstwerte. Um die Vorgaben zu erreichen, müssen moderne Baustoffe verwendet werden. Insbesondere erfordern die Richtlinien eine effiziente Wärmedämmung zur Reduktion des Transmissionswärmeverlustes und den Einbau einer modernen Heizungsanlage. Die Erfüllung der Kriterien des Programms muss durch einen qualifizierten Gutachter bescheinigt werden. Das Gutachten ist dem Antragsformular beizulegen.

Der Vorteil für Teilnehmer des Programms liegt in den niedrigen Finanzierungszinsen und den reduzierten Energiekosten. Auf der anderen Seite können die Baukosten höher ausfallen, weil moderne Baustoffe verwendet werden müssen. Insbesondere im Effizienzhaus-55-Programm machen die sehr niedrigen Zinsen die Teilnahme jedoch zu einem guten Geschäft.

Energetische Sanierung

Im Rahmen einer energetischen Sanierung eines Gebäudes werden verschiedene bauliche Maßnahmen durchgeführt, die der Verringerung des Primärenergiebedarfs des Objektes sowie der Reduktion von Treibhausgasen dienen. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Dämmung von Dach, Wänden und Kellerdecke, der Einbau moderner Heizungsanlagen und die Modernisierung von Türen und Fenstern. Energetische Sanierungen haben in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen, da zum einen die Energiepreise deutlich angestiegen sind und zum anderen das Bewusstsein in der Bevölkerung für Energieeffizienz gestiegen ist.

Sanierungsmaßnahmen, die zur Reduktion von Energieverbrauch und Treibhausgas-Emissionen beitragen, werden von der öffentlichen Hand gefördert. Insbesondere die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert energetische Sanierungen durch verschiedene Darlehensprogramme, die durch Mittel des Bundeshaushaltes bezuschusst werden und deshalb sehr günstige Zinsen und auch Tilgungszuschüsse bieten, die bei Krediten auf dem freien Markt nicht zu bekommen sind. Energetische Sanierung lohnt sich sowohl für Eigentümer, die ihr Objekt selbst nutzen als auch für solche, die es an Dritte vermieten. Seit der Einführung des Energiepasses im Sommer 2008 hat die Energieeffizienz zusätzlich an Bedeutung gewonnen, da Käufern und Mietern der Energiebedarf von Immobilien aufgezeigt werden muss.

Bei der Sanierung eines Objektes steht zunächst die Reduktion des Transmissionswärmeverlustes im Vordergrund. Diese wird erreicht, indem die Außenhülle des Gebäudes durch spezielle Materialien gedämmt wird, wodurch weniger Wärme aus dem Objekt nach außen dringt. Auch bei Fenstern und Türen, die gerade in älteren Häusern zu einem erheblichen Energieverlust führen, wird in der Regel nachgebessert. Moderne Heizungsanlagen schließlich senken den Energiebedarf zusätzlich. Je nach Immobilie kommen bei der Sanierung unterschiedliche Verfahren zur Anwendung. Da die Zinskosten durch die staatliche Vergünstigung gering sind und der Wert des Objektes durch die Maßnahmen ansteigt und darüber hinaus die Betriebskosten durch den geringeren Energiebedarf sinken, lohnt sich die Durchführung der Maßnahmen in sehr vielen Fällen.