Rentenversicherung

Eine Rentenversicherung ist ein Sparplan, in den der Versicherungsnehmer über einen bestimmten Zeitraum regelmäßig einzahlt und dafür im Gegenzug bei Ablauf der Police über ein Vertragsguthaben verfügen kann, das wahlweise in Gestalt einer monatlichen Rente oder aber in Form einer einmaligen Kapitalabfindung an ihn ausbezahlt wird. Das Vertragsguthaben setzt sich dabei aus den laufenden Einzahlungen sowie den Erträgen zusammen, die damit erwirtschaftet werden. Im Zusammenhang mit der Immobilienfinanzierung kommen private Rentenversicherungen vor allem als Tilgungsträger bei endfälligen Darlehen zusammen. Bei diesen Krediten zahlt der Darlehensnehmer während der Laufzeit nur die anfallenden Zinsen. Die Tilgung erfolgt am Ende der Laufzeit in einer Summe. Um die Tilgung sicherzustellen, wird während der Laufzeit jeden Monat ein bestimmter Betrag in die Rentenversicherung einbezahlt. Die Einzahlungen sind so gestaltet, dass am Ende der Laufzeit allein durch die garantierte Verzinsung und das einbezahlte Kapital der Kredit vollständig zurückbezahlt werden kann.

In der Regel stehen in einer Rentenversicherung bei deren Ablauf allerdings weitaus höhere Guthaben zur Verfügung, weil die Rendite während der Laufzeit die Garantieverzinsung übersteigt. Die Guthaben, die über den fälligen Kreditbetrag hinausgehen, stehen dem Kreditnehmer zu anderen Zwecken zur Verfügung. Aus diesem Grund werden Tilgungsträger-Modelle häufig nicht allein zur Immobilienfinanzierung, sondern auch zur Altersvorsorge eingesetzt.

Die Rendite der Rentenversicherung richtet sich nach den Entwicklungen am Kapitalmarkt. Im günstigsten Fall fallen die Erträge deutlich höher aus als der Sollzins des Darlehens. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kredit in einer Niedrigzinsphase aufgenommen wurde. Dann können die Totalkosten der Finanzierung geringer ausfallen als es bei einer klassischen annuitätischen Tilgung der Fall wäre, wenn die Erträge berücksichtigt werden. Die Tilgung über eine Rentenversicherung in Kombination mit einer Risikolebensversicherung ist die Alternative zum klassischen Tilgungsträger-Modell, bei dem über eine Kapitallebensversicherung getilgt wird.

Immobilienquote

Als Immobilienquote wird der Anteil eines Vermögensportfolios bezeichnet, der auf Investitionen in Immobilien fällt. Dazu zählen gewerbliche Objekte ebenso wie Wohnimmobilien. Wird ein Wertpapierportfolio betrachtet, ist die Bestimmung der Immobilienquote einfach: Der Anteil am Portfolio, der in offenen oder geschlossenen Immobilienfonds investiert ist, ist zugleich auch der Gesamtanteil am Vermögen, der auf Immobilien entfällt. Nicht nur Anteile an Immobilienfonds aber sind der Immobilienquote zuzurechnen. Auch komplette Objekte – seinen diese nun zur Selbstnutzung oder zur Vermietung an Dritte bestimmt – müssen zum Immobilienanteil am Vermögen gezählt werden.

Typischerweise ist der Immobilienanteil am Vermögen bei Eigentümern, die ein Objekt zur Selbstnutzung finanzieren, in den ersten Jahren nach der Kreditaufnahme sehr hoch. Er kann –wegen des Fremdkapitalanteils – über 100 Prozent betragen, wenn bei einem selbstgenutzten Objekt der tatsächlich realisierbare Wiederverkaufswert angesetzt wird. Unabhängig davon, ob Immobilien direkt oder über einen Fonds erworben werden, ist es sehr wichtig, die Immobilienquote zu beachten. Immobilien sollten in eine ganzheitliche Finanz- und Vermögensplanung eingebettet werden. Nur dann kann eine sinnvolle Allokation der zur Verfügung stehenden Geldmittel erfolgen.

Eine sehr hohe Immobilienquote gilt auf der einen Seite als sicher, weil weniger Wertschwankungen zu befürchten sind als bei einem reinen Aktien- oder Renteninvestment. Auf der anderen Seite erwirtschaften Immobilien auch nur eine begrenzte Rendite – je nach Objekt wird von einem jährlichen Ertrag zwischen vier und sechs Prozent ausgegangen. Diese Annahme gilt nur für nicht selbstgenutzte Objekte und Anteile an offenen Immobilienfonds mit dem Schwerpunkt auf deutschen Wohnimmobilien. Eine hohe Immobilienquote im Gesamtvermögen eines Haushalts allerdings schützt vor Inflation, weil Immobilien Sachwerte sind. Wer sein Vermögen komplett in Sachwerte investieren will, der kann ein Objekt zur Selbstnutzung erwerben und darüber hinaus Anteile an Immobilienfonds kaufen. Die Immobilienquote beträgt dann 100 Prozent, wenn beides aus Eigenmitteln finanziert wurde bzw. mehr als 100 Prozent, wenn Kredite zum Einsatz kommen.

Tilgungspause

Eine Tilgungspause bezeichnet die Reduzierung der Zahlungen seitens des Kreditnehmers an die Bank auf die Zinsen, die auf den valutierenden Kreditbetrag anfallen. Während einer Tilgungspause werden keinerlei Tilgungen vorgenommen. Die Annuität besteht dann ausschließlich aus Zinsen. Eine Tilgungspause kann gemäß eines vertraglichen Rechts oder durch besonderen Antrag des Kreditnehmers erfolgen. Sieht der Darlehensvertrag die Möglichkeit einer Tilgungspause vor, kann der Kreditnehmer diese nutzen. Er muss die Bank dann lediglich vertragsgemäß über sein Vorhaben informieren.

Viele Darlehensverträge sehen mittlerweile die Möglichkeit vor, Tilgungspausen einzulegen und etwa eine Monatsrate im Jahr kostenlos auszusetzen. Auch längere Tilgungspausen sind möglich. Es ist immer zu beachten, dass die Nutzung vertraglich vorgesehener optionaler Tilgungspausen zu einer Streckung der Tilgung führt. Zwar muss dies nicht zwangsläufig mit Kosten verbunden sein. Besteht jedoch nach dem Ablauf der ersten Zinsbindung noch eine Restschuld, wird diese zu den dann gültigen Konditionen verzinst. Der Kreditnehmer kennt den Zinssatz der Zukunft nicht und geht durch die Nutzung der Tilgungspause deshalb ein Risiko ein.

Tilgungspausen können auch auf besonderen Antrag des Kreditnehmers hin erfolgen, wenn die Bank diesem zustimmt. In den meisten Fällen werden solche Anträge gestellt, wenn auf Seiten des Kreditnehmers Zahlungsschwierigkeiten drohen, etwa wegen dem Verlust des Einkommens oder wegen besonderer und unvorhergesehener Ausgaben. Der Schuldner kann dann versuchen, mit der Bank eine Vereinbarung über eine zeitweilige Stundung des Darlehens zu erwirken und so seinen finanziellen Engpass überbrücken. Derartige Vereinbarungen führen ebenfalls zu einer Streckung der Tilgung, sodass ggf. nach Ablauf der Zinsbindung schlechtere Konditionen für die Restschuld zu tragen sind. Darüber hinaus erheben Banken bei Stundungsvereinbarungen in der Regel Gebühren. Diese müssen entweder sofort entrichtet oder aber zusammen mit den späteren Raten gezahlt werden. Trotz der höheren Kosten ist für Kreditnehmer, die Schwierigkeiten bei der Leistung des Kapitaldienstes auf sich zukommen sehen, die Tilgungspause die bessere Wahl gegenüber einer abwartenden Haltung.

Bausparrendite

Die Bausparrendite ist die Rendite, die mit den Guthaben in einem Bausparvertrag erzielt wird. Sie setzt sich zusammen aus den Guthabenzinsen, die die Bausparkasse zahlt, den staatlichen Förderungen, die der Bausparer erhält sowie ggf. den steuerlichen Vergünstigungen und der Zinsersparnis beim Bauspardarlehen. Die Bausparrendite lässt sich nur unter Annahmen darstellen, da viele Einflussgrößen Unsicherheit unterliegen.

Die Guthabenzinsen des Bausparvertrages sind eine der Komponenten, aus denen sich die Rendite zusammensetzt. Der Zinssatz beträgt in der Regel 1,0 Prozent. Die Erträge unterliegen seit dem 01.Januar 2009 der Abgeltungsteuer, die sich auf 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer beläuft. Jeder Sparer kann allerdings über einen Freibetrag in Höhe von 801 Euro im Jahr verfügen – Zinseinkünfte bis zu diesem Niveau unterliegen nicht der Besteuerung. Gemeinsam veranlagte Ehegatten können sogar 1.602 Euro im Jahr steuerfrei vereinnahmen. Bei einem Zinssatz von 1,0 Prozent lassen sich damit Bausparguthaben bis zu 160.000 Euro steuerfrei verwalten.

Von der Bausparrendite muss die Abschlussgebühr abgezogen werden, die beim Vertragsschluss fällig wird. Sie beträgt in der Regel ein Prozent der Bausparsumme, also der Summe aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen. Je nach Gestaltung des Vertrages kann damit ein wesentlicher Teil der Zinserträge durch die Kosten vereinnahmt werden. Staatliche Förderungen sind eine weiterer Bestandteil der Bausparrendite. Besonders bei Verträgen mit kleinem Volumen machen die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage einen erheblichen Teil der Erträge aus. Zulagen im Rahmen der Riester-Förderung sind allerdings noch wichtiger. Sie können sich über einen Ansparzeitraum von sieben Jahren auf rund 5.000 Euro belaufen. Die Zulagen werden im Vertrag mit dem Bausparzins verzinst.

Zur Bausparrendite hinzuzurechnen ist die Ersparnis beim Bauspardarlehen. Diese ergibt sich aus der Differenz des Darlehenszinssatzes zu dem Zinssatz, der zum Zeitpunkt der Auszahlung für ein vergleichbares Darlehen ohne Bausparvertrag zu entrichten wäre. Da künftige Zinsen nicht vorhersagbar sind, wird bei der Bemessung der Bausparrendite von Erfahrungswerten ausgegangen. In den meisten Fällen beläuft sich die akkumulierte Bausparrendite auf rund drei bis vier Prozent jährlich.

Wohn-Riester-Zulage

Die Wohn-Riester-Zulage ist ein staatlicher Zuschuss, der Eigentümern gewährt wird, die zur Finanzierung ihrer Immobilie eine staatlich geförderte Rentenversicherung nutzen. Die sogenannte Eigenheimrente wurde im Jahr 2008 vom Gesetzgeber eingeführt. Die Zulage setzt sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen und wird vom Fiskus auf das Vertragskonto eingezahlt, wenn die dazu erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Grundzulage beläuft sich auf 154 Euro im Jahr, die Kinderzulage beträgt 185 Euro im Jahr bzw. 300 Euro im Jahr wenn der Nachwuchs nach dem 31. Dezember 2007 zur Welt gekommen ist.

Voraussetzung für die Auszahlung der Zulagen ist, dass vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einbezahlt werden. Maximal müssen jedoch 2.100 Euro im Jahr abzüglich der gewährten Zulagen einbezahlt werden. Wird kein eigenes oder ein nur sehr geringes Einkommen erzielt, kann der Anspruch auf die Zulagen durch die Einzahlung des Sockelbeitrages erworben werden. Der Sockelbeitrag beträgt derzeit 60 Euro im Jahr. Die Wohn-Riester-Zulage dient dazu, den Abschluss eines Riester-Vertrages und damit auch die Nutzung der Eigenheimrente für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen interessant zu machen. Diese profitieren nur in bescheidenem Umfang von den Steuervergünstigungen, die das Modell vorsieht. Die Einzahlungen in Riester-Verträge können in vollem Umfang als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Die Wohn-Riester-Zulage kann sich im Laufe von 20 Jahren zu einer spürbaren Hilfe bei der Immobilienfinanzierung entwickeln. Dies gilt insbesondere für Familien mit vielen Kindern. Ein Ehepaar mit drei Kindern, von denen eines nach dem Jahr 2007 geboren wurde, erhält im Laufe von zwei Dekaden knapp 20.000 Euro staatliche Zuschüsse. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen für die Zulage ununterbrochen erfüllt sind. Unter dem Strich erscheint die Wohn-Riester-Zulage also geeignet, einen Beitrag zum Erwerb von Wohneigentum zu leisten. Dies gilt selbst dann, wenn steuerliche Aspekte bei der Betrachtung unberücksichtigt bleiben.

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Totalkosten

Die Totalkosten bei einer Immobilienfinanzierung sind alle Kosten, die vom Beginn der Planung und Konzeption bis hin zur Veräußerung an Dritte – mitunter nach Ablauf von drei oder vier Jahrzehnten – anfallen. Sie setzen sich zusammen aus den Investitionskosten, den Erwerbsnebenkosten, den Finanzierungskosten, den Beratungskosten, den Instandhaltungs- und Sanierungskosten und den Finanzierungskosten dafür, den Betriebskosten und den Veräußerungskosten. Die Totalkosten stehen somit erst am Ende eines Immobilienprojektes fest. Sie können aber durch eine solide Kalkulation relativ zuverlässig geplant werden.

Die Bau- oder Erwerbskosten und deren Finanzierung sind der größte Posten bei einem Projekt. Wie hoch sie ausfallen, richtet sich nach Art und Lage des Objektes und den Bedingungen der Finanzierung. Hier ist der Kreditnehmer abhängig von den Gegebenheiten am Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme. Das Zinsniveau am Markt für langfristige grundpfandrechtlich besicherte Darlehen ist ausschlaggebend für die Finanzierungskosten. Ebenso ist aber auch der Eigenkapitalanteil, den der Kreditnehmer aufbringen kann, von Bedeutung. Je mehr eigene Mittel zur Verfügung stehen, desto geringer fallen die Finanzierungs- und damit auch die Totalkosten aus. Beratungskosten fallen immer dann an, wenn der Bauherr sich von Spezialisten zu seinem Projekt beraten lässt. Oft handelt es sich bei den Beratungen um technische Unterstützung, in einigen Fällen wird jedoch auch Beratung zur Finanzierung in Anspruch genommen.

Im Zeitverlauf muss der Eigentümer eine Vielzahl zusätzlicher Kosten, die über den Kapitaldienst hinausgehen, tragen. Dazu zählen etwa die Versicherungen, die für das Objekt unterhalten werden müssen oder die Kosten für Renovierungen und Modernisierungen. Je nach Art der Nutzung können diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die Sollzinsen, die für die Finanzierung zu entrichten sind. Wird das Objekt eines Tages veräußert, fallen auch dafür Kosten an. Bei den Veräußerungskosten kann es sich etwa um die Kosten für Zeitungsannoncen oder Vermittler handeln.

Immobilienverrentung

Bei einer Immobilienverrentung schließt der Eigentümer eines Objektes mit einer Bank einen Vertrag, der die Auszahlung eines einmaligen Betrages oder einer monatlichen Rente von der Bank an den Eigentümer vorsieht. Die Bank erhält dafür im Gegenzug nach dem Tod des Eigentümers die Immobilie. Der Besitzer erhält ein lebenslanges Wohnrecht.

Immobilienverrentungen sind in den vergangenen Jahren präsenter auf dem deutschen Markt geworden. Sie werden vor allem von Eigentümern genutzt, die keine Erben haben und deren Rente im Alter gering ausfällt. Das Modell, das auch als Umkehrhypothek bezeichnet wird, bietet Ruheständlern die Möglichkeit, im Alter einen höheren Lebensstandard zu führen, ohne dass dafür zu Lebzeiten auf Wohlstand verzichtet werden muss.

Wie viel Geld durch eine Verrentung von der Bank gezahlt wird, richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Zum einen ist der Wert des Objektes von Bedeutung – er bildet die Basis für die Beleihung. Daneben sind auch die Lebenserwartung des Eigentümers und der Zinssatz am Kapitalmarkt ausschlaggebend. Je jünger der Eigentümer bei Abschluss des Verrentungsvertrages ist, desto geringer fällt der Beleihungsspielraum aus. Banken verwenden bei der Bemessung dieses Spielraumes dieselben Sterbetafeln, die auch bei Lebensversicherungen genutzt werden. Je höher der Zinssatz ist, desto geringer fällt der Kreditrahmen aus, der dem Eigentümer zur Verfügung gestellt werden kann, weil die Zinsen dem ausgezahlten Betrag bis zum Ableben des Eigentümers zugeschlagen werden müssen.

Immobilienverrentungen können zu innerfamiliären Differenzen führen, wenn Erben vorhanden sind, die bei einer Beleihung des Objektes leer ausgehen würden. Benötigt der Eigentümer dringend Geld, ist es auch möglich, mit einem Erben einen Verrentungsvertrag zu schließen und sich von diesem auszahlen zu lassen. Der Erbe geht dann im Gegenzug bevorrechtigt ins Testament ein. Die Erben können an dem Objekt nach dem Tod des Eigentümers allerdings trotz einer Immobilienverrentung festhalten: Der Bank kann entweder der ausstehende Betrag komplett bezahlt werden oder die beliehene Immobilie wird mit einer ganz gewöhnlichen Hypothekenfinanzierung abbezahlt.

Zinsanpassungsklausel

Die Zinsanpassungsklausel regelt bei variabel verzinsten Darlehen den Modus bei der Anhebung oder Senkung des Zinssatzes, die in Abhängigkeit von der Entwicklung am Kapitalmarkt durchgeführt wird. Die Klausel gibt im Detail Auskunft darüber, an welchen Referenzzinssatz der Darlehenszins gekoppelt ist und wie er sich aus diesem ableitet. Auch wird festgelegt, in welchem zeitlichen Abstand die Anpassung des Zinssatzes erfolgt. Kreditnehmer sollten unbedingt auf eine sehr ausführliche und frei von Interpretationsspielraum gehaltene Zinsanpassungsklausel achten. In der Vergangenheit waren häufig Gerichtsverfahren erforderlich, weil Unklarheiten bei der Zinsanpassung zu Differenzen zwischen Bank und Kreditnehmer geführt hatten.

In der Klausel sollte der Referenzzinssatz, an dem sich der Kreditzins orientiert, genannt werden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um den EURIBOR oder den EONIA – beides Zinsbarometer des Interbankenmarktes, deren Entwicklung der Tagespresse zu entnehmen ist oder sich im Internet nachsehen lässt. Auch die genaue Ableitung des Darlehenszinses aus der Referenz ist wichtig, damit keine Missverständnisse auftreten. Sie könnte beispielsweise lauten „EONIA plus 1,5 Prozent“. Nur wenn eine solche Darstellung gewählt wird, ist die Gefahr von Unklarheiten gebannt. Steigt der EONIA-Zinssatz dann im Zeitverlauf um einen Prozentpunkt an, steigt auch der Darlehenszins.

Ebenso wichtig ist es, dass die zeitliche Anpassung genau definiert ist. Es sollte Aufschluss darüber gegeben werden, mit welcher Verzögerung der Darlehenszins einer Änderung des Marktzinssatzes folgt und wie groß eine Änderung ausfallen muss, damit überhaupt eine Anpassung vorgenommen wird. Die Zeitspanne zwischen Änderung der Referenz und der Anpassung des Kreditzinses sollte für steigende wie für fallende Zinsen möglichst identisch lang sein. In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass Banken Zinserhöhungen sehr schnell und Zinssenkungen sehr zögerlich weitergereicht haben. Mehrere Gerichtsurteile haben diese Praxis allerdings eingedämmt. Dennoch ist es besser, eine detaillierte Beschreibung im Darlehensvertrag zu fixieren und sich nicht auf die Mühlen der Justiz zu verlassen.

Risikokosten

Als Risikokosten werden bei einer Baufinanzierung die Kosten verstanden, die der Bank bei der Refinanzierung des Darlehens entstehen und die zu einem Aufschlag auf den Zinssatz über den Zins für sichere Staatsanleihen führen. Banken müssen die ausgereichten Kredite über den Kapitalmarkt refinanzieren. Die Refinanzierung ist umso teurer, je höher das Ausfallrisiko des gewährten Darlehens ist. Die Zuschläge werden an den Kunden in Gestalt höherer Zinsen weitergereicht. Wie hoch genau die Risikokosten ausfallen, hängt von mehreren unterschiedlichen Faktoren ab. Zum einen ist die Situation am Kapitalmarkt von Bedeutung: In unruhigen Zeiten sind die Kosten für Banken bei der Refinanzierung riskanter Kredite (im Vergleich zu sicheren Staatsanleihen) hoch, sodass auch die Risikokosten steigen. Je nach Situation an den Finanzmärkten kann jedoch auch eine nur relativ geringe Prämie für das zusätzliche Risiko notwendig sein.

Auch die Struktur der Finanzierung ist bei der Bemessung der Risikokosten ausschlaggebend. Immobilienkredite sind grundpfandrechtlich durch das Objekt besichert, das finanziert wird. Diese Besicherung senkt das Risiko der Bank umso mehr, je höher der Eigenkapitalanteil an der Finanzierung ist. Kreditnehmer, die ihre Risikokosten so gering wie möglich halten möchten, sollten deshalb versuchen, vor der Aufnahme eines Darlehens so viel Geld wie möglich anzusparen. Banken verzichten in der Regel auf gesonderte Zuschläge, wenn der Beleihungsauslauf einer Finanzierung von 40 Prozent nicht übersteigt. Bei einem solchen Wert gehen Kreditinstitute davon aus, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers alle offenen Forderungen gegen diesen durch die Verwertung der Immobilie gedeckt werden können. Je größer der Fremdkapitalanteil bei der Finanzierung ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass auch nach der Verwertung noch Außenstände bestehen.

Die Risikokosten sind auch dann von Bedeutung, wenn ein Darlehen vorzeitig zurückbezahlt wird und über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu verhandeln ist. Dann nämlich können Kreditnehmer versuchen, die Risikokosten von der Bank zurückzuverlangen, da diese bei einer Wiederanlage des vorab getilgten Kredits entweder wegfallen oder von anderen Parteien zu tragen sind.

Investmentfonds

Investmentfonds investieren die Mittel ihrer Anteilseigner in verschiedene Anlageklassen, vornehmlich Aktien, Renten und Aktienanleihen, und versuchen innerhalb dieser Assetklassen eine möglichst breite Streuung zu erreichen. Im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen sind Investmentfonds bei Darlehen mit einer endfälligen Tilgung von Bedeutung. Dabei leistet der Kreditnehmer während der Laufzeit keinen direkten Kapitaldienst bzw. zahlt nur die anfallenden Zinsen, zahlt dafür aber in einen Tilgungsträger ein. Dieser kann unter anderem auf Investmentfonds basieren.

Der Vorteil dieser Variante liegt in der Chance auf hohe Kursgewinne, die am Aktien- und Rentenmarkt zu erzielen sind und mit denen die Nettobelastung der Finanzierung signifikant reduziert werden kann. Eine solche Tilgung ist allerdings auch mit einem Risiko verbunden. Die Kursentwicklung am Kapitalmarkt kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden und es ist möglich, dass die Vermögenswerte im Tilgungsträger bei Fälligkeit des Darlehens nicht ausreichen, um den Kredit abzulösen. Deshalb sind die meisten Finanzierungen, die über einen Tilgungsträger getilgt werden, mit einer Kapitalgarantie für den Investmentfonds ausgestattet. Diese sichert, dass bei Fälligkeit der Hypothek zumindest die einbezahlten Beträge zur Verfügung stehen – ganz egal, wie sich die Kurse entwickeln. Die Kapitalgarantie ist allerdings mit erheblichen Kosten verbunden, die bei einer positiven Wertentwicklung einen signifikanten Teil der Rendite aufzehrt. Dennoch kann es bei einem günstigen Verlauf dazu kommen, dass das Guthaben im Tilgungsträger die Verbindlichkeiten übersteigt. Dem Darlehensnehmer verbleibt nach Tilgung des Kredits dann noch ein Guthaben, das zu Konsumzwecken oder aber für den Ruhestand eingesetzt werden kann.

Ob das Modell erfolgreich verläuft, richtet sich ganz maßgeblich nach dem ausgewählten Investmentfonds, in den investiert wird. Dieser sollte entweder – wenn es sich um einen aktiv verwalteten Fonds handelt – mit einer Outperformance gegenüber dem Gesamtmarkt überzeugen oder aber – sofern ein passiv verwalteter Fonds gekauft wird – sehr kostengünstig im Bezug auf Agio und Verwaltungskosten sein.