Wohn-Riester
Der Begriff Wohn-Riester versteht sich als die umgangssprachliche Bezeichnung der Eigenheimrente, die eine Fortentwicklung der gewöhnlichen Riester-Rente darstellt, deren Erfinder und Namensgeber der ehemalige Bundesarbeitsminister Walter Riester war. Der Wohn-Riester ermöglicht es, staatlich geförderte Altersvorsorge-Verträge zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums zu nutzen. Dabei können sowohl bereits bestehende Vertragsguthaben als auch die laufenden Einzahlungen zur Tilgung eines Immobilienkredites genutzt werden. Der Staat fördert die Verträge durch Zuschüsse zum Vertragsguthaben sowie durch steuerliche Vergünstigungen. Die Einzahlungen können bis zu einer Höhe von maximal 2.100 Euro jährlich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus erhält jeder Vertragsinhaber einen Zuschuss in Höhe von 154 Euro pro Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind werden zusätzlich 185 Euro im Jahr gezahlt bzw. 300 Euro, sofern das Kind nach dem Jahr 2007 zur Welt gekommen ist.
Voraussetzung für die Zuschüsse und die steuerliche Vergünstigung ist die Einzahlung von mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag, wobei sich die maximale jährliche Einlage auf 2.100 Euro abzüglich der ausgezahlten Zuschüsse beläuft. Der Wohn-Riester steht ausschließlich Personen offen, die Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder aber dem Grunde nach rentenversicherungspflichtig sind. Wird kein Einkommen bezogen, kann der Anspruch auf die Zuschüsse durch die Einzahlung des Sockelbetrages in Höhe von 60 Euro pro Jahr in den Vertrag erworben werden. Werden die zur Immobilienfinanzierung entnommenen Beiträge nicht bis zum Beginn der Auszahlungsphase des Vertrages wieder in diesen zurückbezahlt, müssen die hypothetisch bestehenden Rentenansprüche in voller Höhe versteuert werden, wie es bei gewöhnlichen Riester-Verträgen auch der Fall ist. Potenziell besteht demnach die Gefahr einer Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt.
Wohn-Riester-Verträge können bei Bausparkassen abgeschlossen werden. Da der Markt nicht allzu weit entwickelt ist, besteht grundsätzlich das Risiko einer noch sehr intransparenten Preis- und Kostengestaltung. Dennoch handelt es sich bei der Eigenheimrente um ein nützliches Produkt, mit dem Immobilienfinanzierungen besonders für Familien leichter werden.
Begriffe, die in diesem Zusammenhang ebenfalls von Interesse seien könnten: