Kreditwürdigkeit

Die Kreditwürdigkeit eines Kunden spielt bei der Vergabe eines Darlehens eine wichtige Rolle. Sie ist entscheidend für die Höhe des Zinssatzes. Der Zinssatz eines Darlehens setzt sich zusammen aus den Refinanzierungskosten und dem Gewinnaufschlag der Bank. Je schlechter die Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers eingestuft wird, desto höher fällt der Risikozuschlag zum Zinssatz aus. Eine gute Kreditwürdigkeit hilft deshalb dabei, die Kosten einer Immobilienfinanzierung zu senken.

Die Kreditwürdigkeit eines Antragstellers wird anhand verschiedener Daten ermittelt. Zum einen sind die Informationen wichtig, die der Antragsteller in der Eigenauskunft angibt. Dazu zählen etwa das Einkommen, der Familienstand, bestehender Grundbesitz, Guthaben auf Bankkonten und Depots etc. Sofern der Kredit von zwei Personen beantragt wird, sind die Informationen im Hinblick auf diese Punkte beider Personen wichtig. Neben den Informationen der Eigenauskunft spielen auch Scoring-Verfahren bei der Ermittlung der Kreditwürdigkeit einer Person eine immer größere Rolle. Dabei handelt es sich um mathematisch-statistische Verfahren, mit denen die Wahrscheinlichkeit ermittelt werden soll, mit der ein Kredit termingerecht zurückbezahlt wird. Scoring-Verfahren werden in der Regel nicht von der Bank selbst, sondern von Auskunfteien wie etwa der Schufa durchgeführt und an die Bank übermittelt. Die Verfahren stoßen zwar seit langem auf große Kritik von Verbraucherschützern und Datenschutzexperten, werden jedoch regelmäßig angewandt.

Es kann sich für Verbraucher lohnen, eine Finanzierung nach hinten zu verschieben, wenn beim ersten Antrag die Kreditwürdigkeit seitens der Bank als gering eingestuft wird und ein hoher Aufschlag auf den Zinssatz entrichtet werden soll. Bestehen Arbeitsverhältnisse über einen längeren Zeitraum fort und bessert sich insgesamt die Finanz- und Vermögenssituation des Kreditnehmers, kann die Kreditwürdigkeit bei einer Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt günstiger ausfallen, wodurch sich die Finanzierungskosten insgesamt verringern. Die Kreditwürdigkeit steigt regelmäßig, wenn das Einkommen steigt – dieser Faktor ist bei den meisten Banken der wichtigste und geht mit einer großen Gewichtung in die Beurteilung der Kreditwürdigkeit ein.

Eigenkapitalbildung

Jede Immobilienfinanzierung lässt sich leichter bewerkstelligen, wenn ein ansehnlicher Eigenkapitalstock zur Verfügung steht und die Finanzierung nicht ausschließlich durch Kredite von der Bank erfolgen muss. Sowohl der Zinssatz der Hypothek als auch das Überschuldungsrisiko fallen geringer aus, wenn Eigenkapital zur Verfügung steht. Als Mindestwert gilt ein Eigenkapitalanteil von 10 Prozent. Als sehr gute und solide Finanzierung werden Vorhaben bezeichnet, die zu 50 Prozent aus eigenen Mitteln bestritten werden. Jeder, der eine Immobilie bauen oder kaufen möchte, sollte deshalb so früh wie möglich damit beginnen, einen Eigenkapitalstock anzusparen. Dazu stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl, die auch in Kombination genutzt werden können.

Der klassische Weg zum Eigenkapital ist der Bausparvertrag. Dieser kombiniert Sparleistungen mit dem Anrecht auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Der Vorteil liegt in der Sicherheit der Anlage und der einfachen Handhabung. Nachteilig ist der recht hohe Bindungsgrad. Dieser kann jedoch verringert werden, indem ein Tarif gewählt wird, der eine rückwirkend höhere Guthabenverzinsung bei Verzicht auf das Bauspardarlehen vorsieht. Eine andere Möglichkeit der Eigenkapitalbildung besteht in Banksparplänen. Hier wird jeden Monat ein bestimmter Betrag auf ein Sparkonto eingezahlt und mit festen Zinsen verzinst. Nach Ablauf des Sparplans steht das Kapital dann zur freien Verfügung. Der Vorteil gegenüber dem Sparen auf einem einfachen Tagesgeldkonto liegt in der Zinsgarantie: Der Zinssatz steht bereits zu Beginn des Sparplans für die komplette Laufzeit fest. Wer bereit ist, einige Risiken auf sich zu nehmen, kann auch durch Investments in Wertpapiere, die auch als Sparplan konzipiert sein können, Eigenkapital aufbauen. Der große Vorteil liegt hier in den sehr hohen Ertragsmöglichkeiten, die die sicherer Anlagen bei Weitem übersteigen. Der Nachteil liegt in den Risiken: Je nach Entwicklung am Kapitalmarkt kann nicht garantiert werden, dass die einbezahlten Beträge bei Bedarf tatsächlich auch zur Verfügung stehen. Im schlimmsten Fall müssen herbe Verluste hingenommen werden.

Klumpenrisiko

Als Klumpenrisiko wird in der Vermögensverwaltung eine starke Gewichtung eines einzelnen Vermögensgegenstands im Gesamtportfolio eines Anlegers verstanden. Das Klumpenrisiko ist keinesfalls nur im Bereich der Kapitalanlage von Bedeutung, sondern betrifft fast jeden, der ein Eigenheim erwirbt oder eine Immobilie auf Kredit kauft und diese dann an Dritte vermietet. Wer über die Immobilie hinaus kein Vermögen besitzt, trägt ein erhebliches Risiko, weil alle Vermögenswerte in dem Objekt gebunden sind. Das Klumpenrisiko ist bei jungen Familien, die ein Eigenheim zur Selbstnutzung erwerben, am größten. Diese Gruppe verfügt meist nicht über andere Vermögenswerte in großem Umfang.

Das Klumpenrisiko besteht unter anderem in einem großen Wertverlust der Immobilie. Gerade in ländlichen Regionen ist in den vergangenen Jahren das Preisniveau am Immobilienmarkt so gut wie gar nicht gestiegen. Viele Gebäude haben sogar deutlich an Wert verloren. Es ist somit durchaus denkbar, dass Eigentümer nach 30 Jahren Finanzierung und allen damit verbundenen Anstrengungen nur einen geringen Wert besitzen. Darüber hinaus ist eine Immobilie sehr illiquide: Wer das in dem Objekt gebundene Geld zu anderen Zwecken benötigt, muss mitunter lange nach einem geeigneten Käufer suchen oder aber schmerzhafte Einschnitte beim Preis hinnehmen.

Heute herrscht Einigkeit darüber, dass über eine Immobilienfinanzierung hinaus weitere Anstrengungen für den privaten Vermögensaufbau unternommen werden müssen. Diese sollten bei der Finanzierungskonzeption berücksichtigt werden und das für den Kapitaldienst zur Verfügung stehende Einkommen in der Kalkulation entsprechend verringern. Die Immobilie sollte, wenn sie zur Selbstnutzung dient, beim Eintritt in den Ruhestand nicht mehr als 50 Prozent des Gesamtvermögens ausmachen. Das restliche Vermögen sollte in andere Anlagen wie etwa Anleihen, Aktien oder Rohstoffe angelegt werden. Wird eine Immobilie zur Vermietung an Dritte erworben, sollte der Anteil eines Objektes geringer sein als 50 Prozent. Werden mehrere Objekte erworben, kann deren Gesamtanteil am Vermögen allerdings durchaus ebenfalls 50 Prozent betragen.

Finanzierungsberatung

Bei einer Finanzierungsberatung suchen angehende Eigentümer, die ihre eigenen vier Wände mit einem Kredit finanzieren wollen, eine beratende Instanz auf und erörtern mit dieser ihr Vorhaben. Bei dieser Instanz kann es sich um die Bank oder einen Finanzierungsvermittler ebenso handeln wie um einen Honorarberater. Aufgrund der unabhängigen Beratung sollte bei einer Immobilienfinanzierung, die sich für Jahrzehnte auf die privaten Finanzen auswirkt und von überaus großer Tragweite ist, ein Honorarberater mit dem Schwerpunkt Immobilienfinanzierung gewählt werden. Dieser kostet je nach Fall zwischen 200 und 1.500 Euro. Die Investition kann sich schnell lohnen, wenn Fehler bei der Finanzierung vermieden und die bestmöglichen Konditionen ausgehandelt werden können.

Bei der Finanzierungsberatung geht es zunächst darum, das Vorhaben im Detail zu skizzieren. Es wird ermittelt, wie groß der Kreditbedarf ist, welche Eigenmittel zur Verfügung stehen, ob Darlehen der öffentlichen Hand oder Zuschüsse des Staates genutzt werden können und welche Einflussfaktoren ggf. zusätzlich berücksichtigt werden müssen. Im zweiten Schritt wird ausgelotet, welche Konditionen von der Bank, die als Finanzierungspartner zunächst angesprochen werden soll, zu erwarten sind. Die Bonität der Kreditnehmer, das insgesamt zur Verfügung stehende Eigenkapital und die Situation am Kapitalmarkt sind dabei die wesentlichen Bemessungsgrößen. Der Berater sollte einen Richtwert für die Finanzierungskonditionen erstellen, aus dem der Zinssatz, die Höhe de monatlichen Rate, der Zeitraum bis zur Schuldenfreiheit sowie weitere wichtige Details der Finanzierung hervorgehen. Dieser Richtwert dient als Verhandlungsbasis bei den Gesprächen mit der Bank.

Im dritten Schritt schließlich wird die Immobilienfinanzierung dann in das Finanz- und Vermögenskonzept des angehenden Eigentümers eingebettet. Es wird ermittelt, welche zusätzlichen Anstrengungen für die Altersvorsorge und den Vermögensaufbau erforderlich sind und wie sich diese am besten bewerkstelligen lassen. Am Ende sollte der Berater dann klar aufzeigen, was sein Klient zu tun hat. Idealerweise nimmt der Berater auch den Gesprächen und den Verhandlungen mit der Bank teil.

Zinsdegression

Die Zinsdegression bezeichnet den Umstand, dass bei einem gewöhnlichen Annuitätendarlehen der Zinsanteil am Kapitaldienst im Zeitverlauf abnimmt. Der Zinsanteil hat also einen degressiven Verlauf. Ein Kredit, der in gleich hohen monatlichen Raten gezahlt wird, wird in der Fachsprache als Annuitätendarlehen bezeichnet. Die Monatsrate setzt sich dabei aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen.

Beide Größen sind leicht zu ermitteln. Der Zinsanteil ergibt sich einfach aus der offenen Kreditsumme, die mit dem Zinssatz multipliziert und anschließend – bei monatlichen Raten – durch 12 geteilt wird. Sofern eine vierteljährliche Ratenzahlung vorgesehen ist, wird durch 4 geteilt. Der Tilgungsanteil ist die Differenz aus der Monatsrate und dem Zinsanteil. Da mit jeder geleisteten Rate der valutierende Kreditbetrag abnimmt, sinkt auch die Basis für die Verzinsung und damit auch der Zinsanteil. Dementsprechend steigt der Tilgungsanteil an.

Die Aufteilung der Annuität in einen Zins- und einen Tilgungsanteil ist insbesondere bei Finanzierungen von Immobilien von Bedeutung, die nicht der Selbstnutzung durch den Eigentümer, sondern der Vermietung an Dritte dienen. In diesem Fall können die Zinsen als Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden. De Zinsanteil ist deshalb für die Steuererklärung von Bedeutung.

Die Zinsdegression ist einer der Hauptgründe dafür, dass Finanzierungen von nicht zur Selbstnutzung durch den Eigentümer bestimmten Immobilien häufig über einen Tilgungsträger abgewickelt werden. Dann nämlich fallen die Zinslasten über die gesamte Finanzierung hinweg konstant aus, sodass der steuerliche Vorteil maximiert wird. Die Zinsdegression wird im Tilgungsplan, den die Bank vor der Finanzierung erstellt, ersichtlich. Mit jeder weiteren Rate sinkt der Anteil am Kapitaldienst, der für die fälligen Zinsen erhoben wird. Auch graphische Darstellungen werden häufig zur Verfügung gestellt. Wer bei seiner Finanzierung keine Zinsbindung vereinbart, sollte bedenken, dass sich der Verlauf der Zinsdegression ändern kann, wenn der Darlehenszinssatz angepasst wird. Sie kann dabei sowohl ansteigen als auch fallen.

Devisenrisiko

Das Devisenrisiko ist bei Immobilienfinanzierungen relevant, bei denen der Kredit ganz oder teilweise in einer fremden Währung aufgenommen wird. Dies geschieht, weil der Kreditnehmer sich einen günstigeren Zinssatz verschaffen will, als er ihn mit einem Euro-Darlehen erhalten könnte. Die Kreditaufnahme in einer fremden Währung versucht somit, Zinsdifferenzen zwischen verschiedenen Währungsräumen auszunutzen.

Das Devisenrisiko besteht in dem Risiko, dass sich der Wechselkurs zwischen der Kreditwährung und dem Euro zulasten des Darlehensnehmers verändert. Wird beispielsweise ein Kredit im Schweizer Franken aufgenommen und steigt der Wert des Franken gegenüber dem Euro, muss der Kreditnehmer einen größeren Euro-Betrag aufwenden um den Kredit zurückzuzahlen. Übersteigt der aus dem Wechselkursverlust resultierende Nachteil die positiven Effekte der Zinsdifferenz, wird aus der Fremdwährungsfinanzierung ein Verlustgeschäft. Das Devisenrisiko ist groß und kann im schlimmsten Fall existenzielle Ausmaße annehmen, wenn sich die Kreditwährung massiv gegenüber der heimischen Währung verteuert. In der heimischen Währung wird das Einkommen generiert, mit dem der Kapitaldienst geleistet wird. Das Devisenrisiko führt dazu, dass Banken bei Immobilienfinanzierungen, die mit Fremdwährungskrediten erfolgen, höhere Sicherheiten verlangen. Der Eigenkapitalanteil an einer solchen Finanzierung ist deshalb deutlich größer als bei anderen Finanzierungen.

Die Entwicklung der Wechselkurse wird während der Laufzeit aktiv verfolgt. Bei zu großen Verlusten wird in eine andere Kreditwährung umgeschichtet, um die Auswirkungen des Devisenrisikos überschaubar zu halten. Ausdrücklich erwähnt sei, dass die Wechselkursentwicklung sich auch zugunsten des Kreditnehmers auswirken kann. Sinkt der Wert der Darlehenswährung gegenüber dem Euro, wird die Rückzahlung leichter, weil mit jedem Euro mehr Einheiten der Fremdwährung zurückbezahlt werden können. Kommen eine günstige Wechselkursentwicklung und eine große Zinsdifferenz zusammen, kann die Finanzierung zu deutlich besseren Konditionen ablaufen als es auf gewöhnlichem Wege der Fall ist. In der Vergangenheit konnten Kreditnehmer mit Finanzierungen im Yen oder im Schweizer Franken ihre Totalkosten um mehr als 50 Prozent senken.

Durchschnittszinssatz

Kreditnehmer, die ihre Immobilie nicht mit einem, sondern mit mehreren verschiedenen Krediten finanzieren, sind gut beraten, sich die durchschnittliche Verzinsung der Darlehen auszurechnen. Diese gibt Aufschluss über die zu erwartenden Gesamtkosten der Finanzierung. Die Ermittlung des Durchschnittszinses für einen Korb von Darlehen mit identischer Laufzeit und gleichen Zahlungsintervallen ist einfach: Die Darlehen werden gewichtet mit ihrem Anteil an der Finanzierung mit ihrem jeweiligen Zinssatz berücksichtigt. Laufen einige Darlehen länger als andere, wird in der Regel zunächst der Durchschnittszins bis zur ersten Fälligkeit berechnet. Im Zuge der Anschlussfinanzierung erfolgt dann eine neuerliche Feststellung, wenn die Konditionen der Ablösefinanzierung feststehen.

Der Durchschnittszinssatz kann nach der Fälligkeit des ersten Darlehens steigen oder fallen. Bei einem identischen Zinsniveau im Vergleich zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme sollte er allerdings fallen, weil zum einen der Beleihungsauslauf geringer ist und zudem die verbleibende Laufzeit bis zu vollständigen Entschuldung kürzer ist. Steigt das Zinsniveau allerdings deutlich an, kann der Durchschnittszins auch in einer späten Phase der Finanzierung noch ansteigen. Dies gilt ebenfalls, wenn eines der getilgten Darlehen zu einem ungewöhnlich niedrigen Zinssatz ausgegeben wurde. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Darlehen aus Programmen der öffentlichen Hand wie etwa der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau genutzt werden. Diese Kredite werden oft aus Mitteln des Bundes verbilligt und deshalb zu einem Zinssatz ausgegeben, der deutlich unter dem Niveau des freien Marktes liegt.

Der Durchschnittszinssatz ist auch beim Vergleich von mehreren Kreditangeboten von Bedeutung, wenn alle diese Angebote aus mehr als einem Darlehen bestehen. Ohne eine sinnvolle Bezugsgröße ist der Vergleich der Konditionen dann nicht möglich. Besonders wenn die Finanzierung über einen Hypothekenvermittler aufgenommen wird, kann es vorkommen, dass mehr als ein Darlehen von privaten Banken daran beteiligt ist und ggf. zusätzlich Kredite von der KfW oder anderen staatlichen Stellen in Anspruch genommen werden.

Inflationsfaktor

Der Inflationsfaktor ist eine Größe, die angibt, wie stark die reale Belastung eines Kreditnehmers im Zeitverlauf durch einen allgemeinen Anstieg des Preisniveaus (der als Inflation bezeichnet wird) sinkt. Die allgemeine Teuerungsrate kommt Kreditnehmer zugute, weil die monatliche Rate für den Kapitaldienst konstant ist, das Einkommen – zumindest im Durchschnitt – jedoch nominal stärker ansteigt als der allgemeine Lebensstandard. Diese kontinuierliche Verschiebung bewirkt, dass die Belastung der Kaufkraft eines Darlehensnehmers, die durch den zu leistenden Kapitaldienst anfällt, sinkt.

Wie stark der Inflationsfaktor zur Entlastung der Haushaltskasse beitragen kann, zeigt ein einfaches Rechenbeispiel: Beläuft sich die Inflationsrate in den ersten 10 Jahren einer Immobilienfinanzierung auf durchschnittlich zwei Prozent im Jahr, ist das allgemeine Preisniveau in diesem Zeitraum um knapp 22 Prozent gestiegen. Konnte der Kreditnehmer bei seinen Lohnverhandlungen immer einen Ausgleich der Inflation erwirken, ist sein nominales Einkommen 10 Jahre nach Beginn der Finanzierung also um 22 Prozent höher. Die Monatsrate für den Kredit aber ist genauso hoch wie am Anfang, sodass eine spürbare Entlastung des Haushaltseinkommens auch dann erzielt wird, wenn die realen Einkommen des Haushalts sich nicht verändert haben.

Die Entlastung durch den Inflationsfaktor setzt voraus, dass die nominalen Erhöhungen der Bruttolöhne sich auch in gleichem Umfang in den Nettolöhnen widerspiegeln. Dies kann durch bestimmt steuerliche Effekte, die in der Fachsprache auch als „kalte Progression“ bezeichnet werden, verhindert werden. Die Entlastung durch die allgemeine Teuerungsrate bzw. den Anstieg des Preisniveaus einer Volkswirtschaft fällt dann deutlich geringer aus. Zudem setzt der positive Effekt voraus, dass auch tatsächlich ausreichende Lohnsteigerungen stattfinden. Ist dies nicht der Fall, führt die Inflation zu einem Absinken der Kaufkraft, wodurch der Kapitaldienst trivialerweise nicht leichter, sondern schwerer zu schultern ist.

Es ist wegen der unsicheren Entwicklung von Inflation und Einkommen sowie wegen der benannten steuerlichen Effekte fahrlässig, den Inflationsfaktor in die Konzeption einer Immobilienfinanzierung mit einzubeziehen.

Zinsbindungskosten

Die Zinsbindungskosten sind die Kosten, die anfallen, wenn ein Darlehen mit einer Zinsfestschreibung ausgestattet wird. Wie hoch die Kosten ausfallen, richtet sich nach der Situation am Kapitalmarkt. Zinsbindungskosten fallen immer in Gestalt eines Aufschlags auf den Zins für variabel verzinste Darlehen an. Dieser Aufschlag steigt in der Regel mit der Laufzeit der Zinsbindung. Er kann je nach Lage an den Finanzmärkten größer oder kleiner ausfallen.

Die Zinsbindungskosten können die monatliche Rate signifikant erhöhen. Sie spiegeln im Gegenzug jedoch die Sicherheit wider, die der Kreditnehmer erwirbt, wenn eine Finanzierung zu Festzinsen über einen langen Zeitraum erfolgt. Die Zinsbindung eliminiert das Zinsänderungsrisiko, das je nach Marktentwicklung zu existenziellen Risiken führen kann. Zinsbindungen werden deshalb grundsätzlich empfohlen, auch wenn nicht die gesamte Finanzierung mit einer Zinsfestschreibung versehen werden muss. Gerade in Niedrigzinsphasen allerdings ist es außerordentlich ratsam, eine Zinsbindung mit der Bank zu vereinbaren und die Zinsbindungskosten als Investition zu betrachten. In Hochzinsphasen macht eine Zinsbindung ebenfalls Sinn, weil sie vor weiter steigenden Zinsen schützt. Es sollte dann aber die Möglichkeit für kostenfreie Sondertilgungen im Darlehensvertrag vorgesehen sein, damit im Falle eines sinkenden Zinsniveaus umgeschuldet werden kann.

Da Zinsbindungskosten ganz gewöhnliche Finanzierungskosten sind, können sie steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn das finanzierte Objekt an Dritte vermietet und nicht vom Eigentümer selbst genutzt wird. Wer einen Kredit aufnehmen und ihn mit Zinsbindung versehen will, sollte die Kosten für unterschiedliche Laufzeiten vergleichen und ihren Nutzen abwägen. So kann es etwa vorkommen, dass aufgrund der Lage am Finanzmarkt Zinsbindungen mit 10 Jahren Laufzeit nur marginal billiger sind als solche mit 15 Jahren Laufzeit, während gleichzeitig eine Zinsfestschreibung über 20 Jahre zu einem erheblich höheren Aufschlag auf den Zinssatz führt. Die Zinsbindungskosten sollten immer im Hinblick auf die monatliche Belastung sowie auch hinsichtlich der Gesamtkosten über den ganzen Finanzierungszeitraum betrachtet werden.

Kostenkalkulation

Bei der Kostenkalkulation wird versucht, im Vorfeld eines Bau- oder Erwerbsvorhabens die Investitionskosten sowie alle weiteren Kosten, die mit dem Projekt und seiner Umsetzung in Verbindung stehen, möglichst zuverlässig zu skizzieren und dadurch den Finanzierungsbedarf zu ermitteln. Die Kostenkalkulation berücksichtigt alle anfallenden Kosten wie etwa die Erwerbsnebenkosten, die mögliche übergangweise Doppelbelastung durch eine zusätzlich zu entrichtende Miete, sämtliche Versicherungskosten etc. Die Kalkulation wird in der Regel zusammen mit einem Bauunternehmen durchgeführt, das Erfahrung bei solchen Prozeduren mitbringt. In diesem Zusammenhang wird bei Bauvorhaben auch ein verbindlicher Kostenvoranschlag erstellt, an dem die Baufirma sich später messen lassen muss.

Sind die anfallenden Kosten hinreichend genau skizziert, lässt sich der Kreditbedarf, der zur Umsetzung des Vorhabens erforderlich ist, schnell bemessen. Dazu wird schlicht der mittels Kalkulation veranschlagte Kostenblock mit den zur Verfügung stehenden Eigenmitteln abgeglichen. Die Differenz ergibt den Finanzierungsbetrag. Aus diesem wiederum lassen sich andere wichtige Größen ableiten, etwa die Höhe der monatlichen Belastung, das nach dem Kapitaldienst noch zur Verfügung stehende Einkommen, der Zeitpunkt der vollständigen Entschuldung etc. Durch diese Größen lässt sich die zu erwartende Belastung auch zeitlich exakt darstellen.

Fehler bei der Kostenkalkulation können zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Im schlimmsten Fall tritt in einem fortgeschrittenen Stadium eines Bauvorhabens zusätzlicher Kapitalbedarf auf, der dann gedeckt werden muss. Die darlehensgebende Bank kann dann unter Umständen einen erheblichen Aufschlag auf den Zinssatz für das gesamte Darlehen verlangen, weil ihr das Ausfallrisiko aufgrund des gestiegenen Finanzierungsbedarfs zu hoch erscheint. Auch ist es möglich, dass die Bank eine weitergehende Finanzierung ganz ablehnt. Dann sieht sich der Bauherr in einer schwierigen Situation. Aus diesem Grund sollte die Kostenkalkulation immer sehr sorgfältig durchgeführt werden. Es ist empfehlenswert, mehrere Experten unabhängig voneinander an der Planung zu beteiligen. Dadurch wird das Risiko einer Fehlkalkulation auf ein Minimum gesenkt.