Vorfälligkeitsrichtwert

Kunden, die ein Darlehen mit Zinsbindung vor Ablauf der vereinbarten Tilgungsfrist zurückzahlen, müssen ihrer Bank dafür in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn nicht im Darlehensvertrag die Möglichkeit kostenfreier Sondertilgungen vorgesehen ist. Erfahrungsgemäß fällt diese Vorfälligkeitsentschädigung häufig zu hoch aus. Verbraucher, die ein Darlehen frühzeitig tilgen wollen, sollten deshalb den Vorfälligkeitsrichtwert als Grundlage der Verhandlungen mit ihrer Bank über die Vorfälligkeitsentschädigung nutzen. Er gibt an, wie hoch die Gebühr ungefähr ausfallen sollte, wenn alle Einflussgrößen berücksichtigt werden.

Die Vorfälligkeitsentschädigung ermittelt sich grundsätzlich aus der Differenz der Zinsen, die die Bank bei einer vertragsgemäßen Rückzahlung erhalten hätte und den Zinsen, die mit dem vorab getilgten Darlehen durch dessen Wiederanlage am Kapitalmarkt erwirtschaftet werden können. Bei der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung sind zunächst alle kostenfreien Sondertilgungen aus der Berechnungsgrundlage zu streichen, da für diese keine Kosten anfallen. Dann muss der Wiederanlagezins festgelegt werden, zu dem die Bank die Rückzahlung anlegt.

In der Regel wird dabei von den Zinssätzen am Rentenmarkt ausgegangen. Die Grundlage bilden dann Staatsanleihen der BRD. Aus diesem Grund muss die so ermittelte Differenz der Erträge um eine weitere Komponente reduziert werden. Durch die Rückzahlung des Darlehens und seine Wiederanlage in sicheren Bundeswertpapieren reduziert die Bank ihr Ausfallrisiko. Die Kosten des Risikos, die die Bank einspart, sind vom Vorfälligkeitsrichtwert abzuziehen. Schließlich müssen von der Vorfälligkeitsentschädigung noch die Verwaltungskosten abgezogen werden, die die Bank einspart, weil das Kreditkonto des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt wird. Hinzuzurechnen sind einmalige Bearbeitungsgebühren für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.

Verbraucher sollten bei einer frühzeitigen Tilgung keinesfalls das erstbeste Angebot der Bank akzeptieren und verlangen, dass die Vorfälligkeitsentschädigung fair und nach gängigen Standards berechnet wird. Wer Unterstützung benötigt, findet diese bei den Verbraucherzentralen, die gegen ein geringes Entgelt eine individuelle Rechnung vornehmen. Alternativ kann ein Honorarberater konsultiert werden. Auch die Berechnung in Eigenregie mithilfe geeigneter Software ist möglich.

Bemusterung

Bei der Bemusterung findet sich ein angehender Bauherr in den Ausstellungsräumen der Baufirma ein, mit der er einen Vertrag zur Erstellung einer Immobilie abgeschlossen hat und trifft Entscheidungen über Details zur Ausstattung des Objektes. Dadurch werden die vertraglichen Vereinbarungen spezifiziert. Wurde im Vertrag beispielsweise vereinbart, dass ein bestimmter Bereich des Gebäudes mit Fliesen versehen wird, sucht der Bauherr bei der Bemusterung die exakten Fliesen aus, die dann später tatsächlich verbaut werden. Genauso werden fast alle anderen Materialien, die zum Einsatz kommen, ausgesucht.

Die Bemusterung birgt das Risiko, dass Bauherren die Kosten ihres Vorhabens selbst in die Höhe treiben, weil sie von Standardprodukten abweichen und teure Materialien verwenden lassen. Schnell können so Kosten von 10.000 Euro und mehr zusätzlich zu den im Bauvertrag festgelegten Kosten entstehen. Es ist deshalb ratsam, bei der Bemusterung sehr sorgfältig auszuwählen und sich einen Finanzrahmen zu setzen, der nicht überschritten wird. Baufirmen nutzen in ihren Ausstellungsräumen ähnliche Tricks wie es auch Kaufhäuser tun und versuchen auf diesem Wege, die Kunden zum Kauf möglichst hochwertiger Materialien zu verleiten.

Die Bemusterung hat maßgeblichen Einfluss auf das Erscheinungsbild des zu bauenden Objektes, da hier die Einzelheiten festgelegt werden. Es ist durchaus empfehlenswert, einen Fachmann für Inneneinrichtungen und Design zu dem Termin mitzunehmen, der in Fragen rund um Material und dessen Abstimmung auf die Gegebenheiten beraten kann. Ansonsten kann es passieren, dass das fertige Objekt nicht den Vorstellungen des Bauherrn entspricht. Nachträgliche Änderungen bzw. Umbauten sind jedoch sehr teuer und oft gar nicht möglich.

Bereits im Vorfeld einer Bemusterung sollten Bauherren im Detail wissen, welche Materialien ihren Vorstellungen entsprechen. Es kann nicht schaden, sich um die Eigenschaften bestimmter Stoffe zu informieren. Besonders im Hinblick auf die zu erwartende Lebensdauer, die Pflegeintensität oder auch die Instandhaltungskosten ist dies erfahrungsgemäß nützlich.

Darlehensangebot

Wer bei seiner Bank einen Antrag auf einen Kredit zur Immobilienfinanzierung stellt und dort alle erforderlichen Unterlagen einreicht, erhält in der Regel ein Darlehensangebot unterbreitet, das entweder angenommen oder abgelehnt werden kann. Das Darlehensangebot sollte einer sehr genauen Prüfung unterzogen werden. Immobilienfinanzierungen umfassen große Beträge und erstrecken sich über einen sehr langen Zeitraum, sodass auch vermeintlich kleine Nachteile zu Belastungen im fünfstelligen Euro-Bereich führen können. Zu prüfen ist bei einem Darlehensangebot zunächst, ob alle Wünsche, die im Antrag geäußert wurden, auch berücksichtigt werden konnten. Dazu gehört die Zinsbindung bzw. ein etwaiges Zinscap, der Zinssatz, die Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten sowie -bei variablen Darlehen – der Referenzzinssatz und die Anpassungsmodalitäten. Wurde über die Bank auch ein Versicherungspaket beantragt, sind dessen Konditionen ebenfalls zu überprüfen.

Das Darlehensangebot sollte anhand verschiedener Vergleichswerte beurteilt und dann im Kontext mit den Angeboten anderer Banken beurteilt werden. Der effektive Jahreszins ist dabei eine der maßgeblichen Variablen. Sofern möglich kann auch der Margenbarwert berechnet werden. Dieser gibt den abgezinsten Rohgewinn der Bank über den gesamten Tilgungszeitraum hinweg an und bietet eine bessere Vergleichsmöglichkeit als der effektive Jahreszins, weil sich damit auch Darlehen mit unterschiedlicher Zahlungsstruktur gut vergleichen lassen. Der Margenbarwert ist auch besser zum Vergleich unterschiedlicher Darlehen geeignet als die Gesamtkosten des Darlehens, weil er die Kosten im Bezug auf den Gegenwartswert angibt. Er wird deshalb oft als Verhandlungsbasis genutzt.

Liegen mehrere Angebote unterschiedlicher Banken vor, sollte das mit den geringsten Kosten als erster Anlaufpunkt gewählt werden, sofern Preisnachlässe nicht durch andere signifikante Nachteile erkauft werden müssen. Mit dem Angebot sollte dann der Gang zur Bank angetreten werden. Es gilt, durch geschicktes Verhandeln einen kleinen Nachlass auf den Zins auszuhandeln. Dies ist in der Regel insbesondere bei Filialbanken möglich, während der Spielraum bei Direktbanken begrenzt ist.

Honorarberatung

Für Verbraucher besteht die Möglichkeit, sich in finanziellen Angelegenheiten nicht von einem Mitarbeiter der Hausbank oder einem Finanzmakler beraten zu lassen, sondern die Dienste eines Honorarberaters in Anspruch zu nehmen. Dieser verlangt dafür anders als Banken oder Makler eine Gebühr, die sich bei einfachen Beratungsgesprächen ohne weitergehende Geschäftsbeziehung auf durchschnittlich etwa 150 Euro beläuft. Diese Kosten können jedoch sehr gut angelegt sein, weil ein freier und auf Honorarbasis tätiger Berater unabhängig von Banken ist und deshalb die objektiv beste Lösung anbieten kann. Dies ist den Mitarbeitern bei Banken und Maklern oft nicht möglich, weil der Vertriebsdruck groß ist. Da eine Baufinanzierung zu den größeren Vorhaben im Erwerbsleben gehört, kann eine Honorarberatung deshalb nicht schaden.

Der Berater arbeitet mitunter selbst mit Banken zusammen. Erhält er von diesen für die Vermittlung einer Hypothekenfinanzierung eine Provision, leitet er diese an den Kunden, den er berät, weiter. Nur so ist die Unabhängigkeit des Beraters gewährleistet. In Deutschland ist der Markt für Honorarberater und ihre Dienste noch nicht weit entwickelt. Experten gehen aber davon aus, dass in Zukunft mehr Menschen die Dienste unabhängiger Experten nutzen werden, weil das Vertrauen in Banken und deren Mitarbeiter durch die Finanzkrise leiden dürfte.

Unabhängige und fachlich versierte Berater können mehr bieten als nur eine günstige Immobilienfinanzierung. Sie können das Bau- bzw. Erwerbsvorhaben in eine ganzheitliche Strategie zur Finanz- und Vermögensplanung einbetten. Diese besteht nicht nur aus dem Erwerb einer Immobilie. Auch Rentenversicherungen, Wertpapiere und Versicherungen gegen elementare Risiken sind erforderlich. Die Praxis zeigt, dass die Mehrheit der Haushalte in Deutschland auf mindestens einem Gebiet der privaten Finanzen schlecht oder gar nicht versorgt ist. Auch bei eventuellen Verhandlungen mit der Bank kann der Berater helfen. Seine Erfahrung und seine Fachkompetenz schützen Verbraucher vor überteuerten Angeboten. Versierte Spezialisten können einen fairen Preis für ein Darlehen ermitteln und diesen der Bank, mit der verhandelt werden soll, als Verhandlungsbasis vorstellen.

Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz ist das letzte Mittel für Verbraucher, sich von einer zu großen Schuldenlast zu befreien. Das Gesetz sieht diese Möglichkeit seit einigen Jahren vor. Schuldner, die aus eigener Kraft ihre Verbindlichkeiten nicht mehr decken können, stellen beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf die Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens. Dieses sieht dann vor, dass für einen Zeitraum von sechs Jahren alle Einkünfte des Schuldners, die die Pfändungsfreigrenzen übersteigen, an die Gläubiger gezahlt werden. Das Gericht setzt dabei wie auch bei gewöhnlichen Insolvenzverfahren üblich einen Schlüssel fest, der sich aus den von Gläubigern mitgeteilten Forderungen ergibt. Die Pfändungsfreigrenze beläuft sich für Alleinstehende ohne Kinder auf knapp 1.000 Euro im Monat. Einkünfte bis zu diesem Niveau gelten als Existenzminimum und werden nicht gepfändet. Nach Ablauf der sechs Jahre – diese Zeit wird auch als Wohlverhaltensperiode bezeichnet – werden dem Schuldner seine noch bestehenden Verbindlichkeiten per Gerichtsbeschluss erlassen. Er ist dann wieder schuldenfrei.

Die Privatinsolvenz wird in Deutschland immer häufiger genutzt, weil eine wachsende Zahl der Haushalte überschuldet ist. Ein Grund dafür sind Immobilienfinanzierungen, die entweder das Budget der Eigentümer von vornherein gesprengt haben oder aber die wegen eines Arbeitsplatzverlustes oder wegen Scheidung nicht planmäßig verlaufen sind.

Wer eine Immobilie finanziert, kann das Risiko einer Überschuldung durch eine sorgfältige Planung und Konzeption seines Vorhabens minimieren. Ein ganz wesentlicher Baustein sicherer Finanzierungen ist ein möglichst großer Eigenkapitalanteil. Dieser sollte mindestens zehn Prozent der Investitionskosten betragen. Darüber hinaus sollten Verbraucher auch die Erwerbsnebenkosten aus eigener Tasche finanzieren. Auch sollte eine finanzielle Reserve bereitstehen, mit der vorübergehende Engpässe überbrückt werden können. Als Faustregel gilt, dass auch bei einem vollständigen Wegfall des Einkommens mindestens drei Monate lang neben den sonstigen Lebenshaltungskosten auch der Kapitaldienst für die Immobilienfinanzierung gedeckt werden können sollte. Die Privatinsolvenz sollte nur das allerletzte Mittel sein, weil sie aufgrund der langen Zeitspanne die gesamte Finanz- und Vermögensplanung durcheinander bringt.

Bausparprinzip

Das Bausparprinzip ist das einer Solidargemeinschaft. In einer Bausparkasse finden sich grob skizziert zwei Gruppen von Kunden: Die einen zahlen in einen Bausparvertrag ein, die anderen nehmen einen Kredit in Anspruch. Diejenigen die einzahlen, stellen ihre Gelder der Bauspargemeinschaft zu günstigen Konditionen zur Verfügung, weil sie selbst nur geringe Zinsen auf ihre Guthaben erhalten, die deutlich niedriger sind als auf einem Tages- oder Festgeldkonto. Im Gegenzug erhalten die Sparer zu einem späteren Zeitpunkt selbst ein günstiges Bauspardarlehen.

Das Bausparprinzip wird flankiert von der Bausparkasse, die ein sehr sicheres Geschäftsmodell betreibt. Die Refinanzierung erfolgt nicht über den Kapitalmarkt, wie es bei gewöhnlichen Banken der Fall ist, sondern über die Einlagen der Sparer und die Rückzahlungen der Kreditnehmer. Den Bausparkassen ist es verboten, Bausparern einen verbindlichen Zuteilungstermin für ihr Darlehen zu nennen. Damit soll gesichert werden, dass die Bausparkasse immer über die notwendigen Finanzmittel verfügt, um auf Dauer alle Ansprüche ihrer Mitglieder zu erfüllen. Das Bausparprinzip sieht zudem eine Äquivalenz von Leistung und Gegenleistung vor, die sich in der so genannten Bewertungszahl widerspiegelt. Das Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl ist die Voraussetzung für die Gewährung eines Bauspardarlehens. Die Bewertungszahl wächst mit dem eingezahlten Vertragsguthaben und der Dauer, mit der es der Bausparkasse zur Verfügung steht. Von den eingezahlten Vertragsguthaben muss die Abschlussgebühr, die zu Beginn des Vertrages fällig ist, abgezogen werden. Das Äquivalenzprinzip sieht bei Verzicht auf das Bauspardarlehen auch eine rückwirkend höhere Verzinsung der Guthaben vor.

Das Bausparprinzip hat sich bewährt. Der Immobilienmarkt in Deutschland gilt nicht zuletzt wegen der soliden und kapitalmarktunabhängigen Finanzierung durch die Bausparkassen als einer der stabilsten in der ganzen Welt. Das Solidarprinzip macht Bausparer wie Kreditnehmer darüber hinaus weniger anfällig für Turbulenzen an den internationalen Kapitalmärkten, weil die Bausparkasse ein nahezu in sich geschlossenes System ist und Schwankungen an den Rentenmärkten nicht zu veränderten Konditionen für Bausparer führen.

Bonitätszuschlag

Bei Hypothekenfinanzierungen gilt wie auch bei anderen Krediten, dass der Zinssatz mit dem von der Bank angenommenen Kreditausfallrisiko steigt. Je besser die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers gemäß der Prüfung durch den Finanzierungspartner ausfällt, desto günstiger sind die Kosten. Die Differenz zwischen dem Zinssatz, der für ein Darlehen an einen Kreditnehmer mit einer (angenommenen) perfekten Bonität gilt und dem, den ein bestimmter Kreditnehmer erhält, wird im Jargon auch als Bonitätszuschlag bezeichnet. Dies gilt ebenso für Zuschläge auf den Zinssatz, die bei einem Beleihungsauslauf von mehr als 60 Prozent erhoben werden. Je größer der Fremdkapitalanteil an der Finanzierung ist, desto höher fällt auch hier der Bonitätszuschlag aus.

Der Grund dafür ist einfach nachzuvollziehen: Kommt es im Verlauf der Finanzierung zu Zahlungsstörungen seitens des Kreditnehmers und kann dieser seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, muss die Bank zur Deckung ihrer Ansprüche die als Sicherheit hinterlegte Immobilie finanzieren. Wurde diese zu einem großen Teil mit Fremdmitteln finanziert, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass auch nach der Veräußerung noch Verbindlichkeiten des Kreditnehmers bestehen, die dieser möglicherweise nicht decken kann. Die höchsten Bonitätszuschläge werden deshalb bei so genannten Vollfinanzierungen erhoben, bei denen nicht nur 100 Prozent der Investitionskosten, sondern darüber hinaus auch die Erwerbsnebenkosten und Teile der Inneneinrichtung mit einem Kredit von der Bank finanziert werden.

Bonitätszuschläge werden immer auf den Zinssatz für das gesamte Darlehen erhoben. Die Gesamtkosten, die aus den Zuschlägen resultieren, sind erheblich und können sich auf einen hohen fünfstelligen Euro-Bereich summieren, weil Hypothekenfinanzierungen oft über Jahrzehnte laufen. Wer die Bonitätszuschläge seiner Finanzierung so gering wie möglich halten möchte, sollte vor der Kreditaufnahme zunächst Eigenkapital ansparen. Dies kann über einen Bausparvertrag ebenso geschehen wie über eins simples Sparkonto. Darüber hinaus sollten die Konditionen möglichst vieler Banken miteinander verglichen werden, weil gerade bei Konstellationen fernab der Idealbedingungen oft erhebliche Unterschiede bestehen. Gegebenenfalls kann auch die Konsultation einen Hypothekenvermittlers angebracht sein.

Öko-Kredite

Als Öko-Kredite werden Darlehen bezeichnet, deren Zweck es ist, Gebäude energetisch zu sanieren oder aber andere bauliche Maßnahmen durchzuführen, die im weitesten Sinne einen ökologischen Nutzen haben. Öko-Kredite sind erst in den letzten Jahren populär geworden und werden mittlerweile von recht vielen Banken auf dem deutschen Markt angeboten. Sie unterscheiden sich letztlich nicht wesentlich von anderen Darlehen. Einige erfordern eine grundpfandrechtliche Besicherung, andere können auch ohne Eintrag ins Grundbuch aufgenommen werden.

Mit den Mitteln aus Ökokrediten können Eigentümer Maßnahmen zur Gebäudedämmung ebenso durchführen wie Dachbegrünungen. Auch der Einbau moderner Heizungsanlagen ist mit den Darlehen möglich. In der Regel ist das Kreditvolumen auf maximal 50.000 Euro beschränkt. Öko-Kredite, die keinen Eintrag ins Grundbuch erfordern, belaufen sich meist auf nicht mehr als 30.000 Euro. Zu unterscheiden ist im Einzelfall, ob eine Bank ein Öko-Darlehen anbietet, das über die KfW abgewickelt wird oder ob es sich um ein komplett eigenes Produkt der Bank handelt. Sofern ein KfW-Darlehen zugrunde liegt, müssen dessen Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sein. Öko-Kredite ohne KfW-Hintergrund bzw. ohne jegliche staatliche Förderungen können durchaus auch als Marketing-Instrument verstanden werden, da es sich letztlich um ein ganz gewöhnliches Darlehen handelt, das die Bezeichnung „Öko“ im Namen trägt. Öko-Kredite verzeichnen ein positives Image, das von Banken gerne benutzt wird, um den Absatz zu steigern. Das positive Image ist dem veränderten Bewusstsein in der Gesellschaft hinsichtlich der Bedeutung des Klimawandels und der zu dessen Bekämpfung notwendigen Reduktion von Treibhausgasen zuzuschreiben.

Öko-Kredite werden auch in der Zukunft das Bild auf dem deutschen Hypothekenmarkt prägen und weiter an Bedeutung gewinnen. Verbraucher, die sich für ein solches Darlehen interessieren, sollten unbedingt abklären, ob es sich um KfW-Programm-Darlehen handelt. Wenn nicht, sollte zunächst der Zugang zu diesem geprüft werden, da dort bessere Konditionen zu realisieren sind.

Versicherungsbeiträge

Eigentümer von Immobilen müssen ihr Objekt gegen eine Vielzahl unterschiedlicher Risiken versichern. Die Prämien für die erforderlichen Policen müssen in die Kalkulation, die im Vorfeld einer Immobilienfinanzierung aufgestellt wird, miteinbezogen werden. Insbesondere die Wohngebäudeversicherung, die Rohbauversicherung, die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die Eigentümerhaftpflichtversicherung und die Hausratversicherung sind notwendige Policen, auf die keinesfalls verzichtet werden kann. In der Regel setzen Banken, die an einer Finanzierung beteiligt sind, den Abschluss der meisten der vorgenannten Versicherung voraus, um ihr eigenes Ausfallrisiko zu reduzieren. Auch ohne Verlangen der Bank sollten Eigentümer aber die Versicherungen besitzen, da sie existenzielle Risiken absichern.

Die Versicherungsbeiträge zu den Policen fallen unter dem Strich nicht allzu hoch aus. Die Rohgebäudeversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung sind ohnehin nur für die Zeit von Belang, in der ein Objekt fertiggestellt wird. Sie schützen vor Schäden am unfertigen Objekt bzw. vor Schäden, die durch die Bautätigkeit an Dritten oder deren Vermögen entstehen. Die Wohngebäudeversicherung setzt sich aus der Feuerversicherung, der Leitungswasserversicherung und der Sturmversicherung zusammen. Sie tritt in Kraft, wenn ein Gebäude als bezugsfertig erklärt wird. Abgedeckt sind beispielsweise Schäden durch Feuer oder Explosion, Leitungswasserschäden oder Schäden durch Sturm und Hagel. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich zum einen nach der Bauweise des zu versichernden Objektes, zum anderen nach dem Standort einer Immobilie. Die Prämien der Wohngebäudeversicherung unterliegen seit einiger Zeit einer generellen Überprüfung durch die Assekuranzen, weil durch das gehäufte Auftreten von witterungsbedingten Schäden die Schadenssumme signifikant gewachsen ist.

Wer ein Objekt nicht selbst nutzt und es an Dritte vermietet, kann die Versicherungsbeiträge steuerlich geltend machen und als Betriebskosten deklarieren. Dies gilt jedoch nicht für die Hausratversicherung, die vom Nutzer der jeweiligen Einheit selbst zu unterhalten ist. Um bei den Versicherungsbeiträgen so viel wie möglich zu sparen, empfiehlt sich vor dem Abschluss einer Police der Vergleich der Konditionen unterschiedlicher Anbieter, da sich bei Betrachtung des Gesamtmarktes signifikante Unterschiede finden lassen.

Eigentümer-Finanzierung

Eigentümer-Finanzierungen sind Kredite, die speziell an Eigentümer von Immobilien vergeben werden, jedoch nicht grundpfandrechtlich besichert werden, d.h. es erfolgt keine Eintragung des Darlehens ins Grundbuch. Die Finanzierungsvariante ist relativ neu und wird auf dem deutschen Markt bislang nur vereinzelt angeboten. Die Konditionen der Darlehen sind in der Regel günstiger als die anderer Kredite. Es ist zu vermuten, dass Banken die Bonität von Eigentümern pauschal höher einschätzen und ihnen deshalb niedrigere Zinsen gewähren. Mit Eigentümer-Finanzierungen können Verbraucher Modernisierungen durchführen oder das Inventar von Haus oder Wohnung erneuern. Einen bestimmten Verwendungszweck gibt es nicht. Die Darlehen unterscheiden sich somit abgesehen von den günstigeren Konditionen nicht von anderen Konsumkrediten. Sie werden in gleich hohen monatlichen Raten getilgt. Die Darlehenshöhe beginnt meist bei 5.000 Euro, maximal können zwischen 50.000 und 75.000 Euro ausbezahlt werden. Die Laufzeit kann relativ frei gewählt werden. Der Zinssatz richtet sich nach den Bedingungen des Kapitalmarktes bei Aufnahme des Darlehens.

Eigentümer-Finanzierungen eignen sich sehr gut für Haushalte, die zusätzlich zu ihrer Hypothek weitere Mittel benötigen und diese zu günstigen Kosten verschaffen wollen. Gerade bei Ausgaben für Inneneinrichtung etc. ist das Budget direkt nach der Aufnahme eines Hypothekenkredits oft knapp. Eigentümer-Finanzierungen in Kombination mit gewöhnlichen Baudarlehen bergen allerdings auch das Risiko einer Überschuldung. Schließlich ähnelt das Profil einer solchen Kredit-Kombination dem einer Vollfinanzierung, bei der nicht nur die gesamten Investitionskosten, sondern auch darüber hinausgehende Beträge auf Kredit finanziert werden. Wer sich für eine Eigentümer-Finanzierung interessiert, sollte deshalb ganz besonders sorgfältig prüfen, ob das zusätzliche Darlehen auch aus eigener Kraft geschultert werden kann und ob auch nach dem zusätzlichen Kapitaldienst noch genügend Spielraum vorhanden ist, um auch unerwartete Ausgaben problemlos decken zu können. Es ist davon auszugehen, dass Eigentümer-Finanzierungen in den kommenden Jahren an Bedeutung auf dem deutschen Darlehensmarkt gewinnen werden.