Festzinsdarlehen

Festzinsdarlehen sind Immobilienkredite, bei denen der Zinssatz über die gesamte Laufzeit oder über einen bestimmten Zeitraum von Beginn an feststeht. Die Hypothekenfinanzierung wird mit einer Zinsbindung ausgestattet. Der Darlehenszins ändert sich somit auch dann nicht, wenn die Zinsen am Kapitalmarkt steigen oder fallen. Festzinsdarlehen unterscheiden sich damit grundlegend von variablen Finanzierungen, die sich einem Referenzzinssatz ausrichten und bei denen der Darlehenszins im Zeitverlauf signifikant steigen oder fallen kann. Für Kreditnehmer ist die Fixierung des Zinssatzes in der Regel mit einem Aufschlag auf den Darlehenszinssatz verbunden. Im Gegenzug besteht bereits zu Beginn der Tilgung ein Höchstmaß an Sicherheit, da mit dem Zins auch der monatliche Kapitaldienst konstant bleibt. Festzinsdarlehen erlauben es Kreditnehmern, ihre finanziellen Ausgaben im Detail zu planen. Für die Dauer der Zinsbindung ist mit keiner Änderung der monatlichen Kreditrate zu rechnen.

Festzinsdarlehen eignen sich insbesondere dann, wenn die Finanzierung in einer Niedrigzinsphase aufgenommen wird. Günstige Konditionen können so für einen langen Zeitraumfestgeschrieben werden. Umgekehrt ist die Fixierung des Zinssatzes in Zeiten hoher Zinsen nicht anzuraten, da dann von einem im Zeitverlauf sinkenden Zinsniveau nicht profitiert werden kann. Wie hoch die Kosten eines Festzinsdarlehens im Vergleich zu einer Finanzierung mit variabler Verzinsung ausfallen, richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme geltenden Bedingungen am Kapitalmarkt. Auch die Dauer der Zinsbindung ist von Bedeutung: In der Regel steigen die Aufschläge mit wachsendem Zeithorizont an. Trotz der Kosten sind Festzinsdarlehen in vielen Fällen geeignete Instrumente. Besonders, wenn das Haushaltsbudget nicht ausreicht, um einen deutlichen Anstieg der Belastungen durch den Kapitaldienst aufzufangen, sollte zu einer Zinssicherung gegriffen werden, um existenzielle Risiken bei der Finanzierung der eigenen vier Wände zu verhindern.

Die Laufzeit der Zinsbindung kann – je nach Bank – bis zu 25 Jahre betragen und ist damit lang genug, um die gesamte Darlehensschuld bis zum Ende der Festzinsphase zu tilgen.

Steuerermäßigung

Der Erwerb einer Immobilie kann auf verschiedenen Wegen dazu genutzt werden, die Einkommensteuerlast des Eigentümers zu senken. Wer ein Objekt erwirbt und es nicht selbst nutzt, sondern an Dritte vermietet, kann die Sollzinsen, die für den zur Finanzierung aufgenommenen Kredit anfallen, als Betriebskosten steuerlich geltend machen. Die Steuerermäßigung bewirkt dabei, dass das Einkommen des Eigentümers während der Tilgung geringer ist und somit weniger Steuern gezahlt werden müssen. In der Regel wird die Immobilie deshalb während des Erwerbslebens abbezahlt. Die Mieteinnahmen, die versteuert werden müssen, wirken sich dann erst nach dem Eintritt in den Ruhestand erhöhend auf das zu versteuernde Einkommen aus. Die Steuerermäßigung ist bei der Konzeption einer Finanzierung zwecks Vermietung ein ganz wesentliches Element, ohne das derartige Vorhaben kaum lohnen würden.

Auch wer sein Objekt selbst nutzt, kann Steuern sparen. Seit dem Jahr 2008 steht Eigentümern mit der so genannten Eigenheimrente dazu ein neues Instrument zur Verfügung. Wer die Einzahlungen in staatlich geförderte Riester-Vorsorge-Pläne direkt zur Tilgung eines Immobilienkredites einsetzt, kann diese als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Pro Vertragsinhaber sind dabei jedoch maximal 2.100 Euro jährlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil ist hier jedoch nicht an das Projekt selbst gebunden, da die Geltendmachung auch bei einer herkömmlichen Nutzung des Riester-Vertrages möglich wäre. Dennoch lassen sich im Laufe der Tilgung Summen im mittleren fünfstelligen Bereich sparen, wenn das Einkommen des Kreditnehmers und damit sein Grenzsteuersatz hoch ist.

Das Ausmaß von Steuerermäßigungen hängt maßgeblich vom Einkommen des Darlehensnehmers ab. Sinkt dieses im Zeitverlauf deutlich unter das bei der Konzeption der Finanzierung angenommene Niveau ab, ist die Kalkulation hinfällig. Deshalb gilt, dass mit der Unsicherheit über das künftige Einkommen des Eigentümers auch die Ungewissheit über das Ausmaß der Steuerermäßigung wächst. Eine solide Planung und eine defensive Kalkulation der Einkünfte sind deshalb für alle Beteiligten oberstes Gebot.

Verbraucherauskunft

Die Verbraucherauskunft ist ein Produkt der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) mit Sitz in Wiesbaden. Die Auskunftei ermöglicht es Verbrauchern, Dritten Einblick in die eigene Bonität zu geben, ohne dabei zu viele Informationen zugänglich zu machen. In der Verbraucherauskunft der Schufa ist zu lesen, ob Daten bei der Auskunftei über eine bestimmte Person vorliegen und ob Negativmerkmale bekannt sind. Anders als in der Eigenauskunft ist dabei aber nicht ersichtlich, mit welchen Unternehmen Vertragsverhältnisse bestehen und wer Daten an die Schufa gemeldet hat. Legt ein Interessent einem Eigentümer eine Verbraucherauskunft vor, kann der Vermieter sich ein Bild über das Risiko eines Zahlungsausfalls machen, ohne dass der potenzielle Mieter nähere Details zu seinen Partnern bei Banken, Versandhandel oder Telekommunikation preisgeben muss.

Die Verbraucherauskunft kann bei der Schufa gegen eine Gebühr bestellt werden. Sie wird dann von der Auskunftei schriftlich zugestellt. Von Bedeutung ist die Auskunft insbesondere bei der Suche nach einer neuen Wohnung bzw. einem neuen Mieter. Eigentümer können das Risiko eines Mietausfalls begrenzen, wenn sie sich vor der Unterschrift unter einen Mietvertrag über das frühere Zahlungsverhalten eines Anwärters informieren. Wurden in der Vergangenheit Verpflichtungen gegenüber Banken oder Mobilfunkanbietern nicht erfüllt, ist das Risiko eines Mietausfalls tendenziell höher. Insbesondere offene Negativmerkmale deuten auf eine prekäre Situation des Anwärters hin und können für Vermieter ein Ablehnungsgrund sein.

Wer sich für eine bestimmte Wohnung interessiert und die Chancen auf den tatsächlichen Einzug und den Zuschlag durch den Vermieter erhöhen will, kann durch die Vorlage einer Verbraucherauskunft seinem Ziel näher kommen. Voraussetzung ist selbstredend, dass die Bonität unbeschadet ist und keine Negativmerkmale vorliegen. Verlangen dürfen Vermieter die Vorlage einer Verbraucherauskunft allerdings nicht, da der Gesetzgeber dies untersagt. Freiwillig angeboten ist die Auskunft aber unproblematisch. Die Anfragen bei der Schufa nach Verbraucherauskünften haben in den vergangenen Jahren zugenommen.

Negativmerkmal

Negativmerkmale sind Eintragungen in den Datenbeständen einer Auskunftei hinsichtlich des früheren Zahlungsverhaltens von Verbrauchern und geben Aufschluss darüber, dass in der Vergangenheit Vertragsverhältnisse nicht ordnungsgemäß geführt worden sind. Die Negativmerkmale werden von den Vertragspartnern der Auskunfteien direkt an diese gemeldet. Bei den Vertragspartnern handelt es sich um Banken, Versandhändler und Telekommunikationsunternehmen. Negativmerkmale entstehen, wenn beispielsweise ein Kredit nicht ordnungsgemäß zurückbezahlt wird, auf einem Girokonto nach dessen Löschung noch ein negativer Saldo besteht oder die Rechnungen eines Handyvertrages nicht bezahlt worden sind.

Wer eine Immobilienfinanzierung anstrebt, muss seiner Bank gegenüber einer Bonitätsauskunft zustimmen. Diese wird bei Unternehmen wie der Schufa, Infoscore oder anderen Wirtschaftsauskunfteien eingeholt. Finden sich in dieser Auskunft Negativmerkmale, kann dies dazu führen, dass die Bank die Auszahlung des Kredites verweigert, weil sie das Risiko eines nicht vertragsgerechten Verhaltens des Antragstellers zu hoch einschätzt. In einem solchen Fall kann entweder versucht werden, das Darlehen bei einem anderen Institut aufzunehmen oder aber es muss bis zur Löschung des Negativeintrages gewartet werden. Die Löschung erfolgt bei den meisten Einträgen nach Ablauf von drei vollen Kalenderjahren nach der vollständigen Erledigung der Angelegenheit, die zur Eintragung geführt hat. Die Erledigung ist dann gegeben, wenn sämtliche Pflichten des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses erfüllt worden sind. Wer eine Immobilienfinanzierung ins Auge fasst und offene Negativmerkmale verzeichnet, sollte deshalb so früh wie möglich für eine Erledigung sorgen. Ob Negativeinträge bestehen, kann durch die Einholung einer Selbstauskunft leicht herausgefunden werden. Diese sollte ohnehin in regelmäßigen Abständen eingesehen werden, da mitunter Fehler in den Datenbeständen auftauchen. Verbraucher, deren Kreditgesuch bei der Bank angelehnt wird und die sich sicher sind, über eine einwandfreie Bonität zu verfügen, sollten einen fälschlicherweise vollzogenen Negativeintrag als erstes in Betracht ziehen.

Einige Negativmerkmale bleiben für sehr lange Zeit – rund sechs Jahre – gespeichert: Dazu zählt insbesondere eine Privatinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung.

Finanzierungszusage

Reicht ein Verbraucher bei seiner Bank alle erforderlichen Unterlagen für einen Antrag auf eine Hypothekenfinanzierung ein und genehmigt die Bank das Vorhaben, teilt sie dies dem Antragsteller in Gestalt der Finanzierungszusage schriftlich mit. Die Zustimmung der Bank ist gleichbedeutend mit dem rechtswirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrages. Es steht dann die Laufzeit des Kredites ebenso fest wie eine eventuelle Zinsbindung bzw. der Referenzzinssatz. Die Finanzierungszusage ist für den angehenden Eigentümer dringend erforderlich, um Baufirmen oder Verkäufern gegenüber als verbindlicher Geschäftspartner auftreten zu können. Werben auch andere Konkurrenten um den Erwerb eines Objektes, ist eine zügige Zusage der Bank von großer Bedeutung. Verkäufer werden in der Regel demjenigen den Zuschlag erteilen, der am schnellsten in der Lage ist, ein gutes Gebot durch die Kreditzusage der Bank zu decken.

Banken erteilen die Finanzierungszusage nur dann, wenn alle Voraussetzungen zur Kreditvergabe restlos erfüllt sind. Der Antragsteller muss deshalb über eine einwandfreie Bonität und ein gesichertes Einkommen verfügen. In der Regel wird verlangt, dass ein Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und dass sich in der Schufa-Auskunft des Antragstellers keinerlei negative Einträge finden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verweigern Banken in der Regel die Zusage zu einem Kredit. Insbesondere Arbeitslosigkeit und Negativeinträge sind dabei als Ausschlusskriterien zu verstehen, die dazu führen, dass dem Bau- oder Erwerbsvorhaben seitens der Bank nicht zugestimmt wird.

Lehnt die Bank einen Kreditantrag ab, können Verbraucher ihr Ersuchen einem anderen Institut vortragen. Dies macht jedoch nur dann Sinn, wenn keines der benannten Ausschlusskriterien vorliegt. Mitunter kann es hilfreich sein, einen zweiten Kreditnehmer in den Vertrag mit aufzunehmen. Sofern dieser über eine gute Bonität und ein gesichertes Einkommen verfügt, erhöhen sich die Chancen auf eine Finanzierungszusage der Bank deutlich. Auch die Hinterlegung von Sicherheiten oder die Inanspruchnahme von Darlehen der KfW, die mit einer Staatsgarantie für die ausreichenden Kreditinstitute ausgestattet sind, können die Chancen verbessern.

Anlaufjahre, tilgungsfreie

Nicht alle Kredite werden sofort nach ihrer Auszahlung in Raten getilgt. Viele Darlehen sehen auch tilgungsfreie Anlaufjahre vor. In dieser Zeit muss der Kreditnehmer lediglich die Zinsen auf den valutierenden Kreditbetrag zahlen, aber keine Tilgungsleistung erbringen. Insbesondere Darlehen aus Programmen der öffentlichen Hand wie etwa solchen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind häufig mit tilgungsfreien Anlaufjahren ausgestattet. Kreditnehmer entrichten dann entweder einmal im Monat oder einmal im Quartal die Zinsen an die KfW. Je nach Programm und Laufzeit können bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre vorgesehen sein. Dies ist zum Beispiel bei Krediten aus dem Wohneigentumsprogramm der KfW der Fall, die mit einer Laufzeit von 35 Jahren ausgestattet sind.

Der Vorteil von tilgungsfreien Anlaufjahren liegt in dem Umstand, dass die Belastung durch den Kredit und den zu entrichtenden Kapitaldienst zunächst geringer ausfällt. Dadurch stehen mehr Mittel für andere Darlehen und deren Bedienung zur Verfügung. Insbesondere können diese Mittel zur raschen Tilgung teurer Darlehen verwendet werden. Wer spät anfängt zu tilgen, muss selbstredend eine lange Laufzeit seines Engagements in Kauf nehmen. Tilgungsfreie Anlaufjahre zögern den Termin, zu dem der Kreditnehmer vollständig von seinen Schulden befreit ist, hinaus. Bei einer fixen Laufzeit fallen zudem die Raten, die nach Ablauf der Anlaufjahre zu entrichten sind, höher aus, als es bei einem Darlehen mit sofortigem Tilgungsbeginn der Fall gewesen wäre.

Tilgungsfreie Anlaufjahre sind immer dann sinnvoll, wenn die Zinsen anderer Kredite höher sind als die des Darlehens mit verzögertem Tilgungsbeginn oder aber wenn der Zinssatz für sichere Geldanlagen höher ist als der Darlehenszinssatz. Dieser Umstand impliziert, dass insbesondere staatliche Programme für die Installation von tilgungsfreien Anlaufjahren geeignet sind, da hier der Darlehenszins durch Zuschüsse und Garantien subventioniert wird. Zwar finden sich auch auf dem freien Markt Kredite mit tilgungsfreien Anlaufjahren – die Mehrzahl aber entstammt Programmen der öffentlichen Hand.

Inflations-Klausel

Vermieter können mit ihren Mietern vereinbaren, dass die Miete, die für ein Objekt zu entrichten ist, an die Entwicklung der Verbraucherpreise gekoppelt wird und diese Vereinbarung in den Mietvertrag aufnehmen. So kann die Klausel etwa bestimmen, dass beide Vertragsparteien einmal im Jahr das Recht haben, eine Anpassung der Miete an die Preisentwicklung vorzunehmen. Als Basis dient dabei in der Regel der Index der Verbraucherpreise des Statistischen Bundesamtes. Dieser wird für alle Regionen des Landes separat berechnet. In Mietverträgen kommt jedoch in der Regel die gesamtdeutsche Berechnung zur Anwendung. Steigt der Preisindex dann in einem Jahr um beispielsweise 3,0 Prozent an, kann der Vermieter die Miete ebenfalls um 3,0 Prozent erhöhen. Die Erhöhung der Miete darf allerdings nicht ohne weitere Mitteilung an den Mieter vorgenommen werden. Vielmehr ist dazu eine schriftliche Benachrichtigung erforderlich, in der unter Bezugnahme auf die Inflations-Klausel die Erhöhung der monatlichen Miete und deren Inkrafttreten angekündigt werden.

Inflations-Klauseln ermöglichen es Vermietern, die Einnahmen aus ihrer Immobilie gegen die Geldentwertung abzusichern. Voraussetzung für das Gelingen dieses Unterfangens ist jedoch, dass der Markt die Möglichkeit dazu bietet. Fällt der Anstieg der Miete durch die Anwendung der Inflationsklausel stärker aus als der Anstieg der Preise auf dem relevanten Markt, ist mit einem Auszug des Mieters aus dem Objekt zu rechnen. Der Vermieter ist in einem schwachen Marktumfeld somit auf Dauer gezwungen, auf den Gebrauch der Inflations-Klausel zu verzichten.

Für Mieter bietet die Klausel den Vorteil einer besseren Einschätzung anstehender Mieterhöhungen. Fällt die Inflationsrate hoch aus, kann rechtzeitig die Suche nach einem anderen Objekt beginnen, in dem keine Inflations-Bindung in Kauf genommen werden muss. Kommt es dagegen zu einer rückläufigen Preisentwicklung (Deflation), kann der Mieter von der Kopplung an die Verbraucherpreise profitieren und die Miete senken. Deflation ist allerdings ein im historischen Rückblick sehr seltenes Szenario.

Umkehrhypothek

Der Begriff der Umkehrhypothek bezeichnet ein Verrentungsmodell, bei dem der Eigentümer einer Immobilie einen Vertrag mit einer Bank über die Zahlung einer Rente oder eines einmaligen Betrages abschließt und dabei dem Kreditinstitut das Objekt vererbt. Der Eigentümer erhält von der Bank ein lebenslanges Wohnrecht zugstanden. Umkehrhypotheken sind eine Möglichkeit für Eigentümer im Ruhestand, ihre Rente zu erhöhen oder sich zusätzliche Mittel für Anschaffungen zu verschaffen. Voraussetzung für eine Verrentung ist, dass das Objekt, das nach dem Ableben des Eigentümers in den Besitz der Bank fällt, nicht durch andere Kredite beliehen ist. Die Umkehrhypothek wird ins Grundbuch eingetragen, so wie es auch bei gewöhnlichen Hypothekenfinanzierungen der Fall ist. Wie hoch der maximale Betrag, den der Eigentümer sich von der Bank auszahlen lassen kann bzw. die monatliche Rente im Detail ist, richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Zu diesen zählen unter anderem der Wert des Objektes, das Lebensalter des Eigentümer sowie das seines Ehegatten, der ebenfalls ein lebenslanges Wohnrecht für das betreffende Objekt erhält sowie der Zinssatz, der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verrentungs-Vertrages am Kapitalmarkt herrscht. Dabei gilt, dass mit höherem Lebensalter des Eigentümers auch der finanzielle Spielraum, der mit einer Verrentung möglich ist, wächst. Die Banken, die Umkehrhypotheken anbieten, nutzen bei der Bemessung der Rente bzw. der Kapitalauszahlung so genannte Sterbetafeln, die auch bei der Bemessung von Lebensversicherungen zur Anwendung kommen. Auch das Geschlecht spielt deshalb eine Rolle, da Männer eine geringere Lebenserwartung verzeichnen als Frauen.

In Deutschland ist der Markt für Umkehrhypotheken noch vergleichsweise schwach entwickelt. Der Trend, der aus den USA sowie aus Großbritannien nach Europa kommt, ist noch recht jung. Insbesondere zeigen sich die Banken recht zurückhaltend beim Vertrieb von Umkehrhypotheken. Zwar halten viele Geldhäuser entsprechende Produkte vor – offensiv angeboten werden sie jedoch nicht. Die noch geringere Transparenz macht einen intensiven Anbieter-Vergleich erforderlich.

Sanierungs-Förderung

Der Staat fördert bestimmte bauliche Maßnahmen an bestehenden Objekten durch günstige Kredite der öffentlichen Hand. Insbesondere die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau stellt unter bestimmten Voraussetzungen günstige Kredite zur Verfügung, mit denen Sanierungs-Vorhaben zu niedrigen Zinsen finanziert werden können. Dabei liegt der Fokus der Förderbank seit einigen Jahren deutlich auf der Förderung von Maßnahmen, die der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden dienen. Dazu zählen beispielsweise die Dämmung von Dach, Außenwänden oder Kellerdecke, der Einbau von gut isolierenden Fenstern oder einer modernen Heizungsanlage. Zu einer deutlichen Ausweitung der staatlichen Unterstützung in den vergangenen Jahren haben zum einen die massiv angestiegenen Energie-Preise, zum anderen auch das veränderte Bewusstsein der Bevölkerung für klimaschädliche Treibhausgas-Emissionen beigetragen.

Da Kredite der Förderbank aus dem Bundeshaushalt subventioniert werden, sind sie in der Regel deutlich günstiger als grundpfandrechtlich besicherte Darlehen auf dem freien Markt. Dies macht sie für Kreditnehmer interessant. Die Sanierungs-Förderung wurde im Jahr 2009 deutlich ausgeweitet, weil die Bundesregierung im Rahmen eines Konjunkturprogrammes gegen die Wirtschaftskrise der KfW zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt hat. Die Staatsbank rief daraufhin zum ersten April 2009 das Programm „Energieeffizient sanieren“ ins Leben. Eigentümer, die ihr Objekt durch bauliche Maßnahmen auf den neusten technischen Stand bringen, können die Kredite in Anspruch nehmen. Maßgeblich für die Bewilligung ist dabei, dass die Maßnahmen dazu führen, dass der Primärenergiebedarf des Objektes unter bestimmten Richtwerten liegt und dass der Transmissionswärmeverlust deutlich reduziert wird.

Aufgrund des politischen Willens zum Klimaschutz und der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen, die zu großen Teilen aus dem Ausland importiert werden müssen, ist damit zu rechnen, dass die Sanierungs-Förderung auch in der Zukunft einen wachsenden Stellenwert in der deutschen Subventionspolitik einnehmen wird. Neben günstigen Darlehen sind dabei auch Zuschüsse zur Tilgung von Sanierungs-Krediten zu erwarten, die bereits jetzt in geringem Umfang existieren.

Riester-Sockelbeitrag

Der Riester-Sockelbeitrag ist der Beitrag, der in einen Riester-Vertrag mindestens eingezahlt werden muss, damit die staatlichen Förderungen in Anspruch genommen werden kann. Der Sockelbeitrag beläuft sich dabei auf 60 Euro im Jahr. Er gilt, wenn entweder der Vertragsinhaber gar kein eigenes Einkommen erzielt oder aber vier Prozent seiner sozialversicherungspflichtigen jährlichen Brutto-Einkünfte weniger als 60 Euro betragen (Mit anderen Worten beläuft sich das Bruttojahreseinkommen dann auf weniger als 1500 Euro). Die Einzahlung des Sockelbeitrages ist Voraussetzung für die Gewährung der staatlichen Zuschüsse. Diese setzen sich auch in diesem Fall aus der Grundzulage und ggf. der Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beläuft sich auf 154 Euro im Jahr, die Kinderzulage beläuft sich auf 185 Euro für jedes Kind, für das Anrecht auf Kindergeld besteht und beträgt 300 Euro für Nachwuchs, der erst nach dem 31.12.07 zur Welt gekommen ist. Wird der Sockelbeitrag in einem Jahr nicht eingezahlt, verfällt für das betreffende Jahr der Anspruch auf die Förderungen.

Im Bereich der privaten Baufinanzierung ist der Sockelbeitrag insbesondere dann von Bedeutung, wenn einer von zwei Ehegatten keiner erwerbsmäßigen Beschäftigung nachgeht bzw. dies in nur sehr geringem Umfang tut. Die Rendite, die mit dem Sockelbeitrag erzielt wird, schlägt aufgrund der fixen Förderung und der nur geringen Eigenleistung selbstredend alle anderen Anlageklassen, kann jedoch nur in dem gesetzten Umfang realisiert werden. Es bietet sich in jedem Fall an, die Riester-Förderung durch die Einzahlung des Sockelbeitrages zu nutzen, da im Laufe der Jahre dadurch einige tausend Euro Förderung erworben werden können. Ob diese direkt zur Finanzierung des Eigenheims, wie es bei der Nutzung von Riester-Verträgen im Rahmen der Eigenheimrente möglich ist, genutzt wird oder damit die Basis für eine private Altersvorsorge gelegt wird, ist letztlich irrelevant, da ohnehin Altersvorsorge und Hypothekenfinanzierung bewältigt werden müssen.