Zinsstruktur, normale

Als normale Zinsstruktur wird eine Konstellation am Finanzmarkt verstanden, bei der langfristigen Zinsen höher sind als die für kurzfristige Darlehen. Die Zinsstruktur wird in der Regel anhand der sogenannten Zinsstrukturkurve gemessen, die den Zusammenhang zwischen Zinssatz und Laufzeit angibt. Unter den Bedingungen einer normalen Zinsstruktur steigt die Zinskurve an, wenn diese graphisch dargestellt wird. Die beiden anderen Möglichkeiten, die allerdings deutlich seltener vorkommen, sind die inverse Zinsstruktur und die flache Zinsstruktur. Bei der inversen Zinsstruktur sind langfristige Darlehen günstiger als kurzfristige. Diese Situation tritt meist kurz vor einer Rezession der Wirtschaft auf. Die Zinskurve sinkt in einer solchen Situation. Bei der flachen Zinsstruktur sind kurzfristige Darlehen genauso bzw. fast genauso teuer wie langfristige.

Die normale Zinsstruktur impliziert für Kreditnehmer, die mit einem Darlehen ein Eigenheim finanzieren wollen, einige Verhaltensregeln. Der Anstieg der Zinskurve bedeutet, dass mit einer längeren Zinsbindung auch ein höherer Zinssatz einhergeht. Es kann deshalb Sinn machen, den aufgenommenen Kredit schnell zu tilgen, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse dies zulassen. Zudem kann es in Betracht gezogen werden, bei der Aufnahme eines Darlehens zwei verschiedene Laufzeiten zu wählen, um nur einen Teil der Finanzierung zu den hohen langfristigen Zinsen durchzuführen, während der andere Teil zu den geringeren kurzfristigen Zinsen gedeckt wird. Der Vorteil liegt in einer anfänglichen sicheren Ersparnis, der Nachteil in einer größeren Abhängigkeit der gesamten Finanzierungskosten von der Entwicklung an den Kapitalmärkten.

Wer eine Finanzierung plant, sollte die Zinsstruktur im Auge behalten. Unabhängig von der Klassifikation der Struktur kann das Zinsniveau deutlich variieren: Während einer normalem Zinsstruktur kann die absolute Höhe der Zinsen stark schwanken, da sich die Einteilung nur auf die relative Höhe der langfristigen zu den kurzfristigen Zinsen bezieht. Hier können leicht Verwechslungen erfolgen. Welche Zinsstruktur aktuell ist, kann durch einen einfachen Blick in eine Tageszeitung mit gutem Wirtschaftsteil herausgefunden werden.

Vermögensschaden

Als Vermögensschaden wird ganz allgemein ein Zustand bezeichnet, in der eine Person aufgrund eines weitgehend genau einzugrenzenden Ereignisses bzw. Vorganges über weniger Vermögen verfügt, als es in einer Situation ohne diesen Zustand der Fall wäre. Im Bezug auf die private Baufinanzierung wird von einem Vermögensschaden immer dann gesprochen, wenn die Entscheidung für einen Hauskauf nach objektiven Gesichtspunkten in wirtschaftlicher Hinsicht ein Fehler war. Dies kann etwa der Fall sein, wenn schon nach wenigen Jahren wieder eine Veräußerung erfolgen muss und dann ein erheblich geringerer Verkaufserlös realisiert wird. Der Vermögensschaden kann dann leicht berechnet werden: Die Summe der bis zum Verlauf geleisteten Raten sowie ggf. eine zusätzliche Zahlung an die Bank zur vollständigen Deckung der Verbindlichkeiten werden den Kosten gegenübergestellt, die bei einem Mietverhältnis angefallen wären. Zu berücksichtigen sind explizit auch die Erwerbsnebenkosten und die Kosten, die beim Einzug in die Mietwohnung für den Makler etc. angefallen wären. Die Differenz aus diesen beiden Kostenblöcken ist der Vermögensschaden, der dem Kreditnehmer entstanden ist.

Bei Veräußerungen wenige Jahre nach dem Einzug sind große finanzielle Nachteile sehr häufig. Dies liegt zum einen daran, dass in den ersten Jahren eines Annuitätendarlehens der Zinsanteil am Kapitaldienst sehr groß ist und kaum Tilgung erfolgt. Somit verbessert sich der Vermögensstatus des Eigentümers nicht. Zum anderen ist der Wertverlust eines Neubaus bzw. eines neu sanierten Objektes in den ersten Jahren nach dem Kauf am größten. Darüber hinaus fällt der Vermögensschaden bei einem schnellen Verkauf hoch aus, weil die Erwerbsnebenkosten dann über einen sehr kurzen Zeitraum aufgeteilt werden müssen – bei einer Veräußerung nach vier Jahren sind dann rechnerisch für jedes Jahr etwa zwei Prozent des Objektwertes anzusetzen.

Ein Vermögensschaden kann grundsätzlich jedem Eigentümer zustoßen, auch wenn das Objekt sehr lange bewohnt wird. Allein ein nicht steigender Wert, hohe Abnutzungskosten und große Aufwendungen für Zinsen können den Erwerb eines Eigenheims in betriebswirtschaftlicher Hinsicht ungünstiger machen als ein Mietverhältnis.

Immobilienmarkt

Als Immobilienmarkt wird das Zusammentreffen von zum Verkauf stehenden Objekten und potenziellen Käufern bzw. Kaufinteressenten verstanden. Dabei bezieht sich die Begrifflichkeit des Immobilienmarktes sowohl auf lokale und regionale Dimensionen wie auch auf den gesamtdeutschen Markt. Die Entwicklung des Immobilienmarktes wird vor allem anhand der Preise für verkaufte Objekte und anhand der Zahl der erfolgten Transaktionen bewertet.

In Deutschland ist der Immobilienmarkt durch einige Besonderheiten charakterisiert, die verschiedene Entwicklungen in der Struktur der Bevölkerung und derb wirtschaftlichen Aktivität widerspiegeln. So fällt beispielsweise auf, dass die Preise für Häuser und Wohnungen in Süddeutschland sehr viel höher liegen als in Norddeutschland. Besonders teuer sind Immobilien in den Metropolen des Südens, also speziell in Stuttgart, Frankfurt am Main und München. Deutlich günstiger sind Objekte in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und in weiten Teilen der Neuen Bundesländer. Die große Preisdifferenz lässt sich zum einen durch bestehende Marktverhältnisse, zum anderen auch durch Unterschiede in der wirtschaftlichen Stärke der Regionen erklären.

Die Preise am Immobilienmarkt – einem Markt für normale Güter also – sind stark abhängig von den drei Faktoren Bevölkerungswachstum, Einkommenswachstum und Eigentumspräferenz. Da in vielen ländlichen Regionen Deutschlands ein Rückgang der Bevölkerung zu verzeichnen ist und die Einkommensentwicklung schleppend verläuft, steigen die Preise für Häuser und Wohnungen dort nur sehr mäßig an – in der Regel bleibt der Preisanstieg hinter der Entwicklung der allgemeinen Teuerungsrate zurück. In größeren Städten mit mehr Dynamik hingegen ist tendenziell ein Bevölkerungszuzug zu registrieren. Dies wirkt sich auf die Preise am Immobilienmarkt stimulierend aus, weil ein dauerhafter Nachfrageüberhang besteht.

Der deutsche Immobilienmarkt hat sich in den zurückliegenden 20 Jahren in der Breite sehr schleppend entwickelt – in vielen Regionen sind die Preise nur mäßig oder auch gar nicht gestiegen, in einigen gingen sie zurück. Unter Berücksichtigung der Inflation sind die – realen – Preise in fast allen kleinen und mittleren Städten Nord- und Ostdeutschlands gefallen.

Bankverhandlungen

Wer einen Hypothekenkredit bei einer Bank aufnimmt, sollte keinesfalls deren erstes Angebot annehmen, sondern vielmehr durch geschicktes Verhandeln versuchen, die Kosten so weit wie möglich zu drücken. Kreditnehmer, die sich bei Bankverhandlungen richtig verhalten, können erhebliche Teile der Finanzierungskosten sparen. Da Immobilienfinanzierungen meist mit großen Summen und langen Laufzeiten verbunden sind, kann sich diese Ersparnis schnell auf einen fünfstelligen Euro-Betrag summieren. Es lohnt sich deshalb, bei den Bankverhandlungen hartnäckig zu sein.

Um eine Verhandlungsbasis zu finden, sollten Kreditnehmer sich in die Position der Bank versetzen und deren zu erwartenden Gewinn aus einem Kreditgeschäft abschätzen. Dazu kann der sogenannte Margenbarwert berechnet werden, der sich als der auf die Gegenwart abgezinste Rohgewinn der Bank versteht. Die Höhe dieses Gewinns richtet sich nach der Situation am Kapitalmarkt bei der Kreditaufnahme und der Bonität des Kreditnehmers. Als Faustregel gilt, dass Antragsteller mit einer guten bis sehr guten Kreditwürdigkeit sehr großen Verhandlungsspielraum haben. Das gilt insbesondere für Verhandlungen mit klassischen Filialbanken, weil diese ihre Preisvorstellungen im oberen Bereich ansetzen. Bei Direktbanken und Finanzierungsvermittlern hingegen ist der Spielraum etwas geringer.

Antragsteller sollten bei den Bankverhandlungen zunächst ein Gegenangebot zur ersten Offerte der Bank unterbreiten. Bezogen auf den Magenbarwert kann dies rund 20 Prozent unter dem Eröffnungsangebot des Geldhauses liegen. Das Gegenangebot wird in der Regel abgelehnt, sodass im Anschluss eine Einigung zwischen den beiden Offerten erfolgen muss. Wenn der Kredit bezogen auf den Margenbarwert um zehn Prozent unter dem ersten Angebot der Bank liegt, kann von einem Verhandlungserfolg gesprochen werden. Sollte sich die Hausbank überhaupt nicht verhandlungsbereit zeigen, ist es ratsam, zunächst ein Angebot von der Konkurrenz einzuholen und so Flexibilität zu signalisieren. Die Bank sieht sich dann eher im Zugzwang. Gerade bei langen Kundenbeziehungen gehen Bankberater oft davon aus, dass der Kunde ohnehin nicht zu einem anderen Institut wechselt und zeigen sich daher wenig bereit zu Preisnachlässen.

Fremdwährungshypothek

Als Fremdwährungshypothek wird eine Immobilienfinanzierung bezeichnet, die nicht auf Euro, sondern auf eine andere Währung lautet. Bei dieser anderen Währung kann es sich zum Beispiel um den Dollar, das Pfund oder den Yen handeln.

Fremdwährungshypotheken bieten Eigentümern, die Risikobereitschaft mitbringen, erhebliches Potenzial: Durch das Ausnutzen der Zinsdifferenz zwischen verschiedenen Währungsräumen lassen sich die Finanzierungskosten erheblich drücken. In anderen Währungsräumen kann mitunter ein deutlich niedrigeres Zinsniveau vorherrschen als in Europa. Der geringere Zinssatz kann sowohl zu einer Verringerung der Monatsrate als auch zu einer Verkürzung der Laufzeit genutzt werden. Fremdwährungshypotheken sind allerdings mit einem beträchtlichen Risiko verbunden: Wertet sich der Euro im Zeitverlauf gegenüber der Darlehenswährung ab, steigt die Schuldenlast erheblich an, weil zur Tilgung ein größerer Euro-Betrag aufgewendet werden muss. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Kursschwankungen am Devisenmarkt sehr große Ausmaße annehmen können, sodass durch das Wechselkursrisiko im schlimmsten Fall sogar die wirtschaftliche Existenz bedroht sein kann.

Umgekehrt besteht auch die Chance auf eine erhebliche Entlastung des Kreditnehmers durch Wechselkursgewinne: Diese fallen an, wenn der Euro sich gegenüber der Darlehenswährung aufwertet und so weniger Euro-Beträge zur Deckung des Kapitaldienstes erforderlich sind. Im günstigsten Fall kann ein erheblicher Teil der Darlehenslast auf diesem Wege umgangen werden. Zusätzliche Vorteile lassen sich realisieren, wenn im Rahmen eines aktiven Währungsmanagements Stillhaltergeschäfte durchgeführt werden. Mit diesen ist selbstredend auch ein größeres Verlustrisiko verbunden.

Fremdwährungshypotheken erfordern bei fast allen Banken einen deutlich größeren Eigenkapitalanteil als gewöhnliche Finanzierungen. Sie sind zudem nur geeignet, wenn der Darlehensnehmer Risiken tragen kann und will und über ein gutes Einkommen verfügt. Aktives Währungsmanagement ist bei derlei Unterfangen unverzichtbar. So kann es etwa erforderlich sein, aufgrund eines Verfalls des Euros gegenüber der Kreditwährung in eine andere Währung umzuschichten (im Jargon wird dies als „Switchen“ bezeichnet). In Deutschland sind Fremdwährungshypotheken weniger weit verbreitet als in Österreich und der Schweiz.

Wertpapiersparplan

Ein Wertpapiersparplan ist ein Sparplan, bei dem die laufenden Einzahlungen nicht auf ein Einlagenkonto fließen, sondern in Wertpapiere investiert werden. Wertpapiersparpläne werden im Bereich der Immobilienfinanzierung häufig eingesetzt, um den erforderlichen Eigenkapitalanteil anzusparen. Gegenüber einem klassischen Banksparplan bietet ein auf Wertpapieren basierender Sparplan die Chance auf höhere Renditen.

Es kann grundsätzlich in jeder Wertpapiergattung gespart werden: Aktien und verzinsliche Wertpapiere stehen ebenso zur Verfügung wie Fonds oder Zertifikate. Die meisten Sparpläne, die zum Ansparen von Kapital für eine Immobilienfinanzierung unterhalten werden, basieren allerdings auf Investmentfonds. Die Entwicklung des Guthabens hängt dabei sehr stark von der Kursentwicklung an den Kapitalmärkten ab. Im günstigsten Fall sind jährliche Renditen der eingezahlten Beträge von 30 Prozent und mehr möglich, wenn ein Fonds seinen Schwerpunkt auf den Aktienmarkt legt und dieser sich in einer starken Aufwärtsbewegung befindet. Als durchschnittliche zu erwartende Wertentwicklung wird allerdings ein jährlicher Prozentwert zwischen sechs und zehn Prozent angegeben. Auch hier richtet sich die Renditeerwartung nach der Art des Fonds: Ein Aktienfonds mit dem Schwerpunkt auf deutsche Standardwerte verspricht eine geringere durchschnittliche Wertsteigerung als ein Fonds, der vornehmlich in Wachstumswerte der BRIC-Staaten investiert.

Je höher die zu erwartende Rendite eines Fonds ist, desto höher ist jedoch auch das Risiko: Im schlimmsten Fall kann der gesamte Einsatz verloren sein, auch wenn Totalverluste bei nicht gehebelten Investmentfonds selten sind. Ein Kursrückgang über 50 Prozent in einem Jahr ist allerdings realistisch und muss einkalkuliert werden. Wertpapiersparpläne sind keine verbindlichen Verträge mit der Bank: Sie können jederzeit beendet werden. Auch eine Verfügung über die angesparten Mittel ist jederzeit möglich. Der große Nachteil für angehende Eigentümer ist allerdings die beschriebene Unsicherheit: Es ist keinesfalls gewiss, dass das gewünschte Kapital zu dem Zeitpunkt, zu dem es benötigt wird, auch tatsächlich zur Verfügung steht. Viele nutzen Wertpapiersparpläne deshalb nur in Kombination mit sicheren Sparprodukten.

Eigentümer-Versicherung

Als Eigentümer-Versicherungen werden alle Policen bezeichnet, die den Besitzer einer Immobilie gegen Schäden an dieser sowie gegen Ansprüche Dritter, die mit dem Objekt in Verbindung stehen, schützt. Zu diesen Versicherungen gehören insbesondere die Wohngebäudeversicherung und die Eigentümer-Haftpflicht. Während der Bauphase gehören auch die Rohbauversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung zu den unverzichtbaren Policen.

Eigentümer-Versicherungen sind zwingend erforderlich. Schon beim Abschluss eines Darlehensvertrages muss der Besitz eines ausreichenden Versicherungsschutzes nachgewiesen werden, damit das Darlehen auch ausbezahlt werden kann. Banken sichern sich damit gegen Verlustrisiken ab, die entstehen können, wenn das Gebäude zerstört wird oder Ansprüche Dritter den Bauherren zahlungsunfähig machen bzw. dies der Fall wäre, wenn kein Versicherungsschutz bestehen würde.

Die Wohngebäudeversicherung schützt gegen Brand, Blitzschlag, herabstürzende Flugkörper, Sturm sowie Leitungswasserschäden. Sie setzt sich dementsprechend aus der Feuerversicherung, der Sturmversicherung und der Leitungswasserversicherung zusammen. Die Kosten der Police richten sich nach dem Wert des Objektes, seinem Standort und einigen anderen fallbezogenen Kriterien. Die Prämien können bei Immobilien, die nicht zur Selbstnutzung, sondern zur Vermietung an Dritte bestimmt sind, als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Die Rohgebäudeversicherung ist der Vorläufer der Wohngebäudeversicherung und wird von dieser in dem Moment abgelöst, in dem das Objekt fertiggestellt wird. Die Rohbauversicherung schützt gegen Schäden am unfertigen Gebäude und ist somit unverzichtbar, da durch Wind und Wetter auch vor der Fertigstellung erhebliche Schäden entstehen können.

Die Bauherren-Haftpflicht und die Eigentümer-Haftpflicht treten ein, wenn während der Bauphase Dritte oder deren Vermögen geschädigt werden oder wenn es zu Unfällen kommt, die der Verantwortung des Eigentümers zuzuschreiben sind. Dabei kann es sich um Unfälle aufgrund einer nicht sachgerechten Sicherung der Baustelle ebenso handeln wie um einen Unfall auf einem vereisten Bürgersteig vor dem Objekt. Haftpflicht-Ansprüche können im schlimmsten Fall zu einer Bedrohung für die wirtschaftliche Existenz werden, weshalb ein ausreichender Versicherungsschutz zwingend erforderlich ist.

Devisenkredit

Als Devisenkredit wird ein Darlehen bezeichnet, das nicht auf Euro, sondern auf eine andere Währung lautet. Es kann sich dabei beispielsweise um den Schweizer Franken, den US-Dollar, das britische Pfund oder den japanischen Yen handeln. Devisenkredite werden aufgenommen, um von niedrigeren Zinssätzen in anderen Währungsräumen zu profitieren. Mit solchen Fremdwährungsfinanzierungen lässt sich die Gesamtbelastung einer Hypothek deutlich reduzieren. Der niedrigere Zinssatz eines Devisenkredites kann zu einer Verringerung der monatlichen Rate ebenso dienen wie zu einer Verkürzung des Tilgungszeitraumes oder einer Kombination aus beidem.

Devisenkredite bergen allerdings ein erhebliches Risiko: Da die Einnahmen, mit denen die Tilgung erfolgt, in Euro generiert werden, führt ein sinkender Euro-Außenwert gemessen an dem Umrechnungskurs der Darlehenswährung dazu, dass mehr Euro für die Tilgung des Devisenkredites aufgewendet werden müssen. Die Kursentwicklung am Devisenmarkt ist aber ist nicht vorhersehbar, sodass Kreditnehmer immer ein Stück weit Unsicherheit in Kauf nehmen müssen. Fremdwährungsfinanzierungen erfordern aus diesem Grund nicht nur einen deutlich höheren Eigenkapitalanteil als gewöhnliche Finanzierungen im Euro, sondern auch ein aktives Devisenmanagement. Dieses wird von der Bank selbst oder einem spezialisierten Anbieter durchgeführt und sorgt dafür, dass die Finanzierung nicht zu existenziellen Schwierigkeiten führt, wenn sich die Wechselkurse stark zulasten des Kreditnehmers entwickeln.

Der Devisenmarkt bietet in dieser Hinsicht allerdings auch beträchtliche Chancen, weil sich die Wechselkurse auch zugunsten des Darlehensnehmers entwickeln können. Dann sinkt die Belastung durch die Finanzierung, weil mit dem Euro-Betrag, der jeden Monat konvertiert wird, mehr Einheiten der anderen Währung getilgt werden können. Im günstigsten Fall muss der Kreditnehmer überhaupt keine Tilgung leisten, weil diese allein durch Wechselkursgewinne stattfindet. Diese können sogar zusätzlich die Verzinsung abdecken, so dass überhaupt keine Zahlungen erfolgen müssen. Einige Spezial-Anbieter von Fremdwährungsfinanzierungen bieten zusätzlich die Möglichkeit, durch Stillhaltergeschäfte am Devisenmarkt weitere Einnahmen zu generieren, die die Tilgung beschleunigen. Diese Geschäfte sind jedoch auch mit einem zusätzlichen und nicht unerheblichen Risiko verbunden.

Zinsänderungsvereinbarung

Die Zinsänderungsvereinbarung ist Bestandteil von Darlehensverträgen und regelt die Anpassung eines variablen Zinssatzes an veränderte Marktbedingungen im Detail. So ist in der Zinsänderungsvereinbarung festgeschrieben, an welchem Zinssatz sich der Darlehenszinssatz orientiert. Dies ist in der Regel ein bekannter Geldmarktsatz des Interbankenmarktes, der sich durch einen Blick in die Tageszeitung herausfinden lässt, etwa der EONIA oder der EURIBOR. Aus diesem Zinssatz leitet sich der Kreditzins in der Regel gemäß einer bestimmten Vorgehensweise ab. So kann der Darlehenszins etwa definiert sein als „EURIBOR plus 200 Basispunkte“.

In der Zinsänderungsvereinbarung sind allerdings noch weitere grundlegende Aspekte der Zinsanpassung festgehalten. Dazu zählt etwa eine klare Aussage darüber, zu welchen Stichtagen der Referenzzinssatz betrachtet wird. Dies kann etwa immer am letzten Freitag eines Kalendermonats der Fall sein. Auch eine quartalsweise Betrachtung ist denkbar. Steigt der Zins an einem Betrachtungstag an bzw. liegt er höher oder tiefer als am vorangegangenen Betrachtungstag, wird der Zinssatz angepasst. Die Zinsänderungsvereinbarung gibt vor, mit welcher zeitlichen Verzögerung und in welchem Umfang dies erfolgt. So kann etwa vereinbart werden, dass eine Anpassung mit dem Beginn des Kalendermonats wirksam wird, der auf den betreffenden Beobachtungstag folgt. Für Kreditnehmer ist dieser Aspekt besonders wichtig, weil er Auskunft darüber gibt, wann eine Änderung des Zinsniveaus eine Änderung der monatlichen Kreditrate nach sich zieht.

Auch über den Umfang der Zinsanpassung gibt die Zinsänderungsvereinbarung unmissverständlich Auskunft. Eine Änderung des Referenzzinssatzes kann entweder eins zu eins an den Kreditnehmer weitergegeben oder gemäß eines Regelwerkes verändert werden. Dieses kann beispielsweise vorsehen, eine Zinsänderung von 100 Basispunkten nur zu 90 Prozent auf den Darlehenszins zu übertragen. Der Verzicht auf eine klare Regelung ist aus Sicht des Kreditnehmers fahrlässig, weil Banken in der Praxis dazu neigen, die Zinsen nach billigem Ermessen – und damit in der Regel zu ihren eigenen Gunsten – anzupassen.

Finanzierungsrahmen

Als Finanzierungsrahmen werden zwei unterschiedliche Sachverhalte im Zusammenhang mit der privaten Immobilienfinanzierung verstanden. Zum einen kann die Bank einem angehenden Eigentümer einen Kreditrahmen zur Verfügung stellen, mit dem eine Immobilie erworben werden kann. Der Kreditnehmer kann dann – unter gewissen Auflagen – frei entscheiden, wie er die Mittel einsetzt. Zum anderen ist mit einem Finanzierungsrahmen der Kreditbetrag gemeint, der nach vernünftigem kaufmännischem Ermessen vom Kreditnehmer geschultert werden kann. Die Höhe des Finanzierungsrahmens richtet sich dann nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers sowie nach den Rahmenbedingungen des Kapitalmarktes bei Aufnahme des Kredites, insbesondere im Hinblick auf den Zinssatz und den darin enthaltenen Bonitätszuschlag.

Stellt die Bank einen Finanzierungsrahmen zur Verfügung, muss der Kreditnehmer einen erheblichen Teil dieses Rahmens – in der Regel mindestens 70 bis 80 Prozent – zur Finanzierung seiner Immobilie verwenden, wobei hier ausschließlich die direkten Investitionskosten und nicht etwa Kosten, die damit nur unmittelbar im Zusammenhang stehen, etwa die Erwerbsnebenkosten, gemeint sind. Für die Erwerbsnebenkosten, die sich in den meisten Fällen aus der Notargebühr, der Maklercourtage und der Grunderwerbssteuer zusammensetzen, kann dann der verbleibende Teil des Rahmens bzw. ein Teil davon genutzt werden. Die restlichen Anteile des Finanzierungsrahmens können dann etwa zum Erwerb der Inneneinrichtung oder zur Anschaffung eines angemessenen Hausrates dienen. Charakteristisch für Finanzierungen, bei denen ein Finanzierungsrahmen zum Einsatz kommt, ist die Möglichkeit des Kreditnehmers, über Teile des Rahmens auch noch deutlich nach dem Einzug in die eigenen vier Wände zu verfügen.

Finanzierungsrahmen werden in der Regel nur Kreditnehmern eingeräumt, die über eine sehr gute Bonität verfügen. Besonders Beamte können sich solche Rahmen zusichern lassen. Alternativ kann der Finanzierungsrahmen auch gegen die Gewährung von Sicherheiten eingeräumt werden. In Deutschland sind solche Finanzierungen noch immer die Ausnahme. Banken bewerben sie in der Regel auch nicht aktiv, sondern stellen sie nur auf Anfrage bereit.